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Darf ich Zugmaschinen Klasse L Privat fahren !?

Themenstarteram 10. April 2011 um 11:39

Hallo,es geht zwar um einen Traktor,aber zwecks der Fahrerlaubniß denke ich mal das die Trucker hier mehr ahnung davon haben was man fahren darf und was nicht.

Es ist der Führerschein B vorhanden,dieser beinhaltet auch Klasse L für Traktoren und bis 32 km/h und Anhänger bis 25 Km/h.

SO weit so gut,darf man zwar fahren,aber da steht was von Forst und Landwirtschafliche zwecke und Baurtbedingt.

Heißt das man darf dieses gespann nur fahren wenn man in einem Landwirtschaftlichen betrieb arbeitet ? Und wie ist das Privat ? Da wird man doch auch einen alten Traktor bis 32 km/h bewegen düfen oder ? Eventuell mit Anhänger ? Also ich steigt da nicht mehr durch,hoffe es kann jemand mit Informationen aushelfen.

Beste Antwort im Thema

Na und dann machst du halt mal ne schöne Trecker Reise über 200 km sind bei 20 km/h doch gerade einmal 10 Std. :D 

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Hmm, da ich nicht genau verstehe warum du fragst werfe ich mal folgendes in die Runde :)

Du darfst die Zugmaschine privat fahren weil du ja die Klasse B hast. Auch bei den Anhängern gelten bei der Privat Fahrt die entsprechenden Regelungen.

Bist du jetzt in der Land oder Forstwirtschaft unterwegs darfst du auch mehrere Anhänger anhängen.

Lies doch dazu auch mal den §6 der FEV , insbesondere die Beschreibung der Klassen B + L und die Nummer (5) der Erläuterungen am Ende :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 10. April 2011 um 12:33

Hallo,danke für deine Antwort.

Warum ich frage ?

Ganz einfach.Ich bin eine Privat Person der die Klasse B.L hat,und ich möchte gerne Privat als Hobby mir einen kleinen Trecker zulegen,aber auch mal gerne einen Anhänger dahinter machen,um Holz zu holen oder Laub abfahren usw.

Mit hat jemand erzählt man düfe nur fahren wenn man in der Land und Forstwirtschaft tätig ist,ansonsten bräuchte man Klasse CE,oder den Trecker nur bis 3,5 Tonnen,oder er wiegt z.b 1.8 Tonnen,darf aber keinen Anhänger dahinter machen,regelung wie bei Klasse B.

Dann hat mir auch einer erzählt,bei Traktoren Klasse L bis 32 km/h spielt das alles keine Rolle.

Das meinte ich mit "Warum du fragst" ;)

Wenn der Trecker jetzt mehr als 3,5t zgG hat, dann ist die Klasse C1 oder gar C nötig.

Was du aber evtl machen kannst ist "Ablasten" um ihm unter 3,5t zu bringen und mit der Klasse B zzu fahren :) Diese Fahrt zum "TÜV" wäre dann sogar durch die klasse L abgedeckt ;)

Grüße

Steini

Steini das stimmt nicht so ganz bei der Klasse L Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. wird nicht nach dem gewicht sondern nur nach der Geschwindigkeit unterschieden.

 

Der haken an der Sache ist dieser Passus : die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Wenn der TE also damit ab und an Holz holen will Laub abfahren möchte fällt das unter Land und Forst-wirtschaft (dieses kann eben auch eine ganz kleine Hobby Landwirtschaft mit einem Hasen sein :))

 

Wenn er allerdings mit dem Traktor nur spazieren fahren möchte dann darf er das mit Klasse L offiziell nicht mann muss seine Fahrten nur richtig begründen und schon ist alles im grünen Bereich.

Themenstarteram 10. April 2011 um 14:12

Also lassen wir von mir aus den Anhänger mal weck,dann düfte ich also mit einem Oldtimer Trecker der jetzt seine 30 km/h V7Max hat nicht Privat fahren,zu Oldtimer Treffen oder am Wochenende aus jucks durch die Landschaft tuckern,bräuchte ich dann also einen C1 bzw C schein ?

Dann hat mein Nachbar sich ja schon zig mal Strafbar gemacht,der ist schon öfter mit seinem 32 km/h Fendt und zwei Krone Anhänger los gefahren zum Holz holen.

Sag ich doch worti, solange er einen Zweck angibt, wie es der Nachbar beim Holz holen tut, dann darf er alles was die Klasse L hergibt. Hat er keinen Grund braucht er die, nach Gewichtsklasse, passende Fahrerlaubnis......

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155

Also lassen wir von mir aus den Anhänger mal weck,dann düfte ich also mit einem Oldtimer Trecker der jetzt seine 30 km/h V7Max hat nicht Privat fahren,zu Oldtimer Treffen oder am Wochenende aus jucks durch die Landschaft tuckern,bräuchte ich dann also einen C1 bzw C schein ?

 

Dann hat mein Nachbar sich ja schon zig mal Strafbar gemacht,der ist schon öfter mit seinem 32 km/h Fendt und zwei Krone Anhänger los gefahren zum Holz holen.

Nein hat er eben nicht denn im weitesten Sinne läuft das unter Forstwirtschaft.

Die meisten die nen Oldi Schlepper besitzen haben eh die alte Klasse 3 und die alten Schlepper sind selten schwerer als 7,5t.

