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Delle im Garagentor

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 18:03

hi,

ich habe eine frage und zwar vor 2 Wochen ist ein Bekannter von mir mit dem Auto auf spiegelglatter Fahrbahn in einer Kurve in eine Garage gerutscht. Das Auto hat nur einen Lackschaden am Kotflügel vorne links (ist schon neu lackiert worden). Die Garage hat ein wenig vom Lack abbekommen und 1 oder 2 neue dellen. Vorher waren auch schon Dellen drin und am selben Tag sind noch welche hinzugekommen. Das Garagentor ist noch funktionstüchtig. Ich weiss auch von noch jemanden der auch an dieser Stelle gerutscht ist. Der Geschädigte (Garage) verlangt ein komplett neues Garagentor für ca. 1500 Euro. Ist das rechtlich richtig so oder muss nur eine Teil des Betrags Bezahlt werden.

vielen dank im vorraus

gruß claus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Aber mal ehrlich, wenn die Dellen nicht einfach rauszubekommen sind, wovon ich mal ausgehe, dann hat er auch ein recht auf ein neues Tor.

Das ist vollkommener Blödsinn!

 

Es würde allenfalls Anspruch auf den Zeitwert des beschädigten Tores bestehen.

 

Seit wann bekommt man denn für eine alte Sache im Schadenfall den Neuwert bezahlt?

 

Ich lasse mir jetzt auch mal mein 15 Jahre altes Fahrzeug zu Schrott fahren - dann bekomme ich endlich den heiss ersehnten Neuwagen auf Kosten des Unfallgegners......:rolleyes::rolleyes:

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Ich weiß von einem Fall, wo ein LKW eine Garage komplett schrott gefahren hat, der hat nur den Zeitwert bezahlt bekommen. Aber mal ehrlich, wenn die Dellen nicht einfach rauszubekommen sind, wovon ich mal ausgehe, dann hat er auch ein recht auf ein neues Tor. Mir hat mal Jemand paar Kratzer in die Stoßstange gefahren und trotzdem habe ich eine komplett neue mit Lackierung bezahlt bekommen, manches ist eben nicht zu reparieren und ihr wart nunmal die Verursacher, auch wenn da schon Vorschäden waren, was du vermutlich sowieso nicht beweisen kannst.

Wenn das Garagentor bereits vorher diverse Schäden aufgewiesen hat und durch den jetzigen Schaden keine Schadenerweiterung mehr eingetreten ist, braucht er evtl. gar nichts zu bezahlen (sog. überholende Kausalität).

 

Aber mal eine Frage: Wofür zahlt denn dein Bekannter eigentlich seinen Versicherungsbeitrag?

 

Schöne Grüsse: Er soll den Schaden seiner Haftpflicht melden und die entsprechenden Hinweise geben zu den Vorschäden.

 

Die Versicherung wird schon wissen, wie sie mit einem solchen Sachverhalt umzugehen hat.

 

Und den Schaden kann er (sofern eine Regulierung erfolgte) innerhalb eines halben Jahres zurückkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Aber mal ehrlich, wenn die Dellen nicht einfach rauszubekommen sind, wovon ich mal ausgehe, dann hat er auch ein recht auf ein neues Tor.

Das ist vollkommener Blödsinn!

 

Es würde allenfalls Anspruch auf den Zeitwert des beschädigten Tores bestehen.

 

Seit wann bekommt man denn für eine alte Sache im Schadenfall den Neuwert bezahlt?

 

Ich lasse mir jetzt auch mal mein 15 Jahre altes Fahrzeug zu Schrott fahren - dann bekomme ich endlich den heiss ersehnten Neuwagen auf Kosten des Unfallgegners......:rolleyes::rolleyes:

Lies doch den oberen Teil des Beitrags! Ich gab ja erst ein Beispiel, wo ein Garagenbesitzer nur den Zeitwert bekommen hat. Mit neuem Tor meinte ich kein Fabrikneues. Für mich sah es so aus, als würde sich der TE davor drücken wollen überhaupt etwas zu zahlen, weil da schon Vorschäden waren, was aber vermutlich schwer zu beweisen ist.

PS greift hier nicht die 130 % Regel? Wenn vom Zeitwert kein adäquater Ersatz zu beschaffen ist?

Der Geschädigte hat im Schadenfall Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei der Schaden nicht passiert.

Nicht schlechter, als vor dem Schaden, aber auch nicht besser.

 

Und wenn ein altes Tor durch ein neues ersetzt wird, dann ist das eine Besserstellung.

 

Sofern kein Tor der gleichen Beschaffenheit (Alter, Zustand, evtl. Vorschäden) zu beschaffen ist (und das wird wohl der Fall sein), wird ein entsprechender Abzug vorgenommen als Ausgleich für die eingetretene Wertverbesserung.

 

Diese Dinge und noch viel mehr klärt die Haftpflichtversicherung, an die der Bekannte des TE ja (hoffentlich) jedes Jahr seinen Beitrag überweist.

am 6. Januar 2010 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

PS greift hier nicht die 130 % Regel? Wenn vom Zeitwert kein adäquater Ersatz zu beschaffen ist?

Ist doch wurst. Das Tor wird durch die zusätzlichen Dellen nicht besser oder schlechter geworden sein. Und auch nicht wertvoller/wertloser.

Schaden an die Versicherung melden, Hinweis auf Vorschäden nicht vergessen, abwarten.

du musst aber die Garage als ganzes sehen, nicht nur das Tor.

