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Das Eis wird dünn...Verurteilung wegen KAUF eines geklauten Navis bei Ebay

Themenstarteram 26. September 2007 um 12:31

"Ein Ebay-Käufer wurde wegen Hehlerei verurteilt – weil das vermeintliche Internet-Schnäppchen Diebesbeute war."

http://service.spiegel.de/digas/find?DID=53060222

Den kompletten Artikel gibts es leider nur im "Spiegel" oder als E-Paper.

Zusammengefasst ging es darum, dass jemand bei Ebay ein (geklautes) Navi als Ersatz für das ihm entwendete Navi gekauft hat. Im Juni wurde er wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 TS à 30 € verurteilt. Unter anderem wurde ihm vorgehalten, dass er bei dem geringen STartpreis (1 Euro), der großen Differenz zum Neupreis des Gerätes (800 Euro Auktionsbetrag <-> 2000 € Neupreis) sowie dem Umstand, dass der Verkäufer aus Polen stammt (!), hätte stutzig werden müssen. Er habe es "zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen,

dass es sich bei der Ware um Diebesgut handeln könnte".

Am Freitag steht die Berufungsverhandlung vor dem zuständigen LG an; diese Entscheidung könnte Präzedenzcharakter erlangen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Argumente des AG Pforzheim weiterhin Bestand haben...

Auf jeden Fall muss angesichts der immer größer werdenden Masse von Diebesgut (Navis, Spiegel, Xenonscheinwerfer usw.), die per Ebay verkauft wird, irgendwas passieren. Am Besten wäre natürlich eine drastische Reduzierung der Nachfrage.

grüße

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43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von xenonguru

"Ein Ebay-Käufer wurde wegen Hehlerei verurteilt – weil das vermeintliche Internet-Schnäppchen Diebesbeute war."

http://service.spiegel.de/digas/find?DID=53060222

Den kompletten Artikel gibts es leider nur im "Spiegel" oder als E-Paper.

Zusammengefasst ging es darum, dass jemand bei Ebay ein (geklautes) Navi als Ersatz für das ihm entwendete Navi gekauft hat. Im Juni wurde er wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 TS à 30 € verurteilt. Unter anderem wurde ihm vorgehalten, dass er bei dem geringen STartpreis (1 Euro), der großen Differenz zum Neupreis des Gerätes (800 Euro Auktionsbetrag <-> 2000 € Neupreis) sowie dem Umstand, dass der Verkäufer aus Polen stammt (!), hätte stutzig machen müssen. Er habe es "zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen,

dass es sich bei der Ware um Diebesgut handeln könnte".

Am Freitag steht die Berufungsverhandlung vor dem zuständigen LG an; diese Entscheidung könnte Präzedenzcharakter erlangen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Argumente des AG Pforzheim weiterhin Bestand haben...

Auf jeden Fall muss angesichts der immer größer werdenden Masse von Diebesgut (Navis, Spiegel, Xenonscheinwerfer usw.), die per Ebay verkauft wird, irgendwas passieren. Am Besten wäre natürlich eine drastische Reduzierung der Nachfrage.

grüße

Das wurde schon desöfteren hier angesprochen. Und der Titel ist schon sehr BILD-verdächtig :rolleyes:

Themenstarteram 26. September 2007 um 12:40

Wurde dieses konkrete Urteil bereits angesprochen oder lediglich die Problematik? Mit der (tollen) Suchfunktion habe ich jedenfalls nichts gefunden...

ich finds vorallem immer lustig wie alle übern kamm geschert werden die 1 euro startpreis haben als sei das ein wirklicher hinweiss auf diebesgut

Das thema lief schon mal und wir sind wie immer hier zu keiner Einigung gekommen. :-)

Themenstarteram 26. September 2007 um 17:26

Naja wie auch immer. Ich bin gespannt auf die Entscheidung am Freitag und ob dadurch vll. endlich mal etwas gegen den Verkauf von Diebesgut geschehen wird. Denn wo keine Nachfrage, da auch kein Angebot -> sinkende Diebstahlzahlen. Und das kommt uns allen durch geringere Vers.beiträge zugute. Ich habe nämlich keine Lust mehr irgendwelche osteuropäischen Banden mit meinen Beiträgen zu unterstützen.

