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Darf gegnerische Versicherung den Schadensbetrag aus Gutachten kürzen?
So, an die Versicherungsspezies:
Darf die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schadensbetrag (netto), der von einem von mir beauftragten Gutachter festgestellt wurde, durch eine einfache "Gegen-Stellungnahme" eines anderen Gutachters kürzen - ohne das dieser das Fahrzeug in Augenschein genommen hat?
Nach Rücksprache mit "meinem" Gutachter ist die Kürzung aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt.
gruß
chris
/edit
Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Fragestellung und nicht um einen konkreten Einzelfall...
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15 Antworten
darf se nicht
soweit ich weiss hast zumindestens bei nem haftpflichtfall dann du das recht n gutachter auszusuchen und das muss akzeptiert werden
Das ich den aufsuchen darf ist klar...die Frage ist, ob die Vers. aufgrund einer eingeholten Stellungnahme der DEKRA zu "meinem" Gutachten den Schadensbetrag kürzen darf...
Ich kann zwar auch nur vermuten, aber:
An der eigentlichen Schadenfeststellung werden die wohl nichts machen können, wenn der Wagen nicht besichtigt wurde.
Ich wüßte aber nicht, warum Positionen wie der Werkstatt-Stundensatz nicht angezweifelt werden dürfte. Wenn dein Gutachter beispielsweise den doppelten Stundensatz für den Lackierer ansetzt im Vergleich zum marktüblichen, fände ich es logisch und gerechtfertigt, wenn die Versicherung auf dem von dir genannten Weg den Betrag nach unten korrigiert.
Auch Gutachter sind nur Menschen und können Fehler machen.
In sofern kann es vorkommen, dass ein Gutachten angezweifelt wird.
Dann gilt der Schaden als nicht bzw. nur in der Höhe des Gegengutachtens bewiesen.
Was richtig ist entscheiden die Gerichte.
Da tritt dann u.U. der eigene Gutachter, der der gegnerischen Versicherung und ein dritter Gutachter auf.
Plus zwei Anwälte und Gerichtsgebühren geht dann viel Geld verloren.
Bei größeren Schäden wird dieses Vorgehen von einigen wenigen Versicherungen inzwischen häufiger angewandt.
Folge:
Unnötige Prozeßkosten und so mancher Geschädigte gibt sich mangels RS-Versicherung mit einer niedrigeren Regulierung ab.
Eine unschöne Entwicklung - aber auch eine Folge des Preisverhaltens der Versicherten beim Einkauf.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Folge:
Unnötige Prozeßkosten und so mancher Geschädigte gibt sich mangels RS-Versicherung mit einer niedrigeren Regulierung ab.
Ich mit Sicherheit nicht...also doch zum Anwalt...na gut, danke für die Infos !!
gruß
chris
Öm, sagtest du nicht am Anfang dass es sich um eine allgemeine Frage und keinen konkreten Fall handelt.
Ich drück dir aber die Daumen - ist immer ärgerlich sowas.
Wo genau hat dnen die gegnerische Versicherung Abzüge gemacht - welche Positionen?
Grüße
Schreddi
Beim Stundensatz sowie bei der Achs-/Spurvermessung...nach deren Auffassung und der des DEKRA-Ing. ist diese angeblich nicht notwendig...sind keine riesigen Beträge, trotzdem finde ich das Ganze sehr "schwammig" formuliert und IMO nicht gerechtfertigt...
Welcher Stundensatz hat den der Sachverständige im Gutachten angesetzt?
Und ob eine Achs- und Spurvermessung gerechtfertigt oder erforderlich ist, hängt immer vom Unfallhergang ab.
Wenn mir einer mit ca. 30-35 hinten drauf fährt und ich voll auf der Bremse gestanden hab, kann es nach meinem Gutachter und nach mM sehr wohl zu einer Spurverstellung gekommen sein...
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Wenn mir einer mit ca. 30-35 hinten drauf fährt und ich voll auf der Bremse gestanden hab, kann es nach meinem Gutachter und nach mM sehr wohl zu einer Spurverstellung gekommen sein...
tut mir leid jetzt is nich böse gemeint aber wenn dir hinten einer rauffährt weiss ich nicht wie sich da die spur verstellen soll
auch vom bremsen dürfte die sich ja eigtl nicht verstellen
oder verstehe ich was falsch?
Wie gesagt ich bin kein Sachverständiger er meinte zu mir, dass sich die Spur durchaus durch den Aufprall verstellen kann, wenn ich voll auf der Bremse stehe...er sollte es wissen...
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Wie gesagt ich bin kein Sachverständiger er meinte zu mir, dass sich die Spur durchaus durch den Aufprall verstellen kann, wenn ich voll auf der Bremse stehe...er sollte es wissen...
jo das wohl wahr
naja vielleicht wenn du aufe bremse stehst und dann der aufprall kommt dass es da n schlag aufe vorderachse gibt oder so kA so dumm klingt das garnich *g*
Zitat:
Original geschrieben von BlackMagic
kA so dumm klingt das garnich *g*
Siehste...
Wenn man das Ganze mal aus der Sicht der gegnerischen Versicherung betrachten:
Diese hat - wie alle Beteiligten - die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten. Eine Spurvermessung erscheint mir (als Laie, der sich in die Lage der gegnerischen Partei zu versetzen versucht) bei einem Heckanprall ohne Auswirkung auf die Vorderachse ebenso überflüssig. Wenn das Auto beim Anprall mit mindestens einem Vorderreifen gegen eine Bordsteinkante o.ä. gedrückt worden wäre, klänge das ja noch plausibel. Aber was soll denn da an der Vorderachse passieren, wenn das Auto über normalen Asphalt geschoben wird? Dann müsstest du ja nach jeder Vollbremsung eine Spurvermessung durchführen lassen? Wenn jetzt also nichts anderes an der Vorderachse beschädigt ist (z.B. Reifen), dann finde ich es völlig gerechtfertigt, dass die Versicherung diese Frage von einem eigenen Gutachter klären lassen will. Darüber hinaus denke ich, dass das durchaus eine Frage ist, die man ohne erneute oder zusätzliche Besichtigung des Fahrzeuges klären kann.
Ob die Spureinstellung in diesem Fall tatsächlich gerechtfertigt ist, müssen im Zweifelsfall Anwälte, schlimmstenfalls ein Gericht klären. Ob ich mir einen ggf. langwierigen juristischen Streit wegen einer Position, die doch auch einem Laien zumindest fragwürdig erscheinen darf, aufhalsen würde, würde ich mir gründlich überlegen.