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Darf man hier radfahren? Prügel angedroht wegen angeblichem Verbot für Radfahrer.
Hallo,
kürzlich hätten sich zwei Männer auf dem sogenannten Postweg fast geprügelt. Der eine kam mit dem Fahrrad und klingelte wegen eines kleinen Jungen, der ihm entgegen kam. Der Vater des Jungen schrie "Du A... darfst hier überhaupt nicht fahren!" und zerrte den Radfahrer vom Rad.
Zur Erläuterung: der Wohnblock im Bild hat 7 Hauseingänge, jeder Eingang besitzt eine eigene direkte Zuwegung vom/zum Gehweg an der Straße (im Bild rechts). Damit der Briefträger von einem Eingang zum nächsten nicht jedesmal den Umweg über den Gehweg nehmen muss, wurde ein Verbindungsweg parallel zum Wohnblock angelegt, der sogenannte Postweg.
Das begrünte Grundstück zwischen Wohnblock und Gehweg ist Eigentum des Vermieters; die Kosten für Rasenpflege und Reinigung inkl. Winterdienst der Wege (Zuwegung und Postweg) durch private Dienstleister wird den Mietern als Betriebskosten in Rechnung gestellt. Die Hausordnung enthält keine Regeln zur Benutzung der Wege zwischen (privatem) Haus und (öffentlichem) Gehweg. Es gibt auch keinerlei Schilder (Privatweg, Radfahrer absteigen, Radfahren verboten o.ä.).
Darf man auf dem "Postweg" radfahren oder nicht? Wie ist die Rechtslage?
Beste Antwort im Thema
Liebe Leute, ihr wisst doch das Radfahrer in der Bananen Republik Deutschland absolute Vorfahrt vor allen anderen haben. Wenn ich mal Auto fahre und einen Radfahrer warne der mitten auf der Straße fährt bekomme ich garantiert den netten Mittelfinger gezeigt und wenn ich es wage zu überholen passiert es oft das ich noch angespuckt werde. Falls ich anhalten würde und ihm auf den Mund pusten würde wäre ich der böse und würde meinen Führerschein verlieren. So ist die Rechtslage bei uns.
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77 Antworten
Es ist Privateigentum (gehört dem Vermieter). Somit ist es Sache des Vermieters, etwas zu verbieten oder eben nicht. Wenn in der Hausordnung nichts steht, dass es verboten ist, wenn keine Hinweisschilder dort stehen, die es verbieten, ist es im Umkehrschluss erlaubt.
Verboten, auch ohne Hinweisschild ist es allerdings, den Radfahrer vom Rad zu zerren und ihn zu beschimpfen oder Prügel anzudrohen.
Natürlich sollte der Radfahrer der Situation angemessen langsam fahren und der Fußgänger nicht mitten auf dem Weg gehen, so dass beide aneinander vorbei kommen.
Dafür wird der gesunde Menschenverstand benötigt. Da der kleine Junge den noch nicht so haen kann, ist hier der Vater in der Pflicht, darauf zu achten, dass der Junge den Radfahrer nicht behindert. Der Radfahrer hat sich ebenfalls so zu verhalen, dass er die Fußgänge rnicht gefährdet oder unnötig behindert.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 11:58:37 Uhr:
Dafür wird der gesunde Menschenverstand benötigt. Da der kleine Junge den noch nicht so haen kann, ist hier der Vater in der Pflicht, ....
Naja, bei dem haperts da wohl auch noch gewaltig.
Ansonsten Zustimmung, Privatweg. Aber warum sollte da einer Rad fahren (der muß doch nach dem Grundstück sowieso auf die Straße)?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. Juni 2020 um 12:01:15 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 11:58:37 Uhr:
Dafür wird der gesunde Menschenverstand benötigt. Da der kleine Junge den noch nicht so haen kann, ist hier der Vater in der Pflicht, ....
Naja, bei dem haperts da wohl auch noch gewaltig.
Ansonsten Zustimmung, Privatweg. Aber warum sollte da einer Rad fahren (der muß doch nach dem Grundstück sowieso auf die Straße)?
Gruß Metalhead
Ich wollte auch einen Soll-Zustand beschreiben. Der Ist-Zustand weicht leider erheblich davon ab.
Ja, Sinn macht es nicht, da langzufahren, aber der Weg scheint breit genug und wenn sich alle vernünftig verhalten, sollte es kein Problem sein.
Die Rechtslage ist wohl klar: Öffentlich zugänglich ergo öffentlicher Raum. Dieser Weg ist damit nach §2 StVO für Fahrzeuge und damit auch Fahrräder Tabu.
Gegen defensives Radeln im Schritttempo ohne Behinderung der Fussgänger hätte wahrscheinlich auch niemand was. Aber wenn man dann noch kleine Kinder "wegklingeln" will, ist man schon sehr dreist unterwegs.
Dass die Reaktion des Vaters dennoch indiskutabel ist müssen wir nicht weiter diskutieren... .
