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Darf ich jmd suchen der meinen Kaufvertrag abschließt und das Auto statt mir nimmt?

Themenstarteram 20. August 2019 um 7:38

Moin ich habe ein Auto angezahlt, der Kaufvertrag und das Auto was ich dann bekommen sollten waren so nicht abgesprochen.

Der Käufer weigert sich mir meine Anzahlung zurückzuzahlen und will mir nur das Auto verkaufen. So einen Kaufvertrag werde ich aber definitv nicht unterschreiben.

Darf ich das Auto auf ebay kleinanzeigen ausschreiben um jmd zu finden der das Auto kaufen würde und den Kaufvertrag nicht mit mir sondern dem Händler vor mir abschließt?(Falls ich sojemanden finden sollte)

und diese Person kauft das Auto und gibt mir meine Anzahlung wieder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 10:38:46 Uhr:

Ja ich war echt dumm.

Ich habe nur eine Quittung wo drin steht wer ich bin und welches Auto ich kaufe, wie viel ich angezahlt habe, sowie das es Tüv und au neu hat. Keine Km anzeige und keine Mängel stehen drin

ja, war dumm vom Verkäufer/Händler ...

... Dir hiermit ein Auto mit den kraft BGB vorgesehenen vollen 2 Jahren Gewährleistung zu verkaufen ;)

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22 Antworten
Themenstarteram 20. August 2019 um 7:51

ja, ich kann mir keinen Anwalt leisten. und der Händler stellt sich quer mit der Einstellung "Nicht mein Problem" und "wenn sie das so sagen...ist mir aber egal". Ich bin Studentin... ich habe nicht viel Geld.

am 20. August 2019 um 8:01

wenn ich mir kein Anwalt leisten kann, kann ich mir auch kein Auto leisten...

der Quatsch mit auf ebaykleinanzeigen kannste doch vergessen, wer macht so ein Blödsinn denn mit. Du willst jemanden suchen der dein Auto kauft welches du nicht voll bezahlt hast welches noch beim Händler steht welches fragwürdig Tüv bekommen hat und als Totalschaden verkauft wird.....

gibt da nicht viele Möglichkeiten muss man halt mal überlegen, abhacken und als Lehrgeld verbuchen? oder kaufen und fahren ?

was anderes kommt mir in deinem Fall nicht in Betracht, man könnte das Auto jetzt kaufen und direkt damit zur nächsten TÜV stelle fahren und mal nachgucken lassen ob es überhaupt TÜV hätte bekommen dürfen, aber wenn dir schon Geld für den Anwalt fehlt dann haste auch die 100 Euro tüvgebühr nicht.

Und warum sollte das jemand tun? Einige dich lieber mit dem Verkäufer darauf, das er den Großteil des Geldes wieder hergibt ... und das wird der tun, sobald du da nicht mehr als dummes naives blondes Frauchen auftrittst. Er hat zurzeit halt ein leichtes Opfer gefunden.

Themenstarteram 20. August 2019 um 8:12

Zitat:

@Helugan schrieb am 20. August 2019 um 10:01:53 Uhr:

wenn ich mir kein Anwalt leisten kann, kann ich mir auch kein Auto leisten...

der Quatsch mit auf ebaykleinanzeigen kannste doch vergessen, wer macht so ein Blödsinn denn mit. Du willst jemanden suchen der dein Auto kauft welches du nicht voll bezahlt hast welches noch beim Händler steht welches fragwürdig Tüv bekommen hat und als Totalschaden verkauft wird.....

gibt da nicht viele Möglichkeiten muss man halt mal überlegen, abhacken und als Lehrgeld verbuchen? oder kaufen und fahren ?

was anderes kommt mir in deinem Fall nicht in Betracht, man könnte das Auto jetzt kaufen und direkt damit zur nächsten TÜV stelle fahren und mal nachgucken lassen ob es überhaupt TÜV hätte bekommen dürfen, aber wenn dir schon Geld für den Anwalt fehlt dann haste auch die 100 Euro tüvgebühr nicht.

Was sollte ich tun wenn ich es nehme(geht ja nur wenn ich den Kaufvetrag unterschreibe), zum Tüv gehe und der mir sagt das es keinen Tüv hätte kriegen sollen?

wenn ich 400 euro in die Luft werfe ist das doof aber vertretbar, 850 ist schon etwas anderes. oder anwalts und gerichtskosten die dann noch mehr in die Höhe gehen wäre auch etwas anderes.

Hi,

das Auto darfst bei eBay nicht einstellen, soweit ich weiß muss man Eigentümer der Sache sein zur Veräußerung oder in Vollmacht des Eigentümers handeln.

