- Startseite
- Forum
- Auto
- Honda
- CR-V, HR-V, FR-V & ZR-V
- Defekt über Defekt...
Defekt über Defekt...
Moin liebe Leute,
ich lese hier schon länger mit, hab mich aber erst vor kurzem angemeldet
Zu mir: Ich hab mir dieses Jahr auch einen CRV geleistet, den RE III mit dem 2,2 l Diesel Motor.
So weit auch so gut, nur leider habe ich wirklich nur Probleme mit diesem Auto und Stress mit der Werkstatt.
Zu meinem akutellsten Problem würde ich gerne eure Meinung hören/wissen.
Mir ist aufgefallen, dass das Auto bzw. der Motor rasselt, wenn man das Gas wegnimmt, kommt so ca bei knapp über 1000 U/min. War bei meinem netten Händler und der sagte mir, dass das die Spannrolle vom Riemen ist, was aber normaler Verschleiß ist und deshalb nicht von der Garantie abgedeckt wird...das Auto hat aber erst 60.000km runter...ist das normal??? Ich habe ja noch mehr oder weniger in Erinnerung, dass es 1 Jahr Garantie gibt und dass grob davon ausgegangen werden kann, dass alles was im ersten halben Jahr auftritt auch bereits kaputt war, als das Auto gekauft wurde.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Weitere nette Infos zu meinem Händler: Das war der 5. Besuch bei ihm wegen defekten an meinem Auto.
Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiter helfen.
Gruß
Ähnliche Themen
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ChrisPi26
Ich habe ja noch mehr oder weniger in Erinnerung, dass es 1 Jahr Garantie gibt und dass grob davon ausgegangen werden kann, dass alles was im ersten halben Jahr auftritt auch bereits kaputt war, als das Auto gekauft wurde.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Vermutlich verwechselst Du gesetzliche Gewährleistung mit freiwilliger Garantie. Die Gewährleistung des Verkäufers (!) gilt zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Die restlichen eineinhalb Jahre musst Du nachweisen, dass der (verdeckte) Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die frei vereinbart werden kann. Alles Wissenswerte darüber ist in den Garantiebedingungen zu finden.
Danke für die Antwort, ich frag mich nur trotzdem, ob die Spannrolle denn nun von ihm ersetzt werden muss/sollte oder nicht. Ich denke nicht, dass sie so früh schon Abnutzungserscheinungen zeigen sollte und man dementsprechend von einem Mangel ausgehen kann, der bereits bei KFZ-Übergabe vorhanden gewesen sein muss. Bzw. eigentlich auch von übermäßigem Verschleiß
Guten Morgen, bekam heute morgen auch schon einen netten Gruss aus der Honda-Werkstatt. Mein 2.2 CDTI Exe BJ 2010 ist zur 80T Inspektion, ich hatte diverse Geräusche, unter 2000 t/M, so resonanzmässig. dich ich nicht deuten konnte. Zu erst hat man den Riemenspanner gewechselt, ca 150€ für den Spanner, ohne Einbau, jetzt heisst es, das Lager in der Lichtmaschine sei auch defekt, die Lichtmaschine ist nicht innerhalb 14 Tagen zu haben, +- 800€ ohne Einbau, dann rechne ich 400€ für die Revision, ich hoffe jetzt, mit 1.500€ davon zu kommen.
Na dann steh ich wohl nicht ganz allein da mit den komischen Geräuschen. Ich werde das bei mir aber auf jeden fall nochmal checken lassen, den so einfach lass ich den Sauladen bei mir nicht aus der Verantwortung!!!
Ist ja nicht der erste Defekt bei mir nach Kauf...
Warte nun schon fast 3 Wochen auf die Lichtmaschine und auf die Antwort Kulanz oder nicht.
Ich hab mittlerweile noch die rutschende Kupplung als weiteres Problem dazu bekommen...Ich hab allerdings noch gar keine Antwort bekommen...Aber sag mal bitte, was dein Händler sagt...
@Chris
Den CRV hast Du in 2013 gekauft?
Von Händler oder Privat ist mal eigentlich egal, solange der Privatmann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.
Ja, den hab ich dieses Jahr gekauft und bin noch nicht wirklich viel damit gefahren. Ist aber aus dem Baujahr 2008 und ist vom Händler...welchen ich mittlerweile öfter sehe als meine eigene Mutter^^
Hast Du Auftragsbestätigungen darüber, dass Du mehrfach Reklamationen hattest?
