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- Das schlägt dem Faß den Boden aus !
Das schlägt dem Faß den Boden aus !
Hallo Leute
nachdem mein es vermasselt hat meine bestellte Werksabholung für meinen A5 in NSU mit der Lieferung zu ihm ins Autohaus verwechselt hat soll ich nun auch noch 460€ für die Überführung bezahlen.
Aber das ist noch nicht alles !
Nachdem ich mich mit Händen und Füßen gegen diese von mir nicht bestellte Leistung (Überführung) gewehrt habe, und ihm vorgeschlagen habe mir den Grill des 3.0 Quattro einzubauen (als Gegenleistung sozusagen), behauptet mein "netter" Verkäufer: "Der Grill kostet 250€ ohne Einbau !"
Ich also einen anderen Audi Zentrum angerufen und nach dem Preis des schwarzen Hochglanzgrills gefragt - und siehe da nur 160€.
Der gute Mann versucht wohl seinen Fehler mit extra überteuerten Zubehörpreisen entgegen zu wirken !
Ich bin maßlos entäuscht über so eine Kundenbehandlung !
Ich bin selber im Handel tätig und weiß genau, wenn ich so ein Ding drehen würde - wäre ich meinen Job los !
Wie kann man den so seine Kunden behandeln???
Man bestellt ein Auto für umgerechnet 46.000 € und dann machen die einen Fehler und ich als Kunde soll auch noch dafür gerade stehen.
Hier gehts um "lächerliche" 460€ - also genau 1% vom Wert des Wagens
Warum gesteht sich der Verkäufer seinen Fehler nicht ein?
Nicht nur ein eventuell schöner Tag in NSU, sowie ein voller Tank sind mir entgangen - vielmehr verliere ich immer mehr den Glauben daran, daß der Kunde noch König sei...
Naja schauen wir mal wie es weitergeht - er ruft mich morgen zurück und gibt Bescheid.
Wenns keine "zufriedenstellende" Lösung für mich gibt - gehe ich zur Geschäftsleitung, wenn ich auch da auf tuabe Ohren stoße, werde ich meinen Rechtsschutz mal ausnutzen.
Ich halte Euch auf dem laufenden.
Beste Antwort im Thema
Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe...
Im übrigen kostet eine Überführung überall gleich viel. Selbst wenn jemand in Flensburg wohnt, bezahlt der genauso viel, wie jemand der in Ingolstadt wohnt, und den Wagen beim Händler abholt. Deswegen ja auch "Überführungspauschale".
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37 Antworten
Hast du ihn wegen dem Grill angesprochen ?
Zitat:
Original geschrieben von Patriots
Hast du ihn wegen dem Grill angesprochen ?
Ihn direkt nicht - er befindet sich im 2 wöchigen Urlaub - aber seine Vertretung und die hüllt sich in Schweigen....
@ Osthessen
zunächst einmal vorab: danke für den Beitrag und herzliches Beileid.
Eigentlich eine ungeheuerliche Geschichte - nur: warum bin ich nicht wirklich überrascht?
Es gibt eine offensichtlich durchaus ernstzunehmende Zahl von schwarzen Schafen innerhalb der vornehmen Gilde der Audi-Vertriebs-"Partner", die sich durch erschreckende Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz bis hin zu Betrugsversuchen auszeichen.
Das ist schon deswegen untragbar, weil diese Ganoven den Ruf der Marke schädigen und dabei die Audi-Partner mitziehen, die sich wirklich um gute, ehrliche und kundenfreundliche Arbeit bemühen.
Zitat:
Original geschrieben von Osthessen
Wenns keine "zufriedenstellende" Lösung für mich gibt - gehe ich zur Geschäftsleitung, wenn ich auch da auf tuabe Ohren stoße, werde ich meinen Rechtsschutz mal ausnutzen.
Genau der richtige Weg. Vielleicht solltest Du parallel noch den Audi-Kundenservice in Ingolstadt einschalten.
