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Dienstwagen 1%-Regelung ?

Volvo
Themenstarteram 20. Juli 2007 um 7:10

Meine Freundin hat von ihrem Chef das Angebot bekommen, seinen ca. 1jährigen V50, 2.0D mit Navi und allem Schnick und Schnack (nicht die aus der Baumarktwerbung) als Firmenwagen mit Privatnutzung zu übernehmen.

Das Auto wird überwiegend für private Zwecke genutzt.

Wir haben dann mal das große Internetsuchportal bemüht und keine ,für uns verständliche, Erklärung zur 1% Regelung gefunden.

Lohnt sich das als Arbeitnehmer und welche Haken gibt es dabei?

Gesucht werden die Oswald Kolles der Dienstwagenfraktion zur umfassenden Aufklärung.

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2008 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Muhaha

Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!

Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.

Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!

Rapace

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am 20. Juli 2007 um 7:31

Also 1% vom Neuwagenpreis (in der Regel Listenpreis) wird jeden Monat dem Gehalt hinzu gerechnet, dann mit dem jeweils gültigen Steuersatz besteuert und anschließend wieder abgezogen. Heißt auf gut Deutsch, daß man die Steuern von 1% Neuwagenpreis jeden Monat zusätzlich besteuert bekommt.

Gruß

Michael

... und zusätzlich 0,33% (oder so ähnlich) pro Kilometer zur Arbeitsstätte?

Insgesamt tut das auf dem Gehaltsauszug erst mal weh. Wenn man aber richtig rechnet und dabei auch sieht, dass man ja dann kaum noch Kosten (Wartung, Reparaturen, Versicherung, Steuer) für das Auto hat ist das i.d.R. eine gute Sache.

Verhandeln kann man eventuell noch mit den Benzinkosten....

Schönen Gruß

Jürgen

Hi,

1% von V50 sind über den Daumen gepeilt 300€. Dazu kommen noch die Kilometer zur ArbeitxAnzahl Arbeitstage für die du ebenfalls den vermögenswirksamen Anteil zahlst. Rechne also mal mit insgesamt ca. 450€ für die du Steuern abdrücken darfst. Du kommst also bei einer Nettobelastung um die 200...300€ raus. Nun muss man sich überlegen, ob man so ein Angeberauto ;-) für 200..300€ mtl. vor der Tür stehen haben würde. Wer halbwegs realistisch rechnet wird feststellen, das man dafür nicht mal nen alten Polo vor der Tür stehen hat.

Evtl. interressant ist noch die Frage, was alles gezahlt wird. Ich kann Wochenendfahten komplett über die Firmenkarte abrechen, nur im Urlaub verbittet sich das mein Brötchengeber, für den Diesel muss ich dann selbst aufkommen. Dürfen alle Familienmitglieder mit dem Wagen fahren?

Mathias

am 20. Juli 2007 um 9:08

Neben der 1% Besteuerung muss, korrekt, noch pro KM eine Multiplikation (0,03%) zum geldwerten Vorteil erfolgen. Dies wird dann besteuert. Daraus ergibt sich pauschal, dass wenn man mehr als 20KM von der Arbeit weg wohnt, dies sich nicht mehr lohnt.

Bei der Süddeutschen-Zeitung gibt es einen guten Gehaltsrechner sowie eine sehr gute Erklärung bzgl. 1% Regelung.

Kurz: 1% vom Listenpreis + 0,03% LP * KM zur Arbeit.

Das ist der GWV pro Monat.

Ist der AG freundlich? Dann könnte man noch mal was drehen, frag mal deinen Steuerberater.

Ein Fahrtenbuch lohnt sich bei dir offensichtlich nicht wegen der vielen Privatfahrten.

Ich dachte immer, die Privatnutzung sei mit dem 1% schon abgegolten - die Nummer, dann auch noch die Fahrten zur Arbeit gesondert zu versteuern, scheint mir doch mal wieder eine tolle Abzocke. Wofür braucht man dann eigentlich noch einen Firmenwagen? War das nicht mal früher so, daß er sogar steuerfrei für den "Lenker" war, wenn er nur für Fahrten zur Arbeit aber ohne Privatnutzung verwendet wurde?

Also , davon, daß ich auch noch die gefahrenen KM versteuern soll, hat mir mein Steuerberater nix gesagt.