Zitat:

Und der Titel ist schon sehr BILD-verdächtig

Und ist damit doch perfekt auf den Hauptnutzerkreis zugeschnitten...

;)

 

Der Richter war wohl vor der Verhandlung nochmal eben in der Aservatenkammer...

Dass eine Auktion bei einem Euro anfängt hat doch nix zu sagen, außer, dass der Verkäufer Klug ist und sich einige Euros von der Provision spart, die sich eBay in die Tasche steckt. Also ich finde das wirklich Skandalös und hoffe, dass der Käufer in allen Anklagepunkten freigesprochen wird.

Moin,

Dieser Link enthält, worum es geht.

Zitat:

Original geschrieben von xenonguru

Naja wie auch immer. Ich bin gespannt auf die Entscheidung am Freitag und ob dadurch vll. endlich mal etwas gegen den Verkauf von Diebesgut geschehen wird. Denn wo keine Nachfrage, da auch kein Angebot -> sinkende Diebstahlzahlen. Und das kommt uns allen durch geringere Vers.beiträge zugute. Ich habe nämlich keine Lust mehr irgendwelche osteuropäischen Banden mit meinen Beiträgen zu unterstützen.

Wie willst du denn die Nachfrage nach billigen Navis senken? Denk' dran, wir reden nicht nur über die deutsche Nachfrage? ;) Reichlich naiv.

Die Ursache gehört bekämpft und nicht die Wirkung. Es werden keine Navis geklaut, weil gerade die Nachfrage nach geklauten Navis da ist, sondern weil da Leute schnell Geld verdienen wollen, wie, ist ihnen egal. Genau könntest du fordern, den Bedarf nach Geld zu senken, dann würde weniger Geld geklaut werden. ;)

...und ja, ich bin sehr wohl der Meinung, dass etwas gegen Diebstähle getan werden muss. Aber das Verurteilen wegen Hehlerei, ohne dass der Diebstahl der Ware einwandfrei nachgewiesen wurde, geht einfach nicht. Ohne Diebstahl keine Hehlerei.

Dass das Urteil schwachsinnig ist, wird klar, wenn man mal weiterdenkt:

Indiz 1: Startpreis 1 Euro

Indiz 2: Geringer Endpreis

Indiz 3: Verkäufer ist Pole

Das soll also ausreichen, dass eine Ware als gestohlen gilt.

- zu 1: Was ist, wenn der Hehler als Startpreis 20 Euro nimmt. Oder 50? Weniger verdächtig?

- zu 2: Darauf hat der Händler gar keinen Einfluss. Zwar riecht es komisch, wenn er ständig (!) neue Geräte unter Wert raushaut, aber das ist erstmal nur ein Indiz, auf das man BEIM HÄNDLER aufbauen muss. Hat man dem nachgewiesen, dass es gestohlene Ware war, kann man über die Kunden "herfallen".

- zu 3 sage ich lieber nichts. Wenn das als Grund herhalten muss, kann die deutsche Justiz einpacken.

Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander.

1. Das Gerät stammte tatsächlich aus einem Diebstahl. Zitat aus dem verlinkten Artikel: "Doch der Schein trog, da die Polizei ihm das Gerät kurze Zeit später wieder abgenommen hat, da es tatsächlich aus einem Diebstahl stammt."

2. Die Verurteilung des Käufers erfolgte auf der Grundlage, daß erkennbar war - oder zumindest billigend in Kauf genommen wurde - daß das Gerät gestohlen war.

Nochmal: Die genannten Indizien (Kaufpreis, 1-Euro Startgebot, Verkäufer in Polen) dienten hier ausdrücklich nicht als Beleg für den Diebstahl des Gerätes. Dieser Nachweis wurde auf anderem Wege geführt (Seriennummer?).

