- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Darf ein Autohaus...
Darf ein Autohaus...
einen Wagen den der Gutachter als Totalschaden beurteilt hat einbehalten, wenn z.B. noch Forderungen offen sind wie Standgeld?
Folgende ist passiert:
Unverschuldeter Unfall, Volvo S40 Totalschaden, habe ihn direkt nach Volvo schleppen lassen.
Folgendes will ich tun:
Der Wagen hat laut Börse wo der Wagen für 3 Tage drin stand ein Restwert von 220 Euro, der Schrottplatz um die Ecke will mir 220 Euro Bar geben, das werde ich annehmen.
Wovor habe ich angst:
Der Volvo Mitarbeiter meinte heute was von Standgeld, davon war vorher nie die Rede. Mein Anwalt meint das Zahlt normalerweise die Versicherung, wenn ich den Wagen nicht unnötig stehen lasse (Schadenminderungspflicht).
Gesagt getan, Schrotti angerufen, die haben den Wagen angeschaut und nun will ich ihn morgen hinbringen. Ich habe angst dass das Autohaus von mir verlangt ich soll die Standgebühr bezahlen.
Darf er die Herausgabe meines Autos verweigern? Der Anwalt sagt ich soll auf keinen Fall etwas dort bezahlen, das höchste der Gefühle ist eine Rechnung erstellen lassen die wir der Versicherung einreichen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
einen Wagen den der Gutachter als Totalschaden beurteilt hat einbehalten, wenn z.B. noch Forderungen offen sind wie Standgeld?
Folgende ist passiert:
Unverschuldeter Unfall, Volvo S40 Totalschaden, habe ihn direkt nach Volvo schleppen lassen.
Folgendes will ich tun:
Der Wagen hat laut Börse wo der Wagen für 3 Tage drin stand ein Restwert von 220 Euro, der Schrottplatz um die Ecke will mir 220 Euro Bar geben, das werde ich annehmen.
Wovor habe ich angst:
Der Volvo Mitarbeiter meinte heute was von Standgeld, davon war vorher nie die Rede. Mein Anwalt meint das Zahlt normalerweise die Versicherung, wenn ich den Wagen nicht unnötig stehen lasse (Schadenminderungspflicht).
Gesagt getan, Schrotti angerufen, die haben den Wagen angeschaut und nun will ich ihn morgen hinbringen. Ich habe angst dass das Autohaus von mir verlangt ich soll die Standgebühr bezahlen.
Darf er die Herausgabe meines Autos verweigern? Der Anwalt sagt ich soll auf keinen Fall etwas dort bezahlen, das höchste der Gefühle ist eine Rechnung erstellen lassen die wir der Versicherung einreichen.
Glaubst Du Deinem Anwalt nicht
Ähnliche Themen
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
einen Wagen den der Gutachter als Totalschaden beurteilt hat einbehalten, wenn z.B. noch Forderungen offen sind wie Standgeld?
Folgende ist passiert:
Unverschuldeter Unfall, Volvo S40 Totalschaden, habe ihn direkt nach Volvo schleppen lassen.
Folgendes will ich tun:
Der Wagen hat laut Börse wo der Wagen für 3 Tage drin stand ein Restwert von 220 Euro, der Schrottplatz um die Ecke will mir 220 Euro Bar geben, das werde ich annehmen.
Wovor habe ich angst:
Der Volvo Mitarbeiter meinte heute was von Standgeld, davon war vorher nie die Rede. Mein Anwalt meint das Zahlt normalerweise die Versicherung, wenn ich den Wagen nicht unnötig stehen lasse (Schadenminderungspflicht).
Gesagt getan, Schrotti angerufen, die haben den Wagen angeschaut und nun will ich ihn morgen hinbringen. Ich habe angst dass das Autohaus von mir verlangt ich soll die Standgebühr bezahlen.
Darf er die Herausgabe meines Autos verweigern? Der Anwalt sagt ich soll auf keinen Fall etwas dort bezahlen, das höchste der Gefühle ist eine Rechnung erstellen lassen die wir der Versicherung einreichen.
Glaubst Du Deinem Anwalt nicht
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
Der Anwalt sagt ich soll auf keinen Fall etwas dort bezahlen, das höchste der Gefühle ist eine Rechnung erstellen lassen die wir der Versicherung einreichen.
Vollkommen korrekt. Diesen Rat deines Anwalts solltest du befolgen.
Zitat:
Original geschrieben von LoudHoward
einen Wagen den der Gutachter als Totalschaden beurteilt hat einbehalten, wenn z.B. noch Forderungen offen sind wie Standgeld?
Hast du das Autohaus deswegen schon kontaktiert?
Der Servicemitarbeiter war schon heim, habe heute nur Schein und Kennzeichen geholt, weil ich das alte Auto abmelden will, und ein neuen Zulassen. Dann habe ich noch ein Kurzkennzeichen welches morgen noch gültig ist, damit fahre ich dann zum Käufer.
Aber die Frau hat ihm eine Notiz hinterlegt, dass ich komme.
@touaresch Klar traue ich ihm, aber wenn die sich erstmal quer stellen ist das erstmal so.
Wenn du den neuen Wagen auch dort gekauft hast, sollte der Händler eigentlich kooperativ sein.
Habe ich aber nicht, Restwert 2600 günstigster Gebrauchtwagen dort: 6000.
Auf was beruft sich das Autohaus?
§647 BGB?
Das wäre bei Reparaturen vermutlich machbar, aber hier gehts um Standgeld...
Auf jeden Fall hast du ja schon nen Anwalt.
Wagen ist geholt, allerdings, soll ich mich melden wegen Auto kauf, sonst muss ich wohl die Standgebühren zahlen.
Warum hast du dir für die Standgebühr nicht einfach eine Rechnung schreiben lassen, um diese anschließend bei der Versicherung einzureichen?
Das wird so kommen, wenn ich dort kein Auto hole. Allerdings könnten die das genauso direkt bei der Versicherung abrechnen lassen, hat der Abschlepper auch gemacht.
Musst eben in den saueren Apfel beissen, ein paar Zeilen an die Versicherung schreiben, Rechnung beilegen, Briefmarke opfern - ist doch alles nicht so schwer!! Oder bist du einer, der alles machen lässt
Klar, macht mein Anwalt Ohne den A**** der mir die Vorfahrt genommen hat hätte ich den Stress nicht.
Als mein Golf 1 kaputtgefahren wurde gingen alle Rechnungen schön zur gegnerischen Versicherung.
Und dir mit den Gebühren zu "drohen", wenn du dort kein Nachfolgefahrzeug kaufst halte ich für höchst unseriös.
Aber wie schon gesagt...halt dich bei der Gelegenheit an deinen Anwalt.
Und für demnächst wünsche ich eine knitterfreie Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Und dir mit den Gebühren zu "drohen", wenn du dort kein Nachfolgefahrzeug kaufst halte ich für höchst unseriös.
Alles eine Sache der Formulierung:
- "Wenn Du hier kein Auto kaufst, berechne ich Standgebühren" klingt nach Drohung
- "Wenn Du hier ein Auto kaufst, erlasse ich die Standgebühren" klngt nach Angebot.
O.