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Dauer der Mobilitätsgarantie (nach Inspektion)

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 15. April 2007 um 6:00

Hi,

ich habe im April letzten Jahr bei meinem 2004er 4B (2,4) anlässlich der erstfälligen Inspektion bei TKM 14,5 Laufleistung (knapp 2 Jahre nach Erstzulassung) vom „Audi LongLife-Service“ auf die festen Wartungsintervalle, also den sog. „Audi-Inspektionsservice“ (unter Verwendung „normalen“ Öls statt LongLife-Öls gem. den Spezifikationen der Betriebsanleitung) umstellen lassen.

Im April dieses Jahres steht somit statt einer "umfangreichen" Inspektion lediglich der sog. „Ölwechsel-Service“ bei etwa TKM 24,5 an, der den Ölwechsel, den Ersatz des Ölfilters, die Überprüfung der Bremsbeläge und das Zurücksetzen der Serviceintervallanzeige umfasst.

Bzgl. der Mobilitätsgarantie ergibt sich aufgrund der Aussage meiner Werkstatt, dass zum Erhalt der Mobilitätsgarantie für ein weiteres Jahr (bis 2008) eine (teuere und m.E. unsinnige!) vollumfängliche Inspektion und nicht nur der sog. "Ölwechsel-Service" erforderlich wäre, folgende Frage:

Gilt nach Durchführung eines max. 30.000er/2-jährigen Inspektionsservice und gleichzeitiger Umstellung auf feste Wartungsintervalle

a) eine Mobilitätsgarantie von 2 Jahren,

b) eine Mobilitätsgarantie von zunächst lediglich einem Jahr, welche sich bei bedingungsgemäßer Durchführung des nach max. 15.000km bzw. 1 Jahr fälligen Ölwechselservice um ein weiteres Jahr verlängert

oder

c) eine Mobilitätsgarantie von nur einem Jahr, welche sich auch durch einen turnusgerecht und bedingungsgemäß durchgeführten Ölwechselservice nicht verlängert, da anlässlich eines Ölwechselservice generell kein Anspruch auf Mobilitätsgarantie(verlängerung) entstehen kann? Dies würde automatisch dazu führen, dass der Kunde ungeachtet des ordnungsgemäß vorgenommenen Ölwechselservice spätestens nach 15.000 km Laufleistung/Beginn des zweiten Jahr nach der durchgeführten „Vollinspektion“ keinen Schutz durch die Mobilitätsgarantie mehr beanspruchen könnte.

Meine 2006 die Inspektion ausführende Werkstatt hat damals im Serviceheft lediglich eine Dauer der Mobilitätsgarantie bis 2007 eingetragen und vertritt den (kundenunfreundlichen) Standpunkt c), lehnt also eine Verlängerung der Garantie anlässlich des sog. Ölwechselservice ab. Andere Audi-Händler schließen sich dieser Auffassung bzgl. einer Garantieverlängerung um ein Jahr zwar an, betonen jedoch, dass bereits bei der 2006 durchgeführten Inspektion eine Mobilitätsgarantiedauer von 2 Jahren bis 2008 gem. a) hätte eingeräumt werden müssen, was mit meinem damaligen Händler zu klären sei. Eine diesbzgl. Anfrage beim Audi-Service blieb aufgrund der Kürze der Zeit bis dato unbeantwortet.

Die entsprechenden Seiten des Servicecheckheftes zum LongLife-Service (Seite 9), Inspektionsservice (Seie 10) und der Mobilitätsgarantie (Seite 19) sowie die entspr. Internet-Seite von Audi (Audi Deutschland/Service/PKW-Service/Wartung & Inspektion/LongLife Service) sind in den Augen meiner Audi-Vertretung angeblich auslegungsfähig, also nicht eindeutig.

Für ein möglichst vielfaches, detailliertes und fundiertes Feedback bedanke ich mich im Voraus

Ein schönes Restwochenende wünscht

au!audi

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13 Antworten
am 15. April 2007 um 7:19

Du hast da scheinbar ein kleines Verständnissproblem.

WIV bedeutet:

Inspektionsintervall von bis zu 30 000km oder nach max. 2 Jahren. Dabei umfasst der "Longlifeservicve" den Oelwechsel und die entsprechenden Inspektionsarbeiten.

Du hast auf festes Wartungsintervall umstellen lassen.

Festes Wartungsintervall bedeutet:

Laufleistung bis 15 000km oder jährliches Inspektionsintervall.

bedeutet auch:

15 000km erreicht VOR ablauf eines Jahres = Oelwechsel,

nach 12 Monaten (1Jahr) Jahresinspektion fällig !

