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Definition Verlader

Hallo zusammen,
ich habe schon Google und die SuFu hier geqäult, aber so wirklich wurde meine Frage nicht beantwortet...
Ausgangslage: Ich lade mit dem Stapler einem Stückgutsammler Paletten auf die Ladebrücke und er holt sie mit dem Hubwagen nach vorne... Bin ich jetzt so gesehen der Verlader und persönlich regresspflichtig bei Überladung und mangelnder Ladungssicherung? Oder geht es alles auf die Firma, bzw. meinen Chef?
Genauso habe ich bedenken bei den Paletten an sich, 5 Reihen Kartons übereinander und nur 2 Kunststoffbänder drum... laut Chef kann man die Paletten auf dem Kopf anheben und die Ware bleibt drauf, ich habe da so meine Bedenken, weil es beim anheben schon ganz schön wackelt.
Wenn ich persönlich dabei "eins auf den Deckel" bekommen würde, dann soll der Kollege ab sofort laden, dem ist das ebenso egal wie dem Chef.
Auf der anderen Seite sage ich mir, ich sichere die Ware auf den Paletten, so gut es mir mit den gestellten Utensilien möglich ist, der Fahrer bringt die Paletten selbst auf der Ladefläche unter und das Gewicht kann ich nun wirklich nicht riechen... Woher soll ich wissen, was der schon geladen hat und was ich ihm drauf lade?
Ein Fahrer hat mal gesagt, er wäre jetzt überladen und bei einer Kontrolle würde er angeben, ich habe ihm zu viel "drauf gegeben" :eek:
Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, deswegen wollte ich mich mal genauer informieren. Würde mich über ein paar Antworten von Fachleuten freuen ;)
MfG

Beste Antwort im Thema

Nach § 22 StVO, sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich.
Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den "Leiter der Ladearbeiten" oder auch Verlade - Verantwortlicher.
Wer diese Person ist, wurde nicht definiert.
Es muss jedoch eine Person sein, die in verantwortlicher Position steht.
Der "Leiter der Ladearbeiten" wird von der Firmenleitung benannt (meistens - wenn nicht > siehe unten).
Diese benannte Person (es stand schon 2 Zeilen höher) muss in verantwortlicher Position stehen.
Je nach Grösse der Firma und der Anzahl der Beschäftigten kann es auch der Gabelstaplerfahrer sein, meistens ist er es jedoch nicht.
Verantwortlich bedeutet u. a., das Recht zu haben, die Verladung abzulehnen, wenn z. B.
- das Fahrzeug nicht geeignet ist,
- kein, oder nicht ausreichendes Ladungssicherungsmaterial mitgeführt wird, oder aber auch
- wenn der Fahrer nicht geeignet erscheint
Wenn kein Verlade - Verantwortlicher benannt wurde, geht die Verantwortlichkeit hoch bis zur Firmenleitung (Geschäftsführer, Prokurist, usw.)
Merke:
Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist nicht die Firma (Firmenleitung, Geschäftsführung) heranzuziehen, sondern eine natürliche Person.
Wird diese Person nicht gegenüber der Polizei als Verantwortlicher benannt, wird der Geschäftsführer über das zuständige Gewerbeamt oder das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes ermittelt.
Hier noch ein interssanter Link dazu (klick mich)
und noch ein intersannterer Link mit Komentaren findest Du hier
(runterscrollen bis Verlader sind mit im Haftungs-Boot

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7 Antworten

Du als Verlader bist sogar für die Ladesicherung verantwortlich!

Meine wichtigste Frage ist ja, bin ich im Zweifelsfalle der Verlader, oder der Chef?
Die andere Sache ist: Es geht in meinem Fall ja um 7,5 Tonner, die Stückgut sammeln und auch abliefern. Aus dem Grund rangiert der Fahrer die Paletten unterwegs noch öfter auf der Ladefläche rum, bin ich da immer verantwortlich, dass er sie sichert? Bei solchen LKW ist es ja auch schwer nachvollziehbar, wann er wo geladen hat!? Wenn ich meine Paletten hinten rechts daruf stelle und sichere, dann kann es sein, dass die 3 Kunden später vorne links steht... dann kann mich doch eigentlich keiner mehr beschuldigen?
Genauso mit dem Gewicht, meist dürfen die 3t laden, woher weiß ich jetzt, wie viel der schon drauf hat und was ich von unserem Zeug noch dazu laden darf?
Letztens hatte einer ein Formteil drauf, was unser Stapler kaum anheben konnte, somit musste das Teil über 3t haben. Der LKW war damit am Limit, musste bei uns aber noch zuladen und wir waren auch nicht der letzte auf seiner Liste...
Je länger ich mich mit dem Thema befasse, desto undurchsichtiger wird das irgendwie... am Besten gebe ich meinen Staplerschein ab, da ich so oder so mit einem Bein im Knast stehe?! :confused:

