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Defekter Simmering & ölige Kupplung und eventuell weitere Defekte?

Hyundai i30 2 (GD/GDH)
Themenstarteram 17. Juni 2021 um 16:40

Hallo zusammen,

wir haben einen i30, GDH, 1.4 - 99PS, BJ 2014, Benziner.

Vor ca. 3 Jahren mit einer Laufleistung von ca. 40.000 KM fing es an, beim Anfahren rutsche die Kupplung durch und der Wagen ruckelte/sprang mehrfach beim losfahren. Am Anfang weniger doch im Laufe der Zeit immer häufiger und heftiger (Fahrleistung täglich 90KM, davon 80KM Autobahn). Diesen Mangel habe ich immer wieder, auch schriftlich in der Werkstatt moniert mit der Bitte, dass der freundliche den Mangel erkennt und beseitigt. Immer wieder wurde ich vertröstet, dass mit dem Fahrzeug alles okay sei und das bisschen Öl unterhalb des Motorbereichs wäre normal, mit der Antwort auf den mechanischen Teile würden Kräfte einwirken und gelagerte Teile würden schon mal "schwitzen" und somit etwas Öl verlieren... kein Motor wäre trocken und dafür baut man nicht einfach das Getriebe aus. Daraufhin habe ich den Händler gewechselt...

Nun 3 Jahre (68.000 KM) später ist das Ruckeln/Hoppeln immer heftiger geworden und aktuell haken die Gänge 1 und 2 bzw. sind schwer einzulegen. Vor kurzem war ich dann beim anderen Hyundai-Händler wegen der jährlichen Inspektion und dieser teile mir sofort mit, dass der Simmering (vermutlich Motorseitig!?) defekt und somit die Kupplung verölt sei und daher diese Probleme rühren. Ein Kostenvoranschlag liegt mir vor der bei knapp 850 Euro komplett als Endpreis liegt.

Nun ist der Punkt, dass die original Hyundai Garantie abgelaufen ist, aber eine Anschlussgarantie, welche beim freundlichen abgeschlossen wurde noch gültig ist. Auf Nachfrage hieß es, dass Hyundai im Rahmen der Werksgarantie die Reparatur durchgeführt hätte mitsamt der verölten Kupplung.

Der Mangel ist aber noch in der Werksgarantie aufgetreten und ich habe den freundlichen zu diesem Zeitpunkt immer wieder um Mangelbeseitigung aufgefordert. Mir wurde mitgeteilt, dass man erst aufwendig (3,5 Std.) das Getriebe entfernen müsste um festzustellen was tatsächlich der Auslöser für das Ruckeln beim Anfahren im 1.Gang und den Ölverlust sei.

Nun würde die Anschlussgarantie für den Tausch des Simmering (Motor oder Getriebeseitig) und folglich den Ein- und Ausbau des Getriebes aufkommen, nicht aber für die (verölte) Kupplung. Auf ein Angebot für einen Komplettsatz warte ich nun...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was würdet ihr mir raten bezüglich der weiteren Vorgehensweise? Was dürfte mir der freundliche Fachhändler für eine neue Kupplung/Kupplungssatz abknöpfen? Ratschläge sind erwünscht...

Danke & viele Grüße

GDH-Fahrer

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7 Antworten

Musst du die Kupplung in der Vertragswerkstatt reparieren lassen damit die Anschlussgarantie greift? Ich würde bei der Vers. anrufen und fragen. Kostenübernahme extern Kupplung haben sie ja schon zugesagt. Habe gerade mal gegoogelt und komme für einen Kupplungssatz auf ca 100 Euro plus minus 20 je nach Hersteller.

Da die A.garantie auch nur ein externer Versicherer ist, sollte die doch auch in einer freien greifen, oder? Wie heisst der Spruch. "Ein Nein hast du, ein ja kannst du bekommen"

Themenstarteram 18. Juni 2021 um 15:58

Danke für deine Antwort!

Nach Rücksprache mit der Versicherung der Anschlussgarantie kann ich die Reparatur in jeder Meisterwerkstatt durchführen lassen nach vorheriger Absprache mit der Versicherung (Reparaturfreigabe). Der Ausbau des Getriebe geht nun auf Kosten der Anschlussgarantie und Ersatz des Simmering ebenfalls. Der Tausch der verölten Kuppelung (Kupplungsscheibe, Lager-Kupplung, Bolzen und Druckplatte) soll ca. 520 Euro beim Hyundai-Händler kosten.

Ich bin umgekippt bei dem Preis, zumal der Aus- und Einbau des Getriebe die Versicherung übernimmt und den Simmering ebenfalls, diese Kosten sind bereits abgezogen.

Noch ärgerlicher macht mich die Tatsache, dass ich immer wieder mündlich und schriftlich auf schlechtes Kupplungsverhalten und Ruckeln etc. hingewiesen habe, dass bereits bei 40TKM und innerhalb der original H-Garantie.

Was nun ... Anwalt nehmen? Mich an Hyundai wenden (höre aber, dass Kulanzen und Garantieanfragen abgeschmettert werden)? Zahlen? Andere Werkstatt?