Greeetz, Thomas
Hallo,
bei mir ist ewas Ähnliches passiert:
Ich hatte ursprünglich auch Werksabholung gebucht, jedoch wurde der Wagen dann auf Grund eines "Systemfehlers" doch zum Händler gebracht. Mir war die Werksabholung nicht übermäßig wichtig, da ich auch schon dort gewesen bin. Ich habe dann jedoch nur den Preis bezahlt, den die Werksabholung gekostet hätte, Überführung kostet ja normalerweise mehr.
Meint dein Händler das auch so oder sollst du zusätzlich 460 Euro zahlen?
Ich stimme Thomas zu.
Auf alle Fälle mal in IN beim Kundenservice durchklingeln.
Zitat:
Original geschrieben von Burnsy
Hallo,
bei mir ist ewas Ähnliches passiert:
Ich hatte ursprünglich auch Werksabholung gebucht, jedoch wurde der Wagen dann auf Grund eines "Systemfehlers" doch zum Händler gebracht. Mir war die Werksabholung nicht übermäßig wichtig, da ich auch schon dort gewesen bin. Ich habe dann jedoch nur den Preis bezahlt, den die Werksabholung gekostet hätte, Überführung kostet ja normalerweise mehr.
Meint dein Händler das auch so oder sollst du zusätzlich 460 Euro zahlen?
Das kommt immer darauf an "wohin" der Wagen überführt wird. Sprich wenn du im Norden wohnst ist deine Überführung teurer von IN/NSU als wenn du in der Mitte der Republik wohnst. Da es vom Autohaus nach NSU nur 230km sind kann ich mir nicht vorstellen, das die 460€ die ich zahlen soll als Pauschale für die Werksabholung gelten....
Zumal in einem anderen Thread User schreiben, sie hätten Ihre Pauschale von umgerechnet 80€ für die Werksabnholung von Ihrem Händler übernommen bekommen + Auto das sie in NSU/IN stehen lassen haben können
Hallo,
was steht bitte im Kaufvertrag... "Werksabholung", oder "Überführung"?
Gruss
Hi,
also an deiner Stelle würde ich da nicht lange rummachen Kontakt zur Geschäftsführung suchen. Sollten die sich nicht einsichtig zeigen ab zum Anwalt. Leider kommt dies nicht nur bei Audi vor auch bei BMW und sonstigen "Premiumherstellern". Zahle auf keinen Fall die 460 Euro für die Werksabholung. Desweiteren würde ich wegen dem Kühlergrill mir von den anderen Autohäusern einfach ein schriftliches Angebot geben lassen und das dann der Geschäftsführung hinwerfen und mal fragen wie es sein kann das sie den mehr verlangen.
Tut mir leid für dich um den Ärger aber leider kommt sowas vor. Den besten Service habe ich bis jetz immer noch bei Mercedes erhalten auch diverse Audi bzw. BMW Autohäuser haben es anscheinend nicht mehr nötig ihre Autos loszuwerden den mit so einem Verhalten gehen auf Dauer definitiv Kunden verloren.
Mfg Moerphi
Zitat:
Original geschrieben von ÜberholTT
Hallo,
was steht bitte im Kaufvertrag... "Werksabholung", oder "Überführung"?
Gruss
Im Kaufvertrag steht "Überführungspauschale" - jedoch wurde halt leider Gottes nur "mündlich" von Anfang an nur von der Werksabholung gesprochen.
Andererseits hatte ich mit meinem Verkäufer regen E-Mail Kontakt und alle diese Emails beweisen das es nur um die Werksabholung ging und niemals die Rede von einer Überfuhrung war.
Zitat:
Das kommt immer darauf an "wohin" der Wagen überführt wird. Sprich wenn du im Norden wohnst ist deine Überführung teurer von IN/NSU als wenn du in der Mitte der Republik wohnst. Da es vom Autohaus nach NSU nur 230km sind kann ich mir nicht vorstellen, das die 460€ die ich zahlen soll als Pauschale für die Werksabholung gelten....