 

Die Jungen Leute die nur Klasse B haben interessieren sich eher selten für Oldi Schlepper schau dir mal bei nem Oldi Treffen die Fahrer der Oldis an das sind zu 95% Menschen Ü 50 

 

Themenstarteram 10. April 2011 um 18:14

Ganz richtig,da muss ich dir zustimmen,mein Onkel besitzt einen Deutz D30 Oldie und mein Nachbar einen Fendt Farmer Oldie,diese sind um die 45 und besitzen die alte Klasse drei.Ich allerdings wie gesagt,und ein anderer Nachbar von mir sind um die 27 und haben die Klasse B.

Auf Treffen sind auch überwiegend ältere Leute,aber hin und wieder auch schon ein paar Junge Menschen die gefallen daran haben,schließlich muss ja auch nachwuchs her um die schönen Geräte auch später noch zu erhalten.Aber werde jetzt keinen CE Schein machen für 3 Tausend Euro nur damit ich einen 32 km/h Schlepper fahren darf.

Und kann mir nicht vorstellen das ein Grund dafür ausreicht,das man dann sagt ich fahre da und da hin und hole was ab,und die drücken dann ein Auge zu bei der Kontrolle.Wir wohnen zwar auserhalb der Stadt,aber eine Kontrolle ist ja immer mal möglich.

Den Traktor den ich haben möchte wiegt 1650 Kg,ich denke den werd ich dann wohl fahren dürfen,auch Privat,dann muss ich eben auf Anhänger verzichten,oder ich besorge mir einen kleinen 1,5 Tonner,wenn man dan nach der regelung der Klasse B geht,dürfte ja alles ok sein ??

Da ja dann die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter der Leermasse des Treckers ist,und das gesamt Gespann bleibt unter 3,5 Tonnen !! Quasi wie beim Pkw.

Oder ich hole mir einen 6 km/h Trecker *LACH**

am 10. April 2011 um 19:22

Dazu hab ich auch mal eine Frage!

Ich fahre gelegentlich einen IHC 743 (Gewicht so ca. 3 Tonnen) (Baujahr liegt denke ich so Ende der 70er Jahre)

und noch seltener hab ich da entweder einen einachsigen Hänger von "Krone Emsland" dran oder nen alten 2-Achsigen zum Holz holen im Wald!

Einmal hab ich auch Bauschutt von einer Bad-Sanierung mit dem 1-Achsigen zur Bauschuttdeponie gefahren!

Wenn ich mich recht erinnere waren es so 2,5 Tonnen Bauschutt (eine Fuhre)

Als Beispiel jetzt: Traktor ca. 3 Tonnen + Hänger mit 2,5 Tonnen Bauschutt!

War das eine Fahrt, die unter CE gefallen ist, oder hätte man das auch mit dem PKW Führerschein machen dürfen? Ich hab A,B,C,CE,M,L,S an Führerscheinen.

Das interessiert mich jetzt mal!

Hab mal ein Bild angehängt. So sieht das aus. Aber ist nicht der, den ich fahre! Von dem hab ich kein Bild im moment da

Themenstarteram 10. April 2011 um 21:30

Also wenn er bis 32 km/h zugelassen ist würde ich mal sagen das man da einen BE Schein braucht,aber wenn du CE hast brauchste dir ja eh keine sorgen machen und darfst alles fahren,du hast sogar noch was vergessen bei deiner Klassen auflistung,denn wenn du CE hast müsste auch T mit eingetragen sein,den gibts dann ja Gratis.

PS:Obwohl ich immer noch nicht schlauer bin,werd mal einen Fahrleher fragen oder direkt bei der Rennleitung,obwohl zweitere sicher bißchen peinlich wäre.:D

Zitat:

Original geschrieben von spacedriver08155

PS:Obwohl ich immer noch nicht schlauer bin,werd mal einen Fahrleher fragen oder direkt bei der Rennleitung,obwohl zweitere sicher bißchen peinlich wäre.:D

Warum sollt das peinlich sein. Setz ein kleinen Brief auf und schick den mit der Frage hin. Sollte es dann mal Probleme geben kannst Du die Kopie vorzeigen und alles ist gut.

 

Oldtimertreffen fallen unter "Brauchtumspflege".

Zitat:

Original geschrieben von redgolf16

Oldtimertreffen fallen unter "Brauchtumspflege".

Blödsinn!!!

Osterfeuer fallen unter BrauchtumPflege.

Mit den Treckern ist das so ne Sache.

Wenn sie für die Landwirtschaft zugelassen sind, haben sie ein Grünes Nummernschild und dürfen mit Anhänger mit Klasse T, L gefahren werden.

Habe ich einen Trecker mit Schwarzen Nummernschild, ist er nicht für die Landwirtschaft zugelassen, sondern nur als Zugmaschine. Dann darf ich zwar den Trecker mit klasse L fahren, aber nur den Trecker.

Hänge ich dann noch einen 2Achsigen Anhänger daran, brauche ich plötzlich CE. (alte Klasse2) :)

Themenstarteram 15. April 2011 um 20:02

Also wenn der Trecker dann mit Schwarzen Kennzeichen angemeldet ist,gilt er doch als normales Kraftfahrzeug,somit düfte man ja einen 2 Tonnen Trecker fahren,und einen kleinen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1,2 Tonnen dahinter machen und mit der Klasse B fahren.

Hab mal bei der Arbeit auf die Traktoren in der Firma auf die Kennzeichen geachtet,die sind alle Grün.Da düfte ich jetzt also mit einen Schlepper bis 32 km/h einen oder sogar zwei Anhänger dahinter machen von jeweils 5 Tonnen ? Aber Privat nicht,da versteh ich die logik nicht.

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