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Darf die das ???

Hallo

kurz zur Sachlage :

Meine Freundin hatte einen Unfall mit ihrem 3er Golf BJ93 ,an dem Sie keine Schuld hatte.Dabei wurde durch einen LKW die hintere Tür der Fahrerseite beschädigt.Die Versicherung des Schädigers sagte das wir ein Gutachten bei einem Gutachter unserer Wahl machen sollten.Das wurde gemacht und nach 14 Tagen erhielten wir ne Abschrift davon.Die Schadenshöhe lt.Gutachter bläuft sich auf 1400 BEuro Brutto Wir wollten uns die Summe auszahlen lassen (d.h. dann 1278 Euro Netto ohne MwSt).Jetzt schickt uns die Versicherung ein Schreiben wo Sie schreibt "Wir haben eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze vorgenommen.Zwar kann grundsätzlich der Geschädigte,der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeithat,sich auf diese verweisen lassen( BGH DAR 2003 Seite 373;374)

Wir können ihnen Firmen in der nähe ihres Wohnortes benennen,die günstigere Reparaturkonditionen anbieten"

Und dann standen da 3 kleinkrauter Betriebe ,in die ich alles andere reparieren lassen würde ,aber kein Auto

Kann ich was dagegen unternehmen das Die Versicherung einfach mal 215 Euro von der zu zahlenden Summe einfach streicht?

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17 Antworten

Dein beauftragter Sachverständiger hat die ortsüblichen Stundensätze für die Reparatur des Unfallschaden kalkuliert, du brauchst dich daher nicht auf noch niedrigere Stundensätze, solange deine angesetzeten Std.Sätze nicht völlig überzogen sind, verweisen lassen.

Hierfür gibt es reichlich gleichlautende Rechtsprechung.

am 4. September 2006 um 19:01

Guckst du hier bei Captain Huk: Versicherung will bei fiktiver Abrechung die laut Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten kürzen

Oder hier bei der ARD: Ausgebremst : Wie Autoversicherungen ihre Leistungen drücken

Zitat:

Fazit

Die fiktive Schadensabrechnung auf Gutachterbasis ist für manche Versicherungen immer noch ein Spiel, das mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Experten, wie Hans-Jürgen Gebhardt vom Deutschen Anwaltverein, raten, sich nichts gefallen zu lassen:

"Ich würde zumindest mal prüfen in den Fällen, wo der BGH das ausdrücklich entschieden hat, beispielsweise mit den mittleren Stundenverrechnungssätzen. Da sollten sich die Kollegen oder die Geschädigten überlegen, ob sie nicht Strafantrag wegen Betrugs stellen, denn das halte ich für einen Betrug."

Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre.

Beratungsqualität

 

Zitat aus dem obigen Zitat:

Zitat:

"Ich würde zumindest mal prüfen in den Fällen, wo der BGH das ausdrücklich entschieden hat, beispielsweise mit den mittleren Stundenverrechnungssätzen. Da sollten sich die Kollegen oder die Geschädigten überlegen, ob sie nicht Strafantrag wegen Betrugs stellen, denn das halte ich für einen Betrug.

Wenn jemand juristische Empfehlungen gibt, dann sei erstmal ungeprüft ob er das darf oder nicht darf, dann kann aber bei dieser Quelle, Zitat bezogen, nur geringe Sachkenntnis vermutet werden, wenn bei dem behandeltem Sachverhalt der "Tatbestand" als Betrug tituliert wird. Es sei denn, man weiss was im strafrechtlichen Sinne nicht, wann der Tatbestand Betrug erst erfüllt ist. Man mag hoffen, dass die übrige Beratungsqualität sich auf einem höheren Niveau befindet.

Immerhin, es soll geprüft werden ob Strafantrag gestellt werden soll ????????????? Wer darf so etwas!

am 5. September 2006 um 16:11

Re: Beratungsqualität

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat aus dem obigen Zitat:

Wenn jemand juristische Empfehlungen gibt, dann sei erstmal ungeprüft ob er das darf oder nicht darf, dann kann aber bei dieser Quelle, Zitat bezogen, nur geringe Sachkenntnis vermutet werden, wenn bei dem behandeltem Sachverhalt der "Tatbestand" als Betrug tituliert wird. Es sei denn, man weiss was im strafrechtlichen Sinne nicht, wann der Tatbestand Betrug erst erfüllt ist. Man mag hoffen, dass die übrige Beratungsqualität sich auf einem höheren Niveau befindet.

