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Deutscher verursacht Unfall in der CH, angeblich keine Deckung
Vor einigen Monaten hat ein Deutscher Autofahrer mit seinem PKW in der Schweiz einen Auffahrunfall verursacht, das Unfallopfer, ein 2 Monate alter RX450h (CHF 133.000 Neupreis) sah übel aus.
Polizei hat den Schaden aufgenommen, Hergang klar und unbestritten. Fahrer wird bestraft, verliert Führerschein für die Schweiz und leistet Bussendepot.
Fahrer hatte keine grüne Versicherungskarte dabei, wurde dafür extra gebüsst (CHF 100).
Gutachten für Reparatur und Reparaturrechnung für erfolgte Reparatur (CHF 34.000) wurde der Versicherung zugesendet, Reparatur wurde aus eigener Tasche bezahlt da die CH VK-Vers. nicht bezahlte da ein ausländisches Fahrzeug beteiligt (grenzwertig aber bei dieser Gesellschaft leider normal, Vertrag danach sofort gekündigt).
Schmerzensgeld von CHF 10.000 wurde auch nicht gezahlt.
Keine Reaktion seitens der D Versicherung.
Als ein Anwalt hinzu gezogen wurde teilt die Versicherung nur mit dass bei diesem günstigen Online-Vertrag kein Schutz für Nicht-EU-Länder bestehe und man somit keine Zahlung leistet. Man verweist auf den persönlich haftenden Fahrer. CH, LI, AD sind ausgeschlossen.
Nun kommt es wie es soll: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid gegen den Fahrer erlassen, herausgefunden dass dieser ein Haus hat was dann wohl gepfändet wird da die Kosten zwischenzeitlich auf über CHF 56.000 angewachsen sind. Wegen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wurde Klage eingereicht.
Der Fahrer wusste angeblich davon nichts, nach eigener Aussage fährt er öfter in die CH (die nächsten 2 Jahre nicht mehr...)
Stimmt es wirklich dass es in DEUTSCHLAND Versicherungen gibt die Schweiz, Liechtenstein und Andorra AUSSCHLIESSEN? Ist das überhaupt so rechtens? Osteuropa ist ja bekannt, aber ein Nachbarland, zumal der Fahrer fast an der Grenze wohnt?
Denn wenn das so wäre müsste der Fahrer ja noch mit einer Anklage wegen Fahren ohne Versicherungsschutz rechnen und würde theoretisch in der CH zur Verhaftung ausgeschrieben falls er nicht vor Gericht erscheint.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tippexx schrieb am 9. November 2014 um 17:37:33 Uhr:
Märchenstunde.
nicht das erste mal bei diesem User........
Anstatt hier einfach mal eine Frage zu stellen, denkt er sich irgendwelche dramtischen
Geschichten aus, die nie und nimmer so stattgefunden haben können.
Ich bin mal gespannt, wann die erste Leiche auftaucht oder einer aufgehängt wurde,
weil er seine Versicherungsprämie aufgrund eines Zahlendreher auf ein falsches Konto
überwiesen hat.
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54 Antworten
Klar in basis tarifen werden oft Länder ausgeschlossen bzw sind aufpreis pflichtig. Hatte ich letztens erst ein tarif gesehen.
Hallo,
hier meine Einschätzung:
Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit regelmäßigem Standort im Inland (Deutschland) hat den Geltungsbereich des Grundgestzes; also Deutschland.
Die gesetzlichen Mindestdeckung muss sich daher (EU-Recht mal ausgeblendet) m.E. nur auf Deutschland erstrecken.
Auch EU-Recht, was zumindest hinsichtlich der Deckungshöhe (ges. Mindestdeckungssummen) schon "mitredet" wird Dir hier nicht helfen, da EU-Recht und Schweiz nun mal nicht in der EU liegt.
Wenn allerdings die entsprechende EU-Richtlinie zur Pflichtversicherung auch den Geltungsbereich regelt (das weiß ich nicht) würde ich hier noch einmal nachschauen.
