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Darf man das?

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 17:57

Ein Kumpel von mir wird Samstag 18 Jahre, und kann Freitag schon zum Straßenverkehrsamt gehen und den Lappen abholen, und der meint der darf dann auch schon fahren, meinte sein Fahrlehrer. Stimmt das? Nicht das der Freitag angehalten wird und die Polizei sagt was anderes.

Aso, mal so neben bei, hab Klarglasscheinwerfer von FK, und keine ABE dazu bekommen, brauch ich eine ABE oder reicht die e-nummer auf den Scheinwerfern?

MFG Florian

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39 Antworten

natürlich darf er damit NICHT fahren...

Re: Darf man das?

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepto

Ein Kumpel von mir wird Samstag 18 Jahre, und kann Freitag schon zum Straßenverkehrsamt gehen und den Lappen abholen, und der meint der darf dann auch schon fahren, meinte sein Fahrlehrer. Stimmt das? Nicht das der Freitag angehalten wird und die Polizei sagt was anderes.

wenn sein Fahrlehrer das sagt, er muss es ja schließlich wissen...

Den Fahrlehrer würd ich gern mal sehen. ;)

E-Prüfzeichen reicht.

Naja das werden die Ihm schon auf dem Amt sagen,wenn Sie Ihm den FS aushändigen.

Aber wenn nicht,wird er wohl die Paar Std auch noch aushalten,spätestens ab Mitternacht kann er dann ja fahren.

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 18:02

der war sich ziemlihc sicher weil ein kumpel das von dem auch durfte! mit der begründung das die ämter samstag zu haben. kann ich mir aber trotzdem net so vorstellen. aber das soll nur so sein wenn man samstags 18 wird

am 26. Januar 2005 um 18:03

NEIN!! Das darf er definitiv nicht! Ich arbeite in einem Landratsamt (da gehört die KFZ-Zulassung und die Führerscheinstelle mit dazu!)

Wenn er da selber hinfährt, kann er ihn gleich dort lassen... ;)

Da bin ich mir 100%ig sicher...

bei uns ist das so, dass der Prüfer den Führerschein auch schon mit hat, wenn Du noch nicht 18 bist. Der drückt ihn Dir dann nach der Prüfung in die Hand. Fahren darfst Du damit allerdings erst an Deinem Geburtstag.

am 26. Januar 2005 um 18:35

Meine das zählt dann nur als Fahren ohne Führerschein (also genauso als wenn du den Lappen zu hause lässt)... und ned als Fahren ohne Fahrerlaubnis. So wurde mir das damals *g* erklärt... und das kostet dann glaub ich lediglich 10.-€ aber sicher bin ich mir da nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus

bei uns ist das so, dass der Prüfer den Führerschein auch schon mit hat, wenn Du noch nicht 18 bist. Der drückt ihn Dir dann nach der Prüfung in die Hand. Fahren darfst Du damit allerdings erst an Deinem Geburtstag.

bei uns (nrw) bekommt man von dem prüfer nur den wisch das man bestanden hat.

das hat dann der fahrlehrer mit zum amt genommen und hat mir den lappen vorbeigebracht. erstma vorläufig, weil ich noch be machen musste

der richtige kam mit der post.

Also 'Fahren ohne Führerschein' geht schonmal garnicht - weil er 1. einen Führerschein mit hat, ODER 2. dieser nicht gültig ist.

Demnach erlaubt, oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Wahrscheinlich wüssten die Polizisten die ihn anhalten es auch nicht genau.

-> Am besten, was schriftliches mitgeben lassen! <-

Weil wenn es (wegen geschlossenen Ämtern) erlaubt sein sollte, dann steht es im Gesetz und dem nach müsste man auch irgendwas schriftliches bekommen können.

Vielleicht einen vorläufigen Führerschein, gültig für den Freitag!?

Gruß

am 26. Januar 2005 um 19:07

muss er denn gleich fahren???

ich würde sicherheitshalber bis nach mitternacht warten.

genaugenomen würde ich mich besaufen und erst am nächsten tag fahren, man ist immerhin 18 jahre nicht gefahren da wird es doch wohl nicht auf die paar stunden ankommen.

ansonsten ist der führerschein erst ab dem datum gültig dass da per hand eingetragen ist, wenn es also samstag ist darf er auch erst samstag fahren

also wenn er den führerschein ausgehändigt bekommt ist der trotzdem noch nicht gültig, da nunmal das gestz eindeutig sagt, dass man erst ab dem vollendetem 18. lebensjahr und im besitz einer gültigen fahrerlaubnis sein muss. ausnahmereglung ist glaub ich irgendwo in hamburg oder so wo man dann den führerschein im mom mit 17 machen kann und dann aber nur in begleitung eines erwachsenen mit fahrerlaubnis fahren darf.

fahrlehrer wissen oft auch net alles.. nen nachbar parkt z.b immer in 2. reihe mit seinem fahrschulauto.

am 26. Januar 2005 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

also wenn er den führerschein ausgehändigt bekommt ist der trotzdem noch nicht gültig, da nunmal das gestz eindeutig sagt, dass man erst ab dem vollendetem 18. lebensjahr und im besitz einer gültigen fahrerlaubnis sein muss.

Jepp, ganz genau so ist es. Ausnahmeregelungen gibts mehrere. z.B. auch, dass man mit 17 den "Schein" schon machen kann aber immer nur dirket zur Arbeit fahren darf und wieder zurück (ohne Erwachsenen oder so). Da er das nicht hat, GEHTS NICHT! Er muss bis Samstag warten...! Er wirds schon noch aushalten, oder?! ;)

am 26. Januar 2005 um 19:27

so ne anekdote am rande

Bei meiner Fahrschule hat einer den Führerschein gleich wieder anch der Prüfung verloren :D

Er war 18 musste nur noch zur Prüfung und was macht der, er fährt mit seinem Auto zur Prüfung. Nach dem bestanden hatte fagten sie ihn wie er zu Fahrschule gekommen ist und er sagte mit "Meinem Auto" :D

Lappen wieder weg.

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