1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. darf ich das scheinwerfergehäuse (NICHT DIE REFLEKTOREN!) in wagenfarbe lacken??

darf ich das scheinwerfergehäuse (NICHT DIE REFLEKTOREN!) in wagenfarbe lacken??

VW Vento 1H
Themenstarteram 10. Juli 2007 um 18:17

also wie gesagt nciht die reflektoren sonder das ganze "umzu" weils ja machne z.b. in silber gibt und die gleichen in schwarz..

 

oder auch diese bluechorm dinger.... deswegen die frage ob ichs qusie wie die "bluechrom" dinger machen kann bloß in wagenfarbe...

Ähnliche Themen
32 Antworten

ne,nicht wirklich !

heisst dann wohl irgendwie bauartveränderung :confused:

naja & bei einigen farben könnts in wagenfarbe auch

ziemlich schnell auffallen ;)

Themenstarteram 10. Juli 2007 um 19:11

ganz ehrlich?! ich seh da nciht wirklich was

sofern du irgendetwas was sichtbar am oder im scheinwerfer lackierst, ists unzulässig, egal ob das teil für die lichtbrechung etc. relevant ist....

Fahr zum TÜV...frag nach..kriegste Antwort.

Ich denke auch nicht, dass man das darf. Aber da kannste es abklären, bevor hier wieder eine Diskussion für/wider startet.

Themenstarteram 10. Juli 2007 um 19:24

ok mach ich so ;)

Zitat:

Original geschrieben von Namor

Aber da kannste es abklären,

da gibt es nicht viel abzuklären....

scheinwerfer sind bauartgeprüfte teile, diese besitzen eine abnahmebescheinigung, in der die genaue beschaffenheit beschrieben ist.

wird etwas an dem ding verändert entspricht er nicht mehr dem zustand seiner bauartgenehmigung.

das was darauf folgt ist dann auch keine sache vom tüv mehr, sondern die eines lichttechnischen institutes unter einsatz mehrerer tausend €uro.....

am 10. Juli 2007 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Namor

Fahr zum TÜV...frag nach..kriegste Antwort.

Nur sagen da einige leider, "kannste machen" :(

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

da gibt es nicht viel abzuklären....

scheinwerfer sind bauartgeprüfte teile, diese besitzen eine abnahmebescheinigung, in der die genaue beschaffenheit beschrieben ist.

wird etwas an dem ding verändert entspricht er nicht mehr dem zustand seiner bauartgenehmigung.

das was darauf folgt ist dann auch keine sache vom tüv mehr, sondern die eines lichttechnischen institutes unter einsatz mehrerer tausend €uro.....

Der TE will es "offiziell". Also bitte.

Und der TÜV ist da die Anlaufstelle.

Ich wage aber auch mal zu behaupten...viele Prüfer/Polizisten blicken sowieso nicht mehr durch den Scheinwerfer-Dschungel. Und da mittlerweile alles ein E-Prüfzeichen hat...

Gibt ja auch alle möglichen Scheinwerfermasken etc.

Ich denke den meisten würde es nicht auffallen. Aber wenn es auffällt, wird es wohl teuer (besonders bei einer gründlichen Prüfung beim Unfall).

Themenstarteram 10. Juli 2007 um 19:54

ok dann lass ichs wie gesagt gibt ja auch "offizielle" fahrzeuge mit gelacktem scheinis (blödes beispiel der neue honda jazz)

deswegen meine frage...

Ja..aber das ist ja vom Hersteller und der hat das komplette Auto mit allem drum und dran prüfen und genehmigen lassen. Wenn Du aber selber mit Sprühdose rangehst, steht kein Prüfer neben Dir, der Dir das als "zugelassen" bescheinigt. Und wenn, wird das sehr teuer.

am 10. Juli 2007 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Namor

Und wenn, wird das sehr teuer.

Runde 20.000 um genau zu sein, denn er muss jeden Scheinwerfer testen lassen und ein Lichttechnisches gutachten erstellen lassen! Da 2 Scheinwerfer (links & rechts) kommt das dann auf runde 20.000Euro...

Zitat:

Original geschrieben von TheWhitesnake

ganz ehrlich?! ich seh da nciht wirklich was

das beruhigt mich ungemein :D:D:D

aber mal ernsthaft,hab mich damals im jugendlichen

leichtsinn dazu hinreissen lassen !

ich glaub auch nicht,dass das licht dadurch besser wird !

bin aber schon paar mal angehalten wurden & tüv bis

jetzt gabs nie probleme,mal abgesehen von derzeitig

verbauten cabrioblinker,gott sei dank mit nummer &

audiemblem !

würd mich da für jemand anders dafür aber auch nicht

verlassen & schon gar nicht für nen golf-fahrer !

da gibts soviel für die kisten zu kaufen,das kann

den kleinsten ärger nicht wert sein :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Namor

Ja..aber das ist ja vom Hersteller und der hat das komplette Auto mit allem drum und dran prüfen und genehmigen lassen. Wenn Du aber selber mit Sprühdose rangehst, steht kein Prüfer neben Dir, der Dir das als "zugelassen" bescheinigt. Und wenn, wird das sehr teuer.

Na da interessiert mich aber mal in welchen Papieren das vermerkt ist, das der Wagen so vom Hersteller kommt und das die Scheinwerfer so genehmigt sind.

am 10. Juli 2007 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Runde 20.000 um genau zu sein, denn er muss jeden Scheinwerfer testen lassen und ein Lichttechnisches gutachten erstellen lassen! Da 2 Scheinwerfer (links & rechts) kommt das dann auf runde 20.000Euro...

Und da hat man dann noch nicht mal die Garantie, dass das Gutachten auch positiv ausfällt! ;)

@emil: Im Vergleich fällt es erst auf. Eigentlich schade, dass es illegal ist, weil schick ists schon.

Deine Antwort
Ähnliche Themen