Darf man das!?
Hallo liebe Fangemeinde,
als ich damals meinen Mercedes bei einem Audi Händler erworben habe, kam ich Durcheinander: Im Internet war das Auto gut 1.000 € günstiger ausgezeichnet als auf dem Verkaufsschild am PKW. Damals erklärte der Verkäufer der günstigere Preis gelte für Händler oder Export und ich als Verbraucher müsste mehr dafür entlohnen. Auf beiden Angeboten war aber eine derartige Beschränkung nicht zu finden.
Dumm wie ich war willigte ich damals trotzdem ein und machte den Fehler meines Lebens. Das Auto war nicht nur masslos überbezahlt sondern stellte sich später auch noch als Unfallfahrzeg heraus. Aber das ist ne andere Geschichte.
Jetzt sehe ich aber, dass der Verkäufer wieder so anbietet, jedoch lese ich nun incl. Gebrauchtwagengarantie auch im Internetangebot. Dann gilt doch dieser Preis für Verbraucher....
Zwei verschiedene Preise, ja ist denn sowas möglich!?
Bei Mobile:
http://www.mobile.de/.../da.pl?...
Fotografie Verkaufsschild:
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15 Antworten
Ja, das gibt es ganz oft.
Im Internet werden den Wagen oft billiger angeboten als "vor Ort".
Hi Flori,
die Autohändler setzen erst mal für 2-4 Wochen ein Fahrzeug zu einem höheren Preis an , sollte das Fahrzeug in dieser Zeit nicht verkauft werden reduzieren sie den Preis.
Ist ganz normal und macht fast jeder Händler so.
Merkt man ganz gut wenn man selber ein Auto sucht und die Preise im Net mit den ausgezeichneten Preisen beim Händler vergleicht.
Gruß Udo
Verbraucherschutz...
Das ist schon (bewusst?) irreführend,vielleicht sollte man mal beim Verbraucherschutz nachfragen,ich meine das müsste ausdrücklich drin stehen...
Re: Verbraucherschutz...
Zitat:
Original geschrieben von CAMG
Das ist schon (bewusst?) irreführend,vielleicht sollte man mal beim Verbraucherschutz nachfragen,ich meine das müsste ausdrücklich drin stehen...
Wieso?
Wenn Du ein Angebot im Internet siehst und gehst damit zum Händler kannst Du den Wagen zu dem Preis mitnehmen. Wo ist das Problem?
Außerdem steht meist dabei "Alle Angaben ohne Gewähr".
@boborola: CAMG hat schon Recht. Ich vermute du hast mich leider falsch verstanden. Ich wollte meinen Mercedes damals auch zu dem Preis haben, mit dem er im Internet ausgezeicnet war, habe ihn aber nicht dafür bekommen! Obwohl nix im Internetangebot zu lesen war, dass dieser Preis nur für Händler oder so gelten würde ,musste ich also tatsächlich 1.000 € mehr bezahlen, eben zu dem Preis mit dem er "vor Ort" ausgezeichnet war.
So viel ich Weiß hat Flori220 Recht.
Entweder muss dabei stehen Für Händler und Export oder der Verkäufer kann sagen dass das Angebot im Internet Falsch was. So nach dem Motto "Alle Angaben ohne Gewähr".
Da, so wie ich Flori220 Verstanden habe beides nicht der Fall war. Sonder nur die Bemerkung mündlich vom Verkäufer, ist der lauterer Wettbewerb und der Verkäufer hat sich Strafbar gemacht so wie viele andre Händler.
Jetzt kommt aber die Problematik:
Mann muss es den Händlern erst mal Beweisen, und das wird Schwer.
Denn die Beweispflicht ist dann beim Käufer und nicht Verkäufer.
Ich hatte auch mal so ein Fall und wollte unbedingt Dieses Auto haben, dabei ging es um 2000 DM. Zum Glück hatte ich einen guten Kumpel als Rechtsanwalt und der hat sich Schlau gemacht. Danach hat er mir vom Wagen abgeraten.
Gut die Gesetze haben sich seit dem geändert, aber ich glaube nicht so viel.
Darum ist mein Rat "Pfoten weg vom Auto, es gibt bessere oder gleich gute Autos".
Zitat:
Original geschrieben von Flori220
@boborola: CAMG hat schon Recht. Ich vermute du hast mich leider falsch verstanden. Ich wollte meinen Mercedes damals auch zu dem Preis haben, mit dem er im Internet ausgezeicnet war, habe ihn aber nicht dafür bekommen! Obwohl nix im Internetangebot zu lesen war, dass dieser Preis nur für Händler oder so gelten würde ,musste ich also tatsächlich 1.000 € mehr bezahlen, eben zu dem Preis mit dem er "vor Ort" ausgezeichnet war.
Ich hatte eine analoge Situation.
War auf der suche nach einem C220-CDi für meine Frau. Also
rein ins Internet, nach 2 Wochen fündig geworden.
Das Autohaus war ca. 100 km entfernt. Auf meine e-Mail die
Antwort:- er ist noch da.
Am gleichen Tag bin ich noch hin gefahren, dort versuchte der
Verkäufer das gleiche wie von Dir beschrieben.
Ich hatte aber den Internet-Ausdruck dabei und habe mich auf
nichts eingelassen.
