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Deckungskarte für Anhänger-Zulassung?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 12:54

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ich für die Zulassung eines Anhängers (1-achsig, ungebremst, 600kg zGG, Nutzlast 400kg) eine Deckungskarte von der Versicherung benötige? Oder sind Hänger sowieso mit über das ziehende Fahrzeug versichert?

Danke und schöne Weihnachten :-))

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14 Antworten

Hallo,

Du brauchst eine Deckungskarte.

MfG Günter

Moin,

ja, für den Anhänger benötigst Du eine Haftpflicht und damit eine Deckungskarte für die Zulassung. Die Versicherung ist günstig, da die Schäden im Zugbetrieb in der Regel über die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt wird. In dem Zusammen´hang empfiehlt sich auch eine Teilkasko ohne SB, da zumindestesn bei uns die Anhängerdiebstähle nicht selten sind.

Ich bezahle für beides zusammen für einen 1,2 to. mit 1 to Nutzlast 45 Euro/Jahr. (21 HP 24 TK).

Auch schöne Weihnachten!

Ausser Fahrrad-Anhänger hab ich noch keinen Anhänger gesehen, der von einem PKW gezogen wurde. Deshalb ist eine seperate Versicherung für den Hänger notwendig.

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 13:31

.....Danke für Eure Infos und ein schönes Fest!

Zitat:

Original geschrieben von joshsteppen

Ausser Fahrrad-Anhänger hab ich noch keinen Anhänger gesehen, der von einem PKW gezogen wurde. Deshalb ist eine seperate Versicherung für den Hänger notwendig.

?

Ein Fahrrad-Anhänger wird wohl nur in Bayern vom PKW gezogen. Und es gibt viele Anhänger, die von einem PKW gezogen werden. Nur mal die Augen beim Autofahren aufmachen.

uuups! Da haben sich ein paar Worte versteckt! :-)

 

Sollte eigentlich so heißen...

 

Ausser Fahrrad/Mofa-Anhänger hab ich noch keinen Anhänger ohne Nummernschild gesehen der von einem PKW gezogen wurde. Deshalb ist eine seperate Versicherung für den Hänger notwendig.

 

Besser so?

 

 

Alles falsch!!!

Es gibt Hänger, die selbst versichert werden müssen und ein eigenes Kennzeichen bekommen und welche, die nicht versichert werden müssen und dann das Kennzeichen des PKW's tragen müssen über den sie mitversichert sind.

Leider scheint es keine exakte Vorschrift zu geben, für welchen Hänger was gilt. Es hängt auch nicht zwangsläufig mit der zulässigen Zuladung zusammen. Im Einzelfall kann nur der Hersteller und die Zulassungsstelle Auskunft geben.

In jedem Fall ist der Versicherungsbeitrag überschaubar.

Dem lkann ich nur zustimmen.

Wir haben einen -Tonnen Pferdeanhänger von Böckmann, der keine extra Versicherung braucht, sondern nur über die VErsicherung des ZUgfahrzeugs läuft.

Zitat:

Original geschrieben von ome-de

Alles falsch!!!

Es gibt Hänger, die selbst versichert werden müssen und ein eigenes Kennzeichen bekommen und welche, die nicht versichert werden müssen und dann das Kennzeichen des PKW's tragen müssen über den sie mitversichert sind.

Leider scheint es keine exakte Vorschrift zu geben, für welchen Hänger was gilt. Es hängt auch nicht zwangsläufig mit der zulässigen Zuladung zusammen. Im Einzelfall kann nur der Hersteller und die Zulassungsstelle Auskunft geben.

In jedem Fall ist der Versicherungsbeitrag überschaubar.

hallo an alle!

stimmt nur zum teil. in der regel haben ALLE von pkw gezogenen anhänger ein eigenes amtliches kennzeichen. zusätzlich unterscheiden sie sich darin, ob sie einer eigenen steuerpflicht unterliegen oder nicht. versichern muß man sie (mind. haftpflicht). sonst bekommt man sie nicht zugelassen.

einen sonderfall stellen einige auf 25km/h höchstgeschwindigkeit begrenzte anhänger dar.

dto

Zitat:

Original geschrieben von ome-de

Alles falsch!!!

Es gibt Hänger, die selbst versichert werden müssen und ein eigenes Kennzeichen bekommen und welche, die nicht versichert werden müssen und dann das Kennzeichen des PKW's tragen müssen über den sie mitversichert sind.

Das war alles einmal. Steuerfreie Anhänger (gruene Kennzeichen) gibt es nur noch im Forstbetrieb und in der Landwirtschaft, es gab mal die Option bei Pferdeanhängern und Bootstrailern, gibt es aber nicht mehr.

 

Es gibt so ein paar Voegel die versuchen im Ebloed ihre Anhaenger zu verkaufen die sie steuerbefreit gefahren sind und meinen dass dies uebertragen werden koennte. Dabei sind diese oft als Biker-Hänger o.ä. umfunktioniert worden und merken eigentlich garnicht dass sie damit Steuerhinterziehung betreiben!