Immerhin, es soll geprüft werden ob Strafantrag gestellt werden soll ????????????? Wer darf so etwas!

Na immerhin war der Herr Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt 21 Jahre Vorsitzender der DAV (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins), Dozent an der Deutsche Anwalt Akademie und wird z.B. von www.Homburg.de hochgelobt:

Zitat:

Justizrat Gebhardt gilt als einer der besten und bekanntesten Verkehrsanwälte Deutschlands. Er bekleidet nicht nur zahlreiche Ämter und ist in der Ausbildung aktiv, sondern richtet beispielsweise mit den „Homburger Tagen“ eine Tagung aus, die immer wieder führende Verkehrs- und Versicherungsrechtler aus ganz Deutschland nach Homburg führt. Zur Kanzlei Gebhardt und Kollegen in der Eisenbahnstraße, die sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt hat, zählen inzwischen 38 Angestellte.

Wenn nicht er wer sonst?

Erzähl das doch deinem Friseur. Der Chef und alle 38 Angestellten dürfen Strafanträge wegen Betruges stellen, die Frage ist doch, warum sie es nicht machen, an der Erfolgsaussicht kann es ja nicht liegen.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Dein beauftragter Sachverständiger hat die ortsüblichen Stundensätze für die Reparatur des Unfallschaden kalkuliert, du brauchst dich daher nicht auf noch niedrigere Stundensätze, solange deine angesetzeten Std.Sätze nicht völlig überzogen sind, verweisen lassen.

Hierfür gibt es reichlich gleichlautende Rechtsprechung.

Damit ist alles gesagt.

Gutachteronline könnte bestenfalls noch ein paar passende Urteile einstellen.

Es gibt jedenfalls keinen Grund für eine Diskussion.

am 5. September 2006 um 20:07

Jawohl Sir,,

BGH: Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02

Zitat:

BGB § 249 Hb

Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung

die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen

Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch

ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.

BGH langt oder? Ach ja, das war doch irgendwie das gleiche Urteil wie beim Threadersteller von der Versicherung angeführt wurde, komisch???

Na gut das es jetzt auch den

"Unfall - Blog: Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen" gibt:

Zitat:

Der Mandant bringt seinen BMW nach einem Unfall in eine BMW-Werkstatt. Der hinzugerufene Sachver- ständige ermittelt die Reparaturkosten u.a. aufgrund der Stundenverrechnungssätze dieser Werkstatt. Die DA, von mir u.a. zur Bezahlung der Reparaturkosten gem. diesem Gutachten aufgefordert, kürzt u.a. die Stundenlöhne unter Hinweis auf BGH DAR 2003, 373/374. Dort – es handelt sich um das Urteil vom 29.04.03, AZ: VI ZR 398/02 – heißt es: “Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.”

Diese Aussage – sollte man meinen – ist eindeutig. Die DA entnimmt jedoch einem obiter dictum (Anmerkung G.o. lat. nebenbei Gesagtes) dieser Entscheidung (“Zwar kann dem Berufungsgericht vom Ansatz her in der Auffassung beigetreten werden, daß der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Repa- raturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muß”) das Recht, dem Geschädigten unter Hinweis auf eine nicht markengebundene Karlsruher Werkstatt und deren günstigere Stundenlöhne entgegen der eindeutigen Aussage des BGH die Erstattung des von der BMW-Werkstatt angesetzten Arbeitslohns teil- weise zu verweigern.

Der BMW-Werkstatt war übrigens von der DA eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung erteilt wor- den. Dies nährt den Verdacht, dass durch das jetzige Streichen von Rechnungsteilen der Mandant für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts abgestraft werden soll!

An dem Tag, als das Abrechnungsschreiben der DA hier einging, rief mich ein befreundeter Sachverstän- diger an, um mir erzürnt mitzuteilen, die DEVK habe einem Kunden in gleicher Situation unter Hinweis auf eben diese Entscheidung mit fast gleichem Wortlaut einen Teil des von ihm veranschlagten Arbeits- lohns gestrichen hat.

Konzertierte Aktion? Honi sois qui mal y pense!

Super!

So hat linde doch gleich noch das passende Argument.

Viel Erfolg!

Am meisten interessieren mich hier im Forum eigene Meinungen, Ansichten und Tipps von Leuten die irgendwie im breitesten Sinne im Stoff stehen.