Gruß Phaeti
Gruß Phaeti
Wenn dem so wäre, dann wäre es doch der absolute Hammer und widerspräche total allem "Europa- Gequatsche" der sogenannten Politiker!
Dann wäre man ja als deutscher Autofahrer in der Schweiz ebenso rechtlos wie als Deutscher in Polen oder in Deutschland, wenn die Polizei vor Ort keine Ahnung hat (es ist ja nicht nur die Autobahnpolizei auf den Straßen unterwegs).
Gibt es da überhaupt Auskenner?
Gerade die Schweiz habe ich immer als Durchfahrtland bevorzugt, weil die Öschis eh üble Abzocker sind.
Also- zuhause bleiben und zu Fuß gehen?
So habe gerade mal nachgeschaut: RICHTLINIE 2009/103/EG regelt nur die Mindestdeckung in den EU-Mitgliedsstaaten und das ist mehr als legitim; Schweiz wollte ja nicht in den Genuss des Übereinkommens kommen. Tut mir leid.
http://ec.europa.eu/.../index_de.htm
Naja, die CH ist nicht EU...
Ich habe mal grade auf meiner grünen Karte nachgesehen, da sind nur RUS und IR gestrichen beim CH-Fahrzeug.
Bei meinem D-Fahrzeug ist folgendes gestrichen:
PL, CY, CZ, BG, EST; GB, GR, H, HR, IRL, IS, LT, LV, M, N, RO, SK, SLO, PL, BIH, BY, IL, MA, MK, MNE, RUS, IR, SRB, TN, TR, UA wobei ich bei vielen Ländern noch nicht mal weis welche das sind. PL usw. sind ja EU!
Offenbar scheint dies nicht klar kommuniziert zu werden welche Länder erlaubt sind oder das es wohl aus Kostengründen ausnahmen gibt (in der CH sind die Auto-Preise und Reparaturen 4-5mal so hoch wie in D). Und wer schaut sich schon die grüne Karte an? Ein Blick sollte genügen um die Frage zu beantworten.
Mich erstaunt dieses Vorgehen aber sehr.
Habe gerade bei meinem Bike mal nachgesehen.
Gestrichen sind Marokko, Tunesien, Israel und Iran.
Für Zypern und Serbien gelten die üblichen Einschränkungen. Ansonsten ist alles versichert.
Die ja ach so schlechte Directline schließt beim Auto noch zusätzlich die Türkei aus. Also Schweiz, Ukraine, Moldawien und sonst noch so alles, kein Problem.
Man kann auch preiswerte Versicherungen wählen ohne billig versichert zu sein.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. November 2014 um 13:52:23 Uhr:
Bei meinem D-Fahrzeug ist folgendes gestrichen:
PL, CY, CZ, BG, EST; GB, GR, H, HR, IRL, IS, LT, LV, M, N, RO, SK, SLO, PL, BIH, BY, IL, MA, MK, MNE, RUS, IR, SRB, TN, TR, UA wobei ich bei vielen Ländern noch nicht mal weis welche das sind. PL usw. sind ja EU!
Bei mir ist der Geltungsbereich wie folgt definiert:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die auf Ihrer am Schadentag gültigen Grünen Karte verzeichnet sind.
Die Grüne Karte gilt aktuell für folgende Länder:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland sowie Zypern.
Also nix mit EU.
Die Länder stehen bei mir auch alle drauf, sind aber teils mit einen Kreuz durchgestrichen.
Bei meiner CH-Karte ist zusätzlich der Vermerk: Zypern nur GR-Teil, Türkei nur Europ-Teil.
Habe gerade mal nachgesehen, gegen einen Aufpreis von 60% der vollen Jahresgrundprämie kann eine Versicherung für weitere 50 Länder abgeschlossen werden, teils aber ohne TK und VK.