Vom Händler hast Du 12 Monate Gewährleistung auf Gebrauchtwagen. Eigentlich tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, die sagt Du müßtest beweisen, dass der Mangel beim Kauf bestand, wird vor Gericht aber meist als nicht relevant betrachtet. Wenn am Wagen 2 mal Sachen reklamiert wurden kannst Du eigenlich schon vom Kauf zurücktreten. Jeder Anwalt kann Dir da helfen! Ich würde nie mit dem Händler diskutieren. Schriftliche Aufforderung den Mangel abzustellen und fertig. Macht er das nicht 2. Versuch und Schluß. Hier gibt Leute, die in der Garantiezeit 35 Werkstattbesuche hatten und die Karre immer noch besitzen. Deshalb glauben Hersteller und Händler jedem alles andrehen zu können.
Also der Umstand ist mir bewusst, ebenso Beweislastumkehr, etc.
Rechtlich ist es (meines wissens) aber auch so, dass eben diese Aufforderung zur Beseitigung und die Möglichkeit zur Nachbesserung für jeden Fehler einzeln gilt. Und Kupplung tritt das erste mal auf. Ebenso gilt die Gewährleistung nicht für Verschleißteile, was rechtlich sehr schwammig ist. Denn bspw. die Kupplung: Sie ist ein Teil, dass eindeutig auf Veschleiß ausgelegt ist...in der Regel sollte sie aber noch nicht nach ca 65000km verschlissen sein, allerdings ist das sehr einfach hin zu bekommen. Sprich: Muss der Vollidiot an Händler denn nun nachbessern oder nicht? Gleiches gilt für die Spannrolle.
Mein weiteres Vorgehen: Erste schriftliche Reklamation der Kupplung, Bestätigung des Werkstattauftrages (Kopie an mich), sobald dann nicht besser oder er sich weigert, erst Schiedstelle KFZ Innung, dann Anwalt.
Weil langsam hab ich die Schnauze voll. Mir ist durchaus bewusst, dass ich einen Gebrauchtwagen kaufe und fahre, aber der Händler übertreibt es langsam.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisPi26
Also der Umstand ist mir bewusst, ebenso Beweislastumkehr, etc.
Rechtlich ist es (meines wissens) aber auch so, dass eben diese Aufforderung zur Beseitigung und die Möglichkeit zur Nachbesserung für jeden Fehler einzeln gilt. Und Kupplung tritt das erste mal auf. Ebenso gilt die Gewährleistung nicht für Verschleißteile, was rechtlich sehr schwammig ist. Denn bspw. die Kupplung: Sie ist ein Teil, dass eindeutig auf Veschleiß ausgelegt ist...in der Regel sollte sie aber noch nicht nach ca 65000km verschlissen sein, allerdings ist das sehr einfach hin zu bekommen. Sprich: Muss der Vollidiot an Händler denn nun nachbessern oder nicht? Gleiches gilt für die Spannrolle.
Mein weiteres Vorgehen: Erste schriftliche Reklamation der Kupplung, Bestätigung des Werkstattauftrages (Kopie an mich), sobald dann nicht besser oder er sich weigert, erst Schiedstelle KFZ Innung, dann Anwalt.
Weil langsam hab ich die Schnauze voll. Mir ist durchaus bewusst, dass ich einen Gebrauchtwagen kaufe und fahre, aber der Händler übertreibt es langsam.
Hast Du denn Beweise dafür, dass der Wagen seit Deinem Kauf schonmal in der Werkstatt war. Es heißt nicht 2 Nachbesserungen pro Mangel sondern insgesamt. Wobei 3 schon besser wären. Man sollte vor Gericht nicht gerade als Querulant wirken.
Schiedsstelle der KFZ Innung?
Bist Du mit einer Rechnung nicht einverstanden.
Dir helfen Jurist und Gericht, keine Schiedsstelle!
Der CRV hat keine Defekte. Er hat nur ein paar Besonderheiten.
Also unserer ist defektfrei! Seit anderthalb Jahren!
Ich hab leider nur Probleme mit dem Auto...
Naja, also in Sachen Nachbesserungen war ich bereits mehr als kulant gegenüber dem Händler und ein notorischer Nörgler bin ich definitv nicht...
Ja ich wollte zuerst bei der Schiedsstelle aufschlagen, da eine Entscheidung dieser einmal unkomplizierter ist und außerdem kostenlos. Eine Entscheidung ist für den Händler ebenfalls bindend!
Rechtlich hatte ich ebenfalls schon überlegt, allerdings besitze ich keine Rechtsschutz und eine neu abgeschlossene würde diesen Fall nicht mehr abdecken...oder die von ADAC doch?
Ob das Auto vorher deswegen schonmal in der Werkstatt war (außer Wartung natürlich)? Nicht das ich wüsste, ich hab mit dem Vorbesitzer gesprochen und die hatten nie Probleme. Deshalb wundert es mich so sehr, dass ich jetzt alle auf einmal bekomme...