- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er F07 (GT), F10 & F11
- Denkfehler? 1% Regelung frisst Leasingrate als Steuervorteil auf? (Selbständiger)
Denkfehler? 1% Regelung frisst Leasingrate als Steuervorteil auf? (Selbständiger)
Hi,
ich diskutiere grade mit einem Freund.
Folgende These von seiner Seite:
Wenn man einen Wagen least und wegen fehlendem Fahrtenbuch die 1% Regelung anwendet (als Selbständiger), dann ist der zu versteuernde Privatanteil mit 1% selbst bei einer guten Leasingrate so hoch, dass dort im Prinzip kein Steuervorteil übrig bleibt?
Also Beispiel 120.000 EUR Auto, 1% ergibt 1200 EUR im Monat als Einnahme zu verbuchen.
Leasingrate mal idealstenfalls 1200 EUR = unterm Strich nichts mehr abzusetzen.
Ausser natürlich Tank, Wartung und Versicherung etc.
Denkfehler?
Ähnliche Themen
21 Antworten
Jein, die Einnahme ist fiktiv, es wird nur die ESt darauf angesetzt. Wie sich das auswirkt hängt von deiner gesamten Einnahmen-/Ausgabensituation ab.
Fahrtenbuch ist in jedem Fall besser, musst die betriebliche Nutzung > 50% eh (ausschnittsweise) nachweisen.
Ok. Also muss die Gewerbesteuer noch berücksichtigt werden.
In dem Fall kann man von einem sehr hohen Einkommen ausgehen. Also sollte sich das doch noch bemerkbar machen?
Im Idealfall sollte die Leasingrate natürlich so hoch sein, dass das was man versteuern muss ausgeglichen wird, hinzu kommt natürlich dann noch dass mit der 1% Regel ALLE weiteren Ausgaben für das Fahrzeug 100% angesetzt werden können. Also Tanken, Versicherung, Reinigen, Service, usw. Auch da kommt in der Regel pro Jahr ein nicht zu unterschätzender Beitrag zusammen der als Ausgabe gebucht wird.
Man muss immer den konkreten Fall durchrechnen, pauschal kann mans nie sagen. Ein Fahrtenbuch lohnt sich mit zunehmend höherer gewerblicher Nutzung. Es ist halt Arbeit und ein wenig nervig, aber eigentlich die bessere Lösung.
auch zu bedenken ist, dass dieser "Geldwerte Vorteil" , also die Einnahme 1200/Monat , der Umsatzsteuer unterliegt. Also 19% plus.
Zitat:
@hgbendler schrieb am 17. Juli 2015 um 07:28:30 Uhr:
auch zu bedenken ist, dass dieser "Geldwerte Vorteil" , also die Einnahme 1200/Monat , der Umsatzsteuer unterliegt. Also 19% plus.
das stimmt m. W. nicht. Ich hab noch nie die Umsatzsteuer auf die 1% aufschlagen müssen. Das war zwar mal bei den OFD`en im Gespräch kam aber nicht. Promex hat schon recht, die 1% Regelung frisst den Steuervorteil fast auf.
Umso besser die Leasingrate umso höher kann die Steuerlast sein. Mein F10 BLP 90.000€, Leasingrate 1070€, ein aktuell angefragter F06 BLP 118.000€ Leasingrate 1007€, mit 1% zu versteuern ist immer der BLP.
Ich habe immer so als Richtlinie für mich, dass eine "gute" Leasingrate sich im Bereich von Leasingfaktor 1 bewegt. Das würde bei 1% sich quasi genau aufheben.
Ich selbst (bin auch selbständig) nutze das Fahrtenbuch, weil ich run 80% geschäftliche Nutzung damit nachweisen kann und wesentlich besser fahre als mit der 1% Regelung.
Die Diskussion kam auf mit jemandem, der keinen Bock auf Fahrtenbuch hat und gleichzeitig meinte, dass 1% den Steuervorteil aufwiegt.
In dem Fall hat er nicht ganz Unrecht (weswegen ich die Faulheit nicht so richtig verstehe).
Natürlich sind aber Faktoren wie Gewerbesteuer und weitere Kosten mit 100% noch zu berücksichtigen.
Als Gegenbeispiel führte er an, er könne sich auch einen gebrauchten kaufen und diesen Finanzieren.
Da käme er mit weniger Kosten als Rate hin und könne den Rest auch absetzen.
Ich habe versucht, ihm den Vorteil von Leasing für Gewerbetreibende zu erklären.
Also bei meiner Umsatzsteuererklärung hat das Finanzamt darauf bestanden, dass bei der Einnahme der Privatmutzung Umsatzsteuer anfällt.
