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Der Hammer! Zahlungsaufforderung

Themenstarteram 21. Februar 2008 um 17:41

Heute bekam ich Post von meinem:)

Ich staunte nicht schlecht, was die von mir wollen, danach hab ich aber drüber lachen müssen, aber seht selbst:

Schreiben vom :):

Sehr geehrter Herr ****

sie hatten im Mai/Juni für ihr Fahrzeug, BMW 325ci Coupe - FG-Nr. ***** bei

Herrn XY Reifen bestellt, die wir über die Firma *** bezogen haben.

Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Herr XY Ihnen eine Rechnung un-

ter Einkaufspreis gestellt hat. Herr XY war dazu nicht berechtigt. Wir haben uns

inzwischen von ihm getrennt und bitten Sie, die beigefügte Rechnung über 199,02€

bis spätestens 31.03.2008

eingehend bei uns, auszugleichen.

Sie werden gewiss verstehen, dass wir aus kaufmännischen Gründen auf berechtigte

Forderungen nicht verzichten können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Morgen werde ich da mal vorbeischaun...

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125 Antworten

Das ist definitiv deren Fehler und du mußt nicht dafür haften.

Die handeln frei nach dem Motto, probieren kostet nichts.

am 21. Februar 2008 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von just2

Das ist definitiv deren Fehler und du mußt nicht dafür haften.

 

Die handeln frei nach dem Motte, probieren kostet nichts.

Genau so seh ich das auch... Ich würd auch nicht zahlen. Wenn die im Innenverhältnis scheiße bauen kann das dem Käufer egal sein...

bezahl es einfach,dann hast du deine ruhe..ist meine meinung....

Ein ähnliches Problem hatten wir mit unserer Außentreppe, es ging da um 1500 Euro. Wir haben denen deutlich gemacht das es so nicht geht. Am Ende gingen die Pleite... wir haben leichte Probleme mit der Treppe und können nichts mehr reklamieren.

www.123recht.de ins Leserforum mal stellen, dann hast Du Gewissheit

Zitat:

Original geschrieben von st328

bezahl es einfach,dann hast du deine ruhe..ist meine meinung....

Was? Die Rechnung ist ein dreiviertel Jahr her......und wenn der Mitarbeiter unter EK verkauft, kann der VK nix dafür....der Vertrag dürfte rechtmäßig zustande gekommen sein und damit ist es Pech für die Niederlassung.

Na, das ist tüpisch.

Anscheinend weiß die rechte Hand nicht, was die linke Hand macht.:D:D:D

Ich würde nicht bezahlen, aber ich würde dem Verkäufer erklären, das er auf das Geld lange warten kann.

Am sonsten zum Anwalt, wenn Rechtschutz besteht.

Themenstarteram 21. Februar 2008 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von st328

bezahl es einfach,dann hast du deine ruhe..ist meine meinung....

Eben mal 200 Euro zahlen? Das kann ich nicht aus kaufmännischen Gründen.

Ich hab den Preis ja ausgehandelt.

Auch meine Meinung: Nicht zahlen. Da würde ich nicht mal hinfahren sondern einfach einen freundlichen bis bestimmten Brief schreiben, daß Du nicht zahlst. Du hast eine Originalrechnung und der Kaufvertrag ist erfolgreich zustande gekommen und jeder hat seinen Teil des Vertrages gehalten. Ende. 

hallo,

da du ja eine gültige rechnung hast würde ich keinen cent bezahlen. So könnt ja jeder kommen wenn man etwas bezahlt hat und nach wochen später soll man nochmal zinsen zahlen oder wie?

mfg

ibo

grundsätzlich ist die lage so;):

eine beschränkung der vertetungsmacht im innenbereich ist möglich.

kommt es zu einem rechtsgeschäft und setzt sich dabei derjenige im außernverhältnis über die beschränkung hinweg, so is dies nicht dein haftungs-problem als dritter, sondern dann haftet er selbst.

------

dieses schreiben an dich ist schon stark unverschämt, abgesehen davon, dass kein anspruch gegen dich vorliegt, könte man fast, aber nur fast auf die idee kommen, dass der händler doppelt kassieren will.

Also die Rechnung musst du nicht zahlen. Allerdings wirst du dann beim :D unten durch sein, und du wirst warscheinlich nicht mehr gern gesehener Kunde sein.

Zitat:

Original geschrieben von John Connor

Also die Rechnung musst du nicht zahlen. Allerdings wirst du dann beim :D unten durch sein, und du wirst warscheinlich nicht mehr gern gesehener Kunde sein.

Naja, also bei mir wäre der Freundliche untendurch.

Man hat vor nem 3/4 Jahr nen Preis ausgemacht, ne Rechnung bekommen und bezahlt. Und dann bekommt man ne Nachforderung von fast dem halben Rechnungspreis....da hörts doch auf! Wenn das zeitnah passiert wäre und ein freundliches Telefonat stattgefunden hätte, wo ein Mitarbeiter die Situation erklärt, dann könnte man ja drüber nachdenken. Aber die jetzige Situation ist einfach nur arm meiner Meinung nach.

Wie stellen die sich das denn vor? Wenn du den Rabatt nicht bekommen hättest, hättest du die Reifen ja womöglich gar nicht da bestellt. Wäre ja noch schöner, wenn ich mich auf ein Angebot nicht mehr verlassen könnte, dass mir ein Mitarbeiter einer Firma macht - und so abwegig war der Preis ja nun wirklich nicht, dass du da irgendwelche Zweifel hättest haben müssen.

Ich denke auch, dass hier der Verkäufer haftbar gemacht werden kann, da er ja für den Schaden verantwortlich ist. Du als Kunde hast damit ja gar nix zu tun. Wär ja so, als würde mir mein Händler 10% Rabatt auf ein Auto bieten und dann ein paar Monate später 5000€ fordern...

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