ZUSÄTZLICH sind laufleistungsabhängige Zusatzarbeiten zu beachten und durchzuführen !

Mobilitätsgarantie gilt immer von Inspektion zu Inspektion!

=> WIV = bis zu 2 Jahre Mob.Garantie;

festes Wartungsintervall = 1Jahr Mob.Garantie.

==> Da bei festem Wartungsintervall "nur ein Oelwechsel" nur dann fällig ist, sofern die Laufleistung pro Jahr mehr als 15 000km beträgt, der Jahresinspektions-Service aber nach ablauf eines Jahres fällig ist, ist bei einem Oelwechsel keine Verlängerung der Mob.Garantie enthalten.

Verlängerung der Mob.Garantie gibts nur bei Einhaltung des fälligen Inspektionsereignisses nach einem Jahr (festes Wartungsintervall).

Beachte:

Es rechnet sich nicht unbedingt, auf festes Intervall umzustellen.

am 15. April 2007 um 7:59

Mr wurde das genau in der WS erklärt, nachdem ich bei Kilometerstand 65T im Februar auch auf "normales"Öl umgestiegen bin. Der Zähler im FIS rechnet nun zwar statisch von 15T runter, aber danach ist laut Aussage nur der Ölwechselintervall. Die nächste große Inspektion steht dann im Feb. 09 an. Über die Dauer der Mob.Garantie kann ich jetzt nichts genaues sagen; müßt ich nochmal ins Serviceheft schauen. Wenn ich mich recht entsinne, gilt die aber auch bis Feb. 09.

 

Grüße, rene

Themenstarteram 15. April 2007 um 9:47

Hi,

@ hurz

ich kann leider nicht nachvollziehen, inwieweit und an welcher Stelle ich ein Verständnisproblem haben soll:

Auf Seite 10 des Servicecheckheftes (Stand 10/03) steht wörtlich:

“beim Inspektionsservice (Bemerkung.: statt LongLife-Service) gelten feste Service-Intervalle:

a) Ölwechsel nach Service-Intervall-Anzeige alle 12 Monate oder alle 15.000 km

b) Inspektion nach Service-Intervall-Anzeige alle 24 Monate oder alle 30.000 km.“

Das widerspricht Deiner im vorletzten Absatz getätigten Aussage, dass ein Ölwechsel nur dann fällig sein soll, falls innerhalb eines Jahres 15.000 km Laufleistung überschritten werden.

Desgl. sagt Audi auf der in meinem Ursprungsposting angegebenen Internet-Seite:

„Der Audi Inspektions Service besteht aus zwei Teilen: einem Ölwechsel nach 15.000 km bzw. 12 Monaten sowie der Inspektion (inkl. Bremsflüssigkeitswechsel) nach 30.000 km bzw. 24 Monaten.“ Und unter der Überschrift ‚Flexibel und Wert erhaltend’ zum Audi Inspektions Service „die regelmäßige Inspektion unterstützt ....... und erneuert automatisch die umfangreiche Audi Mobilitätsgarantie“.

Bei festen Service-Intervallen kann den o.g. Textauszügen zufolge bei einem Fahrzeugalter < 3 Jahren und einer Fahrtstrecke von lediglich etwa 10.000 km nach 2006 durchgeführten „Vollinspektion“ keine erneute umfangreiche Inspektion anstehen. Im übrigen wurden bei der 2006er Inspektion und einem km-Stand von nur 14.500 der volle Modell- und Baujahr-abhängige Serviceumfang für 30.000 km und die Zusatzarbeit „Bremsflüssigkeitswechsel alle 24 Monate“ ausgeführt; Deine diesbzgl. Hinweise erübrigen sich also.

Dass im Fall einer Nichtdurchführung des „Ölwechselservice“ nach max. 15.000 km bzw. 12 Monaten (je nachdem, welches Ereignis als erstes eintritt) trotz evtl. im Serviceheft eingetragener zweijähriger Mobilitätsgarantie dann aufgrund der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle (hier Übergehen/Überschreitung des Ölwechselservice) eine Leistung wegen Verstoßes gegen die Voraussetzungen/Bedingungen der Mobilitätsgarantie verweigert werden kann, versteht sich von selbst.

Im übrigen steht auf Seite 19 des vorg. Servicescheckheftes

„Mit jedem durchgeführten Service (Bemerkung: eben n i c h t : Inspektion) verlängern sich die Mobilitätsgarantieleistungen bis zum nächsten Service, also maximal um 2 Jahre.“

Könntest Du bitte nochmals einen Ansatz machen, einen Erklärungsversuch zu unternehmen, wo ich gedanklich falsch liegen soll!?

