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Diebstahlschutz bei abgemeldeten Fahrzeug

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 20:47

Hallo, ich hab mir vor ein paar Tagen ein zweites Auto gekauft, daß ich am Freitag abholen werde. Es soll allerdings erst am 1. April mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, derweilen wird es abgemeldet auf dem Grundstück im Carport oder der Garage stehe.

Wie versichere ich das Auto in der Zwischenzeit gegen Diebstahl ?

Viele Dank im Voraus

Tom

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19 Antworten

Du kannst es bereits jetzt mit Saisonzulassung anmelden.

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Themenstarteram 2. Januar 2007 um 21:48

Erst mal Danke für die schnelle Antwort, in diese Richtung hatte ich das auch schon vermutet.

Das Problem hier ist, daß das betreffende Fahrzeug als Zweitfahrzeug laufen wird. Um das preislich günstiger hinzubekommen, wollen wir mit dem Erstfahrzeug erst zu einer Onlineversicherung wechseln (Sonderkündigungsrecht wegen Tariferhöhung, leider bislang nur mündliche Aussage, gibt Versicherungen die immer noch keine Abrechung verschickt haben) und dann das Zweitfahrzeug hinterherzuziehen um mit diesem eine Einstufung in SF 2 zu erlangen..........ich hoffe das ist verständlich geschrieben.

Aber was ist in der Zwischenzeit und wenn das nur drei Woche sind.

Gruß Tom

Da würde ich mal zügig mit dem Erstfahrzeug wechseln.

Immerhin musst Du zum 1.1. wechseln.

Das Problem bei den ganzen Onlinekisten ist, dass die Kunden keine Ahnung haben und die Programmierung eben nicht laiensicher ist.

Noch kann der gute alte Lehrberuf des Versicherungskaufmanns nicht so ganz ersetzt werden. :D

Wenn Du mit dem Zweitfahrzeug die Vorzugseinstufung SF2 erlangst, ist die neue Versicherung nicht verpflichtet, diese auch zu gewähren.

Themenstarteram 3. Januar 2007 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Da würde ich mal zügig mit dem Erstfahrzeug wechseln.

Immerhin musst Du zum 1.1. wechseln.

. :D

Wenn sich der Beitrag erhöht, dieses wird beim Erstfahrzeug auf Grund von Typklassenänderung der Fall sein, haben wir 30 Tage Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar.

Nur wird die Beitragsabrechung eben erst Mitte Januar da sein, die Feuersozität Berlin läßt sich da leider sehr viel Zeit.

Geplant ist, zur HUK24 zu gehen. Wenn der Erstwagen (aktuell SF 19) dort sein wird, Fahrer unter 23 ausgeschlossen werden, wird der Zweitwagen dort in die SF2

eingestuft. Errechnete Ersparnis gegenüber dem jetzige Versicherer, für beide Fahrzeuge 270 EUR, das ist `ne Menge Holz.

Gruß Tom

am 3. Januar 2007 um 22:20

Re: Diebstahlschutz bei abgemeldeten Fahrzeug

 

Zitat:

Original geschrieben von TomE250TD

Hallo, ich hab mir vor ein paar Tagen ein zweites Auto gekauft, daß ich am Freitag abholen werde. Es soll allerdings erst am 1. April mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden, derweilen wird es abgemeldet auf dem Grundstück im Carport oder der Garage stehe.

Wie versichere ich das Auto in der Zwischenzeit gegen Diebstahl ?

Viele Dank im Voraus

Tom

ist das immer so ?

ich bin bisher ausgegangen , das wenn das auto abgemeldet inner garage steht , ist es mit über die hausrat versichert , weil die zahlen ja alles was inner garage co steht und ob das nun 20 fahrräder sind oder n auto ist.

mfg

Das ist komplett falsch.

Auto in keinem Fall und beim Fahrrad kommt es darauf an.

Beim Lesen dieses Threads liegt es mir auf der Zunge, keine Ahnung - sich aber selbst online versichern wollen. Klar, man darf das.

Gewaltiger Trugschluss, online versichern = preislich günstig versichert.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Noch kann der gute alte Lehrberuf des Versicherungskaufmanns nicht so ganz ersetzt werden. :D

Doch, das wurde er nämlich schon! :p

Den Ausbildungsberuf des Versicherungskaufmannes gibt es nicht mehr. Es nennt sich jetzt Kaufmann für Versicherungen und Finanzen!

