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Der Gang vor´s Gericht - den Gebrauchtwagenhändler verklagen!

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 9:31

Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,

meine Freundin hat sich Anfang Oktober einen Gebrauchtwagen für 2.000 € inkl. neuen TÜV gekauft.

Schon nach kurzer Zeit bemerkten wir, das irgendetwas an dem Auto faul ist. Wir suchten eine KFZ-Werkstatt auf, die folgende Mängel feststellte.

- beide Querlenker defekt

- Domlager defekt

- Bremsen vorne und hinten

- Technik (Sitzheizung, Heizung, Temparaturanzeige, Lüftung fiel aus, elektr. Spiegel defekt)

- Gurtrückholer defekt

- Flüssigkeit im Kofferraum

Daraufhin schalteten wir einen Anwalt ein und schilderten ihm den Vorfall. Wir legten ihm beide TÜV-Berichte vor. Der erste wies reichliche Mängel auf, der zweite kurioserweise gar keine mehr (ein Schelm, wer böses denkt). Der Anwalt kontaktierte daraufhin den Händler, schilderte ihm den Vorfall und bat ihn um Nachbesserung. Prompt erhielten wir eine Antwort des Händlers, in der er uns mitteilte, dass er nicht nachbessern würde, da er als Beweis für ein „mängelfreies“ Auto ja den TÜV-Bericht hätte. Da der Händler laut BGB § 434 in den ersten sechs Monaten nachweisen muss, das die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorlagen, gingen wir einen Schritt weiter und drohten, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Daraufhin berief sich die Gegenseite noch einmal auf den TÜV-Bericht und meinte allen Ernstes, dass seit des Kaufs vor zwei Monaten bereits „etliche Kilometer“ gefahren wurden (es waren gerade einmal 3.000!)und diese erst dann aufgetreten sind. Des Weiteren wären sie nur bereit, dass Auto für einen Betrag von 1.300 € zurückzunehmen (wie auch immer sie auf diesen Betrag kommen). Unser Ziel – und das ist auch vollkommen gerechtfertigt – ist es, den Kaufpreis in Höhe von 2.000 € zurückerstattet zu bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Es geht nicht darum, Profit aus der ganzen Angelegenheit zu schlagen, sondern lediglich ums Recht und ums Prinzip. Nach intensiver Beratung mit dem Anwalt werden wir nun zunächst versuchen, mindestens 1.800 € zu erhalten, da das immerhin etwas wäre und das Risiko, vor Gericht zu verlieren und ggf. nichts zu erhalten, zu groß wäre. Ebenfalls forderte der Anwalt die Gegenseite auf, das Fahrzeug auf Grund der Fahruntüchtigkeit bei meiner Freundin abzuholen. Können wir uns mit der Gegenseite nicht auf 1.800 € einigen, gehen wir aufs Ganze und werden den Vorgang gerichtlich klären lassen müssen, da 1.300 € einfach nur lächerlich sind.

Meine Meinung dazu ist, dass es heutzutage nicht allzu schwierig, auf gewissen Wegen die begehrte TÜV-Plakette zu ergattern. Des Weiteren stellte der TÜV auch nicht ALLE Mängel eines Fahrzeugs fest. Es ist auch überhaupt nicht auszuschließen, dass der Händler vor dem zweiten Besuch beim TÜV neue Teile eingebaut hat, und sie anschließend wieder ausgebaut hat. Es ist ja wirklich erstaunlich, dass im ersten Bericht unzählige Mängel festgestellt wurden und im zweiten Bericht nicht mal mehr einer erkannt wurde. Ich glaube auch nicht, dass der TÜV diese zahlreichen Mängel bei der zweiten Überführung einfach mal so übersehen hat. Vielweniger glaube ich, dass diese Mängel durch die 3.000 gefahrenen Kilometer aufgetreten sind.

Was glaubt ihr? Wie seht ihr die Chancen bei einem möglichen Gang vor das Gericht?

 

Beste Antwort im Thema

Was ist es denn eigentlich für ein Auto? Es soll ja auch Unterschiede bei der Zuverlässigkeit geben.

Tja, tut mir ja wirklich leid. Bei einem Auto in der 2000€-Klasse sollte man einkalkulieren, daß Reparaturkosten auf einen zukommen (können). Und bei 3000 gefahrenen Kilometern können meines Erachtens alle beschriebenen Defekte auftreten. Meine Handbremse war vor 500 km auch noch völlig in Ordnung. Jetzt ist sie kaputt.

