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Darf man Ohne Nr. Schilder zum TÜV fahren
Hallo
Ich hab mein Winter Golf soweit fertig es muss jetz nur noch den TÜV segen bekommen.
Ich hab alle Bremsen so wie die Leitungen und Bremsflüssigkeit erneuret, Öl gewechselt, Luftfielter, Zündkabel, Zündkerzen, Zündspule usw, Lager sind auch alle neu Motor leuft gut und Ruhig, ich habe auch viel entrostet und neu Lackirt, Reifen sind auch neu, Komplette Lichter, und scheibenwischer sind auch neu, ich hoffe das reicht dem TÜV
Das Auto ist jetz seit 5 Jahren abgemeldet und es wahr halt in der Zeit nur gestanden daher hab ich alles erneuert wahr echt nötig, hat auch Spass gemacht!
Das einzigste was mir auf gefallen ist das bei den Antriebswellen der Lack weg gegammelt ist und die etwas Rostig sind, noch nicht durchgerostet! die sind noch Stabiel ( ich hab da mal alle ordnlich mit dem Hammer abgeklopft)
So jetz meine eigentliche frage ab wann ist Vollabnahme fällig ich hab gehört erst nach 7 Jahren oder das es sogar keine Vollabnahme mehr in dem sin gibt!
und darf ich ohne Nr.-Schilder nur mit der Deckungskarte direckt zum TÜV fahern der ca. 500m von mir entfernt oder brauch ich 5 Tages kenzeichen?
Gruß
@all
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nemesis-007
Okay ich darf ohne Schielder hin fahren hab auch noch mal bei der Örtlichen Polizei angerufen die haben auch gesagt ich darf
Entweder du hast da etwas falsch verstanden, oder die haben dich Fehlinformiert
§10 FZV Absatz 4 wurde doch schon gepostet, da steht alles Wissenwerte drin, egal was ein Dorfpolizist dir erzählt.
Hier nochmal, hast Du scheinbar übersehen:
Zitat:
FZV §10
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Was du nun machst liegt an dir
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25 Antworten
soweit ich weiß nicht.
du darfst nur zur zulassungsstelle ohne schilder aber mit deckungskarte fahren.
inwiefern deine tüv-station auf dem DIREKTEN weg zu deiner zulassungsstelle liegt, weißt nur du
gruß!
mim hammer drauf geklobbt wenn se dann doch reisen weiste wer schuld is
weis nicht wenn der tüv doch nur 500 meter weg is dann fahr doch mim fahrrad hin und frag die sagens dir dan =) aber : "OHNE NUMMERSCHILD GEHT GAR NIX!"
wenn du pech hast und sie noch kein kaffee getrunken haben dann verhauen se dich vllt noch *spass*
gruß alex
so weit ich weiß, gibt es keine Vollabnahmen mehr! Ohne Schilder darfst Du nicht zum TÜV Fahren.
Du darfst nur unangemeldet zum Straßenverkehrsamt fahren, wenn du z.B.........
.......Das Auto im Winter gafahren hast, und es im Frühjahr abmeldest und es dann im Herbst "mit TÜV" aber "unangemeldet" wieder anmelden willst. (es muss auf deinen Namen angemeldet gewesen sein oder einem Elternteil) In diesem Fall kannst Du "nur mit Versicherungs Doppelkarte" und Schildern am Auto zum Straßenverkehrsamt fahren!
man darf definitiv ohne schilder zu zulassungsstelle fahren! doppelkarte reicht.
Genau,die Schilder zum Auto müssen dran sein und eine Doppelkarte muß da sein,rormalerweise muß das Auto an diesem Tag auch zugelassen werden da das nur zum Zulassen Erlaubt ist.
Gruß Matze
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
man darf definitiv ohne schilder zu zulassungsstelle fahren! doppelkarte reicht.
Wow die Zulassungstelle ist ca. 25 Kilometer entfernt das geht Ohne schilder aber 500m zum Tüv geht nich
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
man darf definitiv ohne schilder zu zulassungsstelle fahren! doppelkarte reicht.
Ohne Schilder auf die Straße?Ne,oder?
@TE:Frage besser bei der Zulassungsstelle nach,wird das besste sein.
Gruß Matze
das ist ne rechtliche sache...
aber lies dir mal meinen ersten post nochmal durch
kennst du die leute beim tüv bei dir dort? also würden die dich anschei*en?
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
man darf definitiv ohne schilder zu zulassungsstelle fahren! doppelkarte reicht.
Zitat:
Original geschrieben von Feinstaubbomber
Genau,die Schilder zum Auto müssen dran sein und eine Doppelkarte muß da sein,rormalerweise muß das Auto an diesem Tag auch zugelassen werden da das nur zum Zulassen Erlaubt ist.
Gruß Matze
@Matze: Du sagst "Genau" und widersprichst im selben Atemzug.
Schilder müssen auf jeden Fall dran sein (übrigens von außen, hinter der Scheibe ist VERBOTEN) allenfalls ohne gültige Plakette (dann aber auf direktem Wege zur bzw. von der Zulassungsstelle/TÜV-Station nach Hause und die Versicherung muss es absegnen).
Zitat:
Original geschrieben von Nemesis-007
Wow die Zulassungstelle ist ca. 25 Kilometer entfernt das geht Ohne schilder
Nein, tut es nicht (s.o.).
stimmt, hab mich vertan, sorry!
entwertete kennzeichen sind in orndung. ohne kennzeichen nicht.
aber ein paar entwertete nummernschlider des autos hat man ja meistens..
§10 IV STVZO:
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
so hab gerade bei der Versicherung angerufen der meinte ich Darf Ohne Schilder hin fahren, er ruft jetz aber noch mal zur sicherheit beim Ordnungsamt an und fragt nach er Ruft mich gleich zurück dann weis ich mehr
ich habe grad einen auszug ausm gesetz gepostet.
der steht eh über jeder aussage (einer versicherungstante oder einer vom ordnungsamt..)
Okay ich darf ohne Schielder hin fahren hab auch noch mal bei der Örtlichen Polizei angerufen die haben auch gesagt ich darf