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Die neuen Papiere und die "technischen Änderungen"
Hallo community,
wie Ihr sicher wisst, gibt es ab dem 01.10.2005 neue Papiere für unsere Fahrzeuge (Neufahrzeuge, rest Freiwillig).
Was bisher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißt, wird ab Herbst dieses Jahres Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) und Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief) heißen.
... Durch das neue Format und die Reduzierung des Datenumfangs sollen sich Erleichterungen ergeben. Änderungen der Fahrzeugtechnik mussten bisher im Fahrzeugbrief gebührenpflichtig korrigiert werden. Diese Korrekturen entfallen in Zukunft ...
...Beispielsweise wird nur eine der mit EG-Typengenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. per Einzelgutachten genehmigte Bereifung eingetragen. Nicht erforderlich ist dafür, dass die Bereifung tatsächlich auch am Fahrzeug montiert ist. Das gilt für Neuwagen und Gebrauchte gleichermaßen. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad- und Reifenkombination gewechselt werden können, ohne dass die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden muss. Es gilt aber nach wie vor, alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. Auch An- und Umbauten werden künftig nur noch im Teil I eingetragen...
(Quelle: wdr2.de)
Was bedeutet das jetzt für denjenigen, der seine neuen Felgen/Reifen (oder andere etw. Umbauten) eingetragen haben möchte und die neuen Papiere besitzt? Kann derjendige sich die 10,70€ bei dem StvoAmt jetzt sparen? Was passiert, wenn ich die "Zulassungsbescheinigung Teil I" mal verliere?
Freue mich über eine heitere Diskusionsrunde über die neuen Papiere...
*EDIT*
Hier der ganze Artikel:
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27 Antworten
Wir hatten letztens sogar schonmal darüber ein paar Beiträge. War aber in einem anderen Thread.
Interessanterweise haben weder die Zulassungsbehörden noch das KBA Informationen oder Ahnung, was da am 01.10 auf sie zukommt.
Unter Umständen kann es sein, dass alle Eintragungen, die jetzt in deinem Fahrzeugschein/Brief enthalten sind, entfallen, wenn du einen neuen Fahrzeugschein beantragst.
Desweiteren ist es zwar keine Pflicht die neune Dokumente zu bekommen, aber es ist Pflicht die neuen Dokumente zu nehmen, wenn du einen neuen Schein brauchst (z.B. wegen einer Eintragung).
Leider stimmt der Betrag von 10,70 Euro nicht mehr. Die Gebühren für einen neuen Schein werden am 01.10 auf 11,60 angeboben, da der neue Schein wesentlich mehr Sicherheitsmerkmale enthält, die teurer in der Produktion sind.
Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt was da am 01.10 kommt. Leider werde ich wahrscheinlich noch die ein oder andere Eintragung machen müssen. Dadurch werde ich wohl einen neuen Schein bekommen.
Eines steht für mich aber fest. Ich werde mir beglaubigte Kopien von Schein und Brief machen, bevor ich damit zum StVA gehe. Nur um auf Nummer sicher zu gehen. Man weiß ja nie, was nachher nicht mehr stimmt.
Insgesamt also nur Nachteile (in meinen Augen) auf die Sicherheitsfeatures bzw. die EU weite Kompatibilität könnte ich sehr gut verzichten.
Verstehe das mit den Eintragungen noch nicht. Woher soll den ein Polizist wissen, ob ich z.B. die Rad7Reifenkombination fahren darf? Wenn ich meine 15" Felgen eingetragen habe und im Winter nun mit 14" (original VW) fahren möchte, diese aber nicht original eingetragen sind, kann ich das ja tun. Denn woher soll der Prüfende den wissen das diese nicht eingetragen sind, er sieht ja nur die 15" Felgen. Oder was ist wenn ich 2 15" Felgentypen eingetragen habe?
Kann mir das einer erklären? Naja, da werd ich wohl demnächst die neuen Papiere bekommen, muss mir noch 15" Stahlfelgen für den Winter besorgen, oder brauch ich diese nicht mehr eintragen den es stehen die 15" Alus drin.
viel konnte man mir vor einigen tagen beim straßenverkehrtamt nicht sagen, aber:
es bleiben lediglich 2 reifengrößen in den papieren stehen, wenn man jetzt so ne arme sau wie ich ist, der 4 größen drin stehen hat dann siehts halt bei der nächsten kontrolle lustig aus auf den strassen
lol, na da bin ich ma gespannt...
Muss die Tage auch noch ma aufs Landratsamt, weil mir die Heinis Felgen und Fahrwerk damals aus dem Brief nicht in den Schein übernommen haben, da krieg ich bestimmt auch das neue Zeug...
Wenn du dich beeilst und noch vor dem 01.10 da bist, dann nicht.
Unter www.KBA.de gibt es auch einige infos darüber.
Das gibt in jedem Fall chaos....
Zitat:
Original geschrieben von querys
Wenn du dich beeilst und noch vor dem 01.10 da bist, dann nicht.
Ups, stimmt, bin irgendwie davon ausgegangen wir hätten schon Oktober.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Eines steht für mich aber fest. Ich werde mir beglaubigte Kopien von Schein und Brief machen, bevor ich damit zum StVA gehe. Nur um auf Nummer sicher zu gehen. Man weiß ja nie, was nachher nicht mehr stimmt.
Und zusätzlich mitführen damit man in der Kontrolle alle Änderungen belegen kann!