Ach... wie schreibe ich es nur, ohne irgendjemanden auf den Schlips zu treten? Manchmal hilft es, wenn man miteinander redet (Käufer mit Verkäufer). Da wäre vielleicht das eine oder andere noch möglich gewesen (vielleicht Austausch der defekten Teile ohne Berechnung der Arbeitsstunden). Klar ärgert man sich, wenn man etwas Gebrauchtes (!!!) gekauft hat und dann auch noch Folgekosten hat.

Und das erzählt man dann im Freundeskreis und da ist immer mindestens einer dabei, der sofort die Worte abzocken, Anwalt, Betrug, Garantie, u.ä. herauskrakeelt. Und "genau... der hat ja recht... das lass ich mir nicht gefallen... dieser linke Verkäufer... Morgen geh ich zum Anwalt..."

Lange Rede, kurzer Sinn:

1. Ein Gebrauchtwagen ist kein Neuwagen.

2. Reden ohne Drohgebärden führt manchmal zu erstaunlichen Ergebnissen.

3. Reden mit Drohgebärden führt in der Regel zu Sturheit.

 

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@ Sternfahrer88

Hier kann beim besten Willen keine Rechtsberatung erfolgen, auf die es allerdings in letzter Konsequenz hinauslaufen würde. Du wirst anwaltlich beraten und solltest auch auf diesen Rat hören, auch was einen gerichtlich Erfolg oder Misserfolg anbelangt.

Wegen Recht und Prinzip einen Rechtsstreit zu beginnen will wohl überlegt sein. I.d.R. bedient man hier nur das eigene Wohlbefinden.

Wegen einem Streitwert von ca. € 2.000,00 vor Gericht gehen? Stehen da Kosten (im Worst Case 2 Anwälte zzgl. Gerichtsgebühren) und Nutzen im Verhältnis, auch wen man nicht obsiegt?

Meine Meinung (als Laie!!)

Nur wenige Mängel an einem Auto sind absolut, vieles ist in einem Graubereich, man kann den Mangel mehr oder weniger schlimm sehen.

Beim TÜV gehts immer um den aktuellen Zustand. Ab wann ist ein Querlenker ausgeschlagen? Wenn er grade noch so geht, dann geht er jetzt noch! Auch wenn abzusehen ist, dass er nicht mehr lange hält.

Selbes bei vielen anderen Sachen (Bremsen,...)

Wenn ihr den Wagen zurückgeben könnt, müsst ihr doch eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Dazu kommen dann noch die Kosten für Anwalt und Gericht (ungewisser Ausgang??)

Ich sehe hier zwei Optionen für euch:

1) Den finanziellen Schaden so klein wie möglich halten. Den Ärger runterschlicken und das Rücknahmeangebot des Händlers akzeptieren, vielleicht lassen sich ja noch ein oder zwei Hunderter nachverhandeln. Alternativ die Mängel selbst beheben (lassen).

2) Um jeden Preis (im wahrsten Sinne des Wortes) sein "Recht" durchsetzen wollen. Dabei durch Anwalts und Gerichtskosten noch zusätzlich Geld ausgeben und Zeit investieren, und dann möglicherweise vor Gericht unterliegen, bzw. nur einen Teil erhalten (Vergleich). Dann erst recht ärgern.

In jedem Fall daraus lernen und beim nächsten Kauf eines Autos in der Preisklasse (wobei das auch bei teureren so sein kann) bei einem windigen Händler vor dem Kauf das Fahrzeug selbst von unabhängiger Stelle überprüfen lassen! Speziell wenn es schon Verdachtsmomente wie die zwei unterschiedlichen TÜV Berichte gibt und man sich selbst bei Autos nicht auskennt.

Ich wünsch euch trotzdem einen schönen Tag,

Elwood

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 10:14

Die Anwaltskosten und Gerichtskosten wären nicht das Problem, da meine Freundin glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung hat mit einer Selbstbeteiligung von 150 €. Vllt. hat jemand im Forum bereits ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gemacht und könnte davon berichten.

Es hört sich ein wenig danach an, dass Du die Angelegenheit gerichtlich klären lassen möchtest.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 10:26

Wenn die Gegenseite sich auf 1.800 € einlassen würde, wäre das ja noch in Ordnung. Aber 1.300 € wären beim besten Willen ein Witz. Sollten die Angelegenheit sich gerichtlich klären lassen, und ein "neutraler" Gutachter eingeschaltet werden, der feststellen kann, dass die Mängel bereits seit länger Zeit vorlagen, sehen die Chancen garnicht so schlecht aus, meinte der Anwalt.

Übernimmt die RSV denn jeden Fall einfach so, oder schätzt die erst die Erfolgsaussichten ein und entscheidet dann ob sie die Kosten übernimmt?

