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Definition "Halten"
Hallo zusammen,
nach der Definition "Halten" laut der STVO zu entnehmen bedeutet das ja, daß das Fahrzeug bis zu 3 Minuten verlassen werden darf oder solange man das Fahrzeug nicht verlässt, sondern am Steuer sitzen bleibt die Zeit unbegrenzt ist.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php Absatz 2
Ist das richtig soweit, daß wenn man sitzen bleibt man auch 15 min oder länger stehen kann ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:
Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.
Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.
Du brauchst da nicht disskutieren, wenn Du länger als 3 Minuten stehst und im Auto sonstwas machst, parkst Du.
Und das ist sogar gut so, die zweite Reihe Parker kotzen mich eh an.
3 Minuten ist da auch schon viel zu lange, da baut sich schnell ein Stau von mehreren 100 Metern auf.
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42 Antworten
Steht unter 2 doch eindeutig
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Deshalb die Nachfrage !
Anscheinend gilt wohl für unseren Ordnungsbeamten eine andere STVO.
Habe mich im Parkverbot (Zeichen 286) abgestellt und bin sitzen geblieben während meine Mutter zur Bank ging.
Nach etwas mehr als 5 Minuten kam der Ordnungsbeamte und schrieb mich auf mit der Begründung ich würde hier schon länger als 3 Minuten stehen.
Es interessierte Ihn nicht, daß ich die ganze Zeit über im Auto am Steuer gesessen bin.
Nun habe ich ein Knöllchen wegen Parken im Parkverbot erhalten und dagegen werde ich nun vorgehen.
Aus meiner Sicht ist das Willkür !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 13:24:02 Uhr:
Nach etwas mehr als 5 Minuten kam der Ordnungsbeamte und schrieb mich auf mit der Begründung ich würde hier schon länger als 3 Minuten stehen.
Es interessierte Ihn nicht, daß ich die ganze Zeit über im Auto am Steuer gesessen bin.
Nun habe ich ein Knöllchen wegen Parken im Parkverbot erhalten und dagegen werde ich nun vorgehen.
Aus meiner Sicht ist das Willkür !
Klar interessiert es ihn nicht. Du darfst nur 3 Minuten dort halten und warst 2 Minuten zu lange dort. Wenn du aus dem Fahrzeug ausgestiegen wärst hättest du ab der ersten sekunde bereits im Parkverbot geparkt und ein Knöllchen bekommen. Deine Interpretation, das man erst parkt, nachdem man 3 Minuten den Wagen verlassen hat, ist falsch.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 13:24:02 Uhr:
Deshalb die Nachfrage !
Anscheinend gilt wohl für unseren Ordnungsbeamten eine andere STVO.
Habe mich im Parkverbot (Zeichen 286) abgestellt und bin sitzen geblieben während meine Mutter zur Bank ging.
Nach etwas mehr als 5 Minuten kam der Ordnungsbeamte und schrieb mich auf mit der Begründung ich würde hier schon länger als 3 Minuten stehen.
Es interessierte Ihn nicht, daß ich die ganze Zeit über im Auto am Steuer gesessen bin.
Nun habe ich ein Knöllchen wegen Parken im Parkverbot erhalten und dagegen werde ich nun vorgehen.
Aus meiner Sicht ist das Willkür !
Wieso ???
Du hast doch länger als 3 Minuten gestanden/gehalten , also hast Du geparkt geparkt.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 2. Juni 2015 um 13:11:36 Uhr:
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Zitat:
Habe mich im Parkverbot (Zeichen 286) abgestellt und bin sitzen geblieben während meine Mutter zur Bank ging.
Nach etwas mehr als 5 Minuten kam der Ordnungsbeamte und schrieb mich auf mit der Begründung ich würde hier schon länger als 3 Minuten stehen.
Es interessierte Ihn nicht, daß ich die ganze Zeit über im Auto am Steuer gesessen bin.
Nun habe ich ein Knöllchen wegen Parken im Parkverbot erhalten und dagegen werde ich nun vorgehen.
Lesen, nachdenken, verstehen.
Die richtige Antwort hast du bereits erhalten.
Gruß Metalhead
Oder =
1.
verwendet, um auszudrücken, dass zwischen zwei Alternativen ein absoluter Gegensatz besteht und nur eine gewählt werden kann.
"Es gibt nur Sieger oder Verlierer."
2.
verwendet, um auszudrücken, dass es mehrere Möglichkeiten gibt.
Leute, ich glaub, er hat es nun verstanden, also tretet nicht weiter drauf rum.
Wie Dir schon mehrfach hier jetzt geschrieben wurde, es heisst 3 Minuten halten. Du kannst also halten jemanden aussteigen lassen und weiter fahren dann hast Du gehalten.
In dem Moment wo Du im Auto sitzen bleibst hast Du auch gehalten aber Du darfst nur 3 Minuten da stehen dann muss Du eine Runde drehen und kannst Dich wieder 3 Minuten hinstellen und sitzen bleiben. Aber aussteigen und Fahrzeug ganz verlassen ist auch unter 3 Minuten parken und genauso ist es parken wenn Du da 15 Min drin sitzen bleibst und nicht weg fährst.
Es ist also keine Willkür des Beamten oder Hilfspolizisten, nein er ist da im Recht und Du kannst Dir das dagegen vorgehen ersparen, weil Du am Ende dann noch mehr zahlst.
Außerdem für mich lächerlich wegen so einer Kleinigkeit dagegen vorgehen, da wäre mir meine Zeit viel zu schade.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 13:08:43 Uhr:
Ist das richtig soweit, daß wenn man sitzen bleibt man auch 15 min oder länger stehen kann ?
Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.
Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.
Zitat:
@GTITyp schrieb am 2. Juni 2015 um 13:47:31 Uhr:
Außerdem für mich lächerlich wegen so einer Kleinigkeit dagegen vorgehen, da wäre mir meine Zeit viel zu schade.
Die Zeit nehme ich mir da schon !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:
Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.
Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.
Du brauchst da nicht disskutieren, wenn Du länger als 3 Minuten stehst und im Auto sonstwas machst, parkst Du.
Und das ist sogar gut so, die zweite Reihe Parker kotzen mich eh an.
3 Minuten ist da auch schon viel zu lange, da baut sich schnell ein Stau von mehreren 100 Metern auf.
Hallo aufwachen, alles über 3 Minuten Halten ist Parken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:
Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.
Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.
Den kommenden Shitstorm hast du dir jetzt redlich verdient!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Juni 2015 um 14:29:19 Uhr:
Um ein Fahrzeug parkfertig abzustellen muß man es aber verlassen und solange ich es nicht verlasse halte ich.
Folgedessen kann hier nicht gegen ein Parkverbot verstossen worden sein.
Willst du nicht oder kannst du nicht?