Das Angebot ist nur nach unten verhandelbar, nicht aber die
die gemachten Zusagen. Nach dem ich verlangt hatte den
Chef zu sprechen ging alles sehr schnell.
Angeblich wäre der falsche Preis eingetragen worden.
Hart bleiben hat sich gelohnt.
-Bj.11/99 , 1.Hand , echte 76.500 km , Gebrauchtwagengarantie
Preis 7990,00 Euro
Ein Jurist bin ich nicht. Daher darf ich keine Rechtsberatung machen. Im Internet-Forum sowieso nicht.
Grundsätzlich ist eine Anzeige wohl eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die kann der Verkäufer ohne Begründung annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung kommt kein Vertrag zu stande.
Selbst wenn das Auto bei Ebay zum Sofort-Kauf mit dem Preis angeboten wird, bleiben dem Verkäufer einige Auswege.
Zwei fallen mir spontan ein:
§ 119 BGB Anfechtbarkeit (des Kaufvertrages) wegen Irrtum (selbst falsch eingegeben)
§ 120 BGB Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung (Daten wurden falsch übertragen)
Vorsichtig, wie ich war, habe ich es so gemacht:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=151&threadid=468347
Gruß Peiner
@ mbfanhh
Ich glaube ganz so einfach ist es für einen Händler nicht. Er macht ein Angebot, wenn er den Wagen (egal ob Internet oder Verkaufsplatz) mit Preisauszeichung anbietet und der Käufer nimmt es ggf. an. Dann gilt der Preis des Angebots als Grundlage. Trotzdem DARF der Händler mit zwei verschiedenen Preisen anbieten : NUR, wenn der Kunde den niedrigeren Preis kennt und verlangt, MUSS auch der niedrigere Preis gelten. Etwas anderes ist es natürlich, wenn Einschränkungen wie "nur Händler" oder "nur Export" expicit genannt werden.
Realistisch versuchen viele Händler vor Ort teurer anzubieten und via Internet günstger. Wenn dann "Lieschen Müller" ohne Internetzugang persönlich kommt und die Kiste will, zahlt sie mehr. Kommt jemand durch das Internet, gilt der günstigere Preis. Deshalb jede Anzeige aus dem Internet wg. evtl. Beweis immer ausdrucken!
Anders sieht es bei Privatanbietern aus, die können sich in bestimmten Fällen auf Irrtum berufen.
Zitat:
Original geschrieben von bebahunter
Er macht ein Angebot, wenn er den Wagen (egal ob Internet oder Verkaufsplatz) mit Preisauszeichung anbietet und der Käufer nimmt es ggf. an. Dann gilt der Preis des Angebots als Grundlage. Trotzdem DARF der Händler mit zwei verschiedenen Preisen anbieten : NUR, wenn der Kunde den niedrigeren Preis kennt und verlangt, MUSS auch der niedrigere Preis gelten.
In einem Forum kann jeder seine Meinung niederschreiben. Recht(-sberatung) hat aber nichts mehr mit persönlicher Meinung zu tun und sollte deshalb mit Vorsicht genossen und verbreitet werden. Rechtsberatung ist hier verboten.
Allgemein gilt aber:
Ein Händler gibt mit seiner Anzeige kein Angebot ab, sondern lediglich eine sogenannte "invitatio ad offerendum", dh. eine Einladung an andere, ihrerseits ein Angebot zu machen.
Re: Re: Verbraucherschutz...
Zitat:
Original geschrieben von boborola
Wieso?
Wenn Du ein Angebot im Internet siehst und gehst damit zum Händler kannst Du den Wagen zu dem Preis mitnehmen. Wo ist das Problem?
Außerdem steht meist dabei "Alle Angaben ohne Gewähr".
...eben NICHT,wie du oben lesen kannst!!!
@blubb
Natürlich ist Rechtsberatung im Forum verboten, daher auch meine Einleitung :
"Ich glaube ganz so einfach ist es für einen Händler nicht."
- allerdings hätte da korrekterweise ein Doppelpunkt hingehört - ich gelobe Besserung
Inhaltlich GLAUBE ich immer noch, es richtig beurteilt zu haben. (Bitte verwechsle dabei nicht die Begriffe "Angebot" und "Antrag"). Ich kann nur auf die Preisangabeverordnung, § 1 hinweisen.
Im übrigen ist es in Zweifelsfällen immer sinnvoll, sich nicht unter Druck setzten zu lassen und wenn man sich "ungerecht behandelt" fühlt bei folgenden Institutionen nachzufragen :
Handelskammer, Handwerkskammer, Innung, Ordnungsamt etc. Dort bekommt man oft KOSTENLOSE sachliche Hilfe.
Was Du als Anzeige im Internet oder einem Auto vor Ort siehst ist tatsächlich nur eine "Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes" des Verkäufers. Das Angebot macht der Käufer und wenn beide sich einig sind kommt ein Vertrag zustande.
Dies hier ist vermutlich eine kleine Rechtsberatung aber ich darf das - nicht weil ich Mod sondern weil ich Jurist bin. Nimm zu einem Autokauf immer jemand mit der a) Ahnung von Autos und b) Verhandlungsgeschick, Rechtssicherheit, ... hat.