Aber an alle:

Euer Chef kann Euch für euch steuerfrei und für ihn zum Absetzen 44€ pro Monat Benzingutscheine schenken!!! Leider nicht in Bar!

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Ich dachte immer, die Privatnutzung sei mit dem 1% schon abgegolten - die Nummer, dann auch noch die Fahrten zur Arbeit gesondert zu versteuern, scheint mir doch mal wieder eine tolle Abzocke. Wofür braucht man dann eigentlich noch einen Firmenwagen? War das nicht mal früher so, daß er sogar steuerfrei für den "Lenker" war, wenn er nur für Fahrten zur Arbeit aber ohne Privatnutzung verwendet wurde?

Das war wohl eher mehr ein "gefühltes" steuerfrei :) :).

Fahrten zur Arbeit sind keine Privatfahrten, sonst könntest du ja auch keine Werbungskosten hierfür geltend machen (lassen wir mal die leidige 20km Regelung weg !).

Der Urgedanke des Firmenwagen war ja wohl der, daß man für Dienstfahrten nicht seinen Privatwagen verschleissen sollte bzw. ein dem AG angenehmes Fahrzeug zum Einsatz kam.

Heute überweigt mehr der Gedanke der "Belohnung".

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 10:18

Danke für eure Antworten.

Chefchen will es meiner Freundin nochmal erklären und vorrechnen. Wenn es uns zu teuer wird, muß halt weiterhin der gute TDI herhalten.

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70

Ich dachte immer, die Privatnutzung sei mit dem 1% schon abgegolten

Hi

nur zur Klarstellung: die 0,33% betreffen m.W.n. NUR den Weg zur Arbeit, NICHT die normalen Privatfahrten. Aber hpj xc70 weiß das sicher genauer... ;)

Schönen Gruß

Jürge

Zitat:

original geschrieben von dero4711

Aber an alle:

Euer Chef kann Euch für euch steuerfrei und für ihn zum Absetzen 44€ pro Monat Benzingutscheine schenken!!! Leider nicht in Bar!

Ja, so ist das.

Machen wir bei unseren Mitarbeitern auch. Und es wird gerne angenommen !

Gruß

Haeken

... bei uns gibt es eine Tankrechnung mit den Fahrzeugen für die Firma, die wird anstandslos immer komplett anerkannt..

Selbstverständlich tankt die Kollegin bei Privatfahrten auf eigene Kosten... ;););)

Schönen Gruß

Jürgen

Aslo ich bin ja kein Exberde, aber ihr solltet euch so langsam auf die 0,03% je km einigen. 0,33% ist nämlich falsch.

Der Fiskus besteuert die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte mit der Begründung, dass ein Dienstwagen für dienstliche Fahrten benutzt wird. Und die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit ist nun mal nicht dienstlich.

Als Arbeitnehmer kann ich Dienstfahrten mit meinem Privat-Kfz mit 0,30 € je gefahrenen km bei der Steuererklärung geltend machen (sofern der AG die Fahrten nicht schon bezahlt hat) und die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitssätte mit 0,30 € je Entfernungskilometer (jedenfalls bis 2007). Daran erkenn man schon die Unterscheidung, die der Fiskus da macht.

Ich frage mich gerade, ob man diese 0,03% je km wie ein Arbeitnehmer ohne Dienstwagen als Werbungskosten geltend machen kann?

Gruß

DeWeDo - Steuer-Laie

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo

Ich frage mich gerade, ob man diese 0,03% je km wie ein Arbeitnehmer ohne Dienstwagen als Werbungskosten geltend machen kann?

Ja, kann man (wieder: m.W.n. ;)). Und daher macht die Regelung steuertechnisch auch wieder Sinn. :eek:

Und 0,03%/km ist korrekt.

@xc90er: naja, Vertipper weniger - eher Altersdemenz© :D Ich habe die 0,03% auch auf der Abrechnung... der Kollegin - bei mir natürlich nicht. 0 km x 0,03% x BLP = 0,- Euro. Außerdem bekomme ich kein Gehalt. :D

Schönen Gruß

Jürgen

am 20. Juli 2007 um 12:02

Die 0,03% beziehen sich doch auch auf die Entfernungskilometer (also 1-fach), oder nicht?

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