Beispiel, ich fahre einen in seinen 10 Jahre alten Wagen. Kotflügel kaputt, sonst nichts.

Er wird einen neuen Kotflügel samt Lackierung bekommen. Und nicht das Geld nach Abzug des Alters.

Die Garage wird wohl mehr als 1500€ wert sein, also bekommt er ein neues Tor. Sind Vorschäden zu sehen, werden diese ab gezogen, das ist beim Kotflügel auch so.

am 6. Januar 2010 um 19:25

Um bei deinem Beispiel zu bleiben hatte dein Kotflügel aber schon diverse Dellen und Lackschäden. Dann wäre es nicht fair, dir einen neuen zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

 

Beispiel, ich fahre einen in seinen 10 Jahre alten Wagen. Kotflügel kaputt, sonst nichts.

Er wird einen neuen Kotflügel samt Lackierung bekommen. Und nicht das Geld nach Abzug des Alters.

Wenn der Kotflügel bereits diverse Roststellen oder gar Vorschäden aufgewiesen hat, wird es sehr wohl einen Abzug für die durch das Neuteil eintretende Wertverbesserung geben.

 

Ob dies der Fall ist oder nicht, klärt der Sachverständige, der den Schaden aufnimmt.

 

Und genauso sollten im vorliegenden Falle ebenfalls Fachleute eingeschaltet werden zur Beurteilung des Sachverhaltes - namentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

PS greift hier nicht die 130 % Regel? Wenn vom Zeitwert kein adäquater Ersatz zu beschaffen ist?

Genau sowas hat uns der BGH mit dieser unsinnigen 130%-Grenze eingebracht.

Die gibt es nirgendwo sonst: nicht bei Umweltschäden, nicht bei Bauschäden, nirgends (soweit ich weiß, auch nur in Deutschland).

Nur bei KFZ Schäden ist der BGH der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, dem Schädiger die Kosten einer unwirtschaftlichen Reparatur aufzuerlegen, weil der Geschädigte sich jeden Tag in den Schlaf weinen muss, wenn er nicht mehr mit seinem geliebten Passat Bj. 93 in den Urlaub fahren darf, sondern sich einen anderen kaufen muss.

Das mag vor vierzig Jahren gerechtfertigt gewesen sein. Heute, in Zeiten von Absatzkrise usw. ist es überholt, weil diese Reparaturen eigentlich keinen Sinn machen: man bekommt ja hinterher ein so repariertes Auto nicht mehr verkauft...

Aber das das ist ein anderes Thema.

Das jemand so an seinem Garagentor hängt, dass er  es unbedingt reparieren lässt, auch wenn es unwirtschaftlich ist, ist doch eher fernliegend.

Hafi

 

am 6. Januar 2010 um 21:58

Sinn oder Unsinn dieser Regelung hin oder her: Kommt denke ich insgesamt trotzdem billiger als die zusätzlichen Gutachten, ob eine unwirtschaftliche Reparatur sinnvoll ist.

Wo tritt das mit den 130 % denn auf? Ich wage mal zu behaupten: Hauptsächlich bei Autos unter 2.500 €, so wie zum Beispiel meiner: Der wirtschaftliche Totalschaden ist mit ein paar Beulen mit Lackschäden und eventuellem Glasbruch/Stoßstangenschaden schnell erreicht, aber technisch gesehen leidet das Fahrzeug nicht drunter.

Und dann gucken wir uns meinen Eimer an: Zahnriemen neu, Bremsen rundum neu, Radlager hinten neu, knapp 1200 € inklusive noch zweier Reparaturen, zwei Airbags, find das mal im vertretbaren Umkreis. ;)

Hafi.........

 

Du bist ein Goggomobil-Hasser...........:mad:

 

Traurige Grüße von

 

Delle :(

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von self

Sinn oder Unsinn dieser Regelung hin oder her: Kommt denke ich insgesamt trotzdem billiger als die zusätzlichen Gutachten, ob eine unwirtschaftliche Reparatur sinnvoll ist.

 

Wo tritt das mit den 130 % denn auf? Ich wage mal zu behaupten: Hauptsächlich bei Autos unter 2.500 €

Das glaubst aber auch nur du.........

 

Was meinst du wohl, wie bei neueren Fahrzeugen diese "Opfergenze" von den Werkstätten schamlos ausgenutzt wird.

 

bei deinen angegebenen 2.500 Euro reden wir von "nur" 750 Euro.

 

Bei einen Fahrzeugwert von 20.000 Euro reden wir von 6000 Euro.

 

Was glaubst du wohl, wie viele Werkstätten und Autohäuser das Eiskalt ausnutzen, nur um den Kunden eine Reparatur zu verkaufen..........

 

Was hinterher passiert schreibe ich lieber mal nicht hier...........:mad:

 

Damit hier nicht wieder etwas falsch verstanden wird:

 

Die Opfergrenze richtig angewendet (z.b. in deinem Fall) völlig in Ordnung und auch absolut legitim.

 

Aber als Kassenfüller für das Autohaus, das ist nicht in Ordnung.

 

Gruß

 

Delle

am 6. Januar 2010 um 23:02

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aber als Kassenfüller für das Autohaus, das ist nicht in Ordnung.

Stimme ich dir vollkommen zu. Und ich freue mich, dass du meinen Standpunkt verstehst :)

Ich wollte nebenbei gesagt auch keinen geflickten Rahmen fahren wollen. Und ich war sehr froh, dass der sich nicht gefaltet hat.

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