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Darf man mehrere Gutachten für ein Unfallfahrzeug machen?

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 18:38

Hallo,

darf man mehrere Gutachten für das Unfallfahrzeug machen? Also wenn jemand schon das Gutachten gemacht hat und man der Meinung ist, dass es zu wenig ist?

Danke schon mal für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Darf ich beim Aldi und danach beim Lidl Orangensaft kaufen?

Wenn du den bezahlst, warum nicht?

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Vielleicht findest Du Deine Antwort hier.

Ciao

Ratoncita

Andersherum gefragt: Wer bezahlt die Gutachten, wenn nicht die Versicherung die Kosten - einmalig - übernimmt?

MfG kheinz

Immer der Auftraggeber.

Darf ich beim Aldi und danach beim Lidl Orangensaft kaufen?

Wenn du den bezahlst, warum nicht?

Der Eigentümer eines Unfallautos kann dieses sooft begutachten wie ihm lustig ist.

Mindestens [alle minus eins] muß man natürlich auch bezahlen.

Letztlich also eine Rechenaufgabe. Die Frage ist nur, wenn die Versicherung keine Recht auf ein zweites Gutachten hat, sofern es keine triftigen Gründe dafür gibt, ob sie dann ein zweites Gutachten akzeptieren muss....:o

Das ist auch der Grund, warum man bei einem Haftpflichtschaden den Gutachter immer selbst auswählt und nicht den nimmt, der von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagen wird. Sollte die gegnerische Versicherung der Meinung sein, daß ein weiteres Gutachten (Gegengutachten) fällig ist, dann übernehmen die das auf eigenes Risiko. Auch so kann man Kosten nach oben treiben, aber das ist dann nicht mein Problem als Geschädigter. Habe ich aber das Gutachten nicht von "meinem" Gutachter machen lassen, dann ist die Rennerei bei Unstimmigkeiten erstmal groß, weil ich in Vorleistung gehen muß.

Bei meinem Octavia damals hat die gegnerische Versicherung das Gutachten meines Gutachters über 7.700 Euro Schaden angezweifelt. Dann wurde ein Gegengutachten erstellt, was dann auf fast den gleichen Betrag kam. Dumm gelaufen für die Versicherung und man hat versucht, mich beim Nutzungsausfall hinzuhalten. Damit sind sie aber auch nicht durchgekommen. Das Auto stand für die Reparatur 16 Tage in der Werkstatt (Feiertage, Lieferschwierigkeiten bei einem Ersatzteil) und dann war das egal, daß im Gutachten was von 5 Tagen Reparaturdauer stand.

worum geht es denn. haftpflichtschaden?

die versicherung bezahlt den von dir beauftragten gutachter.

wenn du deinen ersatzanspruch auf die gutachterkosten an den gutachter abgetreten hast ( http://unfall-lexikon.de/gutachterkosten-einklagen/ ) wird dieser sein erstes gutachten direkt mit der versicherung abrechnen (also wird diese wohl auch vom gutachten kenntnis erlangen)

wenn du keine abtretung gemacht hast kannst du sicher - wenn dir das erste gutachten nicht paßt - auch ein zweites, drittes, viertes machen lassen. kannst aber eben nur eines der gutachten der versicherung in rechnung stellen.

so ein unfallgutachten kostet nicht selten um die 500€. sprich du mußt einschätzen ob sich ein zweites überhaupt lohnt.

kommen bei gutachter1 5000€ raus die die versicherung an dich zahlen wird

und bei gutachter 2 dann 6000€ und gutachter 1 möchte von dir 500€ an gebühren (die du aus eigener tasche bezahlst denn mit der versicherung rechnest du gutachter 2 ab) dann bleiben halt 5500€ übrig.

iimmerhin 500€ mehr.

schickt die versicherung nun ihren eigenen gutachter3 weil sie der meinung ist sie müsse nur 4500€ bezahlen und es kommt zum schlichtungsverfahren bei dem man sich in der mitte von 4500 und 6000€ trifft also 5250€, dann hast du mit den eigenen kosten für gutachter1 eben unterm strich nur 4750€....

evtl hätte die versicherung bei einer summe von 5000€ (erstes gutachten) gar nicht gezickt (also kein gegengutachten.....) und diese eben direkt ausgezahlt.

lletztendlich kommt es auch immer drauf an wie realistisch das gutachten ist. und so häufig ist es nun auch nicht dass die versicherung sich dagegenstellt.

wenn es um wirtschaftlichen totalschaden geht und die karre soll nicht repariert sondern veräußert werden kann es passieren dass die versicherung dir einen höheren restwertaufkäufer auftischt (höher als in deinem gutachten) um ihre auszahlsumme zu kürzen. unterm strich kommt für dich dann dasselbe raus.

wolltest du aber selbst für mehr geld verkaufen dann wäre es sinnvoll das schnell zu tun - oder zumindest erstmal keine kenntnis vom höherem restwertgebot zu haben (der brief kommt ja nicht per einschreiben rückschein also hast du ihn nicht erhalten....,,,und wenns am telefon ist, ist die verbindung in dem moment halt weg..)

manch einer verkauft auch fiktiv an seine kinder, verwande, nachbarn, freunde wie auch immer...um die karre dann in ruhe verkaufen zu können.