Ich denke googeln kann hier jeder im Forum, da braucht es niemanden wie z. B. gutachteronline, der gewohnheitsmäßig langatmig das Forum massenoft und missionarisch zu kopiert. Meine Meinung! Damit meine ich nicht Linkhinweise und gelegendliche Textkopien, aber diese kreativlose Permanenz von gutachteronline geht mir auf die Ketten. Das zu sagen muss ja schließlich erlaubt sein.

Persönlich würde ich mir ein Forum wünschen, wo die massenhaft vorhandenen Sachverständigen, auch mit Fragestellern, eigenst diskutieren können.

Das wird und will MT vermutlich aber nicht primär halten können.

Als Bereicherung empfinde ich es,

wenn mir jemand widerspricht und gute Argumente hat,

die mir bis dato unbekannt waren.

Das finde ich am Rande auch in MT.

Nicht zuletzt Dank Dir - auch wenn wir oft trefflich streiten. ;)

Da sag ich doch glatt dto.;)

am 5. September 2006 um 22:27

@beukeod:

1. Mit googeln findest du eben nicht immer etwas passendes, du musst schon wissen wo was steht.

2. Das ich, wie du sicher schon bemerkt hast, hier durchweg auf Wiederstand stoße, muss ich mich sowieso dauernd verteidigen und das obwohl ich eh schon Fundstellen und Zitate bringe.

3. Wer die Zitate nicht lesen will soll sie halt nicht lesen.

4. Massenhaft vorhandenen Gutachter?

Na wo sind sie denn alle?

5. Der Threadersteller wurde anhand eines BGH Urteils auf eine Hinterhofwerkstatt gekürzt bzw. verwiesen, obwohl dieses Urteil eigentlich genau das Gegenteil nämlich auf die markengebundene Fachwerkstatt abstellt. Ich habe das entsprechende BGH Urteil geliefert und mit dem zweiten Zitat genau den Kern des Problems getroffen.

6. Was nutz dir oder jemand anderem meine eigene Meinung wenn ich auch Fakten liefern kann?

7. Bist du schon wieder am stänkern.

Fazit: Dann bitte ignore mich doch einfach und lass mich endlich in ruhe. So ist mein Beitrag nur noch eine Überschrift in deinem Browser.

Jungs, ich will bestimmt nichts gegen die Sachkenntnis eurer Beiträge sagen. Man kann sicher stundenlang aus Gesetzen, Verordnungen, deren Interpretation und aus veröffentlichten Urteilen zitieren.

Welchen Sinn macht das, gegen den Bescheid einer Versicherung zu argumentieren, in dem man BGH-Urteile zitiert? Die Rechtslage ist eben nicht eindeutig, und solange wartet die Versicherung lässig, bis jemand gegen ihre Rechtsabteilung wegen ein paar 100 Euro die Instanzen einzeln durchficht.

Ob die Versicherung das darf oder nicht, ist eben nicht generell geklärt. Wäre das der Fall, würde sie sich der systematischen Nötigung bzw. Unterschlagung schuldig machen. Macht sie nicht, dafür ist das Betriebsrisiko zu hoch.

Als Versicherungsnehmer teile ich den Standpunkt der Versicherung. Aufgabe der Versicherung ist es, den Schaden zu beseitigen. Wenn jemand stattdessen lieber Geld nimmt, ist die einzige Rechtfertigung dafür, dass er den Schaden auf eigene Kosten behebt. Warum soll aber das private Schrauben im Hinterhof mit den Sätzen einer Vertragswerkstatt vergütet werden, wenn andere Meisterbetriebe zu günstigeren Konditionen arbeiten?

Grüße, Ulrich

Zitat:

Original geschrieben von TIBOS

Aufgabe der Versicherung ist es, den Schaden zu beseitigen. Wenn jemand stattdessen lieber Geld nimmt, ist die einzige Rechtfertigung dafür, dass er den Schaden auf eigene Kosten behebt. Warum soll aber das private Schrauben im Hinterhof mit den Sätzen einer Vertragswerkstatt vergütet werden, wenn andere Meisterbetriebe zu günstigeren Konditionen arbeiten?

Die Gesetzeslage bei Haftplichtschäden (den haben wir hier) sieht so aus:

Der Geschädigte ist so zustellen, als sei der Schaden nicht passiert.

Er hat dabei das Wahlrecht, ob er wiederherstellen lässt (innerhalb wirtschaftlicher Grenzen) oder den Schaden auszahlen lässt.

Lässt er sich auszahlen, so bekommt er den MwSt-Anteil nur gegen Nachweis ausbezahlt.

Deine Auffassung weicht davon ab und ist somit nicht gesetzeskonform.

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