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das erste mal tüv mit lpg...was beachten?

Themenstarteram 4. April 2009 um 16:00

hallo, muß im mai mit meinem v 40 2.0 t zum tüv, fahre jetzt seit dezember 2007 auf lpg.

gibt es irgend etwas zu beachten?

dazu muß gesagt werden ich fahre eine sehr große anlage spazieren, 2 der 4 endstufen sowie prozessor und zusatzbatterie sind in unmittelbarer nähe zum gastank eingebaut. genau daneben und dahinter. kann es da probleme geben, was meint ihr?

gruß, peter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von little Haenker

Auch schon, obwohl die Anlage erst seit noch nicht mal ein halbes Jahr drinnen ist?

Du benutzt wohl den falschen Taschenrechner.:D

Dezember 2007 bis jetzt???

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...du musste 25 EUR mehr mitnehmen als früher...für die Gasanlagendichtheitsprüfung...

am 4. April 2009 um 18:18

Auch schon, obwohl die Anlage erst seit noch nicht mal ein halbes Jahr drinnen ist?

Zitat:

Original geschrieben von little Haenker

Auch schon, obwohl die Anlage erst seit noch nicht mal ein halbes Jahr drinnen ist?

Du benutzt wohl den falschen Taschenrechner.:D

Dezember 2007 bis jetzt???

am 4. April 2009 um 18:22

Wenn die Gasanlage nach dem Einbau abgenommen wurde dann nicht. Ist nur ärgerlich wenn die TÜV Intervalle von dem Auto und der Gasanlage nicht zusammen fallen.

An deiner Stelle würde ich die 25 Euro nochmal investieren um dann beide TÜV´s alle 2 Jahre zusammen machen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von berlinpimp

Wenn die Gasanlage nach dem Einbau abgenommen wurde dann nicht. Ist nur ärgerlich wenn die TÜV Intervalle von dem Auto und der Gasanlage nicht zusammen fallen.

An deiner Stelle würde ich die 25 Euro nochmal investieren um dann beide TÜV´s alle 2 Jahre zusammen machen zu können.

Du musst auch die GAP zusammen mit der HU machen. Ausnahme sind ei ersten 12 Monate nach Einbau. Musst du in diesen 12 Monaten zur HU, musst du die GAP noch nciht mitmachen lassen. Bei der nächsten HU aber MUSST du immer die GAP mitmachen...

Themenstarteram 4. April 2009 um 20:03

und ihr meint wegen der anlage die so dicht am gastank ist gibt es keine probleme? dürfte ja normal nicht aber beim deutschen tüv bin ich mir bei nichts sicher! ansonsten schon mal vielen dank.

gruß, peter

Moin Peter

Mach doch mal ein Foto vom Gastank

und den "Anbauteilen"!

Viktor

Themenstarteram 5. April 2009 um 12:41

bilder sind vorhanden, 1. alles ein und zusammengebaut!

Bild0117
Themenstarteram 5. April 2009 um 12:45

2. ohne subwoofer...unter den beiden endstufen links und rechts im bild, ist jeweils noch ein monoblock für den subwoofer verbaut.

gruß, peter

Bild0112

Zitat:

Original geschrieben von LeeRoi

Du musst auch die GAP zusammen mit der HU machen. Ausnahme sind ei ersten 12 Monate nach Einbau. Musst du in diesen 12 Monaten zur HU, musst du die GAP noch nciht mitmachen lassen. Bei der nächsten HU aber MUSST du immer die GAP mitmachen...

Sicher?

Ich dachte, generell - nicht nur erstmals nach Einbau -reicht eine max. 12 Monate alte GAP, z.B. von der letzten Gasanlageninspektion?

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von LeeRoi

Du musst auch die GAP zusammen mit der HU machen. Ausnahme sind ei ersten 12 Monate nach Einbau. Musst du in diesen 12 Monaten zur HU, musst du die GAP noch nciht mitmachen lassen. Bei der nächsten HU aber MUSST du immer die GAP mitmachen...

Sicher?

Ich dachte, generell - nicht nur erstmals nach Einbau -reicht eine max. 12 Monate alte GAP, z.B. von der letzten Gasanlageninspektion?

Das habe ich auch gehofft, weil ich kurz vorher meine Gasanlageninspektion hatte. Aber wenn man etwas überelgt, dann ist das logisch, dass das nicht sein darf. Dann müsste man ja nach einer normalen Kfz-Inspektion auch für 12 Monate nicht mehr zur HU/AU ;)

Bei der GSP ist das verständlich, weil die ja auch vom TÜV abgenommen wird, aber die GAP bei deinem Umrüster können TÜV & Co ja schlecht nachpfrüfen, deshalb führen sie selbst eine GAP bei der HU durch...

Sollte ich mich wider Erwarten in einem der Punkt irren, lasse ich ich abger gern korrigieren.

Zitat:

Original geschrieben von LeeRoi

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Sicher?

Ich dachte, generell - nicht nur erstmals nach Einbau -reicht eine max. 12 Monate alte GAP, z.B. von der letzten Gasanlageninspektion?

Das habe ich auch gehofft, weil ich kurz vorher meine Gasanlageninspektion hatte. Aber wenn man etwas überelgt, dann ist das logisch, dass das nicht sein darf. ..

Das steht aber im Widerspruch zu dieser Aussage : "Auf die Durchführung der GAP bei der HU kann verzichtet werden, wenn z.B. eine anerkannte GAP-Werkstatt in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durchgeführt und diese bescheinigt hat."

Ich hab meine Aussage ja nicht als absolut richtig hingestellt...

Könnte ja wirklich sein, dass man die bei der HU nicht machen muss wenn man denn die GAP bescheinigt bekommt. Mein Umrüster hat mir allerdings nach der Inspektion keine Bescheinigung über die durchgeführte GAP mitgegeben.

Um mal auf deine Frage zu kommen...

Dein Tank sollte mindestens halb voll sein und wenn möglich nicht erst direkt vorm TÜV tanken, sonst spinnt das Gerät gleich mal rum, das erschnüffelt alles.

Dann unbedingt darauf achten, dass alle Polklemmen richtig gut und fest sitzen, ebenso die Batterien.

An den Tank bzw. das Multiventil muss der TÜVler auch kommen um das manuelle Ventil zu schliessen.

Falls es Probleme bei der AU geben sollte, darauf achten, dass die AU auf Benzin gemacht wird.

Die Lambdawerte sind unter LPG erfahrungsgemäss langsamer...

Ansonsten wird dir der Freundliche erklären wo wie und was

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