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Der etwas andere Winterreifen-Thread

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 11:47

Hallo zusammen,

über Sinn und Unsinn von Winterreifen wurde ja schon viel geschrieben, aber den Artikel finde ich echt Hammer:

Ordnungshüter ohne Winterreifen.

Schreiben die sich ihre Knöllchen gleich selber?

Oder verhaltn sie sich korrekt und rücken zu Fuß aus wenn es schneit?

Beste Antwort im Thema

Bla bla bla.... "Resi no a Seidl"... willkommen am Stammtsich (der Extremsituationsspi****) :p

 

http://www1.adac.de/.../tab.asp?ComponentID=229299&SourcePageID=229332

Die Zeiten, in denen Allwetterreifen kacke waren sind lange vorbei - manche Modelle sind selbst Winterreifen von Markenherstellern ebenbürtig oder sogar tlw. überlegen - von dem Winterspitzenmaterial von vor 10 Jahren red ich gar nicht und da waren auch alle schon happy damit (zudem ja auch die Fahrzeuge heute technisch weiter sind, zusätzlich..).

Manchmal kann ich nur noch schallend lachen - einige Spezialisten trauen sich ohne 16 Airbags, ESP/ASR/Tralala, Satnotrufsystem, autom. Aschenbecherlöschanlage uind eigene Intensivstation im Kofferraum gar nicht mehr in ein Auto steigen bzw. definieren alles darunter als Galgenstrick? Ich würde da mal versuchen, den Boden der Realität wieder zu erreichen... :)

 

Nicht zu vergessen - so ein Cop hat ja auch seine Fahrtrainings und wer es kann... der bekommt nicht wegen jedem Rutscherle einen Herzinfarkt bzw. kachelt nicht aus Ratlosigkeit ob dessen was nun zu tun oder zu lassen ist in den Acker.

 

Vorgeschrieben sind 1,6mm - bei mir und im Firmenfuhrpark fliegen Reifen bei 4mm runter (gibts dann für ne Kiste Schneider und ein halbes Spanferkel dann zu haben), schlicht weil drunter nur noch eine "Trockenfunktion" gegeben ist... wenn man wirklich fährt.

"Bei mir gibts nur 1x Schnee, dann lass ich den Wagen eben stehen oder ich wohn in der Stadt" ist etwa so sinnig wie:

"Ich trag nur Braincaps, weil man fällt ja eh kaum hin und ich fahr nur 50" ...fehlt nur noch "Wenn ich hinfalle, setz ich vorher noch einen Arai Helm auf" :p Halloooo... der Punkt ist nicht wie oft, sondern ob... und das Wenn bei Wann kann man sich tlw. nicht aussuchen ;) > immer Arai o.ä. auf dem Mopped. > Wintertaugliche Reifen im Winter ;)

 

Trotzdem sehe ich diese Aktion stinkig - die Rennleitung sollte einfach das beste Material haben, in jeder Hinsicht. Und ein Staat, der dem Finanzwesen mit seiner Leasingscheißidee oder Banken mit hunderten Milliarden einen Amigogefallen erweisen kann... der sollte für die Executive die vglw. Peanuts für Topmaterial doch aufbringen - allein um wenigstens noch minimal das Gesicht zu wahren. DAS ist imho der eigentliche Aufreger an der Gschicht... :(

Drecksladen, verlogener. *grmbl*

 

Nebenbei - in einem Stau Fußgänger zu spielen ist in etwas so idiotisch wie in einer Rettungsgasse Meter wett zu machen - man kann nämlich auch von Rettungswagen, Abschleppern etc. überfahren werden :rolleyes:

Da sind schlicht ZWEI Idioten aufeinander getroffen?

 

 

 

 

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71 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Hallo zusammen,

über Sinn und Unsinn von Winterreifen wurde ja schon viel geschrieben, aber den Artikel finde ich echt Hammer:

Ordnungshüter ohne Winterreifen.

Schreiben die sich ihre Knöllchen gleich selber?

Oder verhaltn sie sich korrekt und rücken zu Fuß aus wenn es schneit?

