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Darf ich hier parken?

Themenstarteram 30. September 2011 um 15:22

Guten Tag,

ich bin mir unsicher, ob ich an dieser Stelle parken darf.

1. Kann ich nicht einschätzen, ob das beschränkte Halteverbot des Wendeplatzes gilt und

2. ob ich die Ein- und Ausfahrt der gegenüberliegenden Garage blockiere (das tue ich nach meiner Einschätzung effektiv nicht, aber ich weiß nicht, ob es da vielleicht eine festgelegte Mindestentfernung gibt).

Die Bilder der Situation habe ich angehängt, der grüne Bereich soll den Platz darstellen, auf dem ich parken könnte. Ich fahre einen Kleinwagen (MINI). Die Maße sind frei eingetragen und müssen nicht der Realität entsprechen.

Über Antworten würde ich mich freuen!

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Wo soll denn da noch die Feuerwehr vorbei wenn du dort stehen bleiben solltest??

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Themenstarteram 30. September 2011 um 15:26

asd.

Da wirst du wohl nicht parken dürfen, ein Blick in die STVO gibt antwort drarauf.

 

(StVO)§12 Halten und Parken

 

(1) Das Halten ist unzulässig

an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

im Bereich von scharfen Kurven,

auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,

auf Bahnübergängen,

vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Sieht so aus, dass wenn du hier deinen Wunschparkplatz einnimmst, die verbleibende Fahrbahnbreite sehr knapp bemessen ist für den aus dem Wendehammer zurückflutenden Verkehr, der zum Vorbeifahren evtl. Teile der Garagenzufahrt mitbenutzen muss. Ob die Garagennutzer dann deine Parkerei gutheißen werden, wage ich zu bezweifeln.

Wo soll denn da noch die Feuerwehr vorbei wenn du dort stehen bleiben solltest??

Aus §1 der Stvo (gegenseitige Rücksichtnahme) ergibt sich auch schon dass du da nicht parken solltest.

Probier doch Folgendes aus: Parke dein Auto an der Stelle und versuche dann mit einem A6 oder Passt oder so aus den Ausfahrten oder dem Parkhaus herauszufahren. Stecke dir vorher ein Messer oder spitzen Gegenstand ein. Wenn du dich dann mit dem Passat an deinem Mini vorbeirangiert hast ohne das Bedürfnis zu spüren deinen Mini zu zerkratzen oder die Reifen zu zerstechen, dann park da ruhig.. (War jetzt ein Scherz)

Ich sage auch, daß das hier eine schmale Fahrbahn ist, bei der man gegenüber von Einfahrten nicht parken darf.

Jetzt frag ich mal ganz anders "was sagt der Hausverstand"? Meiner sagt NEIN

Wenn du keinen Ärgel willst solltest du da nicht parken. 

am 1. Oktober 2011 um 10:31

Nein darfst du nicht.

Die Straße ist eindeutig zu schmal, um an der eingezeichneten Stelle parken zu dürfen.

am 1. Oktober 2011 um 11:28

Ich auch sagen will, du darfst nicht :D

Noch wer der das sagen will :confused:

am 1. Oktober 2011 um 11:33

Du darfst das nicht.

(doppelt hält besser) :D

am 1. Oktober 2011 um 12:02

Klare Frage - Klare Antwort: Nein.

Die Begründung hat Pepperduster schon dazu gegeben.

Parkst Du trotzdem dort, kann Dein Fahrzeug im Fall einer Behinderung auch abgeschleppt werden.

Parken darf auch ein Moderator an der gekennzeichneten Stelle nicht, aber ...

 

 

 

den Schloss am Thread anhängen, um der Flut an "Neins" ein Ende zu setzen.:p

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