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Darf Polizei Moped einziehen?

Themenstarteram 18. Juni 2010 um 13:25

Ich habe folgendes Problem:

Aus verschiedenen Teilen habe ich eine Simson zusammen gebaut.

Es war ordentliche Arbeit, das Moped lief super.

Dann habe ich es verkauft.

Der Käufer war begeistert u. hat es auch zugelassen.

Jetzt, nach ca. 4 wochen ruft er mich an u. meint, er will sein Geld zurück haben.

Seine Frau wäre mit dem Moped angehalten worden u. man hätte es eingezogen, mit der Begründung, das es gestohlen sei.

Wie oben schon erwähnt, das ist nicht möglich.

Nun meine Fragen:

1. ist das einziehen an Ort u. Stelle möglich?

2. wenn ja, dann hat die Frau doch ein Schriftstück bekommen, oder?

3. werde ich als Verkäufer dann nicht auch angeschrieben, da ich ja ein angeblich gestohlenes Moped verkauft habe?

4. Ich kann doch vom Käufer verlangen, das er mir eine Kopie des Schriftstückes zu kommen läßt?

Schließlich will er sein Geld wieder, da sollte er mir doch beweisen, das das Moped wirklich eingezogen wurde?

5. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

Danke schon mal im vorraus für Eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rolley

dann hätt ich jetz auch mal ne frage. wenn ich mir jetz en gebrauchten 125ger kauf, soll ich dann auch erstmal alle nummern einschicken um sicher zu gehen das da nix geklautes dran is oder hab ich da irgentne andere absicherung?

Du solltest etwa sowas im Kaufvertrag drinstehen haben:

"Der Verkäufer versichert dass er alleiniger Besitzer des Fahrzeuges und aller an/eingebauten Teilen ist und keinerlei Eigentumsrechte Dritter bestehen" !!

...jetzt mal so ganz frei aus dem Kopp geschrieben !! in vorgefertigten Kaufverträgen ist sowas auch meist drin !!!

 

LG

wölfchen

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Zitat:

Original geschrieben von nubsy05

1. ist das einziehen an Ort u. Stelle möglich?

ja, die "sicherstellung" ist bei einem begründeten verdacht sehrwohl möglich...

Zitat:

2. wenn ja, dann hat die Frau doch ein Schriftstück bekommen, oder?

nicht zwangsläufig....

das "schriftstück" schickt dann der staatsanwalt zu, das kann ein paare tage bzw. wochen dauern...

Zitat:

3. werde ich als Verkäufer dann nicht auch angeschrieben, da ich ja ein angeblich gestohlenes Moped verkauft habe?

sobald der käufer deinen namen/adresse bei seiner aussage bei der polizei genannt hat, wirst du auch vorgeladen....

Zitat:

4. Ich kann doch vom Käufer verlangen, das er mir eine Kopie des Schriftstückes zu kommen läßt?

nein...

Zitat:

Schließlich will er sein Geld wieder, da sollte er mir doch beweisen, das das Moped wirklich eingezogen wurde?

beweisen sicherlich....anspruch auf eine kopie hast du allerdings nicht....

Zitat:

5. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

sollte sich herausstellen, das teile von dem ding geklaut waren, hast du ein problem (mit dem staatsanwalt)........das geld, wird der käufer von dir dann versuchen in einem zivilrechtlichen verfahren einzuklagen.....

Das "gestohlen sei" kann darauf beruhen, dass Motor oder Rahmen bzw. andere Teile, welche eine eingeschlagene Nummer haben, als gestohlen gemeldet wurden.

Wäre also für dich gut belegen zu können wo du die Teile bezogen hast bzw. das du sie rechtmäßig erworben hast.

Papiere für den Rahmen waren vorhanden?

_____

Bezüglich der Forderung: Der kann noch mehrfach anrufen oder dir Briefe schreiben von wegen "will mein Geld wieder". Ohne entsprechenden Nachweis musst du erst einmal gar nichts machen - außer dich seelisch und moralisch auf weitere Kontaktaufnahmen einzustellen.

Du könntest deinerseits an die Polizei herantreten und nachfragen. Sie ist zwar nur der Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft, aber wenn sich herausstellen sollte, dass die Forderung einfach nur eine Masche ist -> sind sie evtl. auch interessiert was da so gelaufen ist.

Hast du die Forderung von ihm schriftlich? Falls ja -> bei der Polizei nachfragen.

So lange er nur angerufen hat -> nicht zur Polizei gehen. Ansonsten behauptet er womöglich noch, du würdest ihm etwas unterstellen wollen.

_____

Daher: Abwarten, evtl. nachschauen ob die Rechtschutzversicherung den Fall abdeckt und falls ja einfach abwarten.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von nubsy05

Ich habe folgendes Problem:

Aus verschiedenen Teilen habe ich eine Simson zusammen gebaut.

Kannst du den rechtmäßigen Erwerb der Einzelteile belegen?

am 20. Juni 2010 um 20:53

@nubsy05:

Warum sagst Du dem Anrufer nicht einfach, er solle seine Forderung nach der Rückerstattung des Geldes in schriftlicher Form an Dich stellen mit entsprechender Begründung?

Wenn die Angaben des Anrufers stimmen, dann sollte das doch in seinem Interesse sein.

