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Darf man so damit fahren? Verkleidung, Rücksitzbankteil, Gurt hinten einseitig demontiert

Themenstarteram 29. November 2023 um 22:03

Hallo!

Wegen einer Reparatur sind aktuell die hintere Seitenverkleidung neben dem Sitzplatz, 1/3 der Rücksitzbank (Rücksitzlehne jedoch vollständig montiert) und der normalerweise seitlich an der Karosserie befestigte Gurt hinten an seiner unteren Befestigung gelöst.

Darf man damit so fahren?

Im Voraus danke für eure Hilfe.

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14 Antworten

So lange du da keine Person hinsetzen willst spricht da nicht das geringste dagegen.

Wollen interessiert da nicht sondern können. Wenn also eine Person die Möglichkeit hat da Platz zu nehmen hast ein Problem. Wenn die Sitzbank aber wie hier auch fehlt, wird das dann vermutlich niemand stören.

Bei uns gibt es dafür im Gesetz (§ 35a , StVZO: Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen …) eine Regelung:

(5a) 1 (…) Sitze, die nicht benutzt werden dürfen, während das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird, sind durch ein Bilderschriftzeichen oder ein Schild mit entsprechendem Text zu kennzeichnen.

Bei einer Polizeikontrolle sollte es keine Probleme geben (so lange da auch niemand sitzt). Reparaturen beim Sattler o.ä. dauern nun mal. Nur bei einer TÜV Prüfung gibt's mMn Probleme weil die Anzahl der nutzbaren Sitze auch mit den Papieren übereinstimmen muss. Bei Hifiausbauten, Käfigen usw. muss man mMn die demontierten Sitzgelegenheiten auch austragen lassen.

Unser Förster hatte in seinem grünen Käfer immer den Beifahrersitz ausgebaut. Normal lag da ein frisch geschossener Rehbock wenn er uns morgens zur Schule mitnahm.

iiiiiih :D

 

Ich bin mal eine gesamte Innenausstattung für das Fahrzeug mit dem ich die Ausstattung geholt hab gefahren. (Was'n Satzbau..)

 

Da war auf der Hinfahrt außer dem Fahrersitz nichts mehr im Auto. Wurde aber auch nicht angehalten.

 

Denke aber auch nicht, dass das ein Problem ist. Steht ja in einem deutlichen Bezug zu einer Reperatur und würde sonst keinen Sinn erfüllen

Solange nix locker ist was einem beim bremsen oder bei einem Unfall um die Ohren fliegen kann,sollte (bei einer Kontrolle) nichts anbrennen...:cool:

ja, beim tüv gibts probleme = erheblicher Mangel. also bau ich den beifahrersitz zum tüv ein und nachher wieder aus, um mehr stauraum zu haben.

Für den täglichen Rehbock ...

... oder Maibock ;)

Hightower hat bei Police Acadamy den Fahrersitz rausgerissen und auf dem Rücksitz gesessen damit er überhaupt fahren konnte…:p

Bei den Amis geht sowas.

;););)

Es kommt darauf an ....

kommt es zur Kontrolle, man kann es vernünftig erklären und es gibt sonst keine Beanstandungen fällt das wohl unter Ermessensspielraum der Polizei ... und es passiert nichts...

kommt es zur Kontrolle, man wird ausfallend, warum auch immer, dann haben die Beamten ihren Fund für die Mängelkarte ... man hat dann eine schöne Mängelkarte, darf dann das Fahrzeug nach Mangelbeseitigung vorführen und hat sicherlich auch noch ein Bussgeld an der Backe .. alles Kosten...

letzteres halte ich auch für unwahrscheinlich, aber durchaus für möglich ...wenns wirklich blöd läuft und alle einen schlechten Tag erwischt haben...

Moin,

ich kann hier nur aus Sicht meines ehemaligen T5 schreiben: in den Fahrzeugpapieren waren 8 Plätze hinterlegt. Das ist bei einer Variante mit Sitzschienen die maximal möglich Ausstattung mit zwei Bänken und zwei einzelnen Vordersitzen. Dennoch darf man sie für Transporte ausbauen (wenn man die jeweils 100 kg bewegt bekommt). Einzelsitze oder Bänke sind dafür sogar ausgelegt. Kein Tüv oder keine Polizei beanstandet dies.

Wichtig ist nur, dass verwendete Plätze ordnungsgemäß ausgestattet sind (Befestigung, Gurte, etc). Also keine Bananenkisten, wenn es schnell gehen muss ;)

VG Andre

wenn sie formschlüssig gestaut sind geht auch das. Sofern die nach vorne gesichert werden.;)

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