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Datum zurückdatieren in der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Hallo zusammen,
ich poste es hier, weil ich kein geeigneteres Unterforum gefunden habe.
Der Händler, bei dem ich mein neues Fzg. bestellt habe, ist etwas weiter weg. Vor 3 Wochen (27.10) wurde mein neues Fzg. an ihn geliefert und er hat nach seinen Angaben gleich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 an mich mit normaler Post verschickt. Der Brief ist nicht bei mir angekommen, so dass ich ihn gebeten habe, nicht länger zu warten und mir eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 zu beantragen. Das war am 11.11. Heute ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 per Einwurfeinschreiben bei mir angekommen und ich finde dort ein Datum des Ausstellers vom 24.10.
Da bin ich nun neugierig geworden und möchte gerne wissen, ob auch bei einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 das ursprüngliche Datum eingesetzt wird oder halte ich die Bescheinigung in Händen, die angeblich an mich verschickt wurde?
Wobei das die Frage aufwirft, warum der Händler die Auslieferung künstlich verlängern und verschleiern sollte, weil er ja gegenüber Opel bereits in Vorlage getreten ist.
Das kommen mir düstere Gedanken, wie das Feststellen eines Problems bei der Übergabeinspektion oder die Behebung eines Blechschadens, der in dem Autohaus aufgetreten ist, ect.
Wer weiß bzgl. des eingetragenen Datums Bescheid? Also ob bei einer Neuausstellung das Datum zurückdatiert wird?
Ich freue mich über Antworten.
Schönes Wochenende, Axel
Beste Antwort im Thema
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von maja2004
Hallo zusammen,
Da bin ich nun neugierig geworden und möchte gerne wissen, ob auch bei einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 das ursprüngliche Datum eingesetzt wird oder halte ich die Bescheinigung in Händen, die angeblich an mich verschickt wurde?
Wer weiß bzgl. des eingetragenen Datums Bescheid? Also ob bei einer Neuausstellung das Datum zurückdatiert wird?
Ich freue mich über Antworten.
Schönes Wochenende, Axel
Ob bei einer Neuausstellung der Zul.Besch. 2 das ursprüngliche Datum eingesetzt wird, vermag ich nicht zu sagen.
Datum ist aber unbedeutend für die Beantwortung Deiner Frage. Gemäß FZV § 12 Abs.4 ist ein Verlust des Briefes dem KBA anzuzeigen und ein neuer Brief wird erst nach einer Frist (ca. 2 Monate) herausgegeben.
Also innerhalb von ein paar Tagen ist eine Neuausstellung überhaupt nicht möglich.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
<p sizcache="4" sizset="36"><p sizcache="4" sizset="36">http://www.kfz.net/.../
Danke für die Korrektur.
Wenn auch seit dem 1.5.2011 die Aufbietungsfrist nur noch zwei Wochen beträgt, so kann in dem vom Te genannten Zeitraum keine Neuausfertigung des Briefes erfolgt sein.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
so kann in dem vom Te genannten Zeitraum keine Neuausfertigung des Briefes erfolgt sein.
24.10. bis 11.11. = 18 Tage > 2 Wochen.
q.e.d.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
so kann in dem vom Te genannten Zeitraum keine Neuausfertigung des Briefes erfolgt sein.
24.10. bis 11.11. = 18 Tage > 2 Wochen.
q.e.d.
Mfg Zille
??? Aufbietungsfrist läuft ab Eingang bei KBA und nicht ab Datum der Ausstellung des ersten Briefes.
Am 27.10 wurde Fahrzeug geliefert und angeblich der Brief sofort versendet.
Am 11. 11. wurde Verlust gemeldet und Händler gebeten, neuen Brief zu beantragen.
Am 19.11. kam der Brief mit Einschreiben.
Im günstigsten Fall wurde also am 11.11. der neue Brief beantragt.
Unter Berücksichtigung der zweiwöchigen Aufbietungsfrist kann der Ersatz-Brief frühestens am 25.11. beim Händler sein.
O.
...müsste dies nicht sogar im "neuen" Brief vermerkt sein, dass eine Aufbietung stattgefunden hat?
