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Die Angst des Vectra-Fahrers in der Baustelle

Themenstarteram 9. November 2005 um 20:50

N'Abend alle miteinander.

Ich versuch mich jetzt auch einmal an einem dieser 'Reizthemen':

Folgende Situation: BAB 44, zweispurige Baustelle, rechte Fahrspur die üblichen Verdächtigen (LKW'S).

Linke Fahrspur in diesem Fall ein blauer Vectra. Davor gähnende Leere.

Die ersten 500m braucht er zum Aufschließen auf den ersten LKW. Die nächsten 2 KM fährt er links von dem LKW und etwa 5 m dahinter. Überholen traut er sich anscheinend nicht, rechts fahren will er entweder auch nicht, oder der Fahrspurwechsel stellt eine zu große Herausforderung für ihn dar. Oder, dritte Möglichkeit, er merkt nicht was er tut und das jemand vorbei will.

Das ganz bei Tempo 70, was der LKW halt so vor gibt.

 

Meine Frage hier an dieser Stelle:

-brav hinterher fahren (keine Reaktion auf erst dezenten, anschließend heftigen Einsatz der Lichthupe)?

- rechts überholen (ich geb's zu)?

Das hinterher fahren verkehrsrechtlich einwandfrei ist, ist mir klar, aber darf ich in einer Baustelle mit 60 rechts überholen oder muß ich mich aufs Anzeigen beschränken, wenn ich mich im gesetzlichen Rahmen aufhalten will?

Wie seht Ihr das?

casabinse

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73 Antworten

rechts vorbeifahren ;)

soweit ich weiß bis 80km/h erlaubt

wobei ich mir nicht denken kann das die Miliz den rechtsvorbeifahrenden rauszieht, sondern eher den Verkehrsbehindernden

Ich hab das jeden Tag auf der A2. Zwei Baustellen und immer wieder die gleiche Situation.

Meiner Meinung nach sind diese Fahrer einfach überfordert mit der Straßenführung und konzentrieren sich derart auf den LKW vor Ihnen das die nicht mal auf die Idee kommen hinter den LKW zu fahren.

Aber mein Verstand sagt mir immer wieder:

NICHT HUPEN

NICHT LICHTHUPEN

NICHT RECHTS ÜBERHOLEN

Die paar Minuten die man länger braucht schonen Nerven und Geldbeutel kann ich nur sagen.

Wer weis schon was passiert wenn plötzlich neben so einem Fahrer ein schnellerer auftaucht und versucht in die Lücke zu fahren die NUR 5 Meter lang ist??

Ihr kommt nur wirklich 2 minuten später an als wenn die Bahn frei wäre.

Aber wie gesagt ist nur meine persöhnliche Meinung.

Gruß

Goolsworld

Themenstarteram 9. November 2005 um 21:04

Die Baustelle auf der A2 ist aber verdammt lang.

Ausserdem ist'n Vectra nur 4,60 lang :D

casabinse

Erlebe ich auch öfters. Wenn sie nicht überholen und einfach dahinter hängen kommt bei mir Lichthupe+Hupe wenn er nicht reagiert zum Einsatz. Überholen kann man meist gar nicht weil sie oft nur 3-4m hinterm LKW hängen:D.

Bin auch der Meinung das ein rechts überholen bis 80km/h in einer Baustelle erlaubt ist.

Guten Abend

Das kostet Einen den Führerschein und ein paar €ueros wenn ihr rechts Überholt. Dann doch lieber wie Goolsworld geschrieben hat !

 

Gruß Tanzbaer100

@Goolsworld:

voll zustimm! Es gibt eh schon genug Hektik auf der Straße, einen Moment warten schadet echt nicht!

Ich handhabe das ähnlich, wer weiß was passiert, wenn man wen durch ein hektisches Manöver zu sehr verschreckt...

Lieber nicht...

Ameise

Moment, rechts vorbei? Da is doch der LKW, oder hast du dich rechts vorbeigemogelt und dann nach links rüber (bei 5m zwischen LKW und anderem Vectra ein wahres Kunststück ;-) )?

Ich würde auch erst mal hinterherfahren und dann mal dezent die Lichhupe benutzen und abwarten was passiert. Dann kann man ja eventuell mal die normale Hupe benutzen, aber bitte mit etwas Abstand, vielleicht ist der ja so im Gedanken, daß er irgendwas unvorhergesehenes tut (bremsen z.B.). Spätestens dann sollte er merken, daß er andere behindert und rechts rübergehen.

Inwieweit die Verwendung der (Licht)Hupe erlaubt ist kann ich aber leider nicht sagen, gegen ein dezentes Aufmerksamkeit erregen per Lichthupe aus sicherer Entfernung dürfte aber auch die "Rennleitung" :) nix haben.

Themenstarteram 9. November 2005 um 21:24

Das hier ist alles, was ich dazu im Katalog finden kann:

 

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte

 

Straftaten:

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)

Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte

 

Gibt es demnach keine abweichende Regelung für BAB Baustellen?

casabinse

ja- kenn ich zu genüge.

Diesen Leutenmuss geholfen werden ! ! !

1. wenn ich mich nicht traue zu überhohlen dann bleibe ich hinter.

2. Wenn ich hinter bleibe , bleibe ich RECHTS dahinter ! ! !

3. ich würde sie zur Prüfung schicken, denn sie sind total überfordert.

man sieht es immer wieder das Leute nicht her über ihr Fahrzeug sind ( 60zig Jährige... etc)

man gut das in Deutschland keine Waffen erlaubt sind..... :-))))

Themenstarteram 9. November 2005 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von jb79

Moment, rechts vorbei? Da is doch der LKW, oder hast du dich rechts vorbeigemogelt und dann nach links rüber (bei 5m zwischen LKW und anderem Vectra ein wahres Kunststück ;-) )?

_____________________________________________

Nun bitte nicht immer an den 5 m aufhängen, vielleicht waren es auch 10.

Da er weder meine hintere Stoßstange berührt hat, noch von der Bahn geflogen ist, hat es offenbar gepaßt und es war Platz genug.

Wenn es mit dem rechts überholen nun wirklich nicht erlaubt ist, fahren wir alle wieder brav hinterher und versuchen nicht ins Lenkrad zu beißen (wäre ja auch schade um das gute Stück).

Zitat:

Original geschrieben von bms1300

man gut das in Deutschland keine Waffen erlaubt sind..... :-))))

Nicht? Shit dann muss ich wohl wieder abrüsten:D.

Einspruch Euer Ehren

 

Tut mir leid Jungs, aber ich glaube:

Rechts vorbei fahren darf man nur bei Kolonnen. Und ein einzelner Vectra ist noch keine Kolonne; -auch wenn's ein laaaanger Caravan ist ;)

§7 besagt unter den Absätzen 2 und 2a

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Meines Wissens nach gilt als höchste Geschwindigkeit 80km/h bei einer Differenzgeschwindigkeit von max. 20 km/h.

(Kann mich aber auch täuschen ?!?)

Also: Nichts ist's mit rechts überholen eines Einzelnen; -

leider

Knuthson

http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0001.htm

http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0003.htm nummer 3

http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0002.htm nummer 2

http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0007.htm

hab mal bisserl rumgesucht bis max 80km/h ist es anscheinend erlaubt bei max. Geschwindigkeitsunterschied von 20km/h

http://www.gesetze.2me.net/stvo/stvo0005.htm nummer 5

Licht-Hupe oder Hupen kündigt im übrigen eine überholabsicht an, natürlich Sicherheitsabstand einhalten ;)

Edit

mal wieder zu langsam :D

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