Amen
Liebe Leute, ihr wisst doch das Radfahrer in der Bananen Republik Deutschland absolute Vorfahrt vor allen anderen haben. Wenn ich mal Auto fahre und einen Radfahrer warne der mitten auf der Straße fährt bekomme ich garantiert den netten Mittelfinger gezeigt und wenn ich es wage zu überholen passiert es oft das ich noch angespuckt werde. Falls ich anhalten würde und ihm auf den Mund pusten würde wäre ich der böse und würde meinen Führerschein verlieren. So ist die Rechtslage bei uns.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. Juni 2020 um 12:01:15 Uhr:
Aber warum sollte da einer Rad fahren (der muß doch nach dem Grundstück sowieso auf die Straße)?
Das Grundstück ist nicht eben und fällt zur Straße hin ab. Manche Zuwege haben deshalb Stufen eingebaut. Zudem hat der Gehweg eine recht hohe Bordsteinkante, zudem ist da halbseitiges Parken auf dem Gehweg vorgeschrieben. Die bequemere und bevorzugte Variante ist deshalb die Benutzung des Postwegs, der ist barrierefrei und endet direkt auf der Straße und nicht auf dem Gehweg wie die Zuwege.
Zitat:
@Amen schrieb am 3. Juni 2020 um 12:18:50 Uhr:
Die Rechtslage ist wohl klar: Öffentlich zugänglich ergo öffentlicher Raum. Dieser Weg ist damit nach §2 StVO für Fahrzeuge und damit auch Fahrräder Tabu.
Die StVO kommt hie rnicht zum Tragen. Es ist Privatgelände, auch wenn es öffentlich zugänglich ist. Das ist vergleichbar mit einem Supermarktparkplatz: Öffentlich zugänglich, aber Privatgrundstück, daher keine Anwendung der StVO. Sonst dürfte ich auch auf meinem Garagenhof, der nicht durch ein Tor von der Straße abgetrennt ist (also öffentlich zugänglich) kein Fahrrad fahren.
@fehlzündung dein ".........wenn keine Hinweisschilder dort stehen, die es verbieten, ist es im Umkehrschluss erlaubt.............."
= ganz dünnes Eis
da es sich de fakto um öffentlichen Verkehrsraum handelt, auch wenn es privater Grund ist, gilt hier auch die StVO. Und in der steht, dass Rad fahrende die Straße zu benutzen haben oder alternativ einen für Fahrräder freigegebenen Weg. Dieser Weg ist nicht Straße und nicht für Rad fahrende freigegeben. Also darf man ihn als Radler nicht benutzen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 12:54:44 Uhr:
Öffentlich zugänglich, aber Privatgrundstück, daher keine Anwendung der StVO.
Du hast es genau verwechselt. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO immer, auch wenn es privater Grund ist. Nur wenn es abgetrennt wäre bzw. öffentlicher Verkehr nicht stattfindet, würde die StVO nicht gelten, wie auf dem Garagenhof.
@Kai R. eben - nur bei uns die Hunde, die halten sich nicht dran, die machen überall hin!
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 12:54:44 Uhr:
Die StVO kommt hie rnicht zum Tragen. Es ist Privatgelände, auch wenn es öffentlich zugänglich ist.
Sehe ich auch so. Es gibt ja ähnliche ET-Wohnanlagen mit einem Zaun rundum, da ist völlig klar, dass es sich um Privatgelände handelt und die StVO nicht gilt. Ein fehlender Zaun ändert mE aber nicht die Rechtslage, oder?
PS.: Sorry, hatte den Kommentar von @Kai R. noch nicht gelesen.
@manvo
Warum? Gib mal ein Beispiel bzgl. dünnem Eis.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 3. Juni 2020 um 13:17:32 Uhr:
@manvo
Warum? Gib mal ein Beispiel bzgl. dünnem Eis.
hat Kai R. oben zum Teil doch schon.
Wenn du meinst, dass, wo nichts verboten ist, ist alles erlaubt, hast du aber Probleme.
Räder gehören auf die Strasse oder auf freigegebene Wege, nicht umgekehrt.
Zitat:
@Tacob schrieb am 3. Juni 2020 um 12:21:56 Uhr:
Liebe Leute, ihr wisst doch das Radfahrer in der Bananen Republik Deutschland absolute Vorfahrt vor allen anderen haben. Wenn ich mal Auto fahre und einen Radfahrer warne der mitten auf der Straße fährt bekomme ich garantiert den netten Mittelfinger gezeigt und wenn ich es wage zu überholen passiert es oft das ich noch angespuckt werde. Falls ich anhalten würde und ihm auf den Mund pusten würde wäre ich der böse und würde meinen Führerschein verlieren. So ist die Rechtslage bei uns.
@Tacob
Niemand zwingt dich durch eine Bananenrepublik, deren Rechtslage dir nicht gefällt, zu fahren.