 

so ganz richtig kann auch das nicht sein.

Wir haben unseren Pferdeanhänger mit Steuerbefreiung.

Steuerbefreit nach§3 NR1 KraftSTG79 als Anhänger für Sportzwecke!

Allerdings ist der Hänger auch von 1996 und es steht so in der ABE des Hängers.

Ob diese Option noch bei neuen Hängern besteht, kann ich nicht sagen.

Wir haben diesen Hänger am 28.06.2007 erst umgemeldet und das Straßennverkehrsamt hat zugestimmt, dass er Steuer und Versicherungsfrei ist, da er über das Zugfahrzeug versichert ist.

Es besteht lediglich nboch die Option einer Zusatzversicherung, falls sich der Anhänger im Solozustand, also ohne Zugmaschine, mal selbstständig macht!!!

Hier wird jetzt einigs durcheinander gebracht. Steuerbefreit heißt noch lange nicht versicherungsbefreit. Außerdem muß bei einer Steuerbefreiung eines Anhängers für das Zugfahrzeug eine erhöhte Steuer entrichtet werden, ferner darf der Anhänger nur (ausschließlich!) von dem einem Zugfahrzeug mit Anhängerzuschlag auf der Kfz-Steuer gezogen werden.

Weiterhin darf der Anhänger nur zu dem Zweck verwendet werden, für den er gedacht ist, ein Pferdeanhänger darf also nicht zum Umzug benutzt werden.

Hier mal ein paar Hinweise:

http://www.pferdeanhaenger-tipps.de/gesetzordnung/

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html

Weiterhin ist in der Regel die Versicherung für das Zugfahrzeug hiervon in Kenntnis zu setzen und somit meist (Versicherungsabhängig) ein Zuschlag auf den Versicherungsbetrag zu entrichten, da durch die Verwendung eines Anhängers durchaus eine zusätzliche Gefährdung ausgeht.

Ich persönlich kann daraus keinen Vorteil erkennen, Anhängerzuschlag bei der Kfz-Steuer, Versicherungszuschlag beim PKW und dann darf er nur von dem einem Fahrzeug zu dem einem Zwecke gezogen werden, wo ist der Vorteil?

Das ist wohl auch der Grund, warum neue Sportanhänger eigentlich nur noch normal mit schwarzen Kennzeichn zugelassen werden.

Ein Abweichen hievon ist übrigens Steuerhinterziehung und wird deftig geahndet! Ein Landwirt bei uns hatte seinen Viehanhänger für PKW einem Freund zum Umzug geliehen (grünes Kennzeichen da landw. Betrieb). Dummerweise in die Polizeikontrolle gekommen. Der Landwirt wurde Steuerhinterziehung durch das Finanzamt unterstellt, hat einen 4-stelligen Betrag an das Finanzamt abgedrückt, sein Bekannter wurde für das führen eines nicht zugelassenen Anhängers verknackt, da der Anhänger weder für das Fahrzeug noch für den Zweck zugelassen war.

 

DAnn frag ich mich, warum das Straßenverkehrsamt kein Versicherungsnachweis verlangt hat, bzw. Angaben zum dem PKW, der diesen Hänger nur ziehen darf??

Also irgendwo vergesst ihr ein Detail.

 

Bei deinem Absatz steht außerdem:

Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (kein PKW oder KRAD) kann der Anhänger steuerfrei gestellt werden!

Ich deute das so, dass die Regelung nicht für PKW`s als ZUgmaschine gilt, sondern z.B. für LKW´s und dort ist es ja wirklich so.

Und das man mit einem Hänger mit grüner Plakette keinen Umzug machen darf ist ja klar, deswegen steht es auch so in der ABE.

UNd ein zuwiderhandeln ist Steuerhinterziehung aber wer zu doof zum lesen ist brauch sich ja auch nicht wundern!!!

Deswegen gilt das nicht bei allen so!

 

am 21. Februar 2008 um 11:23

Da ich mich aktuell mit diesem Thema beschäftigt habe hier die Kurzfassung:

Je nach Eintrag in den Papieren des Anhängers gilt:

TIERE zu Sportzwecken:

- Zulassungs- aber nicht versicherungspflichtig

- eigenes Kennzeichen in GRÜN

- keine KFZ - Steuer

- es ist nur der Transport von Pferden erlaubt!

VIEHTRANSPORT o.ä.:

- Zulassungs- UND versicherungspflichtig

- Steuer z.B. bei 2 Tonnen zul Gesamtmasse 74,--€ p.a.

- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MUSS sein

- Kaskoversicherung kann sein

Auch bei den "Sport"-Anhängern würde ich die Haftpflichtversicherung (also Zulassung mit einer Deckungskarte) empfehlen...somit hat mann die Chance bei einem durch den Anhäner verursachten Schaden diesen über die Versicherung des Hängers und NICHT über die des PKW´s abzurechnen.......der Hänger steigt nämlich nicht von der Prämie.... :-)

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