IMHO ist dein Posting totaler Unsinn. Hast du überhaupt gelesen, was du da verlinkt hast? Die handelsüblichen Allwetterreifen gelten vor dem Gesetz als wintertauglich, d.h. nix mit Strafzettel usw.. Dass Winterreifen aus techn. Sicht gerade in Gegenden mit höherer Schnee-/Eiswahrscheinlichkeit sinnvoller wären, ist ein völlig anderes Thema.

notting, im Süden mit Allwetterreifen unterwegs (der Händler hat mir allerdings davon abgeraten, damit in Skigebiete zu fahren, Gründe siehe oben).

Ganzjahresreifen mit M+S Kennung werden aber als Winterreifen anerkannt, somit brauchen sie sich auch keine knöllchen Schreiben wenn sie die Straße blockieren.

am 2. Januar 2010 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von notting

...

Die handelsüblichen Allwetterreifen gelten vor dem Gesetz als wintertauglich, d.h. nix mit Strafzettel usw..

...

Hallo,

§ 2 STVO spricht von "geeigneter Bereifung". Dabei ist es egal. wie die Bereifung beschriftet ist.

Wer mit einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Bereifung liegen bleibt oder andere behindert, hat keine geeignete Bereifung auf seinem Fahrzeug und verstößt gegen § 2 STVO!

Grüße von N.N.

am 2. Januar 2010 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Ganzjahresreifen mit M+S Kennung werden aber als Winterreifen anerkannt, somit brauchen sie sich auch keine knöllchen Schreiben wenn sie die Straße blockieren.

Hallo,

§ 2 STVO spricht von "geeigneter Bereifung". Dabei ist es egal. wie die Bereifung beschriftet ist.

Wer mit einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Bereifung liegen bleibt oder andere behindert, hat keine geeignete Bereifung auf seinem Fahrzeug und verstößt gegen § 2 STVO!

Grüße von N.N.

Besser für Kriminelle mit Winterreifen. So machen die verfolgenden Streifenwagen in jeder Kurve einen Abflug:cool:

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

 

IMHO ist dein Posting totaler Unsinn. Hast du überhaupt gelesen, was du da verlinkt hast? Die handelsüblichen Allwetterreifen gelten vor dem Gesetz als wintertauglich, d.h. nix mit Strafzettel usw..

Bei deiner Ausführung vernachlässigst du aber die 4mm Profiltiefe. Unter 4mm gilt dein Allwetterreifen (auch mit M+S Kennzeichen) nicht mehr als Winterreifen.

Da aus Kostengründen auf Winterreifen verzichtet wurde, können wir mal davon ausgehen, das Allwetterreifen mit weniger als 4 mm Profil nicht gegen neue getauscht werden, um im Frühjahr zurück zu wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von nn6591

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Ganzjahresreifen mit M+S Kennung werden aber als Winterreifen anerkannt, somit brauchen sie sich auch keine knöllchen Schreiben wenn sie die Straße blockieren.

Hallo,

§ 2 STVO spricht von "geeigneter Bereifung". Dabei ist es egal. wie die Bereifung beschriftet ist.

Wer mit einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Bereifung liegen bleibt oder andere behindert, hat keine geeignete Bereifung auf seinem Fahrzeug und verstößt gegen § 2 STVO!

Grüße von N.N.

M+S-Symbol drauf heißt aber AFAIK "im Winter geeignet". Die StVZO setzt anscheinend M+S-Reifen mit Winterreifen gleich, Ganzjahresreifen werden dort nicht erwähnt.

Das mit der Profiltiefe im Winter scheint aber plausibel zu sein.

notting

Ich denke mal, daß die Gerichte hier spätestens dann für Klarheit sorgen werden, wenn auf Grund der Spar-Bereifung die ersten Streifenwagen in Unfälle mit Personenschäden verwickelt sein werden.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Bei deiner Ausführung vernachlässigst du aber die 4mm Profiltiefe. Unter 4mm gilt dein Allwetterreifen (auch mit M+S Kennzeichen) nicht mehr als Winterreifen.