Oliver

Wie ich sagte hatten wir das Thema schon mal. Wenn man auch viele Fragen stellen kann, aber eine hätte ich gerne auch noch beantwortet: "Wo ist der Navi her, wenn er für nur 1/3 des Preises angeboten werden kann?"

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer

... Wenn man auch viele Fragen stellen kann, aber eine hätte ich gerne auch noch beantwortet: "Wo ist der Navi her, wenn er für nur 1/3 des Preises angeboten werden kann?"

Hmh? Thread gelesen?

Eigentumstransfer oder schlicht und deshalb nicht minder verwerflich Diebstahl!

Ein Euro Startgebot, letzendlich wird das Ding für 800€ rausgehauen.

Welcher seriöse Händler (Verkäufer) kann so etwas machen? KEINER!

Wer da als Käufer nicht stutzig wird, hat nichts anderes als ein Ermittlungsverfahren

(Urteil) verdient.

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander.

Völlig korrekt, da habe ich mich verhauen.

...das ändert aber nichts an der restlichen Argumentationskette, dass ich den Diebstahl von Navis nicht wirkungsvoll durch Senken der Nachfrage bremsen kann. Das juckt niemanden in Kransnojarsk, wenn hier ein Privatier wegen Hehlerei verurteilt wird.

Und die drei Punkte ändern sich auch nicht wesentlich, nur Nummer zwei. Ich kann mir höchstens die anderen Auktionen des Verkäufers ansehen. Liegt da der Preis regelmäßig so tief, muss ich hellhörig werden. Wenn nicht, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Dass der Preis so tief liegt, kann natürlich ein Anzeichen sein, dass das Angebot größer ist als die Nachfrage. Dann erreiche ich duch weitere Senkung eben dieser auch nichts...

Muß ich mir jetzt immer Sorgen machen, wenn ich auf einen Artikel, der ab 1,-€ startet, biete?

Woran erkenne ich einen geklauten Artikel während der Versteigerung, solange der Endpreis noch nicht erreicht ist?

Ich habe ein Auto bei eBay verkauft und als Startpreis 1,-€ angesetzt. Bin ich ein Autodieb? (es hat letztendlich 3300,-€ gebracht)

Ich habe schon Waren von polnischen Anbietern ersteigert. Soll ich die zur Kontrolle an die nächste Polizeibehörde schicken und Selbstanzeige stellen?

Warum habe ich schonwieder solche Kopfschmerzen und mir dröhnt das Wort SCHWACHSINN im Schädel?

 

Fragen über Fragen... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von freak1704

Muß ich mir jetzt immer Sorgen machen, wenn ich auf einen Artikel, der ab 1,-€ startet, biete?

Nöö, kommt auf den Artikel an.

Wer stellt denn ein 2500€ (Neupreis) Artikel ein und beginnt bei 1€?

Ok, Gebrauchtware, aber selbst dann will ich doch einen Mindesterlös erzielen, oder?

Zitat:

Woran erkenne ich einen geklauten Artikel während der Versteigerung, solange der Endpreis noch nicht erreicht ist?

Startpreis sollte imho in einem gesunden Verhältnis zum Artikel stehen.

Zitat:

Ich habe ein Auto bei eBay verkauft und als Startpreis 1,-€ angesetzt. Bin ich ein Autodieb? (es hat letztendlich 3300,-€ gebracht)

Autodieb vielleicht nicht, aber gutgläubig, leichtsinnig, Glück gehabt?

Zitat:

Ich habe schon Waren von polnischen Anbietern ersteigert. Soll ich die zur Kontrolle an die nächste Polizeibehörde schicken und Selbstanzeige stellen?

Bei den Schuhen aus Nachbars Garten ist's sicher egal, aber Navis?

Da sollte Vorsicht und eine Abfrage der Seriennummer für den Käufer

obligatorisch sein.

 

nur wer baut navis aus notiert sich seriennummer und baut sie wieder ein?

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