Auch wenn nur Teile des zusammengebauten Mopeds gestohlen sind, kann das Moped sichergestellt werden.

Darüber hinaus ist es so, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann.

Falls wirklich Teile des Mopeds als gestohlen gemeldet wurden und der Anrufer dies auch belegen kann durch die polizeiche Sicherstellung des Mopeds, wirst Du ihm wohl den Kaufpreis zurückerstatten müssen. 

In diesem Falle wird man Dir wohl auch noch einige unbequeme Fragen zur Herkunft der gestohlenen Teile stellen.

 

am 21. Juni 2010 um 9:53

Mal ehrlich, über welche Einzelteile reden wir denn? Alle, die keine eingestanzten Nummern haben sind doch da ausgeschlossen, oder? Ich kann doch niemals den Erwerb eines Schutzbleches bei Ebay zweifelsfrei nachweisen.?

Zitat:

Original geschrieben von Tommy_Horn

Ich kann doch niemals den Erwerb eines Schutzbleches bei Ebay zweifelsfrei nachweisen.?

Ein Problem bekommt man doch erst, wenn die Staatsanwaltschaft einem nachweisen kann, daß diese Teile aus einem Diebstahl stammen.

am 21. Juni 2010 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ein Problem bekommt man doch erst, wenn die Staatsanwaltschaft einem nachweisen kann, daß diese Teile aus einem Diebstahl stammen.

Nach Angaben des TE bzw. dessen Anrufers scheint der Nachweis ja bereits vorgelegen zu haben.

Ansonsten wäre ja nicht behauptet worden, das Moped sei gestohlen und die Polizei hätte es wohl dann auch nicht sichergestellt.

@Tommy_Horn:

Den Erwerb eines Schutzbleches sicher nicht, aber den Erwerb eines als gestohlen gemeldeten Fahrzeugteils, auf welchem Nummern eingestanzt sind...z.B. Motor oder Fahrgestell.

Dabei wird es aber sicher schwierig, den Weg der geklauten Sachen zweifelsfrei über ebay zurück zu verfolgen.

Es wäre schön, wenn sich der TE zu den gestellten Fragen auch mal wieder äußern würde. Ansonsten glaube ich langsam, daß es sich bei dem Thread um ein Fake handelt...

Themenstarteram 22. Juni 2010 um 12:01

Danke erst mal für Eure Antworten.

Ich habe jetzt mit dem Käufer des Mopeds gesprochen-laut seiner Aussage ist der Rahmen des Mopeds geklaut.

Der Käufer wußte sogar wo das Moped geklaut worden ist, wollte es mir aber nicht sagen

Für die Polizei somit des ganze Moped.

Es ist sicher gestellt u. er will von mir den Kaufpreis + das Geld für die Teile die er noch angebracht hat.

Er hatte das Moped schon zugelassen, als er es bei uns geholt hat u. als er eine Betriebserlaubnis holen wollte, stand die Polizei vor der Tür.

Wir haben einen Kaufvertrag für den Rahmen, alle anderen Teile sind entweder neu gekauft, oder es liegen Kaufverträge dafür vor.

Ich weiß ja nicht, wann die Polizei das Moped sicher gestellt hat-ein Brief vom Staatsanwalt dauert ja sicher auch.

Zitat:

Original geschrieben von nubsy05

Wir haben einen Kaufvertrag für den Rahmen,

und selbst wenn du 10 kaufverträge für den rahmen hast, ändert dies trotzdem nichts daran, das du an gestohlenen dingen kein eigentum erwerben kannst, ferner dich u.u. demnächt wegen hehlerei vor gericht widerfindest......

am 22. Juni 2010 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

und selbst wenn du 10 kaufverträge für den rahmen hast, ändert dies trotzdem nichts daran, das du an gestohlenen dingen kein eigentum erwerben kannst, ferner dich u.u. demnächt wegen hehlerei vor gericht widerfindest......

Eigentum kann er zwar nicht erwerben, das ist richtig.

Zumindest ist ein schriftlicher Kaufvertrag aber ein Indiz dafür, dass er nicht unter der Hand Diebesgut gegen bares bezogen hat. Insofern sind die Aussichten für ihn schon günstiger, nicht wegen Hehlerei belangt zu werden.

Themenstarteram 23. Juni 2010 um 6:12

@magirus:

Es ist mir schon klar, das es unrecht ist, etwas gestohlenes zu verkaufen.

Deine Vorwürfe helfen mir da auch nicht weiter!

Ausserdem, wie sollte ich denn wissen, das der Rahmen geklaut war?????

am 23. Juni 2010 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von nubsy05

Ausserdem, wie sollte ich denn wissen, das der Rahmen geklaut war?????

indem du dir vorab die rahmennummer schicken lässt, und diese beim kba, polizei oder der zulassungsstelle prüfen lässt.....und genau mit dieser antwort wirst du dich auch vor gericht seitens des richters/staatsanwaltes konfrontiert sehen müssen!

Ich würde einfach abwarten... vielleicht will der Käufer auch nur Geld und hat die Story erfunden... es soll ja Leute geben die sich einschüchtern lassen... falls es schiefgeht ist das Moped halt wieder da...

Ich würde abwarten, was Staatsanwalt etc. schreiben... und dann zum Anwalt. Vorher ist alles spekulation.

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