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Darf Polizei mit meiner DT 50 fahren???

Themenstarteram 5. April 2003 um 8:46

Hi,

mal angenommen, ich werde angehalten, und sie ist nich gedrosselt (bin erst 15), und die Polizei möchte mal ne Runde drehen, dürfen die das überhaupt??? Ist doch eigentlich MEIN Eigentum??? Oder?!?!

Vielleicht kennt sich ja einer aus.

 

Danke

-------Thorsten

----------------Jahn

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43 Antworten
am 5. April 2003 um 9:04

Also: Die Polizei darf dich erst mal wenn du normal fährst gar nicht anhalten (höchstens du fährst schlangenlinien). Die Polizei fährt aber im Normalfall nicht mit deiner DT höchstens sie ist extrem auffällig getunt oder so!

am 5. April 2003 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von dt-pit

Also: Die Polizei darf dich erst mal wenn du normal fährst gar nicht anhalten...

Doch, darf sie. Wenn der Verdacht auf tuning besteht (auffälliger Auspuff, etc.), dürfen sie dich aufhalten, auch wenn du normal fährst.

Gruß Dominik

da gibs doch den stnadart satz! : Allgemeine fahrzeugkontrolle. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte :)

gruß

am 5. April 2003 um 12:15

Richtig;)

Gruß Dominik

am 6. April 2003 um 13:38

Servus!

Die dürfen dich anhalten wann und wo sie gerade Lust haben.... egal, ob irgendein "Verdacht" besteht, oder du Schlangenlienien fährst, oder sonst was...

Fahren dürfen die nicht damit!!!! Außerdem haben die im Normalfall gar keinen Helm dabei!!! Und dass die deinen Helm nehmen, soweit kommts noch.... :D

Und wenn, dann sei froh, irgendwas ist immer "kaputt" (kleiner Riss irgendwo in der Verkleidung, usw...) und dann sagst du einfach, dass das vorher noch nicht war, und bla, bla, bla... :D:D:D

am 6. April 2003 um 16:53

Nein sie dürfen das nicht!

Sie dürfen ja auch nicht anmachen und am gas drehen!

Das darf allerdings der Bundesgrenzschutz!

@shc

Darf der Bundesgrenzschutz das nur an der Grenze oder auch sonstwo und warum überhaupt?

was soll dieses bundersgrenzschutz debatte , wann wird dich mal der Bundesgrenzschutz anhalten und eine allgeimeine Fahrzeugs kontrolle durch fuehren .....

@Flowmaster

Eben, genau das hab ich mich auch gefragt.....:).....

am 9. April 2003 um 7:21

Hallo Jungs,

Sorry aber steckt ihr alle noch in der Pupertät oder was,

1. die lieben netten herren von der polizei können dich zu jederzeit wann immer und wo immer sie wollen anhalten und kontrollieren. und das auch dann wenn du noch so gut und dich noch so genau an die geschwindigkeit hälst. Das ist schon mal fakt.

2. wenn denen dann bei deinem möp irgendwas verdächtig vorkommt (tuning, höherlegung, größeres ritzel oder was auch immer) dann werden sie sich nicht auf den möp setzten und es ausprobieren wie schnell es fährt nein ganz im gegenteil die ziehen es erstmal aus dem verkehr und dann kommt dein möp auf den prüfstand und wird von fachleuten begutachtet.

danach bekommst du sie zurück und hast etwa 2 wochen zeit dein möp wieder in den ursprung zu bringen (ungetunt) und dann darfst du sie nochmal vorfahren zum kontrollieren.

Fazit: stellt die polizei fest das dein möp getunt ist kannst du wenn du pech hast erst mal zu fuss gehen weil sie dir den führerschein einziehen und ne saftige strafe ist wohl auch noch fällig.