Wenn das so wäre, habt ihr den Fall der Versicherung schon vorgetragen?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Da hilft unsere Einschätzung nicht viel weiter.

Dass man auf das Vorhandensein einer bestandenen Hauptuntersuchung nicht viel geben kann, ist auch keine neue Erkenntnis. Nicht sicherheitsrelevante Details werden dabei erst gar nicht geprüft. Besser ist es, bei Autos dieser Kategorie ein Gebrauchtwagengutachten in Auftrag zu geben.

Wenn so viele Einzeldefekte vorliegen, könnte der Richter davon ausgehen dass euch das eine oder andere auch vorher schon hätte auffallen müssen und daher wirklich erst nach dem Kauf entstanden ist. Bei einigen Punkten könnte er auch von altersbedingtem Verschleiß ausgehen. In diesem Fall wird für euch bestenfalls ein Vergleich herausspringen. Ob dieser dann den Aufwand rechtfertigt kann keiner absehen...

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 10:31

Die Versicherung weiß bescheid. Es würden lediglich 150 € Selbstbeteiligung anfallen. Aber klar ist auch, dass bei einer Prozessniederlage meine Freundin garnichts wiederbekommen würde. Deswegen wägen wir ja derzeit noch ab ob der ganze Aufwand dem Ertrag gerecht wird.

am 7. Januar 2014 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Sternfahrer88

Die Versicherung weiß bescheid. Es würden lediglich 150 € Selbstbeteiligung anfallen. Aber klar ist auch, dass bei einer Prozessniederlage meine Freundin garnichts wiederbekommen würde. Deswegen wägen wir ja derzeit noch ab ob der ganze Aufwand dem Ertrag gerecht wird.

Das muss jeder für sich entscheiden.

Ich bin z.B. bereit demnächst wegen 250€ vor Gericht zu ziehen. (natürlich auch mit RSV)

Zitat:

Original geschrieben von Sternfahrer88

..., und ein "neutraler" Gutachter eingeschaltet werden, der feststellen kann, dass die Mängel bereits seit länger Zeit vorlagen, sehen die Chancen garnicht so schlecht aus, meinte der Anwalt.

Dein Anwalt ist ein kluger Kaufmann. Jetzt auch noch einen Gutachter hinzuziehen. Pfüati Gott soll da Geld durch den Kamin geschickt werden. :confused:

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Zitat:

Original geschrieben von Sternfahrer88

..., und ein "neutraler" Gutachter eingeschaltet werden, der feststellen kann, dass die Mängel bereits seit länger Zeit vorlagen, sehen die Chancen garnicht so schlecht aus, meinte der Anwalt.

Dein Anwalt ist ein kluger Kaufmann. Jetzt auch noch einen Gutachter hinzuziehen. Pfüati Gott soll da Geld durch den Kamin geschickt werden. :confused:

Nunja, ein Gutachter, der vom Gericht beauftragt wird, könnte u.U. für etwas mehr Klarheit sorgen.

Ich denke, dass Du Dich innerlich bereits entscheiden hast....

auch nach meiner kann es nur um Minimierung des Schadens gehen. Die Gründe, so wie ich die Schilderung interpretiere:

Der eigene Anwalt ist sich offensichtlich nicht sicher eine Betrug nachweisen zu können und tendiert zu einem Vergleich, der dann auch die gefahrenen km berücksichtigt

von den aufgelisteten Mängeln:

- beide Querlenker defekt

- Domlager defekt

- Bremsen vorne und hinten

- Technik (Sitzheizung, Heizung, Temparaturanzeige, Lüftung fiel aus, elektr. Spiegel defekt)

- Gurtrückholer defekt

- Flüssigkeit im Kofferraum

dürfte sich der TÜV nur für die ersten drei interessiert haben.

Daß jemand Bremsen (was ist damit ? Scheiben ? Beläge ?), Domlager und Querlenker ein- und wieder ausbaut nur für den TÜV erscheint mir eher unwahrscheinlich. Wenn also die Plakette erschummelt wurde, dann wohl eher mit dem Auto im aktuellen Zustand. Alle drei Mängel sind jedoch üblicherweise Verschleißmängel, die über längere Zeit entstehen, dazu reichen 3000km zwischen TÜV und heute eher nicht. Diese Mängel bieten denn auch die Ansatzpunkte, die Verhandlungsposition bezüglich einer höheren Vergleichszahlung als 1300 € zu verbessern. Dabei hilft ggf. der Vorbesitzer weiter, das GENAUE Studium/Vergleich der TÜV-Berichte (welcher TÜV, unterschiedliche Prüfer ?, stimmen alle Daten/Angaben ? etc., im Verdachtsfall Gang zum 2.TÜV mit dem Bericht zum Abgleich mit deren Unterlagen) möglicherweise auch die Werkstatt in der das Fahrzeug vor der Übergabe an den Gebrauchtwagenhändler gewartet wurde. Also Fakten sammeln und den Anwalt damit füttern, denn jeder Anwalt ist nur so schlau wie sein Mandant ihn macht.

