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Darf man Auto aus Holland mit Kurzkennzeichen nach Deutschland überführen ?
Hat vielleicht hier jemand Erfahrung damit , ich will ein Auto aus Rotterdam holen, laut Versicherung ist die Deckung gegeben, sind da Kurzkennzeichen erlaubt ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.
So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost
Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??
Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf.
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32 Antworten
Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.
So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost
Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??
Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf.
.....hm....als ich das mal mit DK Machen wollte ( letztes Jahr ) sagte man mir bei der Grenze ist schluss.
Man benötigt dann die Ausfuhrkennzeichen ( roter Rand )
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
.....hm....als ich das mal mit DK Machen wollte ( letztes Jahr ) sagte man mir bei der Grenze ist schluss.
Man benötigt dann die Ausfuhrkennzeichen ( roter Rand )
GUTEN MORGEN POPEY174 !!! AUCH SCHON WACH ??? (aber wohl noch so bißchen am rumdösen, wie ???)
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Hat vielleicht hier jemand Erfahrung damit , ich will ein Auto aus Rotterdam holen, laut Versicherung ist die Deckung gegeben, sind da Kurzkennzeichen erlaubt ?
Merkst du was popeye174???
Ich kann mir euer nichts-wissen leider nicht mehr länger reinziehen.
Ihr sollt nicht dumm sterben, ich erlöse euch: (sind 2 links, bitte beide klicken)
Zitat:
Original geschrieben von Magixx
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands verwendbar.
So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost
Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??
Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf.
Was ist den mit dir nicht in Ordnung?
Wollte lediglich helfen.
So stehts im Straßenverkehrsamt geschrieben:
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden
Zitat:
Original geschrieben von Magixx
So ein Käse, du alter Irrlehrer @youngtimer ost
Hauptsache irgend nen Stuss verzappt-oder worauf stützt du die Stammtischparole "nur innerhalb Deutschlands"??
Wenn du nix weißt: Sei doch einfach ruhig und sag besser nichts! Machst hier nur die Leute wirr im Kopf.
Darf ich fragen, was diese unterirdische Anmache soll?!
Selber absolut nichts zum Thema beitragen, aber andere derart denunzieren.
Gedacht sind die 5-Tageskennzeichen i.d.R. nur für den Überführungsverkehr innerhalb Deutschlands, siehe den Link von R129 Fan.
Ob, und wenn ja unter welchen Auflagen ich diese auch im Ausland nutzen darf, ist sowohl vom jeweiligen Drittland, als auch insbesondere von den Bedingungen der Versicherung abhängig, bei der für die 5 Tage Deckung beantragt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Dieser Link ist gefährliches Halbwissen ohne Nennung einer Quelle.
Ich hab euch ja die beiden links oben gepostet, da könnt Ihr es dann offiziell aus EU-Ebene nachlesen und jedem unwissenden "Grenzbeamten" unter die Nase halten.
Zitat:
Original geschrieben von Magixx
Ich hab euch ja die beiden links oben gepostet, da könnt Ihr es dann offiziell aus EU-Ebene nachlesen und jedem unwissenden "Grenzbeamten" unter die Nase halten.
Ändert nichts daran, dass es nicht zulässig ist, wenn die Versicherung Auslandsfahrten nicht abgedeckt hat.
Und bitte künftig gleich mit Fakten kommen und nicht erst andere dumm von der Seite anmachen.
scheint doch zu gehen, denn das steht da auch:
...allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Aber gleich so auszuflippen?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Darf ich fragen, was diese unterirdische Anmache soll?!
Du darfst, su darfst !
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Selber absolut nichts zum Thema beitragen, aber andere derart denunzieren.
Äääähmmm , sag mal, jetzt aber Als Moderator ist das aber kein nettes Statement "nichts zum Thema beitragen"
Lies einfach die Links von mir, dann passt das, denn ich bin scheinbar der einzige hier der regelmäßig EU Überführungen macht und sich auskennt.
Zitat:
[...] Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
(Aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Schreiben rechts unter Downloads)
Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen.
Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien.
(Diese Angaben ohne Rechtsanspruch!) [...]
Quelle: http://www.jena.de/.../detail.php?...
Zitat:
[...] Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland? Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (unser Artikel Nr. 16). Es hat sich leider noch nicht bei allen Polizisten der EU herumgesprochen- daher kann es zu Problemen kommen. Sicherer exportieren Sie ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen. Die können Sie natürlich auch bei uns bestellen. [...]
Quelle: http://www.autos-versichern.de/kennzeichen/kurzzeitkennzeichen/
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von youngtimer ost
scheint doch zu gehen, denn das steht da auch:
...allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Aber gleich so auszuflippen?
Aaaahhhhhhh da schau her - doch nicht so blöd der Magixx. Aber erstmal werd' ich dafür von der Moderation rundgemacht, nur weil ich fachlich etwas weiter bin und es richtiger wusste. Tolle Wurst.