Statt dem Rechtsanwalt solltest du erstmal die Schiedsstelle kontaktieren, wenn der Händler Mitglied der innung ist (sollte in Efahrung zu bringen sein) oder die Verbraucherschiedstelle.

Beide sind erstmal Kostenlos und versuchen eben ohne Rechtswege eine Einigung zu finden.

Gruß

Christoph

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 09:38:14 Uhr:

Moin ich habe ein Auto angezahlt, der Kaufvertrag und das Auto was ich dann bekommen sollten waren so nicht abgesprochen.

1. wenn Du zu blöd/blind bist, Dir das AUTO vorher genau anzuschauen: Dein persönliches Pech!

2. mit der Anzahlung wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen!

(mündlich, auf Basis des Inserats und somit ggfs. ergänzt durch darin angegeben Mängel/Gewährleistungsausschluss)

+ das "Kleingedruckte" findet sich - soweit nix abweichendes vereinbart wurde - im BGB!

also:

verlange Herausgabe des Autos - wie vereinbart mit neuer HU? - gegen Zahlung des offenen Restbetrags

+ unterschreibe nix außer einer Quittung, dass Du Auto/Schlüssel/Papiere inkl. HU-Bericht erhalten hast!

 

PS:

manchmal ist Angriff die beste Verteidigung ;)

Ich frage mich eh wer ein Auto anbezahlt ohne irgendwas schriftlich zu haben über Daten vom Kfz wie Km, Vorbesitzer, Mängel am Auto etc.

 

Wenn ich ein Auto anzahle wird vorher noch ein anständiger Kaufvertrag schriftlich gemacht in dem alles vermerkt ist und dann wird anbezahlt bzw komplett bezahlt. (Auch Anzahlung/ Bezahlung wird im KV vermerkt)

Themenstarteram 20. August 2019 um 8:38

Zitat:

@Michi89x schrieb am 20. August 2019 um 10:33:37 Uhr:

Ich frage mich eh wer ein Auto anbezahlt ohne irgendwas schriftlich zu haben über Daten vom Kfz wie Km, Vorbesitzer, Mängel am Auto etc.

Wenn ich ein Auto anzahle wird vorher noch ein anständiger Kaufvertrag schriftlich gemacht in dem alles vermerkt ist und dann wird anbezahlt bzw komplett bezahlt. (Auch Anzahlung/ Bezahlung wird im KV vermerkt)

Ja ich war echt dumm.

Ich habe nur eine Quittung wo drin steht wer ich bin und welches Auto ich kaufe, wie viel ich angezahlt habe, sowie das es Tüv und au neu hat. Keine Km anzeige und keine Mängel stehen drin

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 10:38:46 Uhr:

Ja ich war echt dumm.

Ich habe nur eine Quittung wo drin steht wer ich bin und welches Auto ich kaufe, wie viel ich angezahlt habe, sowie das es Tüv und au neu hat. Keine Km anzeige und keine Mängel stehen drin

ja, war dumm vom Verkäufer/Händler ...

... Dir hiermit ein Auto mit den kraft BGB vorgesehenen vollen 2 Jahren Gewährleistung zu verkaufen ;)

Ein Händler mit einem solchen Fahrzeugangebot ... da kann ich mir schlecht vorstellen dass der in der Innung ist.

@bluarp

ich sehe für Dich wenig Möglichkeiten. Ein Verkauf unter den von Dir gewünschten Bedingungen halte ich für schwer bis unmöglich (zumal es sich weder um ein gefragtes Modell noch um ein Schnäppchen handelt). Du wirst wohl entweder den Wagen nehmen müssen - dann kannst Du versuchen den zu fahren, oder versuchen den wieder zu verkaufen, oder versuchen gegen den Verkäufer vorzugehen mit evtl einer erneuten TÜV-Prüfung (sofern da heraus kommt dass der Wagen nicht TÜV-fähig ist). Oder Du lässt den da - und verzichtest auf Deine Anzahlung, oder hast evtl ein paar Freunde die dir Rückendeckung bei der Rückforderung geben (kann gefährlich sein), oder schreibst einen Mahnbescheid und schaust was passiert (ja das kann man selber online tun für kleines Geld)

Ansonsten bleibt Dir nur die Lehre: ein Auto in diesem Preisbereich vom Händler - das wird mit 99,9% Wahrscheinlichkeit eine windige Kiste sein. Überhaupt ist das schon der unterste Bodensatz der automobilen Welt. Und für dieses Fahrzeug wäre der Preis bestenfalls im Bestzustand angemessen. In Zukunft immer einen kundigen zum Kauf mitnehmen.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. August 2019 um 10:50:11 Uhr:

Zitat:

@bluarp schrieb am 20. August 2019 um 10:38:46 Uhr:

Ja ich war echt dumm.