Die restlichen Mängel deuten darauf hin, daß Ihr Euch das Fahrzeug beim Kauf nur oberflächlich angeschaut habt.

Von der üblicherweise fälligen Vergleichsgebühr Eures Anwalts (falls kein Rechtsschutz) und der Differenz Vergleich zu Kaufpreis würde ich mich im Geiste schon mal verabschieden. Beim nächsten Kauf investiert Ihr besser eine gemessen daran erheblich kleinere Summe in eine gute Prüfwerkstatt.

Nicht nur für die ersten drei.

Bei einer Hauptuntersuchung von meines Schwiegervaters alten Escort wurde der Gurtaufroller (so heißt der ;)) beanstandet. Ausgebaut, war nur dreckig nach 16 Jahren, steht ja auch fast jeden Tag vorm Taubenschlag (Dreck), saubergemacht, wieder eingebaut, ging wie am ersten Tag, Plakette geklebt. Letztes Jahr im Februar.

Ich war vor einer Weile auf einem Schere/Spreizer-Lehrgang und von Autoliv (ein bekannter großer Hersteller von Rückhaltesystemen in Autos) hatten wir Sicherheitsgurte. Und der Ingenieur von denen, der die Gurte und Airbags erklärt hat, meinte auch, dass die fast ausschließlich dreckig sind und nicht irgendwelche Lager kaputt sind, oder dass die Aufroller verschleißen.

Und ansonsten, Ihr habt ein Auto für 2.000 Euro gekauft, das ist immer eine Wundertüte, wenn man in der Not zwei linke Hände hat.

Ich habe 4.000 Euro bezahlt, und ich hatte ein Vorschaltgerät unter Wasser. Mit dem haushaltsüblichen Werkstattequipment selbst ausgetauscht und Ruhe war.

Und mit den Dämpfern/Lagern, ja das ist wirklich so eine Sache. Mir wäre das vllt. aufgefallen, weil ich selbst viel unter Autos liege, nicht nur meinem.

Aber "defekt" ist halt so eine Sache.

Wenn ich zur HU fahre und mir verweigert einer die Plakette, weil er meint, mein Auspuff hält nur noch 13 Monate, ohne meine Nutzung und die Umstände zu kennen, dem wird zu Recht etwas gehustet.

Und weil die nur den Prüfzeitpunkt haben, sagen die oft, dass das passt... und die Verantwortung des technischen Zustandes liegt ja immer noch beim Halter.

Der Zustand des Fahrzeugs kann sich ja nach der Prüfung zwei Straßen weiter geändert haben - und daher kann man dem Prüfer kaum Vorwürfe machen. Außer vielleicht bei sehr auffälligen Dingen wie Beläge, die mit Metall bremsen, total eingelaufene Bremsscheiben, die nicht von zwei Mal 20 km fahren herrühren.

Aber eine Buchse, ein Radlager, sowas fährt sich heute gut und morgen fängt es an zu heulen. Hab ich schon an dem Sommer-Hutschefidel meiner Frau (Ford Puma) gehabt. Montag Ölwechsel, Probefahrt, alles super. Dienstag fährt sie los, vorne links heult das Radlager wie ein Nebelhorn und es summt im Lenkrad wie eine elektrische Zahnbürste in der Hand. Radlager im Internet bestellt und Freitag ausgetauscht.

So... wen will man da verklagen?

Letztendlich läuft's auf viel Gerede/Gezanke und einen Gutachter hinaus, der eine in alle Himmelsrichtungen verbiegbare Aussage generieren wird.

Also ich wäre da sehr vorsichtig. Obwohl meine RSV ohne Selbstbeteiligung ist. Denn meine Nerven bezahlt keiner.

Das nächste Mal einen Gebrauchtwagencheck machen lassen, evtl. beim nächsten "Tüv" um die Ecke.

Willigt der Verkäufer nicht ein oder druckst herum, Auto stehenlassen, anderen kaufen.

Gibt genug ehrliche Verkäufer und gute Autos, die von diesen Geiern in Verruf gebracht werden.

cheerio

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