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Defekte Frontscheibe durch Radkappe - Gegner leugnet - wer zahlt?

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 14. Februar 2005 um 9:44

Hallo zusammen,

da hier im Forum keiner allein gelassen wird der Hilfe braucht, wende ich mich mit meinem Problem an Euch. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit so einer Situation und kann mir helfen.

Folgendes ist passiert: Ich fuhr auf der Autobahn mit ca. 120 Km/h auf der Überholspur, es hatte ein wenig geschneit. Auf der rechten Spur fuhr ein PKW den ich überholen wollte. Plötzlich sah ich, dass sich vom Rad des anderen Autos die Radkappe löste und auf mich zuflog. Der Moment war zu kurz, um etwas zu unternehmen. Da krachte es auch schon. Die Radkappe touchierte meinen rechten Kotflügel und landete dann vorne unten rechts

in der Windschutzscheibe wo sie einen schönen großen Sprung hinterließ. Ich gab dem anderen Auto Lichthupe, nach ein paar mal anblinken hielt er dann auch auf dem Seitenstreifen an. Ich erklärte ihm, was passiert war, er sah die fehlende Radkappe und sein Beifahrer sagte: „Da wunderts mich, dass nicht mehr passiert ist.“ Ich schrieb mir seine Versicherungsdaten auf, er bekam meine Visitenkarte. Er sagte, dass er gerade auf dem Weg in den Urlaub sei und den Schaden seiner Versicherung in er nächsten Woche melden würde. Polizei haben wir nicht verständigt. Nach zwei Wochen hatte sich seitens seiner Versicherung nichts getan, also rief ich an und erfuhr, dass kein Schaden gemeldet war. Also meldete ich den Schaden bei seiner Versicherung. Die baten dann ihn wiederum, den Hergang aus seiner Sicht zu schildern. Jedenfalls kam letzte Woche ein Schreiben, das er bei seiner Versicherung angegeben hat, dass er keine Radkappen besäße und er demnach nichts weiß. Daraufhin habe ich ihn angerufen. Er hat mich zwar gekannt aber immer wieder gesagt, dass er keine Radkappen besitzt und nur angehalten hat, weil ich ihm Lichthupe gegen habe. Nun frage ich Euch ob ihr mir sagen könnte, welche Chancen ich habe die Scheibe bezahlt zu bekommen bzw. wie es weitergehen könnte.

Ist zwar ein bisschen lang der Beitrag- trotzdem hoffe ich dass es einer liest und helfen kann.

Danke!

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27 Antworten
am 14. Februar 2005 um 10:44

Mal wieder eine Bestätigung meiner These, daß nur noch ferngesteuerte Unterhosen hier rumfahren...

Sorry, ich vermute ohne Zeugen wird es sehr schwierig werden.

Mir hat letzten Monat einer den Spiegel abrasiert und dabei die Tür beschädigt, er ist eindeutig auf meiner Seite gefahren. Da keine Zeugen durfte ich die 1300 EUR selber latzen, da der Kollege alles abgestritten hat.

Ich vermute, daß du auf dem Schaden sitzen bleibst, vielleicht kannst du was über die Teilkasko drehen...

Cheers

H-Walk

am 14. Februar 2005 um 11:17

Das Kind ist dann wohl schon in den Brunnen gefallen. Teilkasko wurde schon erwähnt für den Glasschaden.

Selbst wenn du die Felge finden würdest, an der Stelle wo es passier ist, musst du das immer noch Beweisen. Noch schlimmer, wenn du beweisen könntest das er lügt, also Zeugen findest das er Radkappen hatte, kannst du immer noch nicht beweisen das er den Schaden bei dir verursacht hat. Er wird wohl auf dem nach Hauseweg oder spätestens zu Hause realisiert haben das es ihn Geld kostet und er nur sagen muss das er das nicht war. Kannst versuchen eine teure Klage anzuleiern und ihn seine Behauptung eidesstattlich versichern lassen. So hat er das Risiko das du doch noch einen Zeugen findest und er wegen Meineides belangt wird (Straftat).

Für das nächste Mal rate ich dir dann eine Einweg Kamera mit Blitz (10 Euro) im Handschuhfach zu haben und sowas direkt zu dokumentieren. Polizei anrufen oder zumindest damit zu drohen ist auch nicht schlecht. Ein Unfall Formular sollte man auch mithaben, das kann dann direkt am Ort ausgefüllt und unterschrieben werden. Dann gibt es auch keine Rückzieher mehr.

Themenstarteram 14. Februar 2005 um 11:35

... das sind keine tollen Nachrichten. Aber ihr habt recht, ein Foto im Auto ist immer recht gut und das mit dem Unfallprotokoll werde ich das nächtse mal (hoffentlich nicht gleich wieder) beherzigen. Dann werde ich halt mal meine Teilkasko bemühen müssen.

Vielen Dank!

Tom

Hallo,

die weitere vorgehensweise sollte man von 2 Fragen / Antworten abhängig machen.

1. Besteht eine Rechtschutzversicherung welche für verkehrsunfallschäden einsteht?

2. Wer ist Eigentümer / Geschädigter des Fahrzeuges?

Sofern 1 positiv verläuft kommen wir zu Punkt 2. Wenn Fahrer und Eigentümer des Geschädigten Wagens dann noch auseinander fallen hat man Doch schon einen zeugen für das Unfallereignis. Den Fahrer.

