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Deutsche Post - keine Helmpflicht???

Themenstarteram 29. Oktober 2006 um 12:59

Hallo!

Wusste leider nicht, wo ich diese Frage stellen sollte, daher habe ich mich für das Sicherheits-Forum entschieden, da es überwiegend etwas mit Sicherheit zu tun hat.

In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass die Deutsche Post AG immer mehr ihrer Postboten bzw Briefzusteller mit Motorrollern ausstattet.

- Jedoch fahren diese alle ohne Helm. Daher meine Frage, ob die Bediensteten der Post von der Helmpflicht befreit sind????

MfG

Motoele

 

P.S.: Sicher keine lebensnotwendige Frage, aber interessiert mich mal.

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11 Antworten
am 29. Oktober 2006 um 13:01

Dann frag dich mal, ob auch 90% der LKW- und Kurierfahrer von der Anschnallpflicht befreit sind... ;)

Themenstarteram 29. Oktober 2006 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Dann frag dich mal, ob auch 90% der LKW- und Kurierfahrer von der Anschnallpflicht befreit sind... ;)

Jaja, schon klar.......aber die Post-Rollerfahrer haben nicht mal nen Helm dabei, also vielicht gibt es da ne Regelung bzw Ausnahme..Vieleicht weil es unzumutbar ist 8 und mehr Stunden am Tag einen Helm zu trageb??? Keine Ahnung

Gute Frage. Bei Motorrollern weiß ichs nicht, gabs zu meiner Zeit dort nicht.

Aber Zusteller mit Autos sind bei Fahrten von Haus zu Haus von der Anschnallpflicht befreit. Wer schnallt sich auch schon an, wenn er das Auto in 12 Minuten 9 mal ein paar Meter bewegt.

Themenstarteram 29. Oktober 2006 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Aber Zusteller mit Autos sind bei Fahrten von Haus zu Haus von der Anschnallpflicht befreit. Wer schnallt sich auch schon an, wenn er das Auto in 12 Minuten 9 mal ein paar Meter bewegt.

Höre da raus, dass du mal bei der Post beschäftigt warst, oder???

Aber gab es damals, z.B.. bei den alten Golf 2 nicht diese Gurte die an den Türen befestigt waren???? Und war dieses nicht damit verbunden, dass der Motor sich nur starten ließ, wenn das Gurtschloss geschlossen ist????

am 29. Oktober 2006 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Aber Zusteller mit Autos sind bei Fahrten von Haus zu Haus von der Anschnallpflicht befreit. Wer schnallt sich auch schon an, wenn er das Auto in 12 Minuten 9 mal ein paar Meter bewegt.

Aber dann doch hoffentlich nur für diese Strecken und nicht auch für die Fahrt über die Autobahn zum Briefzentrum o.ä.?

Also GLS-Fahrer und co. sind in 90% der Fällen nicht angeschnallt. Auch nicht die ganz jungen Fahrer, die es eigentlich besser wissen sollten. Finde ich schon erschreckend, zumal die ja eh ziemlich riskant fahren.

am 29. Oktober 2006 um 15:26

Im sogenannten Haus-zu-Haus-Verkehr sind Handwerker usw von der Anschnallpflicht befreit.

Die Helmpflicht ist nur bei C1-Rollern von BMWîrrelevant. Ansonsten müßen auf Rollern und Motorrädern die fahrer einen Helm tragen.

Zitat:

Original geschrieben von motoele

Höre da raus, dass du mal bei der Post beschäftigt warst, oder???

Aber gab es damals, z.B.. bei den alten Golf 2 nicht diese Gurte die an den Türen befestigt waren???? Und war dieses nicht damit verbunden, dass der Motor sich nur starten ließ, wenn das Gurtschloss geschlossen ist????

Richtig.

Wie es bei den Postgolfs aussah, weiß ich allerdings nicht. Was ich aber weiß, ist, dass die neueren Wägen (T5\Kangoo) keine Gurtpiepser haben, obwohl sonst Serienausstattung ;)

@ razor23

Natürlich nur im Haus zu Haus Verkehr. Bei den Anfahrten zum Zustellbezirk oder bei längeren Strecken innerhalb des Bezikrs besteht Anschnallpflicht. Auf der Autobahn so oder so.

