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Darf ich auf diesen Felgen 215er oder 205er Reifen fahren ?

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 6:58

Moin,

ich hab mal eine Reifen/Felgen Frage da ich mich damit nicht gut auskenne.

Ich habe Alufelgen in der folgenden Größe: 7,5Jx17

Darauf sind werksseitig folgende Reifen montiert: 225/55 R17 97V

Da ich mit diesen Reifen (Bridgestone Turanza) äußerst unzufrieden bin will ich mir neue holen. Die Felgen möchte ich allerdings behalten.

Meine Frage: Darf ich auch schmalere Reifen auf diesen Felgen fahren, zB 215 oder 205er?

Danke für die Antworten !

Beste Antwort im Thema

Auf der Felge 7.5x17 ET50 darf nur der Reifen 225/55R17 97 gefahren werden.

Grüße

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Meine Glaskugel sagt mir das du einen Trabant 601 in der Deluxe-Version mit den werkseitigen Breitreifen fährst :confused:

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 7:24

Sehr witzig... Welche Angaben fehlen dir denn? Fahre einen Mazda 6 GJ...

Zitat:

@TDI_M schrieb am 15. Oktober 2015 um 09:24:30 Uhr:

Sehr witzig... Welche Angaben fehlen dir denn? Fahre einen Mazda 6 GJ...

Ohne Angaben wie Fahrzeug und Baujahr kann dir ohne Glaskugel niemand helfen:)

Die Felgengröße währe schon vorhanden..

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 7:28

Mazda 6 GJ

BJ 11/2014

Auf der Felge 7.5x17 ET50 darf nur der Reifen 225/55R17 97 gefahren werden.

Grüße

Zitat:

@TDI_M schrieb am 15. Oktober 2015 um 08:58:17 Uhr:

 

Meine Frage: Darf ich auch schmalere Reifen auf diesen Felgen fahren, zB 215 oder 205er?

Technisch ist die Montage von 205 bzw. 215 auf 7,5"Felgenmaulweite zulässig.

Jedoch hat Mazda diese Varianten nicht typgenehmigt/zugelassen.

Erforderlich ist demzufolge eine TÜV/DEKRA-Einzelabnahme,

bei der der Prüfer einen Nachweis verlangt, daß aufgrund der kleineren Abrollumfänge

die Tacho-Abweichung noch im Toleranzbereich liegt.

Außerdem müssen Deine "Wunschreifen" eine Traglast haben, die der

1/2 höchsten Achslast des Fahrzeug´s unter Berücksichtigung der Vmax(bbH) entspricht.

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 8:23

Danke euch beiden.

Weiß jemand wie aufwendig / teuer so eine Einzelabnahme ist?

Was ich nicht verstehe: Wieso Tachoabweichung? Ich will nur die Breite des Reifens ändern, nicht dessen Umfang, die Größe bleibt ja bei 17"...

Moin, Moin!

Nur die Breite OK? (...) dann musst du aber einen anderen Querschnitt verwenden. Bei 215er dann 60 und bei 205 dann 65, wenn der 225 einen Querschnitt von 55 hat.

Sieht geil aus, super Idee, Lach!

G

HJü

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 10:26

Sorry, aber kannst du mir das etwas genauer erklären? Der Querschnitt ist doch die Reifendicke sozusagen, dass Maß von Außenkante Felge bis Reifen Außenkante, oder? Wieso muss ich das ändern nur weil ich den Reifen schmaler mache? Kann ich nicht bei 215 / 55 bleiben? Das wäre doch der gleiche Reifen nur halt schmaler....

Zitat:

@hjluecke schrieb am 15. Oktober 2015 um 12:19:37 Uhr:

Moin, Moin!

Nur die Breite OK? (...) dann musst du aber einen anderen Querschnitt verwenden. Bei 215er dann 60 und bei 205 dann 65, wenn der 225 einen Querschnitt von 55 hat.

Sieht geil aus, super Idee, Lach!

G

HJü

Das ist so nicht richtig, der 205/65 R17 wäre vom Abrollumfang zu groß. 3%

205/60 R17 ist vom Abrollumfang identisch mit dem 225/55 R17.

215/60 R17 ist vom Abrollumfang 1% größer als 225/55 R17, und ist auch ohne Tachoüberprüfung eintragungsfähig.

225/55 R17: Die 55 beziffert das Höhenbreitenverhältnis, es ist kein absoluter Wert.

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 10:40

Also:

- 205/60 R17 ist identisch => Darf ich fahren?

- 215/60 R17 ist 1% größer => Darf ich fahren?

Darf ich beide ohne Eintragung oder Abnahme auf meine vorhandenen Felgen ziehen lassen?

Diese beiden Varianten dürftest du theoretisch fahren, sofern sie die Traglast deines Autos und der Geschwindigkeitsindex die Höchstgeschwindigkeit abdecken.

Natürlich muss die Freigängigkeit des Reifens gewährleistet sein am besten du klärst das mal mit dem TÜV ab. Schmalere Reifen als werksseitig vorgesehen ist nicht immer einfach, ein Tüv-Prüfer muss da auch mitmachen. Wenn man sich bei dem Thema allerdings nicht top auskennt erzählen die einem teilweise richtigen Blödsinn.

Ich habe es übrigens bei meinem SL genauso gemacht statt 245/45 R17 fahre ich jetzt 225/50 R17 auf 8,5J, TÜV hat keine Probleme damit, hab alles im Vorfeld abgeklärt, müssen nur noch eingetragen werden.

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 11:01

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 15. Oktober 2015 um 12:50:17 Uhr:

Diese beiden Varianten dürftest du theoretisch fahren, sofern sie die Traglast deines Autos und der Geschwindigkeitsindex die Höchstgeschwindigkeit abdecken.

Traglast muss ich mal sehen wo ich diese Info finde... das mit dem Geschwindigkeitsindex ist mir dafür klar. Aber was heißt jetzt theoretisch? Darf ich das jetzt oder nicht?

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 15. Oktober 2015 um 12:50:17 Uhr:

Natürlich muss die Freigängigkeit des Reifens gewährleistet sein am besten du klärst das mal mit dem TÜV ab. Schmalere Reifen als werksseitig vorgesehen ist nicht immer einfach, ein Tüv-Prüfer muss da auch mitmachen.

Das verstehe ich nicht. Wieso Freigängigkeit? Ich werde doch kleiner als vorher, also hab ich doch mehr Platz... Und wieso muss der Tüv Prüfer mitspielen? Ich dachte jetzt das ist, sofern alle Maße und Indexe gleich sind, erlaubt?

Und darf ich dies auf meine vorhandenen Felgen ziehen lassen?

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