Also die polizei wird sich wohl kaum auf dein möp stetzen und kucken wie schnell sie fährt, aber die haben genug andere möglichkeiten, abgesehen davon wenn die wollen

dürfen sie fast alles.

lass dir dies gesagt sein von jemandem der ahnung davon hat und dem es mal so ging

gruß steve71

am 9. April 2003 um 10:03

Ihr müsst immer denke, dass die am längeren Hebel sitzen. Bei nem Freund mit nem Roller war es so: ER darf 25 fahrn, Roller fuhr so 65. Um 12 Nachts kamen ihm die Grünen entgegen, er war nicht schnell oder aggresiv gefahren, sondern ganz normal. Der Roller war auch net getuned, sondern nur offen. Gut, sie haben dann gedreht und haben ihn überholt mit "Bitte folgen", dann sin se angelhalten und haben ihn nach WErkzeug gefragt, hatte er net dabei. Also musste er ans Bullereiauto und hinten einen Werkzeugkasten rausholen. Komplette verkleidung ab, Auspuff ab(Sportauspuff aber mit ABE). Dann sind die mit der Karre gefahren, fuhr halt 65-70. Nach Führerschein gefragt und er hatte ihn nicht dabei, hatte aber gesagt, er hätte einen 50er. Dann haben sie ihn nochmal den Auspuff abschrauben lassen und sind ihm bis an sein Haus hinterhergefahren, damit er ihnen den Führerschein geben konnte. Hat er dann auch gemacht, sie haben ihm gesagt, dass er doch einen 25Schein hätte und er sagte, er dachte es wäre ein 50er. Hatten sie geglaubt, aber glauben allein hilft da net. Also Anzeige(n) auch wegen falschen Blinker und sonstigen Kleinigkeiten. Jetzt wird die Anzeige fallengelassen, er muss die Drossel wieder einbauen und zum Tüv. Schwein gehabt.

am 20. April 2003 um 20:06

nach so vielen aspekten die wir jetzt gehört haben komme ich mit meiner verrückten these *g* :

- die bullen dürfen jeden jederzeit anhalten egal ob der verdacht auf etwas besteht oder nicht

BSP: nen freund von mir haben se nachts um 1 mal mim auto (er fuhr den 5er kombi seiner eltern) angehalten.

Grund:

es kam ihnen komisch vor, dass ein so junger kerl einen 5er fährt (TATSACHE)

 

- die bullen dürfen dein fahrzeug probe fahren. allerdings müssen sie deine einverständniserklärung haben.

ob das bei allen fahrzeugen (25er, 50er, 125er, 500er, auto usw.) geht weiß ich nicht.

sicher ist:

sie dürfen deinen 25er roller test fahren

Bsp: ein anderer freund von mir wurde auf einem parkplatz von den bullen angehalten. sie wollten probe fahren. er willigte ein. der roller fuhr nur 30 km/h ==> sie liesen ihn weiter fahren (TATSACHE)

 

Fazit:

wenn sie eine probefahrt verlangen lass sie fahren. denn wenn du sie nicht lässt schicken sie dein gefährt zu 100% auf den prüfstand. und das dürfen sie auf jeden fall.

 

greez fishoni

Servus!

Bei nem Kumpel von mir sind sie erst vor ein paar Tagen seiem 50ger Rollklo hinterhergefahren und haben gemerkt, dass der um die 100 fährt... dann haben sie ihn auf einen LKW-Parkplatz mitgenommen und ihn "kontrolliert"... Da sind sie auch testgefahren, und weil der Tacho kaputt war, haben sie die nächste Streife angefunkt, die sollen einen Blitzer mitnehmen, und dann haben sie ihn auf dem LKW-Parkplatz geblitzt... :D

Natürlich sind die Bullen gefahren, damit er nicht einfach mit halbgas fahren kann... Dann haben sie ihn höchstpersönlich mitsamt Roller heimgefahren und ihm sogar geholfen, den Roller hinters Haus zu schieben... :D:D

Die andere Variante wäre gewesen, dass sie ihn mitnehmen auf den Prüfstand, und dann wärs teuer geworden, und der Roller wär im "Archiv" gelandet... :D:D

am 24. April 2003 um 23:53

Natürlich dürfen die Bullen dich anhalten

aber sie dürfen ohne dein Einverständnis nicht damit fahren.

das ganze fängt ja schon versicherungstechnisch an, nen fahrzeug ist haftpflichtmässig ja normalerweise auf eine bestimmte person angemeldet, da würde als haftpflicht entfallen wenn was passiert, letztendlich ist es sogar so das die bullen garkein Urteil über die sache fällen dürfen da sie keine fachmännische kfz ausbildung haben, somit müsste ein dritter ein fachmann hinzugezogen werden, also prüfstand.

meiner meinung nach haste aber nen paar pluspunkte wenn du dich kooperativ zeigst.

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