Praktisch hält sich ein Teil dran und ein anderer nicht.

am 29. Oktober 2006 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von razor23

[...]Also GLS-Fahrer und co. sind in 90% der Fällen nicht angeschnallt. Auch nicht die ganz jungen Fahrer, die es eigentlich besser wissen sollten. Finde ich schon erschreckend, zumal die ja eh ziemlich riskant fahren.

Nicht nur dievon GLS. Auch zu meiner Zeit hatten die wenigsten von den Kurierkollegen (bin für Overbruck die Nachtlinie gefahren) den Gurt angelegt und sich einen ziemlich lebensmüden Fahrstil angeeignet.

Ich kann mich vom schnellen Fahren damals auch nicht freisprechen, besonders weil mein Renault getunt war. Aber unangeschnallt und so heizen wie die meisten? Nee!

Ich fühle mich irgendwie nackt, wenn ich im Auto sitze und nicht angeschnallt bin.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Richtig.

Wie es bei den Postgolfs aussah, weiß ich allerdings nicht. Was ich aber weiß, ist, dass die neueren Wägen (T5\Kangoo) keine Gurtpiepser haben, obwohl sonst Serienausstattung ;)

Die ersten T5 ja, ab einem gewissen Modelljahr ab Werk nicht mehr. Was man sowieso mit dem Diagnosegerät ein und ausschalten kann.

Gruß

Ercan

Interessant, bei uns kenne ich nur fahrräder mit elektrischem servomotor von der post.

Meiner erfahrung nach hat man als mitglied einer "grundversorgungsorganisation" praktisch sowieso ein wenig mehr spielraum, unabhängig von der gesetzeslage. Die post darf auch mitm fahrrad aufm fußweg fahren und ich unterstelle mal, das die alle älter als 8 sind. Ich hingegen musste mich als angehöriger eines privaten postdienstes mit der polizei herumstreiten wenn ich aufm fußweg gefahren bin. (und zwar mit beiden händen an den bremshebeln)

Oder hat von euch schonmal jemand ein nahverkehrsfahrzeug in einer allgemeinen verkehrskontrolle gesehen?

am 27. Oktober 2011 um 11:18

Hallo Zusammen,

Ich weß das die DP AG keinen Moped haben sondern pedelc (Fahrräder) und neu E Dreirad für die Zustellung.

Hier ein paar daten zum StVZO in Deutschland... wie ist es dann in Norwegen, belgien, NL usw.

— „Leichtmofa“ ( auch „E-Bike“ genannt ) mit Fahrrad- und Mofa-Merkmalen

• Höchstgeschwindigkeit 20 km/h ohne Mittreten ( mit sicherer Leistungsabregelung oberhalb 24 km/h )

• Leergewicht ohne Batterien : bis 30 kg

• TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich

• Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig ) wenn Fahrer/in nach dem 1.4.1965 geboren wurde

• keine Helmpflicht

• Motorleistung bis 500 Watt

• es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege

? „Pedelec“ EU-weit ein zulassungsfreies Fahrrad mit Motor-Unterstützung

• es ist keine TÜV- Begutachtung, Prüfbescheinigung oder die Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich

• Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nur bei Mittreten ( Tretsensor ist erforderlich )

• bis 6 km/h ist Mittreten nicht erforderlich =Anfahrhilfe

• im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeits-Begrenzung

• keine Helmpflicht

• Versicherungskennzeichen ist nicht erforderlich

• Motorleistung 250 Watt S1 ( = Dauerleistung des Motors; das ist nicht die Spitzenleistung, die ist etwa 10 min doppelt so hoch )

• es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege

 

? „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“

• Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h +10% Toleranz, Motorleistung bis 1 kW, im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

• Ausrüstungsanforderungen wie an ein Fahrrad + Wegfahrsicherung

• TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich

• Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

• Helmpflicht ( Fahrradhelm )

• es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege

? „Kleinkraftrad“

• Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung bis 4 kW

• TÜV- Gutachten oder EU-Musterzulassung und Einholung einer Betriebserlaubnis sind erforderlich

• Helmpflicht ( typengeprüft für Motorräder )

• Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig )

• Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

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