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Darf ich diese Reifen fahren ?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 16. April 2016 um 16:11

Hallöchen ,

Ich hab mich jetz schon in verschiedenen Foren umgeschaut und schon desöfteren in diversen Foren nachgefragt aber bis jetz kommen jedesmal verschiedene Antworten mal sagen sie ja dann wieder nein , deswegen frag ich hier nochmal :)

Ich habe mir vor kurzem einen gebrauchten Golf 4 1.4 75 Ps gekauft . Dazu habe ich vom Verkäufer folgende Alu-Sommerreifen dazu bekommen : 215/45ZR17 91W

Der Verkäufer meinte dass er mit diesen Reifen durch den TüV gekommen ist und dass ich sie damit fahren dürfte.

Neulich wollte ich dann die Reifen aufziehen lassen von einem bekannten , der wiederum meinte aber dass ich die nich fahren darf weil sie nicht in der Zulassung angegeben sind , dort steht nur drin : 175 / 80R14 88T.

Jetzt meine Frage darf ich sie nun fahren oder nicht :o ?

Ps.: HSN - 0603 TSN - 419 01Q6

Wäre lieb wenn ihr mir helfen könntet :/

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23 Antworten

Hi,

 

Es geht ja nicht nur um die Reifen auch die Felgen müssen zulässig sein. Also was für felgen sind es und hast du Papiere dafür?

Evtl. Machst du mal ein Foto und schreibt was innen auf den Felgen steht.

Gruß Tobias

Im Fahrzeugschein steht heutzutage meist nur noch eine Reifengröße (meist die kleinste).

Du darfst wesentlich mehr Reifengrößen fahren, als dort angegeben.

Wenn es sich bei den Felgen nicht um original VW Felgen handelt, brauchst du dafür eine ABE oder ein Gutachten, mit dem du die Felgen beim TÜV eintragen lassen kannst.

Liegt eine ABE bei und ist dein Fahrzeug darin aufgeführt ist alles gut.

Wenn du nur ein Gutachten hast, müssen die darin vermerkten Auflagen erfüllt werden, um sie eingetragen zu bekommen.

Dort ist auch vermerkt, welche Reifengröße du mit den Felgen und deinem Fahrzeug fahren darfst.

Hast du weder ABE noch Gutachten, dann schau mal nach der KBA Nummer der Felgen, damit lässt sich was finden.

Die Größe deiner Reifen ist, wenn ich mich richtig erinnere auf keinen Fall serienmäßig, aber mal abwarten, was in den Felgen papieren steht.

P.S. Nur weil ein Prüfer mal nicht auf die Felgen achtet und der Wagen die Plakette bekommt, heißt das nicht, dass du die Felgen nun für alle Zeit legal fahren darfst. Das sollte ja Jedem mit normalen Menschenverstand klar sein.

Themenstarteram 16. April 2016 um 16:39

Iremgendwas mit KBA oder so hab ich auf den Felgen nicht gefunden. Die einzigen Nummern die auf der Felge stehen wären :

7,5 J x 17 H2

ARBET III 17

ARB JLL777

Ich glaub mittlerweile das der Typ mich einfach verarscht hat weil die reifen auch ziemlich runtergekommen aussehen , werde mir bestimmt einfach neue kaufen .

Ps: Fotos von den Teilen hab ich hinzugefügt

Das sind Zubehör Felgen dort MUSS eine KBA Nummer draufstehen.

Vielleicht schlecht lesbar, da überlackiert.

Mein Tipp, Felgen verkaufen und andere besorgen.

Den ganzen Eintragungsaufwand sind die runter gerockten Dinger nicht wert.

Themenstarteram 16. April 2016 um 16:51

Ja da hab ich auch schon dran gedacht , was wären denn so Dinger überhaupt noch Wert ? Kenne mich da leider 0 aus wie so was gehandelt wird.

Felgen los zu werden ist sehr schwierig, ich spreche aus Erfahrung.

Wenn du dafür 100-150€ bekommst, kannst du froh sein.

Kommt auch auf die Beschädigungen, und Zustand der Reifen (Profiltiefe und Alter) an. Das kann ich also nur grob einschätzen.

Schau mal auf der Rückseite (nicht nur außen!) in den Felgen, ob da irgendwelche Daten stehen!

Zitat:

Das sind Zubehör Felgen dort MUSS eine KBA Nummer draufstehen.

Wenn keine ABE beantragt wurde, gibt's keine KBA Nummer.

Es muss zumindest ein Teilegutachten vorhanden sein. Dann fehlt aber die TÜV-Abnahmebescheinigung bzw. die Räder hätten spätestens bei der Neuanmeldung in die Papiere eingetragen werden müssen.

Also: Erst das zugehörige Radgutachten beschaffen, falls es eins gibt.

Damit sofort zur TÜV-Abnahme.

Im Gutachten steht welche Reifengrößen zulässig sind und welche Schrauben verwendet werden müssen.

Auch wenn es nur ein Gutachten für die Felgen gibt, haben diese eine KBA Nummer.

Oder besser anderes herum, deutsches Gutachten gibts nur mit KBA Nummer.

An was sollte man denn auch sonst die Felge identifizieren können?

Zitat:

Oder besser anderes herum, deutsches Gutachten gibts nur mit KBA Nummer.

Es gibt auch deutsche Räder mit Teilegutachten.

Räder mit Teilegutachten sind immer sofort abnahmepflichtig.

(Selbst bei gleichen Abmessungen wie Serienräder).

Zitat:

An was sollte man denn auch sonst die Felge identifizieren können?

Wenn eine Eintragung erst bei »nächster Befassung« erforderlich ist, anhand der [TÜV, Dekra,]-Abnahmebescheinigung.

Ansonsten durch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Alles richtig was du schreibst, aber es hat mit meinem Beitrag nichts zu tun?!

Ich hatte dich vorhin so verstanden, dass du meintest, dass Felgen nur mit ABE eine KBA Nummer haben.

Das stimmt aber nicht, auch Felgen ohne ABE und nur mit Teilegutachten brauchen und haben eine KBA Nummer.

edit.

Und woher soll der TÜV dann wissen, dass die Felge im Gutachten auch die Felge am Auto ist, wenn dort keine KBA Nummer drauf steht?

Zitat:

auch Felgen ohne ABE und nur mit Teilegutachten brauchen und haben eine KBA Nummer.

NEIN!

Ohne ABE keine KBA-Nummer.

Doch!

Das Gutachten ist doch die Grundlage, auf der eine ABE erstellt wird. Dementsprechend ist auch die KBA Nummer bereits im Gutachten vermerkt.

Hi,

 

Es gibt wohl auch vereinfachte Gutachten ohne Zuteilung einer KBA nummer. Das eintragen solcher felgen ist meist etwas teurer wenn es eine abe gibt muss man manchmal gar nicht eintragen lassen oder es genügt eine einfache Abnahme. Die Felge muss natürlich trotzdem eine Nummer haben passend zu dem Gutachten aber halt keine offizielle KBA nummer.

 

Gruß Tobias

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