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Dauerfahrlicht auf Standlichter

Themenstarteram 11. März 2008 um 18:22

Gehöre auch zu denen, die sich unter dem Dauerfahrlicht eher etwas a la Audi- LED vorstellten und jetzt enttäuscht sind, dass dies bei VW nix anderes wie Dauerabblendlicht bedeutet.

Ich wollte bei meinem :D deshalb das Steuergerät so umprogrammieren lassen, dass mit Einschalten der Zündung NUR das Standlicht brennt. Aber angeblich ist das nicht machbar, da ich auch die Lichtautomatik habe- wobei das eine m.M.nach nichts mit dem anderen zu tun hat.

Also die große Quizfrage: ist es machbar und kennt vielleicht jemand sogar den betreffenden Code, damit ich meinem :D die Lösung mundgerecht servieren kann?

Beste Antwort im Thema

Seit Jahren ärgere ich mich über die Unsitte, am hellichten Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren, die dann andere Leute blenden und wahrscheinlich nur den Effekt haben sollen, zu zeigen, dass man sich solches Zubehör leisten kann.

 

Das ist zwar offensichtlich verboten, wird aber m.E. nicht stark genug geahndet, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen.

 

Um so schwummriger wird mir, dass hier ernsthaft diskutiert wird, die Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Tagfahrlicht zu verwenden. Zum Glück gibt es ja deutliche Aussagen in meinem Sinne, danke, Firejoker & Tigger 68!

 

Ist übrigens genauso Banane wie die allgemein grassierende Blink-Müdigkeit, vor Allem beim Spurwechsel auf Autobahnen. Was soll das? Wieviel Energie kostet es, den Blinkerhebel zu verwenden? Oder habt ihr alle kaputte Blinker? Oder das Prinzip des Fahrtrichtungsanzeigers nicht begriffen?

 

Sorry, musste mich mal ausk***en nach ungezählten Beinaheunfällen wegen diesem Schwachsinn ...

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Hallo Graffoto,

ob es machbar ist kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Jedoch ist in D das Fahren nur mit Standlicht nicht erlaubt.

Das könnte dann wohl etwas Ärger mit dem TÜV oder der Polizei geben.

MfG

Christian

am 12. März 2008 um 15:59

Mit dem Code kann ich Dir leider auch nicht helfen.

Und von der Gefahr, die von der Nutzung ausgeht (siehe oben), will ich auch nichts sagen. Wirst Du ja auch selber wissen.

Aber ich möchte nur kurz sagen, warum es wohl einige :) gibt, die nicht alles umprogrammieren wollen, auch wenn sie könnten.

Wie ich mitbekommen habe, hinterlassen alle Programmierarbeiten eine Art digitalen Fingerabdruck im Steuergerät.

Es wird die registrierte Nummer des VAG-Testers eingetragen.

So kann später nachvollzogen werden, mit welchem Gerät das gemacht wurde. Um evtl späteren Ärger zu umgehen könnte ich mir vorstellen, dass sich deswegen einige :) "dumm" stellen.

Themenstarteram 12. März 2008 um 16:15

merci für die Auskünfte...werde jetzt in Sachen Programmierung nur insofern handeln, als dass ich das DFL stilllegen lasse und bei Bedarf (Überlandfahrten) das Licht manuell zuschalte- wieder 50 Euro umsonst ausgegeben wegen der ungenauen Beschreibung von VW *grummel*

Zum Thema Standlichtverbot: dass das Standlicht kein Fahrtlicht (Abblendlicht) ersetzen kann und auch nicht darf, ist mir klar- aber ist es wirklich verboten, das Standlicht dann einzuschalten, wenn kein Lichtbedarf besteht, sprich am helllichten Tag, wenn ich bestens sehe und nur früher gesehen werden will?

Hallo Graffoto,

falls Du die gleiche Konfiguration wie ich hast (Xenon mit Dauerfahrtlicht) kannst Du den von dir gewollten erfolg auch ohne Eingriff in die Programmierung erhalten.

Stell den Lichtschalter von Auto auf Standlicht, dann wird beim einschalten der Zündung das Dauerfahrlicht nicht eingeschaltet. Jedoch funktioniert dann auch das automatische Einschalten der Instrumentenbeleuchtung nicht mehr.