Wenn ich unzufrieden mit dem Gutachten bin, ist der Gutachter mein Ansprechpartner.

Dabei kann geklärt werden, ob etwas nicht berücksichtigt wurde, oder ob man einfach eine "unrealistische" Vorstellung vom Wert des Fahrzeugs hat.

Was nützt es mir, wenn ich einen "Wald und Wiesen" Gutachter beauftrage, der ein super hohes Gutachten erstellt, was im Nachhinein vor keinem Gericht stand hält?

Moin Moin !

Zitat:

Vielleicht findest Du Deine Antwort hier.

Schwachsinniger Werbelink , hierin werden falsche Behauptungen aufgestellt. Die wirklichen Fallen dagegen werden nicht oder nur teilweise am Rande erwähnt.

Mfg Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 2. Juni 2019 um 12:15:22 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 2. Juni 2019 um 12:15:22 Uhr:

Zitat:

Vielleicht findest Du Deine Antwort hier.

Schwachsinniger Werbelink , hierin werden falsche Behauptungen aufgestellt. Die wirklichen Fallen dagegen werden nicht oder nur teilweise am Rande erwähnt.

Mfg Volker

Ja, es ist sicherlich ein Werbelink,

aber wenn man mal über einen längeren Zeitraum im Versicherungsforum interessiert mitliest, findet man diese 10 Punkte gar nicht mehr so schwachsinnig.

Bis auf Trick 6 "Sie sind selbst schuld am Unfall", liest man über diese Verfahrensweisen der Versicherungen beinahe täglich hier etwas.

Dass es noch weitere Tricks gibt, steht natürlich ausser Frage.

Moin Moin !

 

Zitat:

Ja, es ist sicherlich ein Werbelink,

aber wenn man mal über einen längeren Zeitraum im Versicherungsforum interessiert mitliest, findet man diese 10 Punkte gar nicht mehr so schwachsinnig.

Naja , da werden schon einige falsche Behauptungen aufgestellt! z.B. :

Zitat:

Die Versicherer übernehmen zwar die Kosten und erzählen, dass Sachverständige mit Dekra- oder TÜV-Zertifizierung kämen. Das klingt natürlich gut und fördert das Vertrauen, sodass Geschädigte glauben, nicht zu einem eigenen Gutachter gehen zu müssen. Versicherer wählen aber dann solche Gutachter aus, mit denen sie Kooperationsverträge haben. Das bedeutet, dass der Gutachter oft gegen den Geschädigten und für den Versicherer handelt, wenn es sich finanziell lohnt.

Der Schaden wird womöglich geringer dargestellt, als er in Wirklichkeit ist. Das Opfer hat den Nachteil, dass die Entschädigung zu gering ausfällt und man teilweise auf den Reparaturkosten sitzen bleibt. Es empfiehlt sich daher immer, einen eigens ausgewählten und unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der im Interesse des Geschädigten handelt und eine realistische Schadensmeldung erstellt. Das ist Ihr gutes Recht.

das ist z. B. völliger Blödsinn , es gibt zwar diese Kooperationsverträge , die bedeuten jedoch nur , dass der Gutachter nicht nach Tarif bezahlt wird , sondern weniger bekommt.

Für den Gutachter (und die Verscherung ! ) macht es gar keinen Sinn , einen Schaden kleiner zu rechnen als er wirklich ist , abgerechnet wird schliesslich von der Werkstatt , die den Schaden repariert hat , und wenn deren Rechnung dann höher ausfällt , dann war das Gutachten eben ein Schlechtachten , der Gutachter darf ( ohne Bezahlung ! ) noch einmal abklären , warum die Rechnung höher ausgefallen ist , die Differenz zahlt aber auf keinen Fall der Geschädigte. Sondern entweder die Versicherung übernimmt die höheren Kosten oder kürzt die Werkstattrechnung , weil Positionen aufgeführt sind , die nicht defekt waren oder zusätzliche Arbeiten durchgeführt wurden , die in keinem Zusammenhang mit dem Unfall standen.

Insofern erzeugt ein "kleingerechnetes" Gutachten nur zusätzliche Kosten sowohl beim Gutachter als auch der Versicherung. Würde also nur Sinn machen bei fiktiver Abrechnung.

Mfg Volker

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