VG

GDH-Fahrer

Zitat:

@GDH-Fahrer schrieb am 17. Juni 2021 um 18:40:22 Uhr:

Hallo zusammen,

wir haben einen i30, GDH, 1.4 - 99PS, BJ 2014, Benziner.

Vor ca. 3 Jahren mit einer Laufleistung von ca. 40.000 KM fing es an, beim Anfahren rutsche die Kupplung durch und der Wagen ruckelte/sprang mehrfach beim losfahren. Am Anfang weniger doch im Laufe der Zeit immer häufiger und heftiger (Fahrleistung täglich 90KM, davon 80KM Autobahn). Diesen Mangel habe ich immer wieder, auch schriftlich in der Werkstatt moniert mit der Bitte, dass der freundliche den Mangel erkennt und beseitigt. Immer wieder wurde ich vertröstet, dass mit dem Fahrzeug alles okay sei und das bisschen Öl unterhalb des Motorbereichs wäre normal, mit der Antwort auf den mechanischen Teile würden Kräfte einwirken und gelagerte Teile würden schon mal "schwitzen" und somit etwas Öl verlieren... kein Motor wäre trocken und dafür baut man nicht einfach das Getriebe aus. Daraufhin habe ich den Händler gewechselt...

Nun 3 Jahre (68.000 KM) später ist das Ruckeln/Hoppeln immer heftiger geworden und aktuell haken die Gänge 1 und 2 bzw. sind schwer einzulegen. Vor kurzem war ich dann beim anderen Hyundai-Händler wegen der jährlichen Inspektion und dieser teile mir sofort mit, dass der Simmering (vermutlich Motorseitig!?) defekt und somit die Kupplung verölt sei und daher diese Probleme rühren. Ein Kostenvoranschlag liegt mir vor der bei knapp 850 Euro komplett als Endpreis liegt.

Nun ist der Punkt, dass die original Hyundai Garantie abgelaufen ist, aber eine Anschlussgarantie, welche beim freundlichen abgeschlossen wurde noch gültig ist. Auf Nachfrage hieß es, dass Hyundai im Rahmen der Werksgarantie die Reparatur durchgeführt hätte mitsamt der verölten Kupplung.

Der Mangel ist aber noch in der Werksgarantie aufgetreten und ich habe den freundlichen zu diesem Zeitpunkt immer wieder um Mangelbeseitigung aufgefordert. Mir wurde mitgeteilt, dass man erst aufwendig (3,5 Std.) das Getriebe entfernen müsste um festzustellen was tatsächlich der Auslöser für das Ruckeln beim Anfahren im 1.Gang und den Ölverlust sei.

Nun würde die Anschlussgarantie für den Tausch des Simmering (Motor oder Getriebeseitig) und folglich den Ein- und Ausbau des Getriebes aufkommen, nicht aber für die (verölte) Kupplung. Auf ein Angebot für einen Komplettsatz warte ich nun...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was würdet ihr mir raten bezüglich der weiteren Vorgehensweise? Was dürfte mir der freundliche Fachhändler für eine neue Kupplung/Kupplungssatz abknöpfen? Ratschläge sind erwünscht...

Danke & viele Grüße

GDH-Fahrer

Hier gibt es schon einige GDH Kupplungs Themen. Die Kupplungsgeschichte/Simmering ist bei Hyundai bekannt und sollte auch bei den Händler bekannt sein.

Geh erstmal den kleinen weg.

Wende dich an Hyundai direkt, gib dort deine beschwerde ab.

Wechsel den Händler und rede mit ihm, evtl kann der was machen, es sei denn Hyundai sagt dir was du machen sollst.

 

Themenstarteram 21. Juni 2021 um 17:41

Aktueller Stand: Händler lässt nicht mit sich reden, verweist auf eine gutes und faires Angebot "über 500 Euro" nur für die Kupplung, denn den Einbau übernimmt die Versicherung - wird im Zuge mit dem Simmering verbaut. Zu einem anderen Händler kann ich nicht ohne vorherige Freigabe durch den Händler bei dem ich die Anschlussgarantie abgeschlossen habe. Dieser erteilt mir nicht die Zustimmung. Sitze in der Zwickmühle.

Sieht so der Hyundai Service einer Hyundai-Fachwerkstatt aus!?

Komm dann lass machen. Warte bis die Anschlussgarantie fertig ist und dann suchste dir ne andere Werkstatt. Oder gehst zum Anwalt und dann muss das SO geklärt werden.

Aus Prinzip sollte man dagegen eigentlich anwaltlich vorgehen. Sowas wird er nicht nur bei dir abziehen. Du könntest natürlich auch die 500 Euronen zahlen und einiges an Zeit und Nerven sparen. Vorausgesetzt es wird danach besser und es treten keine anderen Probleme anschließend auf...

Bei der Anschlussgarantie ist doch der Händler nur der Vermittler und nicht der Versicherer, also lass Dir da keinen Blödsinn erzählen!

Setze Dich mit der Versicherung in Verbindung und versuch dort eine Lösung zu bekommen. Ich würde mich da nicht einfach so plump vomn einem Händler erpressen lassen ...

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