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DBV Arizona-S Felgen auf Golf VI

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 12. November 2011 um 14:18

Hallo Leute,

nach dem ich bei den Originalen Felgen wegen des Geschmacks die Suche aufgegeben habe sind mir preisgünstige und laut Erfahrungen Qualität hochwertige Felgen von dem deutschen Hersteller DBV begegnet.

Es sind die DBV Arizona-S Alufelgen mit Schwarzlackierung (Z.B. Link: http://www.kfz-teile-service.de/.../...arizona-felgen-xxl-bild-frontal)

Ich habe bereits neue Sommerreifen 205/55 R16 die da drauf müssten.

Fahre einen Golf VI 1.4 TSI (s.Signatur).

 

Habt ihr schon einmal Erfahrungen mit diesen Felgen bzw. der Marke DBV selbst gemacht ?

Laut der DBV Datenbank sind Gutachten und ABE für meinen 6er mit der Motorisierung vorhanden, da muss dann doch gar nichts gemacht werden oder ? Außer dass ich die Papiere mitführen muss.

Die Frage stelle ich, da ich mich bei einem Shop erkundigt habe und die meinten ich müsse gegebenfalls an der Hinterachse etwas bördeln (möchte aber nichts an meinem Auto bördeln/ziehen etc.) und sie würden mir ein anderes Modell mit höher ET empfehlen, die müssen perfekt passen.

Ich habe mich auch wegen des Nabendeckels erkundigt und bin nur auf DBV Nabendeckel im Zubehör von 55mm und 60mm (Quelle: http://www.reifen-felge.com/de/index.php?...) gestoßen.

Kann ich mir da von VW welche besorgen und die dann draufmachen (Sieht einfach besser aus! :D Und die Kenner wissen ja, dass VW nicht solche Felgen hat)

Und zuletzt die Geschmacksfrage. Was haltet ihr von den Felgen ?

 

Grüße und Danke im Voraus für eure Weiterhilfe !

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7 Antworten

Zitat:

Laut der DBV Datenbank sind Gutachten und ABE für meinen 6er mit der Motorisierung vorhanden, da muss dann doch gar nichts gemacht werden oder ? Außer dass ich die Papiere mitführen muss.

Eine ABE gilt nur für das Rad, nicht für das Rad in Verbindung mit einem Fahrzeug.

Für das Rad in Verbindung mit deinem Fahrzeug gelten die Auflagen des fahrzeugspezifischen »Gutachtens zur ABE«.

Die 7,5J×16 ET 35 Räder stehen fast 3cm weiter nach aussen als die 6,5×16 ET 50 VW-Räder.

Bedeutet auf jeden Fall: Wegen der Karosserieauflagen ist eine sofortige TÜV-Abnahme erforderlich.

Themenstarteram 12. November 2011 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Laut der DBV Datenbank sind Gutachten und ABE für meinen 6er mit der Motorisierung vorhanden, da muss dann doch gar nichts gemacht werden oder ? Außer dass ich die Papiere mitführen muss.

Eine ABE gilt nur für das Rad, nicht für das Rad in Verbindung mit einem Fahrzeug.

Für das Rad in Verbindung mit deinem Fahrzeug gelten die Auflagen des fahrzeugspezifischen »Gutachtens zur ABE«.

Die 7,5J×16 ET 35 Räder stehen fast 3cm weiter nach aussen als die 6,5×16 ET 50 VW-Räder.

Bedeutet auf jeden Fall: Wegen der Karosserieauflagen ist eine sofortige TÜV-Abnahme erforderlich.

Ich wiederhole: Es sind laut DBV Datenbank für meine Fahrzeug mit meiner spezifischen Motorisierung ABE + Gutachten vorhanden. Dann muss ich doch nicht zum TÜV oder ? (Am besten vielleicht ganz kurz selber auf Gutachten Suche gehen, dann weißt du vielleicht was ich mein)

 

Grüße und Danke für deine Antwort

Nochmal: Eine ABE für das Rad hat nichst mit TÜV-frei an deinem Fahrzeug zu tun.

Hier ein paar Auzüge aus dem Gutachten (für Golf 6):

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

Themenstarteram 13. November 2011 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Nochmal: Eine ABE für das Rad hat nichst mit TÜV-frei an deinem Fahrzeug zu tun.

Hier ein paar Auzüge aus dem Gutachten (für Golf 6):

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

Dann habe ich dich wohl falsch verstanden :(

also mir wurde es so erklärt, dass ich das Gutachten und die ABE ausdrucken kann und dann muss ich beim TÜV nichts eintragen lassen, da es passend für mein Auto ist. Quasi wie eine Originale Alufelge, mit der Besonderheit das ich ein ABE+Gutachten mitführen muss.

Bedeutet das dann, dass ich noch beim TÜV eine Eintragung vornehmen müsste ? Und dann ggf. etwas an meinem Auto ändern muss?

Grüße

am 13. November 2011 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von usaklik

Bedeutet das dann, dass ich noch beim TÜV eine Eintragung vornehmen müsste ? Und dann ggf. etwas an meinem Auto ändern muss?

Ja, nur in umgekehrter Reihenfolge. Erst nacharbeiten, dann zwecks Eintragung zum TÜV.

Zitat:

Bedeutet das dann, dass ich noch beim TÜV eine Eintragung vornehmen müsste ? Und dann ggf. etwas an meinem Auto ändern muss?

Kann es sein, das du schwer von Begriff bist?

Hast du dir die ganzen K-Auflagen nicht durchgelesen?

Der TÜV trägt nichts ein.

Der TÜV prüft ob alle Auflagen erfüllt sind und stellt dir dann eine Bescheinigung aus, die du mitführen musst.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere (beim Straßenverkehrsamt) ist normalerweise nicht erforderlich. (Siehe Auflage A02 und zugehörigen Text in der ABE).

Hier kannst du dir die ABE (für das Rad) und das Gutachten für dein Fahrzeug runterladen.

Unter i Anbauinfos findest du noch eine Kurzfassung der wichtigsten Auflagen

Themenstarteram 13. November 2011 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Bedeutet das dann, dass ich noch beim TÜV eine Eintragung vornehmen müsste ? Und dann ggf. etwas an meinem Auto ändern muss?

Kann es sein, das du schwer von Begriff bist?

Hast du dir die ganzen K-Auflagen nicht durchgelesen?

Der TÜV trägt nichts ein.

Der TÜV prüft ob alle Auflagen erfüllt sind und stellt dir dann eine Bescheinigung aus, die du mitführen musst.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere (beim Straßenverkehrsamt) ist normalerweise nicht erforderlich. (Siehe Auflage A02 und zugehörigen Text in der ABE).

Hier kannst du dir die ABE (für das Rad) und das Gutachten für dein Fahrzeug runterladen.

Unter i Anbauinfos findest du noch eine Kurzfassung der wichtigsten Auflagen

Tut mir leid du hast total recht. Der Händler der die Felgen verkauft, hat das mir so erklärt. Daher habe ich mich da gar nicht genauer informiert.

Ich werde dann wohl die Suche nach Originalen Felgen fortsetzen, möchte am Auto nichts verändern.

Grüße

Danke für die Weiterhilfe

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