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Daten B4 Schaltknauf

Themenstarteram 7. April 2004 um 12:35

Ich will mir nen neuen kaufen was muss ich dazu wissen da gibts ja verschiedene gewinde was ist im B4 für eins drinnen? Muss ich da noch was beachten? Ich hab mir schon mal einen von Victor gekauft mit madenschrauben der hällt ja überhauptnicht!

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43 Antworten
Themenstarteram 7. April 2004 um 15:09

Wird doch irgendeiner wissen!?!?!?!?!? HILFE!!!!

Mess doch einfach mal nach! Einfach abschrauben und mit nem Messschieber nachmessen. Ansonsten wüsste ich nicht, was es da zu beachten gibt. Die Arretierung hat ja damit nix zu tun.

am 7. April 2004 um 15:17

darf man sich den Schaltknauf eigentlich beleuchten oder hat der scheiss Tüv da auch wieder was dagegen?

Solange nichts von dem Licht nach aussen dringt, ist es erlaubt. Zuuuu grell darf es auch nicht sein.....also keine 200W Lampen oder so :D

am 7. April 2004 um 15:26

hatte da schon an Bi-Xenon gedacht.....

Nee, das würde die Flugzeuge und Helicopter blenden :D :D Geht dann nur mit automatischer Leuchtweitenregulierung *gg*

am 7. April 2004 um 15:37

naja, ich kann ja das Schiebedach aufmachen, dann hält man mich für nen Flughafen nachts.......

Nö Spass beiseite, habe in Meckisforum eine Anleitung gefunden wie man den Schaltknauf beleuchten kann, und das wird irgendwann noch verwirklicht.

Ich würde meinen auch gern beleuchten......ist aber ein Automatik :rolleyes: Naja, wenigstens ist das Schema rot beleuchtet.

Oder weiß vielleicht jemand, wie man den Automatikknauf wechseln kann?

Themenstarteram 7. April 2004 um 16:50

Jegliche zusatzbeleuchtung im auto ist VERBOTEN!!! Ich weiß nicht wies damit ausschaut wenn man die Beleuchtung an die Tür anschließt Ausser dem radio und der Türbeleuchtung ist alles weitere Verboten wie z.B. Fußraumbeleuchtung etc.! Ich find schwachsinn aber wir leben ja immerhin in einem rechtsstaht! Komischwerweise in Ammiland gehts auch!

Gruß Alex

Naja, Verboten nicht direkt. Das Licht darf nur nicht nach aussen dringen und eventuell andere Verkehrsteilnehmer und den Fahrer selbst anlenken. So stehts in der Stvo.

Themenstarteram 7. April 2004 um 17:06

ASO? also wäre eine Fußraumbeleuchtung mit sagen wir mal schwarzlicht erlaubt?

Solange du andere und dich damit nicht ablenkst, schon. Blaue oder rote Beleuchtung ist schon ziehmlich auffällig. Wenn da jemand meint, dass das keinen stört, dann kriegt der von TÜV oder vom Polizisten einen Arschtritt :D Schwarzlich ist ja schon echt dezent....ich zumindest würde dich deswegen nicht in den Knast stecken ;)

Themenstarteram 7. April 2004 um 17:22

So hab mir gerade einen neuen Knauf gekauft für sage und schreibe 2,50€ Geil

Gruß Alex

Foto?

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