Kein Steuerberater im Thread?
Zitat:
@promexx schrieb am 17. Juli 2015 um 01:59:30 Uhr:
Hi,
ich diskutiere grade mit einem Freund.
Folgende These von seiner Seite:
Wenn man einen Wagen least und wegen fehlendem Fahrtenbuch die 1% Regelung anwendet (als Selbständiger), dann ist der zu versteuernde Privatanteil mit 1% selbst bei einer guten Leasingrate so hoch, dass dort im Prinzip kein Steuervorteil übrig bleibt?
Also Beispiel 120.000 EUR Auto, 1% ergibt 1200 EUR im Monat als Einnahme zu verbuchen.
Leasingrate mal idealstenfalls 1200 EUR = unterm Strich nichts mehr abzusetzen.
Ausser natürlich Tank, Wartung und Versicherung etc.
Denkfehler?
Das wäre übrigens bei Kauf auch nicht viel anders. Bei Leasing hast Du eben die Rate von 1.200 € monatlich, beim Kauf die AfA in Höhe von 1.667 € monatlich (insofern wäre bei Deinem Beispiel der Kauf steuerlich etwas günstiger).
Gruß
Der Chaosmanager
Gebrauchtwagen lohnen sich IMHO in aller Regel nicht, da man die 1%-Regelung auf den BLP des Neuwagens ansetzen muss.
Ich gehöre zu den Faulen, die keinen Fahrtenbuch führen. Wir fahren dafür zu wenig. Und daher neige ich mittlerweile auch dazu, mir zu überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, den Wagen geschäftlich zu führen. Meine Leasingrate (inklusive LSZ) liegt unterhalb von dem 1%-Privatanteil, da ich den Wagen als JaWa geleast habe. Und mein StB sagt, ich muss USt. auf den Privatanteil abführen. Jedoch ist da auch wieder irgendeine Rechnung mit dabei, dass es nicht genau 1% vom BLP ist, auf die ich die USt. abführe, sondern irgendein Kuddelmuddel. Deutsches Steuerrecht halt - das versteht eh kein Mensch.
Gebrauchtwagen + 1% ist in der Tat nicht sonderlich attraktiv. Alternativ könnte man aber auch einfach privat leasen und - zumindest bis zu 50% Nutzung - die geschäftlichen Fahrten auf KM-Basis wiederum erstatten und dieses auf der Kostenseite einbringen. Ob das am Ende des Tages günstiger ist, müsste man wohl mal ausrechnen.
Zitat:
@cypher2006 schrieb am 17. Juli 2015 um 07:39:08 Uhr:
Zitat:
@hgbendler schrieb am 17. Juli 2015 um 07:28:30 Uhr:
auch zu bedenken ist, dass dieser "Geldwerte Vorteil" , also die Einnahme 1200/Monat , der Umsatzsteuer unterliegt. Also 19% plus.
das stimmt m. W. nicht. Ich hab noch nie die Umsatzsteuer auf die 1% aufschlagen müssen. Das war zwar mal bei den OFD`en im Gespräch kam aber nicht. Promex hat schon recht, die 1% Regelung frisst den Steuervorteil fast auf.
Umso besser die Leasingrate umso höher kann die Steuerlast sein. Mein F10 BLP 90.000€, Leasingrate 1070€, ein aktuell angefragter F06 BLP 118.000€ Leasingrate 1007€, mit 1% zu versteuern ist immer der BLP.
Der geldwerte Vorteil wird 1% + 19% USt als Privatentnahme gebucht. Die 1% stehen als fiktive Einnahme in der EÜR. Man kann dann noch die von der Finanzverwaltung geduldete Regelung von 80% steuerpflichtig und 20% steurgrei wählen, um die Umsatzsteuer zu minimieren. Aber Umsatzsteuer ist in jedem Fall fällig, sofern es sich um keinen Kleinunternehmer handelt.
Gegen die abzuführende Umsatzsteuer kann man natürlich die Vorsteuer aus den Kosten geltend machen.
kann sein, ich kann keine Vorsteuer geltend machen (Freiberufler), daher wohl keine 19% auf die 1%.
Bin ebenfalls Freiberufler, nutze die 80/20-Regelung und bin doch vorsteuerabzugsberechtigt.
Sofern keine Kleinunternehmenregelung sind wir FB es doch alle, oder?
Zitat:
Der geldwerte Vorteil wird 1% + 19% USt als Privatentnahme gebucht..
Nochmal Umsatzsteuer, obwohl es um den Bruttolistenpreis geht? Welche Logik hat das denn? Man kann dann nicht den Nettopreis nehmen?