Ja, du bist Verlader. Der Fahrer ist in dem Fall dein "Erfüllungsgehilfe" und evtl Schäden gehen auch während dem Verladen auf deine Kappe. Soweit mir bekannt kommt man nicht so leicht aus dieser Haftung raus.
Grüße
Steini

Nach § 22 StVO, sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich.
Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den "Leiter der Ladearbeiten" oder auch Verlade - Verantwortlicher.
Wer diese Person ist, wurde nicht definiert.
Es muss jedoch eine Person sein, die in verantwortlicher Position steht.
Der "Leiter der Ladearbeiten" wird von der Firmenleitung benannt (meistens - wenn nicht > siehe unten).
Diese benannte Person (es stand schon 2 Zeilen höher) muss in verantwortlicher Position stehen.
Je nach Grösse der Firma und der Anzahl der Beschäftigten kann es auch der Gabelstaplerfahrer sein, meistens ist er es jedoch nicht.
Verantwortlich bedeutet u. a., das Recht zu haben, die Verladung abzulehnen, wenn z. B.
- das Fahrzeug nicht geeignet ist,
- kein, oder nicht ausreichendes Ladungssicherungsmaterial mitgeführt wird, oder aber auch
- wenn der Fahrer nicht geeignet erscheint
Wenn kein Verlade - Verantwortlicher benannt wurde, geht die Verantwortlichkeit hoch bis zur Firmenleitung (Geschäftsführer, Prokurist, usw.)
Merke:
Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist nicht die Firma (Firmenleitung, Geschäftsführung) heranzuziehen, sondern eine natürliche Person.
Wird diese Person nicht gegenüber der Polizei als Verantwortlicher benannt, wird der Geschäftsführer über das zuständige Gewerbeamt oder das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes ermittelt.
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Zitat:

Original geschrieben von chaotix


Verantwortlich bedeutet u. a., das Recht zu haben, die Verladung abzulehnen, wenn z. B.
- das Fahrzeug nicht geeignet ist,
- kein, oder nicht ausreichendes Ladungssicherungsmaterial mitgeführt wird, oder aber auch
- wenn der Fahrer nicht geeignet erscheint
Wenn kein Verlade - Verantwortlicher benannt wurde, geht die Verantwortlichkeit hoch bis zur Firmenleitung (Geschäftsführer, Prokurist, usw.)

Da ich diese Rechte nicht habe, gehe ich mal davon aus, der Chef ist der Verantwortliche? Er bestellt telefonisch den LKW und sagt mir, was ich aufladen soll. Wenn der LKW nicht geeignet ist, dann interessiert es keinen, die Ware muss ja schließlich weg.
Wobei ich auch die Dispo der Speditionen nicht verstehe, heute wurde ein LKW für ca. 6,5t Ladung bestellt, was kommt? Ein 7,5Tonner, der schon 4 Paletten drauf hatte. Wie der am Ende vom Hof ist, brauche ich ja sicher keinem zu erzählen :eek: Einen großen Koffer.LKW schicken die erst, wenn wir 18 (?) Paletten haben, damit alle Stellplätze vom Koffer genutzt sind.
Ladungssicherung ist so ein Problem für sich, soll ich dem Fahrer die Gurte kaufen? Sehr viele haben keinen einzigen dabei, ein Fahrer hatte immer die Sachen mit Stricken oder ähnlichem an den Seitenbrettern festgebunden :eek:
Selbst die LKW aus Italien oder Ungarn, die ihre Sattelauflieger bis unter´s Dach voll geladen haben, sind in der Beziehung ungesichert. Beim letzten hatte ich echt "Spaß" beim abladen, weil die Paletten schon kreuz und quer durcheinander und halb runter gerutscht waren, so dass ich mit den Gabeln nicht drunter kam, weil ich die Gabeln nicht quer neigen kann...
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich bei solch einer Aktion was beschädige, weil ich die Palette nicht sicher anheben kann?

Ich glaube, ich lasse wirklich den Stapler besser stehen und weigere mich zu be-/ entladen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Bei solchen LKW ist es ja auch schwer nachvollziehbar, wann er wo geladen hat!?

in meinem ausbildungsbetrieb wurde die ladefläche jedes stückgut-lkw's mit der digicam geknipst bevor er die laderampe verlassen durfte - eben weil in der vergangenheit die verlader mehrfach punkte kassiert hatten, obwohl der lkw zwischendurch bei anderen kunden die er anfuhr mehrfach umgeladen wurde und erst dadurch die überladung entstand....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


in meinem ausbildungsbetrieb wurde die ladefläche jedes stückgut-lkw's mit der digicam geknipst bevor er die laderampe verlassen durfte

Ok, das wäre eine Möglichkeit, die werde ich auch in Erwägung ziehen, wenn ich wirklich verantwortlich sein sollte.
Wie habt ihr das mit den Gewichten gelöst, dass der LKW nicht überladen wurde? Bei uns kommt er zu 95% schon beladen an und fährt mMn zu 100% überladen weg, nur wie soll ich das ohne Waage rausfinden?

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