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Darf sich die Polizei wirklich alles erlauben?

Themenstarteram 11. April 2009 um 8:18

Schönen Guten Morgen zusammen,

diese Nacht ist mir was passiert, was mir mal wieder beweist dass man sich unsere Ordnungshüter nicht als Vorbild nehmen sollte.

Ich war Beifahrer in dem Auto einer Freundin wir waren grad auf dem Weg nach Hause. Ging durch einen Ort, lange grade Hauptstraße, 50 war erlaubt. Wir hatten ca. 50 drauf. Uns kamen zwei Auto entgegen, der eine hing dem anderen fast im Kofferraum. Dieser scherte dann zum Überholen aus, wir mussten stark bremsen um den nicht reinzuknallen. Ich dachte mir nur "Was ein Idiot", da sich das Ganze noch in Höhe eines Zebrastreifens zugetragen hatte. Er scherte dann vor dem anderen Fahrzeug wieder ein, und da sah ich erst dass es sich um einen Streifenwagen handelte! Doch der blieb aufm Gas und fuhr weiter. Er hatte KEIN Blaulicht an und wollte auch den Autofahrer den er überholte nicht anhalten. Meine Frage nun: Was rechtfertigt dieses gefährdende, rücksichtslose Verhalten? Im Einsatz hätte natürlich das Blaulicht an sein müssen, auch bei einer stillen Alarmfahrt. Um den Autofahrer anzuhalten hätten sie den nicht überholen müssen, hätten sie auch von hinten machen können. Vielleicht wurden auch die Pommes kalt, weil die Strecke führt zum Polizeirevier... :rolleyes:

Beste Antwort im Thema

wie oft soll dieses thema noch durchgekaut werden was polizisten dürfen und was nicht? :confused:

gerade du als jemand der hier schon etwas länger dabei ist, müsstest doch selbst schon einige threads zu dem thema mitbekommen haben, bzw. wissen wie die SUCHE-Funktion funktioniert! :rolleyes:

btt: wie auch im zivilen leben gibts auch bei der polizei "menschliche totalversager", da polizisten auch nur einen schnitt quer durch die gesellschaft darstellen, und deswegen nicht immer ihrer "vorbildfunktion" nachkommen.......

und zur inanspruchnahme von sonderrechten ist KEIN blaulicht, KEIN martinshorn und auch NICHT die kombination aus beidem erforderlich!

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wie oft soll dieses thema noch durchgekaut werden was polizisten dürfen und was nicht? :confused:

gerade du als jemand der hier schon etwas länger dabei ist, müsstest doch selbst schon einige threads zu dem thema mitbekommen haben, bzw. wissen wie die SUCHE-Funktion funktioniert! :rolleyes:

btt: wie auch im zivilen leben gibts auch bei der polizei "menschliche totalversager", da polizisten auch nur einen schnitt quer durch die gesellschaft darstellen, und deswegen nicht immer ihrer "vorbildfunktion" nachkommen.......

und zur inanspruchnahme von sonderrechten ist KEIN blaulicht, KEIN martinshorn und auch NICHT die kombination aus beidem erforderlich!

Themenstarteram 11. April 2009 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

und zur inanspruchnahme von sonderrechten ist KEIN blaulicht, KEIN martinshorn und auch NICHT die kombination aus beidem erforderlich!

Naja aber wozu haben die es denn dann aufm Dach?

Was würde denn dieses rücksichtslose Verhalten rechtfertigen?

Und über die Suche hab ich hier nix dergleichen gefunden!

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Naja aber wozu haben die es denn dann aufm Dach?

wozu die das auf dem dach ahben, ändert nichts an der tatsache, dass das "sondersignal" soviel mit "sonderrechten" zu tun hat, wie ein eisbär mit elefanten...nämlich 0,00garnix.....

Zitat:

Was würde denn dieses rücksichtslose Verhalten rechtfertigen?

schrieb ich bereits...auch bei der polizei gibts menschliche totalversager, die sich im dienst genauso verhalten wie im privaten leben....der weg zur dienststelle um eine dienstaufsichtsbeschwerde zu machen ist dir freigestellt......

Zitat:

Und über die Suche hab ich hier nix dergleichen gefunden!

hier und hier sowie hier nurmal ein sehr kleine auswahl der threads die sich u.a. damit beschäftigen was polizisten dürfen und was nicht......

Außerdem kannst du nicht wissen, was die grad gemacht haben. Geh einfach mal davon aus, dass sie schnell iwo hin mussten - nein, die holen nicht immer was zu essen...

Wie schon gesagt: Für Sonderrechte brauchts kein Blaulicht oder Martinshorn - fürs Wegerecht schon.

Themenstarteram 11. April 2009 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

hier und hier sowie hier nurmal ein sehr kleine auswahl der threads die sich u.a. damit beschäftigen was polizisten dürfen und was nicht......