MfG

Christian

am 12. März 2008 um 18:42

Grafotto

bei uns ist fahren mit Standlicht verboten (CH). Ich vermute sehr, dass dies in Europa genauso ist. Das sagen die Namen der Lichter schon selbstredend. Ich erlaube mir mal zu sagen, wenn du hoffst, bei Tage mit Standlicht besser gesehen zu werden, hast du ne dicke Rosabrille auf.

charlybenetti

Themenstarteram 12. März 2008 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von CMS2007

 

Stell den Lichtschalter von Auto auf Standlicht, dann wird beim einschalten der Zündung das Dauerfahrlicht nicht eingeschaltet. Jedoch funktioniert dann auch das automatische Einschalten der Instrumentenbeleuchtung nicht mehr.

Merci Christian- geht dann nur die automatische Instrumentenbeleuchtung nicht mehr? Ich befürchte ja eher, dass dann der ganze Christbaum nicht mehr automatisch aufleuchtet...

@charlybenetti: wenn das standlicht so harmlos ist, warum darf man es dann nicht (freiwillig) während der Fahrt benutzen? ich denke mal, dass das gesehenwerden bei ungünstiigen Lichtverhältnissen (tiefstehende Sonne, Waldpassagen, Zwielicht) mit Standlicht besser ist als ganz "ohne".

Allerdings bräuchte es diese ganze Überlegerei nicht, wenn VW wie andere Hersteller den Stand der Technik in Form von LED- Tagfahrlichtern in die Neuentwicklung Tiguan eingebaut hätte. Statt dessen wird dem Kunden gegen einen saftigen Aufpreis (wenn man Kosten und Nutzen in Relation setzt) eine anachronistische unökonomische Lösung untergejubelt...

Ja es bleibt dann alles Dunkel im Auto.

Dann muss man halt wie früher wieder von Hand auf Fahrlicht oder Auto schalten.

Sorry muss mich selbst korrigieren hab jetzt noch mal im Dunkeln nachgesehen die Instrumentenbeleuchtung geht auch in der Standlichtschaltung.

:(

MfG

Christian

Themenstarteram 12. März 2008 um 19:26

nur IM auto oder auch AM auto?

Moin,

Zitat:

- aber ist es wirklich verboten, das Standlicht dann einzuschalten

§ 17 Abs. 2 StVO:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

lund

MIT STANDLICHT ZU FAHREN IST ERLAUBT. der paragraph gilt nur bei dunkelheit.....

 

 

keine fragen mehr ich habe es oft genug nachgeforscht!

aber es ist natürlich sinnlos......

Zitat:

Original geschrieben von lund

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von lund

Zitat:

- aber ist es wirklich verboten, das Standlicht dann einzuschalten

§ 17 Abs. 2 StVO:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

lund

ja deshalb Nebelscheinwerfer zuschalten. sieht gut aus und du wirst gut gesehen

Zitat:

Original geschrieben von Ahrmeister

Zitat:

Original geschrieben von lund

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Ahrmeister

Zitat:

Original geschrieben von lund

 

§ 17 Abs. 2 StVO:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...

lund

ja deshalb Nebelscheinwerfer zuschalten. sieht gut aus und du wirst gut gesehen

Ob man DIESE Funktion proggen kann??? *gg* Weil in Österreich war das lt Gesetz erlaubt (als *gott sei dank abgeschaffenem* Tagfahrlicht).

Grüße aus Wien :)

RR

Themenstarteram 13. März 2008 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von Ahrmeister

 

ja deshalb Nebelscheinwerfer zuschalten. sieht gut aus und du wirst gut gesehen

tsss....da lass ich lieber mein bisheriges DFL.

mir geht es nämlich darum, dass ich eben NICHT mit möglichst vielen stromverbrauchern (=xenon festbeleuchtung) unterwegs sein will.

auch schön,was die STVO im 17.3 zu Nebelscheinwerfern sagt:

Zitat:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...) Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

zum thema standlichtverbot: ich interpretiere den §17.2 auch so, dass das standlicht nicht als alleinige beleuchtung verwendet werden darf, wenn das auto beleuchtet sein muss.

Zitat:

§17.1 1Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

erst dann kommt das ominöse standlichtverbot, das sich auf den absatz eins bezieht.

und wenn es dunkel wird, schaltet sich mein abblendlicht automatisch zu.

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU

MIT STANDLICHT ZU FAHREN IST ERLAUBT. der paragraph gilt nur bei dunkelheit.....

 

 

keine fragen mehr ich habe es oft genug nachgeforscht!

aber es ist natürlich sinnlos......

hi ,

so ein blödsinn zu schreiben...... mir streuben sich gerade die nackenhaare!

wenn man(n) keine ahnung hat einfach mal die f...... halten.

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