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Darf man Airbag einheit bei Ebay anbieten?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 8. November 2006 um 13:40

hallo,

ich wollte mir ein neues lenkrad für meinen golf iv zulegen. hab bei ebay ein paar angebote gefunden und manche leute bieten das ganze auch mit airbag an. mir war eigentlich mal so als wäre das verboten die airbag teile da mit anzubieten oder vielleicht ist auch nur der versand von airbag einheiten verboten?

vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären.

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22 Antworten

Re: Darf man Airbag einheit bei Ebay anbieten?

 

Zitat:

Original geschrieben von apriliaracer

hallo,

ich wollte mir ein neues lenkrad für meinen golf iv zulegen. hab bei ebay ein paar angebote gefunden und manche leute bieten das ganze auch mit airbag an. mir war eigentlich mal so als wäre das verboten die airbag teile da mit anzubieten oder vielleicht ist auch nur der versand von airbag einheiten verboten?

vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären.

eigentlich ist es auch verboten, aber viele schreiben immer hin " wenn die den Lenker kaufen schicke ich ihnne noch ein Airbag gratis dazu auf anfrage" aber eigentlich darfst du es nicht verkaufen bei eBay wegen sprengstoff.

Themenstarteram 8. November 2006 um 13:53

gut okay danke für die info

Hallo,

darf man wie gesagt nicht verkaufen, auch nicht mal versenden, denn das müsste in speziellen Transportboxen geschehen!

Und zu deiner Info, du selbst darfst den Airbag auch nicht zu Hause aufheben, du musst ihn abgeben...

Re: Darf man Airbag einheit bei Ebay anbieten?

 

Zitat:

Original geschrieben von apriliaracer

hallo,

ich wollte mir ein neues lenkrad für meinen golf iv zulegen. hab bei ebay ein paar angebote gefunden und manche leute bieten das ganze auch mit airbag an. mir war eigentlich mal so als wäre das verboten die airbag teile da mit anzubieten oder vielleicht ist auch nur der versand von airbag einheiten verboten?

vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären.

Du darfst das Teil nicht mal ausbauen oder lagern!

Arbeiten an Airbags sind für ungeschultes Personal nicht zulässig!

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Gruß

Totti-Amun

Bei eBay darf man doch einen Sitz mit Airbag oder ein Lenkrad mit Airbag verkaufen, ist noch nicht lange so, aber ich bin mir ziemlich sicher da was gelesen zu haben, auch hier im Forum war mal was dazu.

steht bei ebay in den bedingungen, das der verkauf von airbags untersagt ist. egal ob eingebaut im lenkrad oder für sich. nur ein auto mit airbag darfst du bei ebay verk. denn da besteht nicht unmittelbar die gefahr, das du am airbag rumbaust.

Vielleicht wäre die Frage im Forum bei ebay besser aufgehoben gewesen? ;)

Anyhow: Wir lassen es nicht zu, und das ist auch gut so!

Zitat:

Original geschrieben von country

steht bei ebay in den bedingungen, das der verkauf von airbags untersagt ist. egal ob eingebaut im lenkrad oder für sich. nur ein auto mit airbag darfst du bei ebay verk. denn da besteht nicht unmittelbar die gefahr, das du am airbag rumbaust.

Falsch! Bei Ebay ist es erlaubt Airbags zu verkaufen aber nicht als Einzelteil sondern im Lenkrad oder Sitz. Man muß nur auf bestimmte Sachen hinweisen daß es in Fachwerkstatt eingebaut werden muß und und und.

Zitat:

Original geschrieben von ploger1980

Falsch! Bei Ebay ist es erlaubt Airbags zu verkaufen aber nicht als Einzelteil sondern im Lenkrad oder Sitz. Man muß nur auf bestimmte Sachen hinweisen daß es in Fachwerkstatt eingebaut werden muß und und und.

Das meinte ich auch gelesen zu haben...

am 8. November 2006 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von ploger1980

Falsch! Bei Ebay ist es erlaubt Airbags zu verkaufen aber nicht als Einzelteil sondern im Lenkrad oder Sitz. Man muß nur auf bestimmte Sachen hinweisen daß es in Fachwerkstatt eingebaut werden muß und und und.

Auch falsch !

da steht expliziet, das Verkauf AUSSCHLIßLICH in der Originalverpackung erfolgen darf !

Da i.A. Bauteile verkauft werden, die ORIGINAL in einem Fahrzeug verbaut waren, ist das Fahrzeug die ORIGINALVERPACKUNG !

Weiterhin müssen solche Bauteile bei Versand / Transport gemäß UVV + GGVS kenntlich gemacht werden !

Wenn Du das machst, kostet der Versand genausoviel, wie ein Neuteil !

Obendrein ist es aus haftungstechnischer Hinsicht nicht erlaubt, Gebrauchtteile in ein anderes Fahrzeug zu verbauen !

stellt euch mal das gesicht des postboten vor wenn er das paket an der tür überreicht und es macht peng... :confused:

Themenstarteram 8. November 2006 um 17:50

das fahrzeug ist die originalverpackung?

sowas lustiges hab ich aber auch noch nie gehört :D

Zitat:

Original geschrieben von eltrah

stellt euch mal das gesicht des postboten vor wenn er das paket an der tür überreicht und es macht peng... :confused:

Kann bei Originalverpackten auch passieren :D

Als Selbstabholer anbieten!

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