Ach, steht bitte wo? :confused:

Es ist noch unklar was konkret unter "geeigneter Bereifung" zu verstehen ist. Üblich wird Winterreifen mit M&S gleichgesetzt (auch in der StVZO), das Logo tragen auch Ganzjahresreifen oder sogar diverse chinesische Sommerreifen.

Im norddeutschen Flachland halte ich die Wahl von Ganzjahresreifen für sinnvoll. Da hat es kaum Schnee, dafür unzählige Tage mit deutlichen Plusgraden im Winter.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Bei deiner Ausführung vernachlässigst du aber die 4mm Profiltiefe. Unter 4mm gilt dein Allwetterreifen (auch mit M+S Kennzeichen) nicht mehr als Winterreifen.

Ach, steht bitte wo? :confused:

Es ist noch unklar was konkret unter "geeigneter Bereifung" zu verstehen ist. Üblich wird Winterreifen mit M&S gleichgesetzt (auch in der StVZO), das Logo tragen auch Ganzjahresreifen oder sogar diverse chinesische Sommerreifen.

Es gibt gesetzliche Regelungen für die Mindest-Profiltiefen von Sommer- (1,6mm, ADAC empfiehlt aber je nach Reifenbreite 2-2,5mm) bzw. Winterreifen (4mm). Ein entspr. gekennzeichneter Ganzjahresreifen gilt als Winterreifen. Ergo kommt die 4mm-Regelung zur Anwendung. Ein Winterreifen mit weniger als 4mm Profiltiefe darf aber nicht mehr verwendet werden, ergo erlischt auf jeden Fall seine Wintertauglichkeit.

notting

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Ach, steht bitte wo? :confused:

 

Gruß Meik

Hier

am 2. Januar 2010 um 12:52

Und wo steht jetzt bitte dass die Polizei mit ihren Allwetter-Reifen in Schleswig-Holstein mit weniger als 4mm Profiltiefe rumfährt??

 

Das ist doch nichts als eine haltlose und dreiste Behauptung einiger Spinner hier!

 

Polizeiinspektionen habe eigene KFZ-Mechaniker bzw. KFZ-Partnerwerkstätten die stetig die Verkehrstauglichkeit der Polizeifahrzeuge prüfen und gewährleisten!

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Und wo steht jetzt bitte dass die Polizei mit ihren Allwetter-Reifen in Schleswig-Holstein mit weniger als 4mm Profiltiefe rumfährt??

Das ist doch nichts als eine haltlose und dreiste Behauptung einiger Spinner hier!

Soweit richtig.

Zitat:

Polizeiinspektionen habe eigene KFZ-Mechaniker bzw. KFZ-Partnerwerkstätten die stetig die Verkehrstauglichkeit der Polizeifahrzeuge prüfen und gewährleisten!

Vor Jahren habe ich im TV aber schon ganz was anderes gesehen: Unerlaubte Mischbereifung und abgefahrene Reifen inkl. Kommentar des Polizisten, dass er sich ganz dringend die finanziellen Mittel wünscht, um diese Probleme beseitigen zu können.

notting

Die 4mm sind gesetzlich nur in Österreich verankert.

Ob EIN Gericht hier in D einen Winterreifen mit 3 oder 2,5 oder 1,7 mm nicht mehr als geeignet ansieht - nun da darf sich jeder sein individuelles Urteil abholen. :D

Jeder wie es ihm gefällt bis was passiert.

Daher macht man sich eben eigene Regeln, die deutsche Post sieht bei ihren Allwetterreifen auf den Opel Vivaro von 01.11. bis 15.03. die Verschleißgrenze bei 4 mm. Übrige Zeit bei 1,6 mm. Wobei ich die 1,6 mm schon grenzwertig finde. :rolleyes:

@zxcoupe:

Ja, sicher man prüft die Polizeiautos - ABER auch da gibts wie bei der Post (siehe oben) eben Aufträge der Inspektion und darüber aber noch Vorgaben und Wartungsverträge.

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