...oder der Händler hat durch Geisterhand den "ersten" Brief (im Autohaus) wiedergefunden...
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten. So wie der Händler sagte, hätte er die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei Opel und nicht beim KBA beantragt. Es ist ja ein Neufzg., welches noch nicht zugelassen wurde. Evtl. spielt das ja mit eine Rolle.
Stellen die PKW Hersteller selbst die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aus?
Exakter Ablauf war:
27.10 Eintreffen des Fzg. beim Händler
28.10 Versand der Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (lt. Händler). Die Info bekam ich erst, als ich nach einer Woche, also am 4.11 nachfragte, wann die Papiere kämen.
Es wurde vereinbart noch eine Woche zu warten, ob die Papiere evtl. noch auftauchen.
11.11 Info an den Händler, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 noch
immer nicht da ist.
17.11 Mail vom Händler: Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist unterwegs
19.11 heute in der Post.
Gruß, Axel
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...müsste dies nicht sogar im "neuen" Brief vermerkt sein, dass eine Aufbietung stattgefunden hat?
...oder der Händler hat durch Geisterhand den "ersten" Brief (im Autohaus) wiedergefunden...
Wäre denkbar aber das hätte er auch sagen können.
Von Opel kommt nur das CoC Dokument.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II gibt es nur von den Zulassungsstellen.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Von Opel kommt nur das CoC Dokument.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II gibt es nur von den Zulassungsstellen.
Danke für die Info!
Im CoC ist links unten das Datum 14.11.2011 eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 habe ich in der Hand, das Fzg. ist noch nicht zugelassen.
Mit den Papieren kam die Rechnung, die vom 25.10 datiert und dort ist eine Zulassungsbescheinigungsnummer eingetragen, die nicht mit der Nr.der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt, die ich gerade in der Hand gehalten habe.
Ich bin jetzt mal in das Elektronische Verkehrsblatt abgetaucht und habe alle Nummern der beiden Zulassungsbescheinigungen und die Fzg.ident.nr. eingegeben. Da kommt mit der Suche nichts hoch.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es nur von den Zulassungsstellen.
...Teil I weiss ich, gibt es bei der Zulassung aber Teil II (ohne Halter und Jungfreulich)?
Bist du dir da ganz sicher
Habe mal gehört, dass Teil II (in Erstanfertigung) auch der Hersteller austellt...
Kann mich auch irren
Hallo ins Forum
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Von Opel kommt nur das CoC Dokument.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II gibt es nur von den Zulassungsstellen.
nur halb richtig
Bei Neufahrzeugen, die noch nie zugelassen waren, bekommt man vom Hersteller die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Brief) mit allen Eintragungen, natürlich aber ohne Halterangabe sowie das COC-Papier (oder auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung). Mit diesen Papieren (und der Versicherungsbescheinigung, einem Zettel des Händler (wegen Kontrolle der FIN, da sonst das Fahrzeug vorgeführt werden muss), der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Deinem Perso) trabst Du dann zur Zulassungstelle und bekommst dort nach Zulassung dann die Bescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein.
Die Prozedur habe ich gerade im September wieder hinter mich gebracht; mein Rekord liegt mit Schilderprägen bei 25 Minuten.
Viele Grüße
Peter
PS: War das Fahrzeug einmal zugelassen, geht's nur noch über das Aufbieten und bei den Zulassungsstellen. Dies ist m.W. seit ewigen Zeiten so.
Zitat:
Die Prozedur habe ich gerade im September wieder hinter mich gebracht; mein Rekord liegt mit Schilderprägen bei 25 Minuten.
Gut, ich werde mich anstrengen, das morgen zu unterbieten
Zitat:
Original geschrieben von maja2004
Zitat:
Die Prozedur habe ich gerade im September wieder hinter mich gebracht; mein Rekord liegt mit Schilderprägen bei 25 Minuten.
Gut, ich werde mich anstrengen, das morgen zu unterbieten
Rein 8:58, zwei Min. Wartezeit, Papiere, löhnen, Schilder, Stempel, raus 9:17 Unser Bürgeramt ist super!