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Darf man "hinter" Halteverbotsschild parken? - s. Skizze
Guten Morgen!
Derzeit beschäftigt mich die Frage, ob man in dem roten Kreis parken darf oder nicht. Das Halteverbotsschild steht vor den Pollern oben in der Straße. Unten sind keine Poller, dafür 2 "Parkplätze" - zumindest könnte man da mit 2 Autos parken ohne jemanden zu stören und man steht ja sozusagen hinter dem Halteverbotsschild. Auch die Durchfahrt bei den versenkbaren Pollern würde man nicht beeinflussen.
Hat jemand eine Idee?
Danke!
Beste Antwort im Thema
5 Antworten und 4 davon sind OT. Chapeau.
Das Zeichen 283 bezieht sich immer nur auf die Fahrbahn, sonst wäre das Halteverbot nur mit einem Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen gültig. Wenn es sich hier um einen Seitenstreifen oder eine Parkbucht handelt, darf dort natürlich auch gehaltne und geparkt werden. Wenn es sich aber um einen Bürgersteig oder eine nicht für den Verkehr vorgesehene Fläche (Grünfläche etc.) handelt, darfst du dort eh nicht fahren, halten oder parken.
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19 Antworten
Nein es besteht in diesem Fall ein weiterführendes Haltverbot.
"Hinter" dem Halteverbotsschild? Wie meinstn das?
Wie hast du die schöne Zeichnung gemacht ?
Wenn man in der Fahrschule richtig aufgepasst hätte wüsste man das selber.
Zitat:
@FabJo schrieb am 6. Mai 2015 um 09:16:18 Uhr:
Wenn man in der Fahrschule richtig aufgepasst hätte wüsste man das selber.
Wie man schöne Zeichnungen macht?
5 Antworten und 4 davon sind OT. Chapeau.
Das Zeichen 283 bezieht sich immer nur auf die Fahrbahn, sonst wäre das Halteverbot nur mit einem Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen gültig. Wenn es sich hier um einen Seitenstreifen oder eine Parkbucht handelt, darf dort natürlich auch gehaltne und geparkt werden. Wenn es sich aber um einen Bürgersteig oder eine nicht für den Verkehr vorgesehene Fläche (Grünfläche etc.) handelt, darfst du dort eh nicht fahren, halten oder parken.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Mai 2015 um 09:36:29 Uhr:
5 Antworten und 4 davon sind OT. Chapeau.
(...)
Jetzt hast du die Quote versaut...
Mal im Ernst: Die Zeichnung ist zwar gut gemacht, aber ohne Foto oder weitere Erläuterungen wird man gar keine definitive Aussage treffen können. Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass es sich um einen breiten Gehweg handelt...
Danke für die Antworten! Zeichnung ist PowerPoint :-)
Das Problem ist, das ist wirklich alles, was dort zu finden ist, somit hätte auch ein Foto kaum mehr gebracht - kann ich aber noch mal machen! Ich habe auch schon 2 Bekannte dort mit hin geschleppt, um sich das anzugucken, keiner konnte dazu etwas sagen, alle zucken die Schultern.
Es ist kein ausgewiesener Gehweg, der ganze Bereich dort sind Pflastersteine, keine Bordsteinkanten oder sonstiges, was den Bereich als Gehweg auszeichnen würde. Wenn es als solcher vorgesehen wäre, wie oben, hätte man eben auch dort Poller platzieren müssen. Fußgänger können aber auch trotz parkender Autos locker dort vorbeilaufen.
es braucht keine "ausgewiesenen Gehwege". Zu parken ist generell auf der Straße, wenn nicht durch Schilder andere Parkflächen ausgewiesen sind. Da das hier nicht der Fall ist, darfst Du dort nicht parken - Ende aus.
seit wann müssen Gehwege ausgewiesen sein???? So wie ich die Zeichnung interpretiere ist das ein Gehweg.
Locker vorbeilaufen (gröhl) und was ist mit Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen?
LG
Zitat:
@Teufelchen72 schrieb am 6. Mai 2015 um 10:00:43 Uhr:
Es ist kein ausgewiesener Gehweg, der ganze Bereich dort sind Pflastersteine, keine Bordsteinkanten oder sonstiges, was den Bereich als Gehweg auszeichnen würde. Wenn es als solcher vorgesehen wäre, wie oben, hätte man eben auch dort Poller platzieren müssen. Fußgänger können aber auch trotz parkender Autos locker dort vorbeilaufen.
Mach doch mal Bilder, speziell von dem Bereich wo Du parkst.
Ein Gehweg muss nicht extra ausgewiesen werden. I.d.R. wird auf der Fahrbahn geparkt, das ist aber in Deinem Fall verboten. Abseits der Fahrbahn vorgesehene Parkmöglichkeiten sind i.d.R. durch ein Schild ausgewiesen.
In unserem Ort gab es neulich Ärger, weil Leute auf einem sehr breiten Gehweg geparkt haben, auf dem durch Bodenmarkierungen (vermeintlich) Parkplätze ausgewiesen waren. Die verbleibende Gehwegbreite war locker 1,50 m, auch ich (ich hasse Gehwegparker seit ich Kinderwagen schieben durfte bzw. meine Kinder mit dem Laufrad die Gehwege benutzen) konnte an dieser Stelle nichts aussetzen. Die Ordnungsbeamten (die aufgrund vieler Beschwerden aufgrund der Gehwegparkpest in unserem Ort vermehrt aktiv sind) aber schon. Begründung: dort sind zwar Flächen markiert, aber kein "Erlaubnisschild" aufgestellt, welches das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Mittlerweile steht das Schild (wurde wohl damals vergessen und hat auch jahrelang niemand vermisst), die Knöllchen mussten aber dennoch bezahlt werden.
Anhand dieser Skizze und der dazu gehörenden Beschreibung kann man wirklich nur Vermutungen anstellen.
Würde man dort parken dürfen, wäre das vermutlich durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet.
Kann mir nicht vorstellen, dass dort Poller und Verbotsschilder aufgestellt werden, wenn an dieser Stelle einfach geparkt werden darf.
Ich schließe mich Kai's Meinung an, dass die Fläche als Gehweg zählt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Mai 2015 um 09:36:29 Uhr:
Das Zeichen 283 bezieht sich immer nur auf die Fahrbahn, sonst wäre das Halteverbot nur mit einem Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen gültig. Wenn es sich hier um einen Seitenstreifen oder eine Parkbucht handelt, darf dort natürlich auch gehaltne und geparkt werden. Wenn es sich aber um einen Bürgersteig oder eine nicht für den Verkehr vorgesehene Fläche (Grünfläche etc.) handelt, darfst du dort eh nicht fahren, halten oder parken.
Richtig und eine Parkbucht oder ähnliches muss entsprechend ausgeschildert sein.
Auch hier sind wir wieder wohl an dem Punkt, dass da wo geparkt wird, weder Starße noch Fahrbahn sind. Daher ist parken dort generell nicht erlaubt, es sei denn, es ist gesondert ausgewiesen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Mai 2015 um 20:53:22 Uhr:
… Auch hier sind wir wieder wohl an dem Punkt, dass da wo geparkt wird, weder Starße noch Fahrbahn sind. …
Wir wissen es aber nicht, wenn es uns der TE nicht noch verrät.