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Darf mann mit Mängelkarte ein Auto mit 5 tages Kennzeichen überführen.

Themenstarteram 25. Januar 2021 um 19:26

Hallo wenn Mann ein Auto käuft was Verkehrssicher ist aber denn nicht tüv nicht besteht +Abgelaufen darf mann das dann auch überführen von Berlin nach Frankfurt mit Mägelkarte +5 Tages Kennzeichen oder geht das nicht.

Ist das Grauzone

Lg Nicolas

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36 Antworten

Nein, da gibt es kein Kurzzeitkennzeichen. Da gibt's auch keine Grauzone.

Ein Auto, das die Hauptuntersuchung nicht besteht ist nicht verkehrssicher.

Zitat:

@Nicolas0806 schrieb am 25. Januar 2021 um 20:26:30 Uhr:

Hallo wenn Mann ein Auto käuft was Verkehrssicher ist aber denn nicht tüv nicht besteht +Abgelaufen darf mann das dann auch überführen von Berlin nach Frankfurt mit Mägelkarte +5 Tages Kennzeichen oder geht das nicht.

Ist das Grauzone

Lg Nicolas

Netter Versuch.

KZK nur mit gültiger HU bzw Fahrt zur HU innerhalb des LK oder angrenzenden LK.

HU bestehen und dann KZK holen

Zitat:

@Nicolas0806 schrieb am 25. Januar 2021 um 20:26:30 Uhr:

Hallo wenn Mann ein Auto käuft was Verkehrssicher ist aber denn nicht tüv nicht besteht +Abgelaufen darf mann das dann auch überführen von Berlin nach Frankfurt mit Mägelkarte +5 Tages Kennzeichen oder geht das nicht.

Nein, das geht grundsätzlich nicht. Auch als Frau hat man da keine Chance.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Jan. 2021 um 20:54:23 Uhr:

Ein Auto, das die Hauptuntersuchung nicht besteht ist nicht verkehrssicher.

Das sieht der Gesetzgeber anders.

 

In den seltensten Fällen ist ein Fahrzeug Verkehrsunsicher bei der nicht bestandenen HU.

Wird bei "Verkehrunsicher" nicht stillgelegt? Und Abholung nur per Abschlepper?

Wenn bei der HU Verkehrsunsicher geprüft wird, wird die alte HU Plakette entfernt. Meldung vom Prüfer ans KBA und dann zur zuständigen Zulassungsstelle über das VU geprüfte Fahrzeug. Von dort kommt ohne erneute Aufforderung die Betriebsuntersagung.

Je nachdem wie breit die Karre ist, ist die Fahrt vom Prüfer nach Hause bzw zur nächsten Werkstatt noch zulässig.

Wird bei einer Verkehrskontrolle das Fahrzeug durch einen hinzugezogenen Prüfer VU festgestellt, entfernen die Beamten meist die LK Siegel und das Fzg wird außer Betrieb gesetzt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2021 um 14:33:22 Uhr:

Je nachdem wie breit die Karre ist, ist die Fahrt vom Prüfer nach Hause bzw zur nächsten Werkstatt noch zulässig.

Die Entscheidung wird in solchen Fällen allerdings von der Schwere der Mängel im Hinblick auf die Verkehrsunsicherheit abhängig gemacht und nicht von der Fahrzeugbreite.

Er meint nicht die Breite des Fahrzeuges.

Das ist Umgangssprache und bedeutet kaputt.

"Je nachdem wie breit(kaputt) die Karre ist"

VU =Verkehrsunsicher, heißt das Fahrzeug darf nicht mehr fahren.

Auf dem letzten Ausdruck den ich gesehen hab mit Ergebnis VU, hat der SV vermerkt gehabt, HU Plakette entfernt, Fahrt nach Hause oder direkt zur Werkstatt möglich.

In der KBA Meldung steht nur das Ergebnis und der Mängelbaum, wenn er denn in das Feld passt.

Zitat:

Verkehrsunsicher

Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung

darstellen oder dieUmwelt beeinträchtigen und

eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf

öffentlichen Straßen nach sich zieht.

Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche

Benachrichtigung der nach § 46 FZV örtlich zuständigen

Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer/

-halter ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen

Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Er ist schriftlich

auf dem Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand

hinzuweisen.

Quelle: §29 StVZO

Mit der dritten Antwort ist alles geklärt worden und ihr kloppt euch um den Begriff "verkehrsunsicher"

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 28. Januar 2021 um 13:53:23 Uhr:

Mit der dritten Antwort ist alles geklärt worden und ihr kloppt euch um den Begriff "verkehrsunsicher"

Was erstmal pauschal nicht stimmt. :)

Die meisten Fahrzeug rauschen durch die HU mit dem Mangel : EM - erheblicher Mangel

(Mängel die zu einer Verkehrsgefährdung führen können oder erwarten lassen) - > Teilnahme (beschränkt) möglich, folglich nicht Verkehrsunsicher.

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