ForumGolf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Der TÜV und das Lenkrad

Der TÜV und das Lenkrad

Themenstarteram 11. Oktober 2002 um 9:16

Hi Leute !

Ich hab da mal ne Frage.

Da bei meinem Fahrzeug(Golf III) der TÜV mit seiner HU vor der Tür steht,frage ich mich ob er was gegen mein Lenkrad auszusetzten hat.

Da es leider nicht das originla Golf III Lenkrad ist aber auch von VW kommt.

Einen Eintrag im Fahrzeugschein habe ich nicht und Unterlagen sind ebenfalls nicht vorhanden.

Das ein Lenkrad eingetragen werden muß,wenn es nicht das originale ist ist mir schon bewußt aber es ist schließlich auch ein originales VW-Lenkrad halt nicht für den Golf III !

Eine Sichtbehinderrung auf die Instrumente ist nicht gegeben.So sehe ich das jedenfalls.

 

Ich hab da mal ein Bild gemacht .

Meint ihr der TÜV schickt mich dann gleich wieder weg ?

Ähnliche Themen
19 Antworten

Da wirst du wohl keine Probleme beim TÜV mit bekommen, da es von VW ist. Außerdem glaube ich kaum, daß der TÜV-Onkel das überhaupt bemerkt:D

Das ist doch ein Golf 3 Lenkrad wenn ich nicht irre....

Du bekommstz keiner Probleme, ich hab damals in meinem 2er auch das orignale Lenkrad gegen eines vom GTi getauscht und es hat nie jemand bemerkt !

Servus,

ich glaube kaum das es dem Tüv-Prüfer auffällt, außer Du hast eigenmächtig ein Airbag Lenkrad gegen ein normalo ohne getauscht.

Ich glaub eher, das dem Schlumpf andere Sachen interessieren!!!

Themenstarteram 11. Oktober 2002 um 9:39

Ich wollte ja schon den TÜV machen lassen aber der Reifenhändler der auch TÜV machen läßt,meinte er bräuchte alle Unterlagen und ABEs sowie für das Lenkrad !

Das hat mich stutzig gemacht vielleicht hat der Mann einfach keine Ahnung !

stimme meinen vorrednern zu. das checkt der nie im leben!

dann gehst halt zu nem anderen tüvler, wenn der reifenmann nicht will. gibt ja prüfer wie sand am mehr : )

Zitat:

Original geschrieben von Grendel

Ich wollte ja schon den TÜV machen lassen aber der Reifenhändler der auch TÜV machen läßt,meinte er bräuchte alle Unterlagen und ABEs sowie für das Lenkrad !

Das hat mich stutzig gemacht vielleicht hat der Mann einfach keine Ahnung !

Sag Deinem Reifenhändler seit wann man für´s Orginale Lenkrad ABE braucht.

Sobald ein Teil mal eingetragen ist muß man die ABE nicht mehr rumschleppen, außerdem kassiert diese der Tüv eh ein!!!

Themenstarteram 11. Oktober 2002 um 9:49

Ich binn mal schnell auf den Parkplatz gelaufen und habe mir dort die Länkräder von 3er angeschaut und die sind alle 4 speichig und sehen anderst aus !

Mein Lenkrad ist definitive kein Golf III Lenkrad und ist auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Aber ich denke mal ich fahre einfach zum TÜV und sage ihm nichts über das Lenkrad.Soller es doch selber merken wenn er was drann auszusetzten hat !

Danke für eure Antworten.Mit ihnen kann ich schon etwas leichter zum TÜV fahren. ;)

Seit wann zieht der TÜV eine ABE ein????

Purer Humbuk!!!

Zitat:

Original geschrieben von Jolinar

Seit wann zieht der TÜV eine ABE ein????

Purer Humbuk!!!

Servas,

einziehen nicht, aber einbehalten tut er die Dinger schon öfters!!!

Hatte schon mal einen regen Gedankenaustausch diesbezüglich mit einem Schlumpf!!!

War nicht bös gemeint.

Ein Tip am Rande:

Wechsle den TÜV! Hab bestimmt schon ein dutzend ABE-Sachen eintragen lassen, aber DAS ist mir noch nie passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Jolinar

War nicht bös gemeint.

Ein Tip am Rande:

Wechsle den TÜV! Hab bestimmt schon ein dutzend ABE-Sachen eintragen lassen, aber DAS ist mir noch nie passiert.

Servus,

habe ich nicht böse aufgenommen :)

Ich mußte den Typen auch erklären, wenn ich das Teil nun wieder abschraube oder ausbaue und verkaufen möchte, woher ich dann die ABE nehmen solle, wenn er sie einsackt!!!

in der regel ziehen die nur ein wenns eine auflage des gutachtens ist. das die ne abe einziehen is mir aber auch neu

He Leinad78, schon lange nix mehr gehört.

Wo sind die Bilder???

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Der TÜV und das Lenkrad