Gruss,

Mfg MICHA

Themenstarteram 7. Januar 2007 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Beim Lesen dieses Threads liegt es mir auf der Zunge, keine Ahnung - sich aber selbst online versichern wollen. Klar, man darf das.

Gewaltiger Trugschluss, online versichern = preislich günstig versichert.

Moin.....keine Ahnung hin oder her. Bislang waren die Autos hier nur Haftpflichtverichert und da kommt es mir nur auf den Beitrag an, eine eventuelle Schadensabwicklung hat ja im Fall der Fälle der Unfallgegner an der Backe und nicht ich.

Wenn jeder von allem Ahnung hätte, sei es auf dem Gebiet der Versicherung oder dem Schrauben am eigenen Fahrzeug, wären Foren wie Motortalk & Co überflüssig, da man sich ja mit jedem noch so unbedeutendem Problem in die Hände sogenannter Experten begibt, deren Kompetenz auch nicht immer die beste ist.....ich spreche da sowohl werkstatttechnisch als auch versicherungstechnisch aus Erfahrung. Naja.

Gruß Tom

Keine Arme, keine Kekse.

Autos weiterhin haftpflichtversichern und gut ist es.

@TomE250TD,

Deine Ausführungen sind doch richtig - bezüglich der der Aussage:

Zitat:

Bislang waren die Autos hier nur Haftpflichtversichert und da kommt es mir nur auf den Beitrag an, eine eventuelle Schadensabwicklung hat ja im Fall der Fälle der Unfallgegner an der Backe und nicht ich.

allerdings falsch, weil "zu kurz gedacht".

Wir sind uns sicherlich darin einig, dass der Erhalt des erreichten SFR allgemein den Versicherungsnehmern nach einer Unfallbeteiligung sehr wichtig ist.

Die Regressproblematik will ich hier mal außen vor lassen.

In Kenntnis einer Unfallbeteiligung seines VN und dem dann vorliegenden Schadenersatzanspruch des Unfallgegners, lassen dem VR vielfältigen Entscheidungsspielraum damit umzugehen.

Hierbei ist auch ausdrücklich die bedingungsmäßig vereinbarte Zustimmungs- und Weisungsgebundenheit mit dem VR zu beachten.

Ein streitbarer Haftpflichtversicherer, der die Interessen seines VN nachhaltig wahrnimmt, wäre daher immer zu bevorzugen.

Es gibt VR die entscheiden ganz flott in Wahrnehmung der eigenen Interessen (...bevor wir uns mit ungewissen Ausgang streiten müssen, zahlen wir halt, unser VN zahlt dann eben ausgleichend Mehrbeitrag). Folge, Rückstufung wegen Schadenbelastung. Toll?

Zur Erinnerung:

Gegenstand der Versicherung.

Die Versicherung umfasst die Befriedung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.....

Grüße

Beukeod

Themenstarteram 7. Januar 2007 um 11:42

Gut, ist ein Argument.....aber für den Schadensfall macht das laut Internetseite keinen Unterschied ob ich den Vetrag z.B. bei der HUK oder bei der HUK24 abgeschlossen habe, in beiden Fällen kann ich das notfalls persönlich in der Außenstelle regeln.

Was nützt die beste "normale" Versicherung, wo der Ansprechpartnervor Ort selten erreichbar ist, die das Stand heute nicht in die Reihe bekommen, einen Beitragsabrechung für 2007 zu verschicken, Nachfragen mit Rückrufversprechen ignoriert werden, von `nem Fachmann sollte man erwarten, daß er das über das Thema Saisonkennzeichen Bescheid weiß, ohne dreimal beim Innendienst anzurufen und so weiter und so fort. Das jedenfalls sind bei mir die Erfahrungen der letzte Tage.........da kann ich auch zum Onliner gehen.

Im Endeffekt, muß daß aber jeder selber wissen. Ich selbst verlasse mich in Geldangelegenheiten lieber auf meinen gesunde Menschenverstand als auf irgendwelche windigen Vertreter. Für meinen Ausgangssituation hab ich jetzt einen Lösung gefunden und gut ist.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von TomE250TD

Ich selbst verlasse mich in Geldangelegenheiten lieber auf meinen gesunde Menschenverstand als auf irgendwelche windigen Vertreter.

Das ist des Pudels Kern.

Du kennst keine seriösen Ansprechpartner und weißt nicht wie man welche findet.

Falls Du die bei seriösen Anbietern erbrachten Leistungen überhaupt bezahlen kannst und willst.

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