Ich habe nur eine Quittung wo drin steht wer ich bin und welches Auto ich kaufe, wie viel ich angezahlt habe, sowie das es Tüv und au neu hat. Keine Km anzeige und keine Mängel stehen drin

ja, war dumm vom Verkäufer/Händler ...

... Dir hiermit ein Auto mit den kraft BGB vorgesehenen vollen 2 Jahren Gewährleistung zu verkaufen ;)

Das sieht dann in der Tat etwas anders aus ... Auto abholen wie von camper0711 beschrieben und dann kann man mal sehen was da geht. Nervig wird es halt werden.

Über Euren "Verhandlungs Zustand" und Deine 400.-€ Anzahlung ist ja

erschöpfend geredet worden....

Dieses merkwürdige Auto Jemanden im Internet zu verkaufen, wird wohl

so wenig gehen, wie auch Du es so nicht abnehmen willst. Das sollte Dir

klar sein. Außerdem würdest Du mit dem Kauf ,weitere 450.-€ den

bereits gezahlten, hinterher werfen. Ich würde Das keinesfalls tun.

( So hast Du durch "Unwissenheit" bereits 400.-€ "verloren" )

An Deiner Stelle würde ich versuchen, am Besten bei einem ADAC

Vertragsanwalt, Dich über Deine Möglichkeiten aufklären zu lassen.

Der Autohändler will Dich offensichtlich "über den Leisten ziehen"

(man könnte das auch betrügen nennen)

Darum wirst Du ohne fachliche Hilfe dort nicht raus kommen.

Als absoluter Notausgang für Dich, wäre auf Dein Geld zu verzichten

und den Händler auf der Karre sitzen zu lassen. Du hast doch hoffentlich

bisher NICHTS unterschrieben?????? Na dann viel Spass...........

Moin,

Leider weiß immer noch niemand die genauen Details - wahrscheinlich ist das auch schwer zu eruieren. Hast du die Blechschäden nicht bemerkt - dein Pech. Daran änderst du nix. Die Frage ist halt - war der Blechschaden schon da oder eben nicht und KANNST du das ggf. Beweisen (Fotos in der Anzeige, selbst gemacht usw.) - daraus könnte man ggf. einen Anspruch auf Instandsetzung ableiten, wenn der Schaden durch den Händler oder einer vom ihm beauftragen Person verursacht wurde (anhand der Bilder kann man das aber beim besten Willen nicht einschätzen). War er schon da - dann hast du das Auto so gekauft und das einfach verpennt.

Wie die tatsächliche Lage in dieser Gemengelage wirklich ausschaut - kann leider niemand feststellen, außer eventuell ein Anwalt, dem du alles vorlegst. Alternativ gibt es logischerweise auch Innung, ADAC und Verbraucherschutzorganisationen, welche dich unterstützen und beraten. Wie schon angemerkt - neuer TÜV/AU und die Zustandsbeschreibung widersprechen sich drastisch und können eigentlich nicht gleichzeitig zutreffen. D.h. eines ist falsch - entweder die Beschreibung oder HU/AU. Fahr doch mal zur TÜV Stelle usw. und frag mal nach, wie ein TÜV Prüfer die Möglichkeit einschätzt, dass ein Auto laut KV die HU/AU besteht. Sind die Mängel nicht da - dann gilt der Ausschluss der Gewährleistung für diese Mängel auch nicht. Da würde sich die Frage stellen, wie man diesen Formulierungen dann am besten Widerspricht ;)

Klar kannst du jemanden suchen, der dir das Auto direkt wieder abnimmt - aber den eigentlichen Kauf musst du erstmal abschließen. Ich glaube aber nicht, dass du dadurch deinen "Schaden" verringerst - anhand der Bilder ist das Auto m.M. bestenfalls 300-500€ wert - sprich: wahrscheinlich fährst du billiger, wenn du die 400€ einfach vergisst (Schaden 400€) als wenn du jetzt 850€ zahlst und dann im Worst Case 300€ bekommst (Schaden 550€). Sprich - mehr als vielleicht Schadensbegrenzung geht meiner Meinung nach nicht - solange die Kiste nicht auseinander fällt, bremst, leuchtet und gradeaus fährt - ist es wohl am billigsten damit solange es geht zu fahren und den Rest zu ignorieren.

LG Kester

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