Frist zur zahlung an Haftpflicht Gegner setzen und wenn nicht kommt Klage gegen fahrer Halter und Haftpflicht raus. Nicht lange rumzucken. Versicherungen sind böse!

Wenn Du einen Zeugen hast, dann hast Du eine Chance.

Die Gegenseite hat allerdings auch einen.

Die Kenntnis der Versicherungsnummer ist ein Indiz dafür das die Gegenseite diese auf Nachfragen hergegeben hat und etwas gewesen sein muss.

Mit RS würde ich es versuchen, ohne kann Dich der Schaden doppelt Geld kosten.

Typisches Beispiel für dumm gelaufen.

Zukünftig:

a) Polizei rufen oder

b) Unfallprotokoll mit genauem Schadenshergang und Unfallfolgen fertigen und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Fotos machen.

Der Thread gehört eigentlich in den Bereich Versicherungen.

Tatsächlich wäre hier ein Bild des verursachenden Fahrzeuges MIT nur noch 3 Radkappen und Kennzeichen äusserst wertvoll gewesen! Aber so stehen die Chancen eher schlecht, Entschädigung zu bekommen. :-(

Tschau.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

a) Polizei rufen oder

b) Unfallprotokoll mit genauem Schadenshergang und Unfallfolgen fertigen und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Fotos machen.

An diese Vorgehensweise sollte man sich grundsätzlich bei JEDEM Unfall halten. Es gibt einfache Kameras, die in jedes Handschuhfach passen.

Themenstarteram 15. Februar 2005 um 9:14

... genau so ist es. Ihr habt recht, ich hätte den Schaden dokumentieren sollen, durch Bild, bzw. durch Protokoll wenigstens. Nun würde ich das mit der Rechtsschutz mal angehen, dort eine Deckungszusage zu bekommen und dann mal schauen.

Tom

zauberwort:

unabwendbares ereignis! (ohne verschulden keine haftung, und du wirst sicher nicht nachweisen können, das die radkappe vorher schon locker war)

wende dich an deine teilkaskoversicherung. du wirst nicht hochgestuft und gut is...

 

mfg gordon

servus,

GEFÄHRDUNGSHAFTUNG

 

Viele Unfälle im Straßenverkehr sind nicht auf Verschulden des Fahrers zurückzuführen, z.B., wenn sich eine Radkappe löst und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall spricht man von Gefährdungshaftung.

Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges. Er kann sich entlasten und damit seine Schadenersatzpflicht ausschließen, wenn der Unfall auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist, das gilt aber nur zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gilt nur höhere Gewalt als entlastender Einwand. Die Gefährdungshaftung ist auf 600.000 Euro bei Personen- und 300.000 Euro bei Sachschäden begrenzt.

@GogoS

Für die Haftung des Kfz-Halters ist kein Verschulden erforderlich. Er haftet, weil der Betrieb eines Kfz abstrakt gefährlich ist (sog. Betriebsgefahr). Die Haftung ist nur bei höherer Gewalt ausgeschlossen, die hier nicht vorliegt.

@Tom_Trader

Überlege noch einmal ganz genau, ob Du nicht doch einen Zeugen im Auto hattest oder jemanden ausfindig machen konntest, der zufällig hinter Dir herfuhr, als die Radkappe sich löste.

Von diesem Zeugen schickst Du der gegnerischen Versicherung eine schriftliche Aussage. Versuche wenigstens außergerichtlich Druck zu machen.

So Recht Advocat mit dem Hinweis auf die Betriebsgefahr hat,

so sehr würde ich von dem außergerichtlichen Finden von Zeugen absehen.

Lieber mit dem Indiz "Herausgabe der Versicherungsnummer" den Weg zum Erfog suchen.

Für die Betriebsgefahr, welche vom Bewegen eines Fahrzeuges im Strassenverkehr ausgeht, ist der Fahrzeughalter zuständig. Dieser muss nicht zwingend mit dem Lenker übereinstimmen (gegen einen solchen könnte höchstens gem. der allgemeinen Verschuldenshaftung vorgegangen werden - aufgrund der Tatsache, dass bei einer Gefährdungshaftung kein Verschulden nachgewiesen werden muss, ist der Gefährdungshaftpflichtige zunächst zu belangen).

Das Problem wird in diesem Fall darin liegen, dass du den Beweis nicht wirst erbringen können, dass dein Schaden tatsächlich von jenem Fahrzeug ausgegangen ist. Dieser Halter wird schlicht behaupten, dass er keine Radkappen montiert gehabt hätte. Der Beweis, dass der Schaden vom Fahrzeug, das in Anspruch genommen werden will, verursacht worden ist, muss auch bei einer Betriebshaftung erbracht werden!

Zitat:

Original geschrieben von GogoS

zauberwort:

unabwendbares ereignis!

genau so ist es. das gleiche gilt z.b. auch für einen durch das vorrausfahrende fahrzeug aufgewirbelter stein, welcher am fahrzeug des VN einen steinschlag verursacht. unabwendbares ereignis -> keine ansprüche. beim steinschlag ist es 100% so... mit der radkappe bin ich mir nicht ganz, aber ziemlich sicher. ist ärgerlich, bin aber der meinung, dass man da nichts machen kann.

anders wäre es z.b. wenn das vorrausfahrende fahrzeug ladung verlieren würde, welche nicht ordentlich gesichert ist o.ä.

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