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Darf ich hier parken (Bild)?

Themenstarteram 10. August 2016 um 8:38

Hallo Zusammen,

jeden morgen vor der Arbeit das gleiche. Die Suche nach einem Parkplatz.

In der Straße in der ich immer parke ist meist alles im vorderen Bereich (nahe am AP) zugeparkt.

An einem Teilstück ist ein Privatparkplatz schon seit Monaten mit einem Bauzaun zugestellt (siehe Bild).

Darf ich davor wie vor einem Gartenzaun parken? Es gibt keine Halteverbot oder Ausfahrt freihalten Schilder. Oder zählt das ganze doch als Einfahrt mit "provisorischem Tor".

nachdem da manchmal Autos davor stehen und manchmal nicht, bin ich wohl nicht der Einzige der sich das fragt :).

Mich würde da eure Einschätzung interessieren

Grüße

flooozz

20160810-075628
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. August 2016 um 17:38:38 Uhr:

Was ein unnützer Streit. Vor allem haben hier anscheinend 90% der Beteiligten keine Ahnung, so oft wie ich hier "Ich denke" und "Ich würde" lese.

Dann mache ich dich gern und kostenlos auf eine Eigenheit der deutschen Sprache aufmerksam, nämlich den sog. Konjunktiv II in seiner konditionalen (also nicht relativierenden) Ausprägung. Menschen, die zum Gebrauch dasselben befähigt sind - nein, es ist nicht Pflicht, man kann auch ohne diese Befähigung leben - können ein "ich würde" nämlich automatisch durch "wenn" ersetzen und den resultierenden Satz "ich würde dort parken [wenn ich in der Situation wäre, anstatt des TE dort zu sein und parken zu wollen]" korrekt als Intention "ich werde das in dem Fall tun" verstehen.

Prinzip verstanden? OK? Dann bitte noch einmal dieses hier würdigen, ich zitiere mich selbst:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 11. August 2016 um 19:55:25 Uhr:

[...] Auch ich würde [...] durchaus dort parken.

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kein abgesenkter Bordstein, kein Verbotsschild, keine erkennbare Einfahrt - da darf man parken.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. August 2016 um 10:44:21 Uhr:

kein abgesenkter Bordstein

Das lässt sich anhand des Fotos doch gar nicht erkennen. Natürlich könnte der Bordstein abgesenkt sein, aber der Vergleich fehlt, weil der Foto nur den abgesperrten "Privatparkplatz" zeigt.

Und in gewisser Weise wäre es logisch, dass die Zufahrt zu so einem Parkplatz einen abgesenkten Bordstein hat.

 

Keine Schilder, keine Einfahrt, nur ein Zaun. Warum sollte man da nicht stehen? Außer, die Fahrbahn wäre zu eng.

Themenstarteram 10. August 2016 um 9:24

Ich schaue mir den Bordstein mal nach Feierabend an. Glaube der ist die ganze Strasse entlang so niedrig. dahinter befanden sich eben mal Privatparkplätze einer ansässigen Firma.

Kann ich pauschal sagen, dass es bei abgesenktem Bordstein verboten ist, trotz Bauzaun?

Ich mache heute abend nochmal ein Foto. die Strasse wäre nicht zu eng, manchmal steht da ja einer :)

am 10. August 2016 um 9:33

Es stellen sich hier doch mehrere Fragen.

Zuerst einmal die typischen Fragen weil das Bild uns zuwenig infos liefert, das wurde ja schon genannt.

Dann die nächste Frage, was wird mit dem provisorischen Zaun bezweckt? Wäre der nicht da, wäre die Frage hinfällig. Denn niemand parkiert vor Parkplätzen.

Wird also im Gesetz der Parkplatz aufgehoben nur weil ein provisorischer Zaun da steht?

Warum steht dieser provisorischer Zaun da, wird er für die Bauarbeiter und deren Material (was man im Foto ja vermutlich schon sehen kann) freigehalten? Dann wäre ein davor parkieren wohl auch nicht sinnvoll, da die Bauarbeiter zum Platz kommen müssen. Auch das können wir anhand des Fotos nicht erkennen.

Ich behaupte in diesem Fall braucht es etwas, das man nur ganz selten findet. Früher soll es sowas wohl öfters gegeben haben, aber die digitalisierung hat dies unnötig gemacht und daher kann es heute wohl kaum noch einer.

Dieses komische Ding das wir suchen ist der persönliche Kontakt, also irL mit den Leuten sprechen. Die erste Ansprechperson wäre für mich die Baufirma und die zweite eine Firma, welche dir die Rechnung für das Abo unter den Scheibenwischer legt.

Die beiden wüssten nämlich ganz genau wozu der Platz dient (Baufirma) und ob es erlaubt ist (Rechnungssteller).

Wir hier können nur spekulieren und wenn du dann doch eine Rechnung oder ähnliches bekommst, bist du sauer auf uns

Zitat:

@flooozz [url=http://www.motor-talk.de/forum/darf-ich-hier-parken-bild-

Kann ich pauschal sagen, dass es bei abgesenktem Bordstein verboten ist, trotz Bauzaun?

ja

Da kannst Du parken. Das ist keine Einfahrt.

Der Bauzaun steht da , damit keiner durch die durchgegammelt Bretterwand klettern kann.

Die Stahlträger die die Bretter halten sind einbetoniert .

Und ich spekuliere nicht , ich weiß das.

Zitat:

@redactros schrieb am 10. August 2016 um 11:49:51 Uhr:

Da kannst Du parken. Das ist keine Einfahrt.

Der Bauzaun steht da , damit keiner durch die durchgegammelt Bretterwand klettern kann.

Die Stahlträger die die Bretter halten sind einbetoniert .

Und ich spekuliere nicht , ich weiß das.

Genauso ist das. Soll das eine Einfahrt sein, muß sie entsprechend gekennzeichnet sein ( Z.283 oder "Einfahrt freihalten"). Nichts davon trifft hier zu.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. August 2016 um 11:54:46 Uhr:

Soll das eine Einfahrt sein, muß sie entsprechend gekennzeichnet sein ( Z.283 oder "Einfahrt freihalten").

grundsätzlich: nö.

am 10. August 2016 um 18:18

Würde jetzt auch zu Ja tendieren, aber 100 % sicher bin ich mir auch nicht

Also ich würde da mein Auto hinknallen. Auf dem Bild kann ich nichts erkennen was dagegen spricht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. August 2016 um 21:09:03 Uhr:

Also ich würde da mein Auto hinknallen. Auf dem Bild kann ich nichts erkennen was dagegen spricht.

Richtig. Eine "Einfahrt" muß als solche zu erkennen sein. Hier handelt es sich um einen durchgehenden Bauzaun, der wohl nur zur Absicherung des Geländes dient. Wer das nicht sieht, sollte mal zum Augenarzt gehen.

Also hinter dem Bauzaun sehe ich ehemalige, markierte Parkplätze. Die sind doch deutlich eingezeichnet.

Selbst wenn man den Bauzaun wegnehmen würde, wäre es keine Einfahrt sondern Parktaschen.

Da hier nirgendwo ein Park oder Halteverbot ausgeschildert ist, noch am Bauzaun etwas steht, daß dieser Bereich freizuhalten ist, würde ich hier mein Fahrzeug auch vor den Bauzaun stellen.

Sollte ich dennoch ein Knöllchen bekommen oder abgeschleppt werden, wird das ein Fall für den Anwalt.

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