 

@ rene12

Könntest Du bitte einmal nachsehen, ob bei Dir anlässlich der letzten Inspektion ohne Longlife-Öl tatsächlich 2 Jahre Mobilitätsgarantie eingetragen wurden?

Be4iden besten Dank im Voraus

Au!audi

am 15. April 2007 um 10:34

Hab grad nachgeschaut; nächster Service (was halt ein Ölwechselservice ist) bei Kilometer 77.000 (was dann die 15.000km sind) bzw. 02/2008 (was dann ein Jahr wäre) & bestätigte Mobilitätsgarantie bis 02/2009, wo dann die nächste "große" Inspektion ist.

Grüße, rene

........ die Mobilitätsgarantie kannst du knicken......

am 15. April 2007 um 12:16

...kann man so pauschal nicht sagen. Letztes Jahr bin ich mit defekter Benzinpumpe liegen geblieben (zwar hier daheim in der Stadt) & da hat es mit Abschleppen & Leihwagen bestens geklappt; dh. für mich 0Cent gekostet.

Man mag dazu stehen wie man will, aber da ich nunmal die Insp. vom ansässigen Audi-Zentrum machen lasse (bei denen ich recht zufrieden bin), bekomm ich die Mob. halt dazu.

Grüße, rene

Es ist ganz einfach die Mob. Garantie bezieht sich auf den Service.

Du hast umgestellt auf einen festen Intervall, d.h. du hast von Ölwechsel zu Ölwechsel die Mob. Garantie. Da zur Erfüllung der Vorraussetzung, der Mobilitätsgarantie auch der Inspektionsservice gehört ist dieser obligatorisch.

Führst du einen Ölwechsel zu spät durch oder die Inspektion, verlierst du die Mob.Garantie!

am 15. April 2007 um 12:34

...also wie immer alle Klarheiten beseitigt ;)

Denn wie ich oben schrieb, habe ich den nächsten Ölwechsel -& zwar nur einen Ölwechsel- 2008 & die Mob. geht bis 2009. Steht bei mir so im Heft & ist daher für mich bindend.

Grüße, rene

.......für diejenigen die bei ADAC sind ist die Mobi. von Audi schon uninteressant...

Zitat:

Original geschrieben von eads

.......für diejenigen die bei ADAC sind ist die Mobi. von Audi schon uninteressant...

Aber nur die die auch die Plus Mitgliedsschaft haben, denn dann bekommt man auch kostenfrei einen Leihwagen!

@ au!audi

Hallo, was hat sich denn nach deiner Anfrage bei Audi ergeben?

Ich habe ein ähnliches Problem: Der Ölwechsel ist alle 15.000 km fällig, die Inspektion jedoch nur alle 30.000 km (Audi A8 Bj Ende 1999, als das Modell gerade auf Longlife umgestellt wurde - meiner leider noch nicht).

Folge: Ein Scheckheft, das nur bei jedem zweiten Eintrag auch einen Stempel in der Spalte Mobilitätsgarantie hat; dieser fehlt beim Ölwechselservice ....

 

HEBT ALSO DER ÖLWECHSELSERVICE NACH 15.000 KM DIE MOBILITÄTSGARANTIE AUF???

Hi

ich möchte das Thema nochmal aufwärmen, da ich mich derzeit mit der gleichen Problematik rumschlage.

Hat jemand neue Infos oder Antworten?

Micha

am 9. Januar 2009 um 11:41

Hallo zusammen,

 

grundsätzlich gilt folgender Link  

www.audi.de/.../basisleistungen.html&container=page?...

 

Zitat Audi Seite:

"Voraussetzung für die Audi MobilitätsgarantieEin Audi Partner muss bei Ihrem Audi die turnusmäßigen Wartungen durchgeführt haben. Mit jeder Inspektion, die Sie beim Audi Partner durchführen lassen, wird die Mobilitätsgarantie bis zum nächsten planmäßigen Service erneuert. Die Mobilitätsgarantie gilt europaweit – Audi Fahrer reisen eben unbesorgt."

 

Habe auch nur gute Erfahrungen damit gemacht. Meine Glühkerzen sind hin . . . bei der Kälte haben ich natürlich Probs beim starten . . .

. . . habe die Batterie platt gemacht . . . schade schade . . . aber Audi bzw. mein freundlicher :-) ist mit nem Schlepper gekommen hat mir anstandslos nen Leihwagen hingestellt und meinen "Dicken" mitgenommen. GRATIS

 

Habe Longlife Service letzte Insp. Mai 2008

 

Gruß

 

Norbert

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