Achtung, dieses Thema geht jeden an,
nicht nur Besitzer von getunten Fahrzeugen!
Ich war heute beim TÜV und hab mich dort sehr nett mit dem Prüfer unterhalten.
Dabei habe ich erfahren, dass der "neue Fahrzeugschein" etwas anders aussieht als der Bisherige.
OK, das ist nichts neues, denn wie die meisten wissen,
ist seit dem 1. Oktober ein neuer Schein und Brief gültig.
Weitere Infos hierzu findet Ihr auf folgender Seite => KBA (Kraftfahrt Bundes Amt).
Die PROBLEME bei dem ganzen:
- In der "Zulassungsbescheinigung 1" (ehemaliger Fahrzeugschein) ist nur noch ein 2-zeiliges Feld für die Reifengröße vor gesehen!
-
Die meisten Autos haben aber 2 verschiedene Reifengrößen (meist Sommer und Winter) von Werk aus freigegeben.
Dies gibt es ab sofort nicht mehr!!!
Wer jetzt also einen neuen Schein "beantragt" (Eintragung, Ummeldung, Umzug) bekommt lediglich eine Reifengröße eingetragen!
Weißt man den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle nicht direkt auf die zweite Größe hin,
wird diese nicht mit übernommen!
Eine nachträgliche Eintragung muss vom TÜV/Dekra geprüft werden,
ist also nicht ohne weiteres möglich!
-
- Alles was beim "alten Fahrzeugschein" unter Ziffer 33 steht wird nicht in den neuen Zulassungschein übernommen.
-
Man muss den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle expliziet darauf hinweißen,
die Fahrzeugänderungen welche unter Ziffer 33 eingetragen wurden in die neue "Zulassunglasungsbescheinigung 1" unter Ziffer 22 mit zu übernehmen!
Wird dies nicht gemacht, verfallen sämtliche Eintragungen,
AUCH die, welche von Werk aus bereits vorhanden sind (z.B. Anhängerkupplung, Last bei Steigung, geänderte Reifengröße, ...).
Da ich dies zu erst nicht glauben konnte,
hab ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigt =>
und dort wurde mir das oben genannte Vorgehen bestätigt!
Achtet also darauf, das ALLE Eintragungen des bisherigen Scheines in die neuen Papiere übernommen werden!
Für gewöhnlich darf man den alten Fahrzeugschein behalten.
Er wird lediglich ungültig gemacht!
Fragt daher vor der ganzen Prozedur, ob Ihr den bisherige Schein behalten ausgehändigt bekommt und weißt darauf hin,
das alle Fahrzeugänderungen in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden sollen!
Habe über dieses Thema heute neue Informationen bekommen, allerdings nicht von einer offiziellen Stelle, daher berichte ich hier unter Vorbehalt!
Der alte Schein und Brief darf entwertet wieder mitgenommen werden. Eintragungen von sämtlichen Dingen werden nun nicht mehr in den Brief und auch nicht in den Schein eingetragen, sondern werden jeweils als eine Extra-Seite mitgegeben. Soll heißen: Für jede Eintragung bekommt man einen einzelnen Zettel, wenn ich das richtig verstanden habe.
Falls jemand mehr darüber weiß, möchte er hier bitte berichten. Die ersten Tuner müssen doch die neuen Papiere schon haben...
@quers
Wo kann mich sich denn die Papiere beglaubigen laßen?
Zitat:
Original geschrieben von Kinnaras
@quers
Wo kann mich sich denn die Papiere beglaubigen laßen?
frage ging zwar nicht an mich, aber beglaubigen kann z.b. die gemeinde. für das beglaubigen fallen kosten an, wenn man kein vitamin b hat.
(nur mal so nebenbei: ich weiß nicht, ob beglaubigen in dem fall was bringt. klar ist das ein vorteil, aber keine garantie.
wollte mal meinen fahrzeugschein kopieren und beglaubigen lasse, damit ich original zu hause lasse kann. ist aber nicht möglich/ausreichend...)
Ich kann bei mir auf der Dienststelle beglaubigen lassen. Arbeite ja im BSI.
Eine beglaubigte Kopie ist dem Original gleichzusetzen, da auf der Kopie die identischen Informationen enthalten sind.
Für mich dient die Kopie nur dazu, dass ich den original (ungültigen) Schein und Brief zuhause lassen kann. Sollte ich angehalten werden und das Original verlangt werden, kann ich das nachzeigen. Ich leg mir aber keine Originale ins Auto, wär ja total dämlich, wenn die geklaut werden ist mein einziges Stück weg.
Ich werde euch nächste Woche berichten, wie es gelaufen ist, werde aller Voraussicht nach am Mittwoch nächste Woche mein Auto ummelden müssen. Dafür muss ich aber erstmal die AU und den TÜV schaffen
Zitat:
Original geschrieben von querys
Eine beglaubigte Kopie ist dem Original gleichzusetzen, da auf der Kopie die identischen Informationen enthalten sind.
da kann ich dir nicht zustimmen.
als ich mich diesbezüglich vor 2 jahren oder so (also auf jeden fall vor der umstellung, d.h. nicht in bezug darauf) bei der polizei erkundigt habe wurde mir gesagt, dasss man den fahrzeugschein mitzuführen hat und selbst eine beglaubigte kopie nicht ausreicht.
(mir ist klar was beglaubigt heißt, aber der fahrzeugschein ist im original mitzuführen.)