1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Der legal / illegal Thread

Der legal / illegal Thread

VW
Themenstarteram 23. Juli 2005 um 10:03

Der legal /illegal Thread

 

Hallo,

In diesem Thread sollen alle Veränderungen die an einem Fahrzeug vorgenommen werden können eingestuft werden im Bezug auf die STVZO! Sprich es wird aufgelistet, was legal ist und wovon man lieber die Finger lassen sollte!

Legal: All die Umbauten und Veränderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen werden dürfen, ohne dass man dadurch die BE (Betriebserlaubnis) des Autos verliert! Dazu gehören Auch Veränderungen, die durch eine ABE (AllgemeineBetriebsErlaubnis / dazu bitte die Auflagen der ABE genau befolgen) oder E-Prüfzeichen abgesichert sind!

Legal, in Verbindung mit einer TÜV-Eintragung: All die Umbauten, die an einem Fahrzeug vorgenommen werden können, die aber erst durch eine TÜV-Eintragung nach §19 oder §21 STVZO legal werden! Nicht dazu zählen Gefälligkeitsabnahmen! Die TÜV-Abnahmen müssen vor einem deutschen Gericht standhalten!

Illegal: Alle Umbauten, bzw Veränderungen, die laut STVZO nicht zugelassen sind! Hierzu zählen Auch Umbauten, die den Anschein einer Legalität durch "Gefälligkeitsgutachten" haben!

Dieser Thread ist auch dazu gedacht, dass über das Thema selbst diskutiert werden kann! Lediglich aber nur um das Thema Legal oder illegal, alles andere gehört hier nicht in den Thread und wird als OT oder SPAM-Post angesehen! Solche Posts werden kommentarlos gelöscht und ziehen jeh nach Art des Posts eine Verwarnung nach sich!

Wichtig: Eine Aktualisierung der legal/illegal Listen wird nur dann vorgenommen, wenn dieser Punkt dann auch in dem Thread hier selber steht und einer von uns MOD's dies auch via PN mitgeteilt bekommt, was der Liste hinzugefügt werden soll! Ansonsten kann es recht schnell passieren, das evtl der eine oder andere Punkt übersehen wird und nicht mit in die Liste Aufgenommen wird!

Gruss thommen / MT-Team

Ähnliche Themen
32 Antworten
Themenstarteram 23. Juli 2005 um 10:03

Legal

- Rad/Reifen-Kombination (ABE)

- Scheinwerferwechsel (ABE / E-Prüfzeichen erforderlich)

Themenstarteram 23. Juli 2005 um 10:05

Legal durch TÜV-Abnahme

- Airbagdeaktivierung (Abnahme nach §21 STVZO)

- Chiptuning

Themenstarteram 23. Juli 2005 um 10:08

Illegal

- Leuchtmittel die nicht diesen Werten entsprechen (H1=55W ; H4=55W/60W ; H7=55W)

- Lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten/Bremsleuchten verändern/bearbeiten

- Unterbodenbeleuchtung (UBB)

- XENON-Licht in Halogenscheinwerfer umbauen

am 23. Juli 2005 um 10:17

wie siehts eigentlich mit UBB aus?

am 23. Juli 2005 um 10:19

verboten auch wenn bei ebay dransteht dass sie eine ABE haben

am 23. Juli 2005 um 10:23

Legal:

-Fußraumbeleuchtung, sofern diese am Türkontakt geschaltet ist.

-Tachoumbauten auf verschiedene Farben, sofern alles lesbar bleibt.

-Amaturenbretter aus anderen Fahrzeugen

-Böser Blick mit ABE

Legal durch TÜV-Abnahme:

-Sportlenkräder mit anderer Rad/Reifen Kombination

-Tieferlegungen mit Abnahme

Illegal:

-UBB trotz ABE

-Tönungen an der Front- und an den vorderen Seitenscheiben

am 23. Juli 2005 um 10:32

@Melfja: Fernlicht muß aber blau bleiben beim tachoumbau

Was häufig nicht beachtet wird:

Trotz ABE können Kombinationen aus Umbauten die BE erlöschen lassen!

Die ABEs gehen immer von einem unmodifizierten Fahrzeug aus!

Z.B. kann man eine Spurverbreiterung mit ABE haben und eine Tieferlegung. Beides ist jeweils per ABE zulässig, jedoch gemeinsam verbaut können die Räder schleifen.

Im Test der jeweiligen ABE steht auch meist (und gern überlesen ;)) drin, daß sie sich auf das Fahrzeug im Originalzustand bezieht.

Also Augen auf beim Eierkauf! ;)

PS: wäre dieser Thread nicht im Sicherheitsforum besser aufgehoben? Oder machen wir bei Opel, Mercedes, BMW, Audi... jeweils noch so einen auf? (nur so als Denkanstoß an den Threadersteller...)

am 23. Juli 2005 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von schneider.ms

@Melfja: Fernlicht muß aber blau bleiben beim tachoumbau

Und Blinker grün ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bigdog71

Und Blinker grün ;)

und Nebekschlusskontrolle Gelb :)

am 23. Juli 2005 um 12:15

Ausserdem sollte man das Gerücht aus der Welt schaffen, dass alles wo ein E-Prüfzeichen draufsteht unbedingt eintragungsfrei wäre.

Bei den Xenonscheinwerfern steht schließlich auch das E-Prüfzeichen drauf aber trotzdem darf ich sie nicht an meinen 2er Golf packen

das mit der tönung der vorderen seitenscheiben kann ich so nicht stehen lassen... cfc hat eine folie auf den markt die auch teilweise die vorderen seitenscheiben mittönt... nennt sich wave und wird mit gültiger abe geliefert... die tönung findet aber im nichtsichtfeld der vorderenseitenscheiben statt...

 

audi tt pedalaufsätze müssen an anderen fahrzeugen ausser einem tt eingetragen werden... wissen auch sehr viele leute nicht...

Ein gewisser Prozentsatz der vorderen Seitenscheiben darf ja auch mitgetönt werden.

Ne Unterbodenbeleuchtung kriegt man auch eingetragen, wenn diese nur als Einstiegsbeleuchtung funktioniert.

am 23. Juli 2005 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von hotte

Ne Unterbodenbeleuchtung kriegt man auch eingetragen, wenn diese nur als Einstiegsbeleuchtung funktioniert.

Trotzdem bleibt sie illegal, das ändert eine Eintragung auch nicht!

CU Markus

Deine Antwort
Ähnliche Themen