Zumal in einem anderen Thread User schreiben, sie hätten Ihre Pauschale von umgerechnet 80€ für die Werksabnholung von Ihrem Händler übernommen bekommen + Auto das sie in NSU/IN stehen lassen haben können
D.h. du weißt nicht, wieviel die Werksabholung gekostet hätte? Oder welcher Betrag ist als Überführungspauschale angegeben? 80 Euro für die Werksabholung erscheinen mir schon etwas sehr wenig, soviel kostet ja schon fast die Tankfüllung und du kannst theoretisch noch 5 (?) Leute mitnehmen, die dann alle Essen bekommen.
Und das mit den 230km kann man denke ich so nicht sehen. Du wolltest zwar das Auto in NSU abholen, aber gebaut wird es ja in IN und über diese Entfernung werden dann wahrscheinlich auch die Kosten errechnet werden.
Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe...
Im übrigen kostet eine Überführung überall gleich viel. Selbst wenn jemand in Flensburg wohnt, bezahlt der genauso viel, wie jemand der in Ingolstadt wohnt, und den Wagen beim Händler abholt. Deswegen ja auch "Überführungspauschale".
Zitat:
Original geschrieben von Osthessen
Zitat:
Original geschrieben von ÜberholTT
Hallo,
was steht bitte im Kaufvertrag... "Werksabholung", oder "Überführung"?
Gruss
Im Kaufvertrag steht "Überführungspauschale" - jedoch wurde halt leider Gottes nur "mündlich" von Anfang an nur von der Werksabholung gesprochen.
Andererseits hatte ich mit meinem Verkäufer regen E-Mail Kontakt und alle diese Emails beweisen das es nur um die Werksabholung ging und niemals die Rede von einer Überfuhrung war.
Deswegen ging's auch schief: im Kaufvertrag steht "Überführung". Das wird so in irgendein System gebucht und von anderslautenden mündlichen Absprachen weiss dieses nichts. Deswegen immer alles schriftlich in Verträgen reinschreiben bzw prüfen ob die auch das getippt haben was sie gesagt haben. Leider muss man heutzutage oft den Jobs anderer mitmachen...
Zitat:
Original geschrieben von Bracksdome
Wenn die E-Mails nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages entstanden sind, hast du keine Chance.
Das hättest du gleich bei Vertragsunterzeichnung reklamieren müssen. Wozu macht man denn Verträge? Immer wieder das gleiche. ICH persönlich lese jede Zeile durch, bevor ich etwas unterschreibe...
Im übrigen kostet eine Überführung überall gleich viel. Selbst wenn jemand in Flensburg wohnt, bezahlt der genauso viel, wie jemand der in Ingolstadt wohnt, und den Wagen beim Händler abholt. Deswegen ja auch "Überführungspauschale".
Das mag ja sein und da geb ich dir Recht - lesen sollte man schon, habs aus welchem Grund auch immer "überlesen".
Mir gehts im Endeffekt auch um eine "gerechte" Lösung für beide Seiten - ich poche ja nicht unbedingt darauf das kostenlos zu bekommen. Jedoch bleibe ich dabei ! Den Fehler hat ER gemacht und da beisst die Maus auch keinen Faden ab !
Alle Emails belegen eindeutig das es sich immer nur um die Werksabholung handelt.
Wenn ich Verkäufer wäre - würde ich sehen das ich meine Kunden zufrieden stelle.
Denn jeder zufriedene Kunde kommt gerne wieder.
P.S.: Die Überführung kostet nicht überall gleich - das ist unterschiedlich
[
P.S.: Die Überführung kostet nicht überall gleich - das ist unterschiedlich
Da hast du recht, aber es hat auch nichts mit der Entfernung vom Wohnort zu tun. Eskann sein, dass ein Kunde in Köln ein besseres Angebot bzgl. der Überführungspauschale bekommt als jemand, der 5km weit weg von IN wohnt