Die aktuelle VK gilt ohnehin nicht in Osteuropa, Balkan und GB.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. November 2014 um 13:17:54 Uhr:
Stimmt es wirklich dass es in DEUTSCHLAND Versicherungen gibt die Schweiz, Liechtenstein und Andorra AUSSCHLIESSEN? Ist das überhaupt so rechtens? Osteuropa ist ja bekannt, aber ein Nachbarland, zumal der Fahrer fast an der Grenze wohnt?
Intuitiv würde ich sagen, die können im Prinzip ausschließen, was sie wollen, solange es in den Versicherungsbedingungen klar formuliert ist.
Du schreibst, die grüne Versicherungskarte hatte der Unfallverursacher nicht dabei? Da liegt die Vermutung nahe, dass er nie einen Blick darauf geworfen hat. Unwissenheit hinsichtlich des Versicherungsumfangs kann böse enden, wie man hier ja sieht und würde ich regelmäßig in ein bestimmtes Land fahren, hätte mich der Versicherungsschutz dort erst recht interessiert.
Aber gut, nun ist es ja so wie es ist. Viel Glück für den Unfallfahrer, das ist sicher eine echt miese Situation und ich möchte nicht tauschen.
Interessieren würde mich, um welche Versicherung es sich handelt.
Zitat:
Interessieren würde mich, um welche Versicherung es sich handelt.
Mich auch.
Ich frage mich dennoch wieso man sich vor einer Fahrt ins Ausland nicht um die geltenden Bestimmungen kümmert.
Z. B. darf man ein Motorrad mit 150 PS für den A2 in Deutschland auf 48 PS drosseln, in anderen EU-Ländern wäre man mit einem solchen Motorrad aber illegal unterwegs. Da innerhalb der EU (ausser bei uns) ein gedrosseltes Motorrad ungedrosselt nicht mehr als die doppelte Leistung haben darf.
Bestimmt wissen das nicht alle Fahrer dieser Motorräder, es ist nur eine Frage der Zeit bis das zu Problemen führt.
Gibt es denn wirklich keine Instituion die in solchen Fällen zugunsten des Verursachers eingreift? In dem Fall dürfte es ja keine Absicht gewesen sein, sondern nur das übliche "Geiz ist Geil".
Zitat:
@martinde001 schrieb am 9. November 2014 um 13:17:54 Uhr:
Vor einigen Monaten hat ein Deutscher Autofahrer mit seinem PKW in der Schweiz einen Auffahrunfall verursacht, das Unfallopfer, ein 2 Monate alter RX450h (CHF 133.000 Neupreis) sah übel aus.
Polizei hat den Schaden aufgenommen, Hergang klar und unbestritten. Fahrer wird bestraft, verliert Führerschein für die Schweiz und leistet Bussendepot.
Fahrer hatte keine grüne Versicherungskarte dabei, wurde dafür extra gebüsst (CHF 100).
Abgesehen davon, dass ich es nicht für glaubwürdig halte, dass man in der Schweiz wegen eines gewöhnlichen Auffahrunfalls den Führerschein verliert, auch eine grüne Versicherungskarte benötigt man dort nicht.
Ich kann mir echt nicht vorstellen, das es in D ein K-Versicherer gibt, der die Haftpflicht in der Schweiz ausschließt.
Grüße
Klaus
Scheinbar ist hier wieder mal Märchenstunde.
Warum sollte die VK nicht bezahlen, nur weil ein deutsches Auto daran beteiligt ist?
Ich kenne mich jetzt zwar mit den Kfz Verträgen in der Schweiz nicht aus. Aber ich kann nicht glauben, dass diese Aussage stimmt.
Da die Schweiz dem Kennzeichenabkommen beigetreten ist, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für dieses Land analog der EU-Regelung Pflicht sein.
Ausnahmen (Ausschluss bei Fahrten in bestimmte "riskante" Länder) sind m.E. nur in der Kaskoversicherung möglich.