Jut überzeugt :D

Wusste auch noch nicht dass die auch ohne Blaulicht über rote Ampeln fahren dürfen, aber man lernt ja nie aus.

@ The Real Dingsbums: Was spräche denn im Eilfall dagegen, das Blaulicht anzumachen, um andere Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation aufmerksam zu machen?

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

@ The Real Dingsbums: Was spräche denn im Eilfall dagegen, das Blaulicht anzumachen, um andere Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation aufmerksam zu machen?

Ich weiß nicht, was sie hatten, ich hab nicht im Auto gesessen. Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen es von Vorteil es, nicht jeden in 500m Entfernung davon in Kenntnis zu setzen, dass die Polizei kommt.

Sonderrechte heißt: Die Polizei darf sich über alle Regeln der StVO hinwegsetzen - also auch rote Ampeln, Stoppschilder, Einbahnstraßen... was du willst.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Was spräche denn im Eilfall dagegen, das Blaulicht anzumachen, um andere Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation aufmerksam zu machen?

Der Umstand das sie vielleicht schnellstmöglich irgendwohin müssen aber dabei möglichst wenig auffallen?

Für zb Einbrecher wäre es sicherlich praktisch wenn sie immer mit Blaulicht und Sirene antanzen würden,aber das wäre zb ein Fall wo es günstiger ist beides nicht zu benutzen.

 

Aber wenn es dir absolut gegen den Strich geht kannst du ja auf der zuständigen Wache anrufen und den Vorfall sachlich und ruhig schildern.Erfahren wirst du zwar nichts,dazu müssten sie auch erst die Besatzung raussuchen,aber entweder war was  oder nicht.Wenn es keinen Grund für diesen Anlass gab bekommt der Fahrer hinter den Kulissen schon was auf den Deckel.

Themenstarteram 11. April 2009 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Aber wenn es dir absolut gegen den Strich geht kannst du ja auf der zuständigen Wache anrufen und den Vorfall sachlich und ruhig schildern.Erfahren wirst du zwar nichts,dazu müssten sie auch erst die Besatzung raussuchen,aber entweder war was  oder nicht.Wenn es keinen Grund für diesen Anlass gab bekommt der Fahrer hinter den Kulissen schon was auf den Deckel.

Naja ich bin keiner der jetzt zur Polizei rennt und mich beschwert.

Ich möchte es einfach nur "verstehen" weshalb und ob die das dürfen, was sich ja wie sich herausgestellt hat dürfen.

Und den Fahrer wird man mit Sicherheit nicht rausfinden können, hab das Kennzeichen ja nicht. Und hier fährt nachts mehr als ein Streifenwagen rum :D

am 11. April 2009 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Sonderrechte heißt: Die Polizei darf sich über alle Regeln der StVO hinwegsetzen - also auch rote Ampeln, Stoppschilder, Einbahnstraßen... was du willst.

Die Polizei darf dabei aber keineswegs andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Beispiel rote Ampel - da darf die Polizei auch ohne SoSi drüberfahren, aber eben nur wenn frei ist.

die nutzung der sonderrechte hat im übrigen nur unter berücksichtigung anderer verkehrsteilnehmer zu erfolgen....

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Die Polizei darf dabei aber keineswegs andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Beispiel rote Ampel - da darf die Polizei auch ohne SoSi drüberfahren, aber eben nur wenn frei ist.

Das wäre dann auch keine Inanspruchnahme von Sonderrechten, sondern von Wegerechten ;)

Und inwieweit im besagten Fall hier eine Gefährdung vorlag, kann und will ich nicht beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Das wäre dann auch keine Inanspruchnahme von Sonderrechten, sondern von Wegerechten

das überfahren einer roten ampel ist sehrwohl ein sonderrecht....

wegerecht kommt dann hinzu, wenn die polizei anderen verkehrsteilnehmern durch martinshorn und blaulich kenntlich macht "platz da, ich muss durch"

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das überfahren einer roten ampel ist sehrwohl ein sonderrecht....

wegerecht kommt dann hinzu, wenn die polizei anderen verkehrsteilnehmern durch martinshorn und blaulich kenntlich macht "platz da, ich muss durch"

Es war auch anders gemeint, trotzdem danke. Ich kenne mich da berufsbedingt ein wenig mit aus.

am 11. April 2009 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Naja ich bin keiner der jetzt zur Polizei rennt und mich beschwert.

...

Und den Fahrer wird man mit Sicherheit nicht rausfinden können, hab das Kennzeichen ja nicht. Und hier fährt nachts mehr als ein Streifenwagen rum :D

Dann lass es doch auch dich hier darüber aufzuregen!!!

Zu deinem letzten Problem:

Ich weiß nicht wo du genau gestern Abend rum gefahren bist?! Aber in vielen Dienststellen ist schon ein modernes Leitsystem mit Datenfunk vorhanden.

Da kann der Chef anhand von Ort und (ungefährer) Uhrzeit den entsprechenden Wagen und somit den Fahrer ausfindig machen!

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